Choose the experimental features you want to try

This document is an excerpt from the EUR-Lex website

Document 52018XG1221(01)

    Schlussfolgerungen des Rates zum Arbeitsplan für Kultur 2019-2022

    ST/14984/2018/INIT

    ABl. C 460 vom 21.12.2018, p. 12–25 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    21.12.2018   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 460/12


    Schlussfolgerungen des Rates zum Arbeitsplan für Kultur 2019-2022

    (2018/C 460/10)

    DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

    VOR DEM HINTERGRUND:

    der Erklärung von Rom der EU-Führungsspitzen, des Gipfeltreffens von Göteborg und der Schlussfolgerungen des Europäischen Rates (1), in denen Kultur als Schlüssel zum Aufbau inklusiver und von Zusammenhalt geprägter Gesellschaften und zur Erhaltung unserer Wettbewerbsfähigkeit anerkannt wird;

    aktueller Entwicklungen wie dem digitalen Wandel, der Globalisierung, der zunehmenden gesellschaftlichen Vielfalt und des sich ändernden Arbeitsumfelds, und der Notwendigkeit, auf diese Chancen und Herausforderungen mit gemeinsamen Bemühungen im Rahmen der Kulturpolitik zu reagieren;

    IN ANERKENNUNG:

    der bisherigen Arbeitspläne des Rates für Kultur und der erzielten Ergebnisse;

    der von der Europäischen Kommission im Mai 2018 vorgelegten neuen europäischen Agenda für Kultur (2), in der drei strategische Ziele definiert sind:

    die Möglichkeiten der Kultur und der kulturellen Vielfalt zur Schaffung von sozialem Zusammenhalt und sozialem Wohlbefinden nutzen, indem die Teilhabe an Kultur, die Mobilität von Künstlerinnen und Künstlern und der Schutz des kulturellen Erbes gefördert werden;

    Arbeitsplätze und Wachstum in der Kultur- und Kreativwirtschaft schaffen, indem Kunst und Kultur im Bildungswesen gefördert werden, entsprechende Kompetenzen aufgebaut werden und Innovation in der Kultur begünstigt wird;

    die internationalen Kulturbeziehungen stärken, indem das Potenzial der Kultur zur Förderung von nachhaltiger Entwicklung und Frieden optimal genutzt wird;

    UNTER HINWEIS AUF:

    das Europäische Jahr des Kulturerbes 2018, das für eine umfassende Sensibilisierung von Öffentlichkeit und Politik für Kultur und Kulturerbe in Europa gesorgt hat, und die Notwendigkeit, diese Dynamik zu nutzen, um das volle Potenzial des sozialen und wirtschaftlichen Werts der Kultur für Europa auszuschöpfen;

    die Bedeutung von Synergien mit allen einschlägigen EU-Programmen und -Fonds, insbesondere in den Bereichen Kultur, Bildung, Forschung, Digitalisierung sowie Regional- und Stadtentwicklung, für die Förderung der Kulturpolitik in Europa;

    die wichtigsten politischen Bezugsdokumente (siehe Anhang II) –

    KOMMT ÜBEREIN:

    unter gebührender Berücksichtigung der Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit einen Arbeitsplan für Kultur für die Jahre 2019 bis 2022 (siehe Anhang I) zu erstellen, als strategisches und dynamisches Instrument, das den derzeitigen politischen Entwicklungen gerecht wird, klare Prinzipien anwendet sowie konkrete Prioritäten festlegt und diese kohärent umsetzt;

    ERSUCHT:

    die Kommission, bis Juni 2022 auf der Grundlage freiwilliger schriftlicher Beiträge der Mitgliedstaaten eine Halbzeitbewertung des Arbeitsplans und einen Abschlussbericht über seine Umsetzung anzunehmen. Auf der Grundlage dieses Berichts kann der Vorsitz des Rates erwägen, ob ein neuer Arbeitsplan für Kultur für den Folgezeitraum vorgeschlagen werden soll.


    (1)  Dok. EUCO 19/1/17 REV 1.

    (2)  COM(2018) 267 final.


    ANHANG I

    I.   LEITPRINZIPIEN

    Der Arbeitsplan für Kultur stützt sich auf die folgenden Leitprinzipien:

    Kultur an sich besitzt einen ureigenen Wert.

    Kultur trägt zu einer nachhaltigen sozialen und wirtschaftlichen Entwicklung bei.

    Die kulturelle und sprachliche Vielfalt ist ein sehr wertvolles Gut der Europäischen Union, und ihr Schutz und ihre Förderung sind von entscheidender Bedeutung für die Kulturpolitik auf europäischer Ebene.

    Die Einbeziehung der Kultur in alle Politikbereiche erfordert einen ganzheitlichen und horizontalen Ansatz in Bezug auf Rechtsetzung, Finanzierung und sektorenübergreifende Zusammenarbeit.

    Durch einen regelmäßigen Dialog zwischen den Mitgliedstaaten, den europäischen Institutionen und der Zivilgesellschaft sowie durch eine themenbezogene Zusammenarbeit mit internationalen Organisationen werden Synergien geschaffen und bessere Ergebnisse erzielt.

    Eine bessere Verwaltung erfordert klare Zuständigkeiten und den Einsatz aller beteiligten Akteure.

    Eine regelmäßige Überwachung durch den Vorsitz des Rates ist erforderlich, um den Fortschritt der Maßnahmen zu verfolgen.

    Der Arbeitsplan für Kultur muss Flexibilität aufweisen, damit auf ein sich änderndes politisches Umfeld reagiert werden kann.

    II.   PRIORITÄTEN

    Der Rat legt die folgenden Prioritäten fest, mit Blick auf ihren Beitrag zur kulturellen Vielfalt, ihren europäischen Mehrwert und den Bedarf an gemeinsamen Maßnahmen:

    A.

    Nachhaltigkeit im Bereich des kulturellen Erbes

    B.

    Zusammenhalt und Wohlbefinden

    C.

    Ein Umfeld zur Unterstützung von Künstlerinnen und Künstlern, Kultur- und Kreativschaffenden und europäischen Inhalten

    D.

    Gleichstellung der Geschlechter

    E.

    Internationale Kulturbeziehungen

    Digitalisierung und Kulturstatistiken sind bedeutende horizontale Themen, die entsprechend behandelt werden. Digitalisierung schafft neue und innovative Möglichkeiten für Kunst und Kultur in Bezug auf Zugang, Ausdruck, Bewahrung, Verbreitung und Konsum. Kulturstatistiken unterstützen eine faktengestützte Politikgestaltung auf europäischer und nationaler Ebene. Die regelmäßige Erstellung vergleichbarer und zuverlässiger Kulturstatistiken ermöglicht die Ermittlung von Trends und eine solide Politikgestaltung.

    Darüber hinaus sollte ein besonderes Augenmerk auf Synergien zwischen den Prioritäten gelegt werden.

    A.   Nachhaltigkeit im Bereich des kulturellen Erbes

    Das kulturelle Erbe ist sowohl Ausdruck der kulturellen Vielfalt, die von Generation zu Generation weitergegeben wird, als auch eine Ressource für eine nachhaltige kulturelle, soziale, ökologische und wirtschaftliche Entwicklung in Europa. Erhaltung, Bewahrung und Schutz, Forschung, Bildungsmaßnahmen und Wissenstransfer, Finanzierung, auf Beteiligung gegründete Verwaltung und zeitgemäße Auslegung sind Schlüsselbereiche, denen ein umfassender strategischer Ansatz zugute kommen wird. Im Laufe des Europäischen Jahres des Kulturerbes 2018 fand eine große Zahl verschiedenartiger Veranstaltungen in ganz Europa statt. Damit dieses Jahr eine dauerhafte Wirkung zeigt, müssen Folgemaßnahmen und Aktivitäten zur Einbeziehung in alle Politikbereiche entwickelt werden, einschließlich eines Aktionsplans für Kulturerbe der Kommission. Die Arbeit der nationalen Koordinatoren des Europäischen Jahres sollte ebenfalls berücksichtigt werden.

    B.   Zusammenhalt und Wohlbefinden

    Der Zugang zu Kultur und die Teilhabe am kulturellen Leben fördern die individuelle Befähigung, das demokratische Bewusstsein und den sozialen Zusammenhalt durch Austausch mit anderen Menschen und gesellschaftliches Engagement. Das sich ändernde Nutzerverhalten aufgrund von Digitalisierung sowie alternden und kulturell vielfältigen Gesellschaften erfordert ein besseres Verständnis der verschiedenen Zielgruppen. Eine stärkere Ausrichtung auf die Interessen und Bedürfnisse spezifischer Gruppen, wie junge Menschen, ältere Menschen, Menschen mit Behinderungen, Menschen mit Migrationshintergrund und Menschen, die von Armut oder materieller Deprivation betroffen sind, ist vonnöten. Digitale Technologien sind von großer Bedeutung für die Publikumsentwicklung und innovative Methoden der Teilhabe. Die sektorenübergreifende Zusammenarbeit mit anderen Bereichen wie Bildung, Sozialfürsorge, Gesundheitsversorgung, Wissenschaft und Technologie sowie Regional- und Stadtentwicklung hat wesentliche Auswirkungen auf den Zusammenhalt und das Wohlbefinden. Ein besonderes Augenmerk sollte auf die Rolle der Kultur auf lokaler Ebene, auf die Qualität der Architektur und des Lebensumfelds und auf von der Kultur ausgehende soziale Innovationen gelegt werden, die zur Entwicklung von Städten und Regionen in der gesamten EU beitragen.

    C.   Ein Umfeld zur Unterstützung von Künstlerinnen und Künstlern, Kultur- und Kreativschaffenden und europäischen Inhalten

    Künstlerische Freiheit ist eng verbunden mit den sozialen und wirtschaftlichen Bedingungen von Kulturschaffenden und Kultureinrichtungen. Die Kultur- und Kreativwirtschaft in Europa ist geprägt durch selbstständige Tätigkeit, kleine und Kleinstunternehmen sowie kulturelle und sprachliche Vielfalt. Künstlerinnen und Künstler und Kultur- und Kreativschaffende verfolgen in der Regel eine projektgebundene Laufbahn und sind hochgradig mobil; gleichzeitig haben sie oft ein unregelmäßiges und unvorhersehbares Einkommen und kombinieren mehrere Tätigkeiten, um ihren Lebensunterhalt zu verdienen. Innovation wird insbesondere von einzelnen Künstlerinnen und Künstlern, Kunstschaffenden und kleineren Kultureinrichtungen vorangetrieben, deren Wertschöpfung im Wesentlichen auf immateriellen Gütern wie eigenen Ideen, Know-how und Kreativität beruht. Europa muss auf seinem kreativen und kulturellen Kapital aufbauen, um seine Wettbewerbsfähigkeit zu steigern und Innovation zu stimulieren. Die Mobilität von Künstlerinnen und Künstlern und Kultur- und Kreativschaffenden, die Verbreitung und Übersetzung europäischer Inhalte, Ausbildung und Talentförderung, gerechte Vergütung und Arbeitsbedingungen, Zugang zu Finanzierungsmitteln und grenzüberschreitende Zusammenarbeit sind Themen von besonderem Interesse für die Forschung und den Austausch auf europäischer Ebene.

    D.   Gleichstellung der Geschlechter

    Die Gleichstellung der Geschlechter ist eine tragende Säule der kulturellen Vielfalt. Kultur spielt eine zentrale Rolle bei der Bekämpfung von Stereotypen und der Förderung von gesellschaftlichem Wandel. Trotzdem gibt es nach wie vor in fast allen Bereichen der Kultur- und Kreativwirtschaft ein intersektionelles Geschlechtergefälle. Frauen als Künstlerinnen und Kulturschaffende haben weniger Zugang zu Kreativ- und Produktionsmitteln, werden in der Regel erheblich schlechter bezahlt als Männer und sind in Führungs- und anderen Entscheidungspositionen sowie auf dem Kunstmarkt unterrepräsentiert. Es gilt, sich diesem Missverhältnis zu stellen und mit konkreten politischen Strategien und Maßnahmen dagegen vorzugehen. Zur Sensibilisierung auf politischer und administrativer Ebene und in den verschiedenen Sektoren bedarf es umfassender Daten und eines Austauschs bewährter Verfahren.

    E.   Internationale Kulturbeziehungen

    Aufbauend auf dem Konzept, dass die Kultur einen ureigenen Wert besitzt, sollte die EU in ihren internationalen Kulturbeziehungen das Bewusstsein für die entscheidende Rolle der Kultur stärken und ihre positiven sozioökonomischen Auswirkungen auf wichtige Themen und Herausforderungen auf globaler Ebene hervorheben. Es bedarf eines strategischen schrittweisen Ansatzes für die internationalen Kulturbeziehungen mit konkreten Maßnahmen für dessen Umsetzung. Dieser Ansatz sollte eine Bottom-up-Perspektive umfassen, zu direkten persönlichen Kontakten ermutigen und den interkulturellen Dialog fördern. Dabei muss für eine uneingeschränkte Komplementarität mit den Maßnahmen der Mitgliedstaaten und den vom Europarat und der UNESCO durchgeführten Maßnahmen gesorgt werden.

    III.   UMSETZUNG

    Der Rat ersucht die Mitgliedstaaten und die Kommission, gemeinsam an den Prioritäten des Arbeitsplans für Kultur zu arbeiten, der durch eine dynamische fortgeschriebene Tagesordnung umgesetzt wird, wie sie in Kapitel IV und in Anhang A festgelegt wurde. Der Arbeitsplan für Kultur muss vom Ratsvorsitz überwacht werden und kann gegebenenfalls vor dem Hintergrund der erzielten Ergebnisse und/oder politischen Entwicklungen auf europäischer Ebene angepasst werden.

    Die Themen im Rahmen der jeweiligen Prioritäten werden in mehreren Schritten mit den jeweils entsprechenden Arbeitsmethoden angegangen. Jeder Schritt wird entweder durch die Kommission, den Rat, den Ratsvorsitz oder einen anderen interessierten Mitgliedstaat umgesetzt.

    Es können unter anderem die folgenden Arbeitsmethoden angewandt werden: die offene Methode der Koordinierung (OMK), Ad-hoc- oder von der Kommission geleitete Expertengruppen, Peer-Learning-Aktivitäten, Studien, Konferenzen, Seminare zur Bestandsaufnahme, das Europäische Kulturforum, Dialog mit der Zivilgesellschaft, Pilotprojekte, gemeinsame Initiativen mit internationalen Organisationen, Schlussfolgerungen des Rates und informelle Tagung von Beamten der Kulturministerien und gegebenenfalls anderer Ministerien.

    Die Grundsätze für die Zusammensetzung und Arbeitsweise der OMK-Gruppen sind in Anhang B dargelegt.

    Die Mitgliedstaaten und die Kommission werden aufgefordert, die Ergebnisse des Arbeitsplans für Kultur weit zu verbreiten und sie gegebenenfalls bei der Ausarbeitung von Maßnahmen auf europäischer oder nationaler Ebene zu berücksichtigen.

    IV.   MAẞNAHMEN

    Im Zusammenhang mit den in den Kapiteln II und III beschriebenen Prioritäten und Arbeitsmethoden werden die folgenden Maßnahmen durchgeführt.

    A.   Nachhaltigkeit im Bereich des kulturellen Erbes

    Thema:

    Auf Beteiligung gegründete Verwaltung

    Arbeitsweise:

    Peer-Learning-Aktivitäten mit anschließender Konferenz, die von der Kommission veranstaltet wird

    Begründung:

    Eine auf Beteiligung gegründete Verwaltung ist ein innovativer und zukunftsorientierter Ansatz, der den Menschen in den Mittelpunkt rückt und eine echte Veränderung in der Art und Weise herbeiführt, in der das kulturelle Erbe verwaltet und wertgeschätzt wird. Als Folgemaßnahmen der OMK-Gruppe „Auf Beteiligung gegründete Verwaltung (‚governance‘) des kulturellen Erbes“ (2016/17) und des Europäischen Jahres des Kulturerbes 2018 werden Expertinnen und Experten sich durch Peer Learning über bewährte Verfahren austauschen und erörtern, wie partizipative Prozesse unterstützt werden können. Das Know-how des Europarates in Bezug auf die „Konvention über den Wert des Kulturerbes für die Gesellschaft (Faro-Konvention)“ sollte berücksichtigt werden.

    Angestrebtes Ergebnis:

    Die Tätigkeiten werden zu stärkerer Vernetzung und umfassenderem Wissensaustausch in diesem Bereich führen und langfristig zur Förderung der auf Beteiligung gegründeten Verwaltung des kulturellen Erbes beitragen.

    Thema:

    Anpassung an den Klimawandel

    Arbeitsweise:

    OMK-Gruppe, einschließlich einer Bestandsaufnahme

    Begründung:

    Die Expertinnen und Experten werden mit Blick auf das „Übereinkommen von Paris“ (2015) und das Nachhaltigkeitsziel 13 der Vereinten Nationen zum Klimawandel bewährte Verfahren und innovative Maßnahmen für das historische Umfeld in Bezug auf den Klimawandel aufzeigen und sich darüber austauschen. Die aus den wissenschaftlichen Projekten von Horizont 2020 gewonnenen Erkenntnisse werden verbreitet, und EU-Maßnahmen einschließlich der „Studie zur Bewahrung des kulturellen Erbes vor Naturkatastrophen“ (2018) werden inventarisiert. Besondere Aufmerksamkeit sollte der Energieeffizienz historischer Gebäude, der Gestaltung und dem Wandel der Kulturlandschaft und der Sicherheit des Erbes unter extremen klimatischen Bedingungen geschenkt werden.

    Angestrebtes Ergebnis:

    Der Austausch wird dazu beitragen, die Expertinnen und Experten für nationales Erbe für die Nachhaltigkeit im Bereich des kulturellen Erbes zu sensibilisieren und entsprechende Kapazitäten aufzubauen. Ihre Empfehlungen werden in die Beratungen und die Planung von Maßnahmen gegen den Klimawandel auf europäischer und nationaler Ebene einfließen.

    Thema:

    Qualitätsgrundsätze für Interventionen am Kulturerbe

    Arbeitsweise:

    Workshop des Vorsitzes und Peer-Learning-Aktivitäten sowie geeignete Folgemaßnahmen

    Begründung:

    Als Folgemaßnahme des Europäischen Jahres des Kulturerbes 2018 und der OMK-Gruppe „Qualifikationen, Schulung sowie Wissenstransfer: traditionelle und neue Berufe im Bereich des kulturellen Erbes“ (2017/2018) werden sich die Expertinnen und Experten über praktische Beispiele für Interventionen am Kulturerbe mit EU-Mitteln austauschen. Da Fragen der Restaurierung und Authentizität nicht immer angemessen behandelt werden, ist es wichtig sicherzustellen, dass die Entscheidung, etwas am historischen Umfeld zu verändern, auf einer vernünftigen Folgeneinschätzung und einem entsprechenden Verständnis für den Wert des Erbes beruht.

    Angestrebtes Ergebnis:

    Ziel ist es, Richtlinien für die nächste Generation von EU-Fonds zu entwickeln und so Qualitätsgrundsätze für die Erhaltung und Bewahrung des Erbes zu gewährleisten. Die Expertinnen und Experten werden eine umfassende Analyse durchführen und umfassende Empfehlungen zu den Qualitätsgrundsätze bei Interventionen, die das historische Umfeld betreffen, abgeben.

    Thema:

    Alternative Finanzierungsmöglichkeiten für Kulturerbe

    Arbeitsweise:

    Workshops der Kommission

    Begründung:

    Aufgrund des starken Drucks auf die öffentlichen Haushaltsmittel für Kulturerbe werden alternative Finanzierungsmöglichkeiten entwickelt, beispielsweise öffentliche/private Partnerschaften, die Einbeziehung der Lotterien oder Steuergutschriften für Schenkungen. In diesem Zusammenhang wird auch die Rolle von Stiftungen geprüft werden.

    Angestrebtes Ergebnis:

    Ziel ist es, neue Finanzierungsmöglichkeiten für Kulturerbe und übertragbare bewährte Verfahren zu ermitteln, um die wirtschaftliche Nachhaltigkeit des Kulturerbes zu fördern.

    B.   Zusammenhalt und Wohlbefinden

    Thema:

    Sozialer Zusammenhalt

    Arbeitsweise:

    OMK-Gruppe, anschließend Konferenz des Vorsitzes

    Begründung:

    Nach Überprüfung des Berichts der OMK-Gruppe zur „Förderung des Beitrags der Kultur zur sozialen Inklusion“ (2017/18) wird eine OMK-Follow-up-Gruppe ein neues Mandat erhalten, um sich intensiver mit spezifischen Themen von besonderem Interesse zu befassen, hierzu gehört beispielsweise die Notwendigkeit, Kultur als Querschnittsthema in die Bereiche Sozialpolitik, Gesundheitspolitik, lokale Entwicklung usw. miteinzubeziehen. Im Anschluss daran wird eine Konferenz organisiert werden, um die erzielten Ergebnisse und die gewonnenen Erkenntnisse zu verbreiten. Falls erforderlich sollte anschließend über weitere Schritte beraten werden.

    Angestrebtes Ergebnis:

    Ziel ist es, bewährte Verfahren der bereichsübergreifenden Zusammenarbeit zu ermitteln, die maßgebliche soziale und wirtschaftliche Auswirkungen haben. Darüber hinaus werden Finanzierungsmöglichkeiten im Rahmen des Programms Kreatives Europa und anderer einschlägiger EU-Programme ausgelotet werden.

    Thema:

    Hochwertige Architektur und gebaute Umwelt für alle

    Arbeitsweise:

    OMK-Gruppe und im Anschluss eine von Österreich veranstaltete Konferenz und möglicherweise Schlussfolgerungen des Rates

    Begründung:

    Wie in der „Erklärung von Davos 2018: Eine hohe Baukultur für Europa“ in Erinnerung gerufen wird, spielt Kultur eine zentrale Rolle in der Umwelt, die von Menschen geschaffen wird (wozu Architektur, kulturelles Erbe, der öffentliche Raum und Landschaft zählen). Bei der Schaffung und Wahrung hochwertiger Architektur werden innovative und inklusive Prozesse benötigt, um einen integrierten Ansatz zu entwickeln, der zum Wohlbefinden aller Bürgerinnen und Bürger beiträgt. Der Schwerpunkt wird auf Architektur als Disziplin, die ein ausgewogenes Gleichgewicht zwischen kulturellen, sozialen, wirtschaftlichen, ökologischen und technischen Aspekten im Hinblick auf das Gemeingut bietet, liegen. Es werden multidisziplinäre und auf Beteiligung gegründete Verwaltungsmodelle analysiert, die zu sozialer Inklusion und der nachhaltigen Entwicklung von Stadtvierteln beitragen.

    Angestrebtes Ergebnis:

    Durch den Austausch von Erfahrungen und Erfolgsgeschichten können bewährte Verfahren ermittelt werden. Es könnten Synergien mit den Strukturfonds, der EU-Städteagenda und ihrer neuen Partnerschaft für Kultur und Kulturerbe sowie mit der UN-Agenda 2030 und dem OECD-Projekt für von der Kultur ausgehende regionale Produktivität und von der Kultur ausgehendes Wohlbefinden hergestellt werden.

    Thema:

    Publikum im digitalen Raum verstehen

    Arbeitsweise:

    Expertengruppe unter Federführung der Kommission

    Begründung:

    Digitale Technologien schaffen Möglichkeiten für kulturelle Einrichtungen, interaktive Beziehungen mit verschiedenen Publikumskreisen aufzubauen. Um diese Möglichkeiten besser nutzen zu können, müssen die Einrichtungen ihr Publikum im digitalen Raum besser verstehen. Als Maßnahme im Anschluss an die OMK-Gruppe (2015/16) und die „Schlussfolgerungen des Rates zur Förderung des Zugangs zur Kultur über digitale Mittel unter besonderer Berücksichtigung der Publikumsentwicklung“ wird eine von der Kommission geleitete Expertengruppe innovative Instrumente prüfen und Richtlinien für die Erfassung und Verwaltung von Daten über das Publikum im digitalen Raum ausarbeiten.

    Angestrebtes Ergebnis:

    Freiwillige Leitlinien sollten kulturellen Einrichtungen als Quelle der Inspiration dienen und ihnen bei der Anpassung an das sich stets verändernde digitale Umfeld helfen. Mit stärker benutzerorientierten Diensten werden die Einrichtungen ihre Beziehung zu den aktuellen Publikumskreisen vertiefen und neue Publikumskreise erreichen.

    Thema:

    Jugend und Kreativität

    Arbeitsweise:

    Konferenz des Vorsitzes und eventuelle Schlussfolgerungen des Rates, Folgemaßnahmen müssen noch erörtert werden

    Begründung:

    Vom frühen Kindesalter an fördern sowohl die Kultur als auch die Bildung die Entwicklung von kreativen Fähigkeiten und kritischem Denken. Durch die Digitalisierung werden neue Modelle für den Zugang zu Kultur, persönlicher Neuinterpretation und Selbstausdruck geschaffen, die unter jungen Menschen für großes Interesse sorgen und sie als aktives Publikum einbeziehen. Ein stärker strategisch ausgerichteter Ansatz für die Teilhabe junger Menschen an Kultur wird immer dringender erforderlich, damit ihre Kreativität gefördert wird und sie Fähigkeiten entwickeln können, die für ihre zukünftige Beschäftigungsfähigkeit, ihr bürgerschaftliches Engagement und ihre soziale Teilhabe wichtig sind.

    Angestrebtes Ergebnis:

    Die Empfehlungen für Maßnahmen werden auf die Förderung der Kreativität junger Menschen und ihr Innovationspotenzial im digitalen Zeitalter abzielen.

    Thema:

    Bürgerschaft, Werte und Demokratie

    Arbeitsweise:

    Konferenz des Vorsitzes und im Anschluss eine Studie

    Begründung:

    Die Teilhabe an Kunst und Kultur fördert bürgerschaftliches Engagement, Offenheit, Neugier und kritisches Denken und führt daher zur Stärkung der Demokratie. Eine Studie wird den Einfluss der Kultur auf diese Aspekte untersuchen und Beispiele sammeln. Es sollte eine Zusammenarbeit mit dem Europarat angestrebt werden und geprüft werden, ob sein „Indikatorrahmen für Kultur und Demokratie“ im EU-Kontext Anwendung finden könnte.

    Angestrebtes Ergebnis:

    Die Studie leistet einen Beitrag zu faktenbasierten politischen Maßnahmen und zur Sensibilisierung für die Bedeutung von Kultur für Gesellschaft und Demokratie.

    C.   Ein Umfeld zur Unterstützung von Künstlerinnen und Künstlern, Kultur- und Kreativschaffenden und europäischen Inhalten

    Thema:

    Status und Arbeitsbedingungen von Künstlerinnen und Künstlern sowie Kultur- und Kreativschaffenden

    Arbeitsweise:

    Studie und anschließende OMK-Gruppe

    Begründung:

    Die Studie sollte berufliche Laufbahnen, einschließlich Unternehmertum, Arten des Einkommens, den Einfluss des Marktes, den Zugang zu Finanzierungsmitteln, soziale Sicherheit und grenzüberschreitende Mobilität untersuchen. Im Anschluss sollte eine OMK-Gruppe die Ergebnisse analysieren, bewährte Verfahren in den Mitgliedstaaten austauschen und Empfehlungen für die Politik ausarbeiten.

    Angestrebtes Ergebnis:

    Ziel ist es, das Wissen über die Arbeitsbedingungen von Künstlerinnen und Künstlern sowie Kunst- und Kreativschaffenden in Europa zu vertiefen und politische Beratung zur Gestaltung eines günstigeren Umfelds zu erhalten.

    Thema:

    Künstlerische Freiheit

    Arbeitsweise:

    Workshop der Kommission, im Anschluss möglicherweise eine gemeinsame Konferenz mit anderen einschlägigen EU-Agenturen und internationalen Organisationen

    Begründung:

    Gemäß der Charta der Grundrechte der Europäischen Union und dem UNESCO-Übereinkommen zum Schutz und zur Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen ist künstlerische Freiheit von zentraler Bedeutung für demokratische Gesellschaften. Kunst kann zur Überwindung von Barrieren im Zusammenhang mit Ethnie, Religion, Geschlecht, Alter, Nationalität, Kultur und Identität beitragen, indem sie einen Gegendiskurs anbietet und vorherrschende Darstellungen und Sichtweisen in Frage stellt. Die Entwicklungen und Herausforderungen für die künstlerische Freiheit werden erörtert werden.

    Angestrebtes Ergebnis:

    Ziel ist es, über spezifische Erfahrungen zu diesem Thema zu beraten, um seine Bedeutung stärker ins Bewusstsein zu rufen.

    Thema:

    Koproduktionen im audiovisuellen Bereich

    Arbeitsweise:

    Konferenz des Vorsitzes und eventuelle Schlussfolgerungen des Rates und anschließend OMK-Gruppe

    Begründung:

    Laut der Europäischen Audiovisuellen Informationsstelle werden bei europäischen Koproduktionen drei Mal so viele Karten wie bei nationalen Produktionen verkauft. Koproduktionen helfen der europäischen Filmbranche dabei, zu wachsen, indem ihr Stellenwert in Europa und auf internationalen Schlüsselmärkten gestärkt wird. Nationale Fonds und europäische Programme (wie beispielsweise Kreatives Europa MEDIA und EURIMAGES) widmen sich verstärkt dem Potenzial von Koproduktionen, sowohl für Spielfilme als auch Fernsehproduktionen, einschließlich bilateraler Koproduktionen und gemeinsamer Entwicklung durch europäische Länder sowie Koproduktionen mit Ländern außerhalb Europas. Dieses Potenzial sollte auch im Hinblick auf das Erreichen unterschiedlicher Publikumskreise sondiert werden.

    Angestrebtes Ergebnis:

    Zur Förderung von Koproduktionen werden in den rechtlichen Rahmen und den Programmen zur Unterstützung audiovisueller Werke Empfehlungen für Maßnahmen und Anreize für Koproduktionen gegeben werden.

    Thema:

    Vielfalt und Wettbewerbsfähigkeit der Musikbranche

    Arbeitsweise:

    Konferenzen des Vorsitzes, Workshops der Kommission und eventuelle Schlussfolgerungen des Rates

    Begründung:

    Der digitale Wandel, insbesondere das Aufkommen von Musikstreaming, und der zunehmende Wettbewerb von globalen Akteuren hat zu tiefgreifenden Veränderungen der Art und Weise, wie Musik geschaffen, produziert, dargeboten, verbreitet, konsumiert und finanziell verwertet wird, geführt. Auf der Grundlage der Tätigkeiten im Rahmen der Initiative „Music Moves Europe“ werden die Expertinnen und Experten Informationen über öffentliche politische Strategien austauschen, mit denen die Mobilität von Künstlerinnen und Künstlern und die Verbreitung lokaler Repertoires innerhalb und außerhalb Europas gefördert werden sollen.

    Angestrebtes Ergebnis:

    Ziel ist es, übertragbare bewährte Verfahren zu identifizieren und über angemessene politische Maßnahmen auf europäischer und nationaler Ebene zu beraten.

    Thema:

    Mehrsprachigkeit und Übersetzung

    Arbeitsweise:

    OMK-Gruppe, anschließend Konferenz des Vorsitzes

    Begründung:

    In einem mehrsprachigen Umfeld sind Übersetzungen der Schlüssel zu einem breiteren Zugang zu europäischen Inhalten. Die bestehende Unterstützungsmechanismen für Übersetzungen auf europäischer und nationaler Ebene werden im Hinblick auf die Nutzung der sprachlichen Vielfalt Europas als Bereicherung und die Förderung der besseren Verbreitung europäischer Werke überprüft werden. Da die Digitalisierung einen großen Einfluss auf die sprachliche Vielfalt und auf die Übersetzungsberufe hat, werden die diesbezüglichen Bedürfnisse der Beschäftigten dieser Branche ebenso berücksichtigt werden.

    Angestrebtes Ergebnis:

    Expertinnen und Experten werden sich über bewährte Verfahren zur Unterstützung von Übersetzungen im Buch- und Verlagswesen sowie in anderen Bereichen der Kultur- und Kreativwirtschaft austauschen und konkrete Maßnahmen im Rahmen des Programms Kreatives Europa empfehlen, um die sprachliche Vielfalt und die Verbreitung von Werken zu fördern.

    Thema:

    Finanzierung und Innovation

    Arbeitsweise:

    Informelles Treffen der Kulturministerinnen und -minister, anschließend von der Kommission veranstaltete Seminare zur Bestandsaufnahme

    Begründung:

    Nach den OMK-Gruppen „Zugang zu Finanzmitteln für die Kultur- und Kreativwirtschaft“ (2014/15) und „Entwicklung des unternehmerischen und innovativen Potenzials der Kultur- und Kreativwirtschaft“ (2016/17) sowie der „Schlussfolgerungen des Rates zu kulturellen und kreativen Crossover-Effekten zur Förderung von Innovation, wirtschaftlicher Nachhaltigkeit und sozialer Inklusion“ (2015) ist eine Bestandsaufnahme erforderlich, um die Umsetzung dieser Empfehlungen zu bewerten.

    Angestrebtes Ergebnis:

    Expertinnen und Experten werden überprüfen, was bis jetzt umgesetzt wurde und Maßnahmen für die zukünftige Arbeit auf europäischer Ebene erörtern.

    D.   Gleichstellung der Geschlechter

    Thema:

    Gleichstellung der Geschlechter in der Kultur- und Kreativwirtschaft

    Arbeitsweise:

    Bestandsaufnahme und OMK-Gruppe, eventuell Schlussfolgerungen des Rates

    Begründung:

    Eine Bestandsaufnahme durch die Kommission wird die Lage der Künstlerinnen und weiblichen Kulturschaffenden bewerten (u. a. bezüglich des Kampfes gegen Stereotype und sexuelle Belästigung, Zugang zu Ressourcen, Repräsentation von Frauen in Führungspositionen, Bezahlung). Gleichzeitig werden die Mitgliedstaaten Informationen über nationale Gegebenheiten und bewährte Verfahren austauschen. Die OMK-Gruppe wird die Haupthindernisse identifizieren und ein konkretes Maßnahmenpaket vorschlagen. Als nächsten Schritt wird der Rat eventuell Schlussfolgerungen annehmen, in deren Mittelpunkt ausgewählte Ziele und Maßnahmen stehen.

    Angestrebtes Ergebnis:

    Ziel ist es, auf politischer, administrativer und praktischer Ebene für die Gleichstellung der Geschlechter in der Kultur- und Kreativwirtschaft zu sensibilisieren und konkrete Maßnahmen im Rahmen des Programms Kreatives Europa vorzuschlagen.

    E.   Internationale Kulturbeziehungen

    Thema:

    Strategischer Ansatz zu internationalen Kulturbeziehungen der EU

    Arbeitsweise:

    Sitzungen des Ausschusses für Kulturfragen und/oder anderer geeigneter Foren unter Beteiligung des EAD und von Beamtinnen/Beamten der Außenministerien bzw. anderer einschlägiger Ministerien, Expertentreffen und eine Konferenz des Vorsitzes

    Begründung:

    Anknüpfend an die Arbeit der Gruppe der Freunde des Vorsitzes (2017/18) zu diesem Thema wird der Rat ersucht werden, auf die Gemeinsame Mitteilung der Kommission und des EAD „Künftige Strategie der EU für internationale Kulturbeziehungen“ (2016) einzugehen, indem gemeinsame strategische Grundsätze, Ziele und Prioritäten des EU-Ansatzes ermittelt, die Aufgaben der beteiligten Akteure präzisiert und Bereiche vorgeschlagen werden, in denen ein gemeinsames Vorgehen auf EU-Ebene besonders angezeigt ist.

    Angestrebtes Ergebnis:

    Unter Berücksichtigung des horizontalen Charakters dieser Aufgabe ist das Ziel, Expertinnen und Experten aus unterschiedlichen Bereichen (z. B. Kultur, auswärtige Angelegenheiten, Bildung, Migration, Entwicklungszusammenarbeit, Zoll- und Unternehmenspolitik) zusammenzubringen, um einen gemeinsamen strategischen Ansatz der EU in Bezug auf internationale Kulturbeziehungen zu entwickeln, gefolgt von konkreten Maßnahmen zu seiner Umsetzung.

    Anhang A

    Arbeitsplan für Kultur 2019–2022 — Vorläufiger Zeitplan

    Priorität

    Themen

    2019

    2020

    2021

    2022

    1. Jahreshälfte

    2. Jahreshälfte

    1. Jahreshälfte

    2. Jahreshälfte

    1. Jahreshälfte

    2. Jahreshälfte

    1. Jahreshälfte

    2. Jahreshälfte

    A.

    Nachhaltigkeit im Bereich des kulturellen Erbes

    Auf Beteiligung gegründete Verwaltung

    Peer-Learning

    Konferenz

     

     

     

     

     

    Anpassung an den Klimawandel

     

     

     

    OMK-Gruppe

     

    Qualitätsgrundsätze

    Workshop des Vorsitzes

    Peer-Learning

     

     

     

     

     

    Alternative Finanzierung

     

     

    Workshop

     

    Workshop

     

     

     

    B.

    Zusammenhalt und Wohlbefinden

    Sozialer Zusammenhalt

    Prüfung OMK-Bericht 2017/18

    OMK-Gruppe

    Prüfung OMK-Bericht, Konferenz des Vorsitzes

     

     

     

    Hochwertige Architektur und gebaute Umwelt

     

     

    OMK-Gruppe

    Konferenz

    ggf. Schlussfolgerungen des Rates

     

    Publikum im digitalen Raum verstehen

     

     

    Expertengruppe unter Federführung der Kommission

    Prüfung Expertenbericht

    Jugend und Kreativität

    Konferenz des Vorsitzes, ggf. Schlussfolgerungen des Rates

     

     

     

     

     

     

     

    Bürgerschaft, Werte und Demokratie

     

    Konferenz des Vorsitzes

     

    Studie

     

    C.

    Ein Umfeld zur Unterstützung von Künstlerinnen und Künstlern, Kultur- und Kreativschaffenden und europäischen Inhalten

    Status und Arbeitsbedingungen von Kunstschaffenden

     

    Studie

    OMK-Gruppe

    Künstlerische Freiheit

     

     

    Workshop

     

    ggf. Konferenz

     

     

     

    Audiovisuelle Koproduktionen

    Konferenz des Vorsitzes, ggf. Schlussfolgerungen des Rates

    OMK-Gruppe

    Prüfung OMK-Bericht

     

     

     

    Musik

    Konferenz des Vorsitzes

     

    Workshop

    Workshop

    Konferenz des Vorsitzes, ggf. Schlussfolgerungen des Rates

     

     

     

    Mehrsprachigkeit und Übersetzung

     

     

    OMK-Gruppe

    Prüfung OMK-Bericht

    Konferenz des Vorsitzes

     

    Finanzierung und Innovation

    Informelle Tagung der Ministerinnen und Minister für Kultur

    Seminar zur Bestandsaufnahme

     

    Seminar zur Bestandsaufnahme

     

     

     

    D.

    Gleichstellung der Geschlechter

    Gleichstellung der Geschlechter

    Bestandsaufnahme und OMK-Gruppe

    Prüfung OMK-Bericht, ggf. Schlussfolgerungen des Rates

     

     

     

     

    E.

    Internationale Kulturbeziehungen

    Strategischer Ansatz

     

    Annahme strategischer Ansatz

     

     

     

    Konferenz des Vorsitzes

     

     

    Anhang B

    Grundsätze für die Mitgliedschaft in den OMK-Gruppen, die von den Mitgliedstaaten im Rahmen des Arbeitsplans für Kultur 2019–2022 eingesetzt wurden

    Mitgliedschaft

    Die Teilnahme der Mitgliedstaaten an der Arbeit der OMK-Gruppen ist freiwillig; die Mitgliedstaaten können sich diesen Gruppen jederzeit anschließen.

    Interessierte Mitgliedstaaten benennen Expertinnen und Experten als Mitglieder einer OMK-Gruppe. Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass die benannten Personen auf nationaler Ebene praktische Erfahrung im relevanten Fachgebiet haben. Die benannten Mitglieder verpflichten sich zu einer effektiven Kommunikation mit den zuständigen nationalen Behörden. Die Kommission koordiniert die Verfahren zur Ernennung der Expertinnen und Experten.

    Jede OMK-Gruppe kann auf eigene Initiative unabhängige Fachleute, Personen aus der Zivilgesellschaft sowie Vertreterinnen und Vertreter europäischer Drittstaaten einladen, einen Beitrag zu ihrer Arbeit zu leisten. Diese Personen können der Gruppe für die Dauer der gesamten Arbeitsperiode beitreten, ihre Mitgliedschaft muss jedoch einstimmig von der OMK-Gruppe gebilligt werden.

    Mandat

    Das Mandat jeder OMK-Gruppe wird vom Ausschuss für Kulturfragen auf der Grundlage eines von der Kommission im Einklang mit Kapitel IV vorgeschlagenen Mandatsentwurfs fertiggestellt.

    Arbeitsverfahren

    Die OMK-Gruppen richten ihre Arbeit darauf aus, konkrete und verwertbare Ergebnisse zu dem gewünschten Thema zu liefern.

    Jede OMK-Gruppe erstellt im Einklang mit dem Arbeitsplan für Kultur ihren eigenen Arbeitsplan.

    Jede OMK-Gruppe benennt in ihrer ersten Sitzung eine oder mehrere Personen als Vorsitzende.

    Die Kommission stellt den Gruppen für ihre Arbeit Fachwissen und logistische Unterstützung zur Verfügung. Sie unterstützt darüber hinaus die OMK-Gruppen so weit wie möglich auf jede andere geeignete Weise (unter anderem durch eine Auftaktveranstaltung und Studien zu ihrem jeweiligen Arbeitsbereich).

    Um den Austausch bewährter Verfahren zu fördern, können auf Einladung eines Mitgliedstaats auch Treffen von OMK-Gruppen einschließlich Studienaufenthalten durchgeführt werden.

    Berichterstattung und Information

    Die Vorsitzenden der OMK-Gruppen berichten dem Ausschuss für Kulturfragen über die erzielten Fortschritte und Ergebnisse. Der Ausschuss für Kulturfragen bietet den OMK-Gruppen gegebenenfalls zusätzliche Hilfestellungen an, um sicherzustellen, dass das erwartete Ergebnis innerhalb des gewünschten Zeitrahmens erreicht wird.

    Die Tagesordnungen und Protokolle der Sitzungen der OMK-Gruppen werden allen Mitgliedstaaten unabhängig vom Ausmaß ihrer Teilnahme zur Verfügung gestellt.

    Die Abschlussberichte der OMK-Gruppen werden veröffentlicht und die Zusammenfassungen sollten von der Kommission in alle Amtssprachen der EU übersetzt werden.


    ANHANG II

    Wichtigste politische Bezugsdokumente (1)

    Mitteilung der Kommission – Eine neue europäische Agenda für Kultur vom 22. Mai 2018 (COM(2018) 267 final)

    Schlussfolgerungen des Rates und der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten zum Arbeitsplan für Kultur 2015–2018 (ABl. C 463 vom 23.12.2014, S. 4) und Schlussfolgerungen des Rates und der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten zur Änderung des Arbeitsplans für Kultur (2015–2018) hinsichtlich des Vorrangs für den interkulturellen Dialog (ABl. C 417 vom 15.12.2015, S. 44)

    Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 14. Dezember 2017 (EUCO 19/1/17 REV 1)

    Konsolidierte Fassungen des Vertrags über die Europäische Union und des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union mit besonderem Augenmerk auf Artikel 8, 10 und 167 AEUV (ABl. C 326 vom 26.10.2012, S. 13)

    Schlussfolgerungen des Rates zu einer Strategie der EU für die internationalen Kulturbeziehungen (ABl. C 189 vom 15.6.2017, S. 38)

    Schlussfolgerungen des Rates zu kulturellen und kreativen Crossover-Effekten zur Förderung von Innovation, wirtschaftlicher Nachhaltigkeit und sozialer Inklusion (ABl. C 172 vom 27.5.2015, S. 13)

    Schlussfolgerungen des Rates zur kulturpolitischen Steuerung (ABl. C 393 vom 19.12.2012, S. 8)

    Schlussfolgerungen des Rates zur Förderung des Zugangs zur Kultur über digitale Mittel unter besonderer Berücksichtigung der Publikumsentwicklung (ABl. C 425 vom 12.12.2017, S. 4)

    Schlussfolgerungen des Rates zur Notwendigkeit, das kulturelle Erbe in allen Politikbereichen der EU stärker in den Vordergrund zu rücken (ABl. C 196 vom 8.6.2018, S. 20)

    An die Mitgliedstaaten gerichteten Empfehlung des Ministerkomitees des Europarats mit dem Titel „Gleichstellung der Geschlechter im audiovisuellen Sektor“ (CM/Rec(2017) 9)

    Aussprache zum Thema Bildung und Kultur im Rahmen der Agenda der EU-Führungsspitzen am 17. November 2017 in Göteborg einschließlich der Mitteilung der Kommission zur Stärkung der europäischen Identität durch Bildung und Kultur (COM(2017) 673 final)

    Beschluss (EU) 2017/864 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Mai 2017 über ein Europäisches Jahr des Kulturerbes (2018) (ABl. L 131 vom 20.5.2017, S. 1)

    Gemeinsame Mitteilung der Europäischen Kommission und des Europäischen Auswärtigen Dienstes: „Künftige Strategie der EU für internationale Kulturbeziehungen“ (JOIN(2016) 29 final)

    Verordnung (EU) Nr. 1295/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Dezember 2013 zur Einrichtung des Programms Kreatives Europa (2014–2020) (ABl. L 347 vom 20.12.2013, S. 221) und Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über das Programm Kreatives Europa (2021–2027) (COM(2018) 366 final)

    Bericht der Kommission über die Durchführung und die Zweckmäßigkeit des Arbeitsplans für Kultur (2015-2018)

    Bericht der Gruppe der Freunde des Vorsitzes über bestimmte Elemente der künftigen Strategie der EU für die internationalen Kulturbeziehungen (ST 9952/2018)

    Erklärung von Rom vom 25. März 2017

    UNESCO-Übereinkommen über den Schutz und die Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen (2005)

    UNESCO: Kulturpolitik neu | gestalten. Kreativität fördern, Entwicklung voranbringen. Konvention 2005, Weltbericht (2018)

    VN-Resolution „Transformation unserer Welt: die Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung“ (2015)


    (1)  In alphabetischer Reihenfolge:


    Top