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Document 52018AR3891

Stellungnahme des Europäischen Ausschusses der Regionen — „Horizont Europa“: 9. Rahmenprogramm für Forschung und Innovation

COR 2018/03891

ABl. C 461 vom 21.12.2018, p. 79–124 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

21.12.2018   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 461/79


Stellungnahme des Europäischen Ausschusses der Regionen — „Horizont Europa“: 9. Rahmenprogramm für Forschung und Innovation

(2018/C 461/11)

Hauptberichterstatter:

Christophe CLERGEAU (FR/SPE), Mitglied des Regionalrats der Region Pays-de-la-Loire

Referenzdokumente:

Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über das Rahmenprogramm für Forschung und Innovation „Horizont Europa“ sowie über die Regeln für die Beteiligung und die Verbreitung der Ergebnisse

COM(2018) 435 final — 2018/0224 (COD)

Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates über das Spezifische Programm zur Durchführung des Rahmenprogramms für Forschung und Innovation „Horizont Europa“

(COM(2018) 436 final — 2018/0225 (COD)

I.   EMPFEHLUNGEN FÜR ÄNDERUNGEN

Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über das Rahmenprogramm für Forschung und Innovation „Horizont Europa“ sowie über die Regeln für die Beteiligung und die Verbreitung der Ergebnisse

(COM(2018) 435 final — 2018/0224 (COD))

Änderung 1

Erwägungsgrund 2

Vorschlag der Europäischen Kommission

Änderung des AdR

Um im Rahmen der Verwirklichung dieses allgemeinen Ziels wissenschaftliche, wirtschaftliche und gesellschaftliche Wirkungen zu erzielen, sollte die Union über Horizont Europa — ein Rahmenprogramm für Forschung und Innovation für den Zeitraum 2021-2027 (im Folgenden das „Programm“) in Forschung und Innovation investieren, um die Hervorbringung und Verbreitung hochwertiger Erkenntnisse und Technologien zu unterstützen, die Wirkung von Forschung und Innovation auf die Entwicklung, Untermauerung und Umsetzung von Unionsstrategien zu stärken, die Einführung innovativer Lösungen in Wirtschaft und Gesellschaft zur Bewältigung der globalen Herausforderungen zu unterstützen und industrielle Wettbewerbsfähigkeit zu fördern; um alle Formen von Innovationen, auch bahnbrechende Innovationen zu fördern und die Markteinführung innovativer Lösungen zu stärken; und um die Umsetzung solcher Investitionen zur Erzielung einer größeren Wirkung in einem gestärkten Europäischen Forschungsraum zu optimieren.

Um im Rahmen der Verwirklichung dieses allgemeinen Ziels wissenschaftliche, wirtschaftliche, gesellschaftliche und territoriale Wirkungen zu erzielen, sollte die Union über Horizont Europa — ein Rahmenprogramm für Forschung und Innovation für den Zeitraum 2021-2027 (im Folgenden das „Programm“) in Forschung und Innovation investieren, um die Hervorbringung und Verbreitung hochwertiger Erkenntnisse und Technologien zu unterstützen, die Wirkung von Forschung und Innovation auf die Entwicklung, Untermauerung und Umsetzung von Unionsstrategien zu stärken, die Einführung innovativer Lösungen in Wirtschaft und Gesellschaft zur Bewältigung der globalen Herausforderungen zu unterstützen und industrielle Wettbewerbsfähigkeit zu fördern; um alle Formen von Innovationen, auch bahnbrechende Innovationen zu fördern und die Markteinführung innovativer Lösungen zu stärken; und um die Umsetzung solcher Investitionen zur Erzielung einer größeren Wirkung in einem gestärkten Europäischen Forschungsraum zu optimieren.

Änderung 2

Erwägungsgrund 9

Vorschlag der Europäischen Kommission

Änderung des AdR

Die im Rahmen des Pfeilers „Offene Wissenschaft“ durchgeführten Forschungstätigkeiten sollten entsprechend den Erfordernissen und Möglichkeiten der Wissenschaft festgelegt werden. Die Forschungsagenda sollte in enger Abstimmung mit der wissenschaftlichen Gemeinschaft festgelegt werden. Grundlage für die Forschungsförderung sollte die Exzellenz sein.

Die im Rahmen des Pfeilers „Offene Wissenschaft“ durchgeführten Forschungstätigkeiten sollten entsprechend den Erfordernissen und Möglichkeiten der Wissenschaft festgelegt werden. Die Forschungsagenda sollte in enger Abstimmung mit der wissenschaftlichen Gemeinschaft festgelegt werden. Grundlage für die Forschungsförderung sollten die Exzellenz und die erwarteten Auswirkungen sein.

Änderung 3

Erwägungsgrund 13

Vorschlag der Europäischen Kommission

Änderung des AdR

Mit dem Programm sollten Forschung und Innovation auf integrierte Art und Weise und unter Beachtung aller einschlägigen Bestimmungen der Welthandelsorganisation unterstützt werden. Das Konzept Forschung, einschließlich der experimentellen Entwicklung, sollte gemäß dem von der OECD erstellten Frascati-Handbuch angewendet werden, während das Konzept Innovation gemäß dem von der OECD und Eurostat erstellten Oslo-Handbuch angewendet werden sollte, das einen umfassenden Ansatz unter Einbeziehung sozialer Innovationen verfolgt.

Die Definitionen der OECD zum Technologie-Reifegrad (TRL) sollten wie im vorangegangenen Rahmenprogramm „Horizont 2020“ bei der Einstufung der technologischen Forschung, Produktentwicklung und Demonstration und bei der Definition von in Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen verfügbaren Maßnahmen berücksichtigt werden. Grundsätzlich sollten keine Finanzhilfen für Maßnahmen gewährt werden, bei denen die Tätigkeiten TRL 8 übersteigen. Im Rahmen des Arbeitsprogramms für eine bestimmte Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen im Rahmen des Pfeilers „Globale Herausforderungen und industrielle Wettbewerbsfähigkeit“ könnten Finanzhilfen für die Produktvalidierung im großen Maßstab und die Entwicklung der Marktfähigkeit vorgesehen werden.

Mit dem Programm sollten Forschung und Innovation in allen ihren Ausprägungen auf integrierte Art und Weise und unter Beachtung aller einschlägigen Bestimmungen der Welthandelsorganisation unterstützt werden. Das Konzept Forschung, einschließlich der experimentellen Entwicklung, sollte gemäß dem von der OECD erstellten Frascati-Handbuch angewendet werden, während das Konzept Innovation gemäß dem von der OECD und Eurostat erstellten Oslo-Handbuch angewendet werden sollte, das einen umfassenden Ansatz unter Einbeziehung sozialer Innovationen verfolgt. Die Definitionen der OECD zum Technologie-Reifegrad (TRL) sollten wie im vorangegangenen Rahmenprogramm „Horizont 2020“ bei der Einstufung der technologischen Forschung, Produktentwicklung und Demonstration und bei der Definition von in Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen verfügbaren Maßnahmen berücksichtigt werden. Im Rahmen des Arbeitsprogramms für eine bestimmte Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen im Rahmen des Pfeilers „Globale Herausforderungen und industrielle Wettbewerbsfähigkeit“ könnten Finanzhilfen für die Produktvalidierung im großen Maßstab und die Entwicklung der Marktfähigkeit vorgesehen werden.

Begründung

Fördermöglichkeiten dürfen auch in den Phasen kurz vor der Markteinführung nicht ausgeschlossen werden.

Änderung 4

Erwägungsgrund 15

Vorschlag der Europäischen Kommission

Änderung des AdR

Im Rahmen des Programms sollten Synergien mit anderen Programmen der Union angestrebt werden; dies reicht von der Konzipierung und strategischen Planung über die Projektauswahl, Verwaltung, Kommunikation, Verbreitung und Nutzung der Ergebnisse bis hin zum Monitoring, zur Rechnungsprüfung und zur Governance. Um Überschneidungen und Doppelarbeit zu vermeiden und die Hebelwirkung der Unionsmittel zu verstärken, können Mittel aus anderen Unionsprogrammen für Tätigkeiten im Rahmen von Horizont Europa übertragen werden. In solchen Fällen sind die im Rahmen von Horizont Europa geltenden Regeln einzuhalten.

Bei der strategischen Planung von „Horizont Europa“ müssen Synergien mit anderen Programmen der Union angestrebt werden; dies reicht von der Konzipierung und strategischen Planung — wobei nationale Strategien und die Strategien für intelligente Spezialisierung (S3) zu berücksichtigen sind — über die Projektauswahl, Verwaltung, Kommunikation, Verbreitung und Nutzung der Ergebnisse bis hin zum Monitoring, zur Rechnungsprüfung und zur Governance. Um Überschneidungen und Doppelarbeit zu vermeiden und die Hebelwirkung der Unionsmittel zu verstärken, können im Einklang mit den bestehenden S3 ergänzend öffentliche regionale bzw. nationale Mittel bereitgestellt sowie Mittel aus anderen Unionsprogrammen für Tätigkeiten im Rahmen von Horizont Europa übertragen werden. In solchen Fällen sind die im Rahmen von Horizont Europa geltenden Regeln einzuhalten.

Änderung 5

Erwägungsgrund 16

Vorschlag der Europäischen Kommission

Änderung des AdR

Um die größtmögliche Wirkung der Finanzierung durch die Union zu erzielen und den wirksamsten Beitrag zu den politischen Zielen der Union zu leisten, sollte das Programm private und/oder öffentliche europäische Partnerschaften aufbauen. Dazu zählen Partnerschaften mit der Industrie, Forschungsorganisationen, öffentliche Aufgaben wahrnehmenden lokalen, regionalen, nationalen oder internationalen Stellen und Organisationen der Zivilgesellschaft wie Stiftungen, die Forschungs- und Innovationstätigkeiten unterstützen und/oder durchführen, sofern die gewünschten Wirkungen in partnerschaftlicher Zusammenarbeit wirksamer erreicht werden können als von der Union allein.

Um die größtmögliche Wirkung der Finanzierung durch die Union zu erzielen und den wirksamsten Beitrag zu den politischen Zielen der Union zu leisten, sollte das Programm private und/oder öffentliche europäische Partnerschaften aufbauen. Dazu zählen Partnerschaften mit der Industrie, Forschungsorganisationen, Universitäten, Regionen und Städten, öffentliche Aufgaben wahrnehmenden lokalen, regionalen, nationalen oder internationalen Stellen und Organisationen der Zivilgesellschaft wie Stiftungen, die Forschungs- und Innovationstätigkeiten unterstützen und/oder durchführen, sofern die gewünschten Wirkungen in partnerschaftlicher Zusammenarbeit wirksamer erreicht werden können als von der Union allein.

Änderung 6

Erwägungsgrund 19

Vorschlag der Europäischen Kommission

Änderung des AdR

Mit dem Pfeiler „Offene Innovation“ sollte eine Reihe von Maßnahmen zur integrierten Unterstützung der Bedürfnisse des Unternehmertums eingeführt werden, die darauf abzielen, bahnbrechende Innovationen im Interesse eines raschen Wirtschaftswachstums umzusetzen und zu beschleunigen. Dadurch sollten innovative Unternehmen, die auf internationaler und auf Unionsebene über Expansionspotenzial verfügen, angezogen und schnelle, flexible Finanzhilfen und Koinvestitionen, einschließlich Investitionen privater Investoren, ermöglicht werden. Zur Erreichung dieser Ziele soll ein Europäischer Innovationsrat (EIC) eingerichtet werden. Dieser Pfeiler sollte auch das Europäische Innovations- und Technologieinstitut (EIT) und die europäischen Innovationsökosysteme im Allgemeinen unterstützen, insbesondere durch die Kofinanzierung von Partnerschaften mit nationalen und regionalen innovationsfördernden Akteuren.

Mit dem Pfeiler „Offene Innovation“ sollte eine Reihe von Maßnahmen zur integrierten Unterstützung der Bedürfnisse der Innovatoren und Unternehmertums eingeführt werden, die darauf abzielen, bahnbrechende Innovationen im Interesse eines raschen Wirtschaftswachstums umzusetzen und zu beschleunigen. Dadurch sollten innovative Unternehmen, die auf internationaler und auf Unionsebene über Expansionspotenzial verfügen, angezogen und schnelle, flexible Finanzhilfen und Koinvestitionen, einschließlich Investitionen privater und öffentlicher Investoren, ermöglicht werden. Zur Erreichung dieser Ziele soll ein Europäischer Innovationsrat (EIC) eingerichtet werden. Dieser Pfeiler sollte auch das Europäische Innovations- und Technologieinstitut (EIT) sowie die lokalen, regionalen, nationalen und europäischen Innovationsökosysteme unterstützen, insbesondere durch die Kofinanzierung von Partnerschaften mit nationalen und regionalen innovationsfördernden Akteuren.

Begründung

Die Ziele des Pfeilers „Offene Innovation“ müssen klarer auf die Zielgruppe ausgerichtet werden, die nicht nur aus Unternehmern besteht, wobei explizit auch auf die Möglichkeit hingewiesen werden sollte, öffentliche wie private Investoren einzubinden.

Änderung 7

Neuer Text nach Artikel 2 Absatz 3

Vorschlag der Europäischen Kommission

Änderung des AdR

 

Die „regionalen Innovationsökosysteme und -hubs“ bringen öffentliche und private Akteure von Netzen der Vierfach-Helix (Universitäten, Industrie, politische Entscheidungsträger, Zivilgesellschaft) zusammen, die auf regionaler und lokaler Ebene angesiedelt sind. Diese Akteure koordinieren Aktivitäten in den Bereichen Forschung, Innovation und Weiterbildung und beschleunigen den Austausch von Ergebnissen untereinander, den Wissenstransfer sowie die Innovation und Entwicklung neuer Wirtschaftstätigkeiten und Dienstleistungen, die dauerhaft Arbeitsplätze schaffen. Dabei stellen sie einen engen Kontakt zu den Bürgerinnen und Bürgern vor Ort und deren Bedürfnissen her und ebnen den Weg für die Aufnahme der Ergebnisse von Forschung und Innovation durch die Gesellschaft und den Markt.

Begründung

Der Begriff „regionale Innovationsökosysteme und -hubs“ muss förmlich definiert werden, wobei sowohl den Gegebenheiten in den Städten als auch in den Regionen Rechnung zu tragen ist, damit diese in allen Bereichen des Programms Horizont Europa wirksam berücksichtigt und umfassend anerkannt werden.

Änderung 8

Artikel 2 Absatz 5

Vorschlag der Europäischen Kommission

Änderung des AdR

„Auftrag“: ein Portfolio von Maßnahmen, mit denen innerhalb eines festgelegten Zeitrahmens ein messbares Ziel und eine Wirkung für Wissenschaft, Technik und/oder Gesellschaft und Bürger erreicht werden sollen, die durch einzelne Maßnahmen nicht hätten erreicht werden können;

„Auftrag“: ein Portfolio von Maßnahmen, mit denen innerhalb eines festgelegten Zeitrahmens ein messbares Ziel und eine Wirkung für Wissenschaft, Technik und/oder Gesellschaft sowie die Bürger und ihre Region erreicht werden sollen, die durch einzelne Maßnahmen nicht hätten erreicht werden können;

Änderung 9

Artikel 3 Absatz 1

Vorschlag der Europäischen Kommission

Änderung des AdR

Das übergeordnete Ziel des Programms ist es, mit den Investitionen der Union in Forschung und Innovation in Wissenschaft, Gesellschaft und Wirtschaft Wirkung zu entfalten und damit die wissenschaftlich-technischen Grundlagen der Union zu stärken, ihre Wettbewerbsfähigkeit , auch die ihrer Industrie, zu erhöhen, in den strategischen Schwerpunktbereichen der Union Ergebnisse zu erzielen und einen Beitrag zur Bewältigung der globalen Herausforderungen, auch zu den Zielen für eine nachhaltige Entwicklung, zu leisten.

Das übergeordnete Ziel des Programms ist es, mit den Investitionen der Union in Forschung und Innovation in Wissenschaft, Gesellschaft und Wirtschaft sowie auf territorialer Ebene Wirkung zu entfalten und damit die wissenschaftlich-technischen Grundlagen der Union zu stärken, die Wettbewerbsfähigkeit ihrer einzelnen Mitgliedstaaten und deren Regionen einschließlich ihrer Industrie insbesondere durch einen Beitrag zum Aufbau einer wissens- und innovationsbasierten Gesellschaft zu erhöhen, in den strategischen Schwerpunktbereichen der Union Ergebnisse zu erzielen und einen Beitrag zur Bewältigung der globalen Herausforderungen, auch zu den Zielen für eine nachhaltige Entwicklung, zu leisten.

Änderung 10

Artikel 3 Absatz 2

Vorschlag der Europäischen Kommission

Änderung des AdR

b)

Stärkung der Wirkung von Forschung und Innovation bei der Entwicklung, Untermauerung und Umsetzung von Unionsstrategien sowie Unterstützung der Einführung innovativer Lösungen in Wirtschaft und Gesellschaft zur Bewältigung der globalen Herausforderungen;

b)

Stärkung der Wirkung von Forschung und Innovation bei der Entwicklung, Untermauerung und Umsetzung von Unionsstrategien, Unterstützung der Einführung innovativer Lösungen in Wirtschaft und Gesellschaft sowie ihrer Verbreitung in der EU, ihren Mitgliedstaaten und deren Regionen zur Bewältigung der lokalen und globalen Herausforderungen;

Änderung 11

Artikel 6 Absatz 6

Vorschlag der Europäischen Kommission

Änderung des AdR

Die Durchführung des Spezifischen Programms erfolgt nach einer transparenten und strategisch ausgerichteten Mehrjahresplanung der Forschungs- und Innovationstätigkeiten, insbesondere des Pfeilers „Globale Herausforderungen und industrielle Wettbewerbsfähigkeit“, nachdem die interessierten Kreise zu den Schwerpunkten und geeigneten Arten von Maßnahmen sowie zu den Durchführungsformen konsultiert wurden. Damit soll die Angleichung an andere einschlägige Unionsprogramme gewährleistet werden.

Die Durchführung des Spezifischen Programms erfolgt nach einer transparenten und strategisch ausgerichteten Mehrjahresplanung der Forschungs- und Innovationstätigkeiten, insbesondere des Pfeilers „Globale Herausforderungen und industrielle Wettbewerbsfähigkeit“, nachdem die Mitgliedstaaten, das Europäische Parlament, die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften, die interessierten Kreise und die Zivilgesellschaft zu den Schwerpunkten und geeigneten Arten von Maßnahmen sowie zu den Durchführungsformen konsultiert wurden. Damit sollen die Angleichung an andere einschlägige Unionsprogramme sowie die Berücksichtigung der Prioritäten nationaler Strategien und der intelligenten Spezialisierung gewährleistet werden.

Begründung

Die strategische Planung wird eine zentrale Rolle bei der künftigen Steuerung des Programms spielen, weshalb die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften einzubinden sind und den Strategien für intelligente Spezialisierung Rechnung getragen werden muss.

Änderung 12

Artikel 6 Absatz 9

Vorschlag der Europäischen Kommission

Änderung des AdR

9.   Das Programm gewährleistet eine wirksame Förderung der Gleichstellung der Geschlechter und der Berücksichtigung der Geschlechterdimension bei den Inhalten von Forschung und Innovation. Besonderes Augenmerk wird auf die Gewährleistung des Geschlechtergleichgewichts — abhängig von der jeweiligen konkreten Situation im Bereich der Forschung und Innovation — in Evaluierungsgremien und in Einrichtungen wie Expertengruppen gelegt.

9.   Das Programm gewährleistet eine wirksame Förderung der Gleichstellung der Geschlechter und der Berücksichtigung der Geschlechterdimension bei den Inhalten von Forschung und Innovation. Besonderes Augenmerk wird auf die Gewährleistung des Geschlechtergleichgewichts — abhängig von der jeweiligen konkreten Situation im Bereich der Forschung und Innovation — in Evaluierungsgremien und in Einrichtungen wie Expertengruppen gelegt.

Gemäß Artikel 349 AEUV sollte das Programm daher die spezifischen Merkmale der Regionen in äußerster Randlage im Einklang mit der am 12. April 2018 vom Rat gebilligten Mitteilung der Kommission „Eine verstärkte und erneuerte Partnerschaft mit den Gebieten in äußerster Randlage der EU“ berücksichtigen.

Begründung

In Erwägungsgrund 27 des Vorschlags für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über „Horizont Europa“ wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass spezifische Maßnahmen für Regionen in äußerster Randlage berechtigt sind und das Programm ihre spezifischen Merkmale berücksichtigen muss. Indes enthält der Text keinen einzigen Verweis auf die Regionen in äußerster Randlage.

Änderung 13

Artikel 7 Absatz 3

Vorschlag der Europäischen Kommission

Änderung des AdR

3.   Aufträge

3.   Aufträge

a)

haben einen eindeutigen EU-Mehrwert und leisten einen Beitrag zu den Prioritäten der Union;

a)

haben einen eindeutigen EU-Mehrwert und leisten einen Beitrag zu den Prioritäten der Union;

b)

zeichnen sich durch ihre Kühnheit und ihren inspirierenden Charakter aus und sind daher von weitreichender gesellschaftlicher oder wirtschaftlicher Relevanz;

b)

zeichnen sich durch ihre Kühnheit und ihren inspirierenden Charakter aus und sind daher von weitreichender gesellschaftlicher oder wirtschaftlicher Relevanz;

c)

haben eine klare Ausrichtung und sind zielgerichtet, messbar und zeitgebunden;

c)

haben eine klare Ausrichtung und sind zielgerichtet, messbar und zeitgebunden;

d)

konzentrieren sich auf ehrgeizige, doch realistische Forschungs- und Innovationstätigkeiten;

d)

konzentrieren sich auf ehrgeizige, doch realistische Forschungs- und Innovationstätigkeiten;

e)

entfachen Tätigkeiten über die Grenzen von Fachbereichen, Sektoren und Akteuren hinweg;

e)

entfachen Tätigkeiten über die Grenzen von Fachbereichen, Sektoren und Akteuren hinweg;

f)

sind offen für vielfältige, Bottom-up-Lösungen.

f)

sind offen für vielfältige, Bottom-up-Lösungen;

 

g)

tragen zur Stärkung des Europäischen Forschungsraums und der Umsetzung der Strategien für intelligente Spezialisierung bei.

Änderung 14

Artikel 8 Absatz 1

Vorschlag der Europäischen Kommission

Änderung des AdR

Teile des Programms „Horizont Europa“ können im Wege europäischer Partnerschaften durchgeführt werden. Die Einbeziehung der Union in die europäischen Partnerschaften kann in einer der folgenden Formen geschehen:

Die einzelnen Teile des Programms „Horizont Europa“ können im Wege europäischer Partnerschaften durchgeführt werden. Die Einbeziehung der Union in die europäischen Partnerschaften kann in einer der folgenden Formen geschehen:

Änderung 15

Artikel 7 — neuer Absatz 4

Vorschlag der Europäischen Kommission

Änderung des AdR

 

4.     Die Ausarbeitung der Aufträge muss in einem offenen und partizipativen Prozess erfolgen, in den alle Interessenträger auf der lokalen, regionalen, europäischen und globalen Ebene eingebunden werden.

Änderung 16

Artikel 9 Absatz 2

Vorschlag der Europäischen Kommission

Änderung des AdR

c)

13 500 000 000 EUR für den Pfeiler III „Offene Innovation“ für den Zeitraum 2021–2027, davon

c)

13 500 000 000 EUR für den Pfeiler III „Offene Innovation“ für den Zeitraum 2021–2027, davon

 

(1)

10 500 000 000 EUR für den Europäischen Innovationsrat, darunter bis zu 500 000 000 EUR für europäische Innovationsökosysteme;

 

(1)

10 500 000 000 EUR für den Europäischen Innovationsrat, darunter 500 000 000 EUR für europäische Innovationsökosysteme, zuzüglich 1 500 000 000 EUR, die vom Pfeiler II übertragen werden, um dort für ihre Themenschwerpunkte eingesetzt zu werden. Mindestens 1 000 000 000  EUR müssen zur Kofinanzierung gemeinsamer Programme zur Unterstützung von KMU eingesetzt werden, insbesondere für Tätigkeiten im Bereich der inkrementellen Innovation;

 

(2)

3 000 000 000 EUR für das Europäische Innovations- und Technologieinstitut (EIT);

 

(2)

3 000 000 000 EUR für das Europäische Innovations- und Technologieinstitut (EIT);

Begründung

Die Förderung europäischer Innovationsökosysteme wird die regionalen Innovationsökosysteme und -hubs sehr stark betreffen. Die vorgesehenen Mittel sind nur ein Höchstbetrag, was inakzeptabel ist, und reichen weder aus, um insgesamt noch auf territorialer Ebene eine signifikante Wirkung zu erzielen. Durch die Aufstockung der Mittel für diese Tätigkeiten können die Regionen ihren Platz im künftigen Rahmenprogramm finden, indem sie mittel- bis langfristige strukturelle Strategien entwickeln, die für die Stärkung der Innovationskapazität der Union von entscheidender Bedeutung sind.

Änderung 17

Artikel 9 Absatz 8

Vorschlag der Europäischen Kommission

Änderung des AdR

Stellen Mitgliedstaaten einen entsprechenden Antrag, so können Mittel, die ihnen im Rahmen der geteilten Mittelverwaltung zugeteilt wurden und die nach Artikel 21 der Verordnung (EU) xx/xx (… Dachverordnung) übertragbar sind, auf das Programm übertragen werden. Die Kommission verwendet diese Mittel direkt im Einklang mit Artikel 62 Absatz 1 Buchstabe a der Haushaltsordnung bzw. indirekt im Einklang mit Buchstabe c des genannten Artikels. Soweit möglich werden diese Mittel zugunsten des betreffenden Mitgliedstaats verwendet.

 

Begründung

Soll in Artikel 11 aufgenommen werden.

Änderung 18

Artikel 11

Vorschlag der Europäischen Kommission

Änderung des AdR

 

1.     Horizont Europa sollte unter Nutzung von Synergien mit anderen Förderprogrammen der Union umgesetzt werden. Für ergänzende bzw. kombinierte Finanzierungen zu Horizont Europa sollten dieselben Regeln wie für das vorliegende Programm gelten.

Gegebenenfalls können gemeinsame Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen mit anderen Programmen der Union durchgeführt werden. In diesem Fall kommen jeweils nur die Regeln eines einzigen Programms zur Anwendung. Wenn die Maßnahmen im Rahmen von Horizont Europa umgesetzt werden, gelten dessen Regeln für sämtliche Finanzierungsquellen.

Maßnahmen, denen ein Exzellenzsiegel verliehen wurde, oder die den folgenden kumulativen und komparativen Bedingungen genügen —

2.    Maßnahmen, denen ein Exzellenzsiegel verliehen wurde, oder die den folgenden kumulativen und komparativen Bedingungen genügen —

a)

sie wurden im Rahmen einer Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen auf der Grundlage des Programms bewertet;

a)

sie wurden im Rahmen einer Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen auf der Grundlage des Programms bewertet;

b)

sie erfüllen die Mindestqualitätsanforderungen jener Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen;

b)

sie erfüllen die Mindestqualitätsanforderungen jener Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen;

c)

sie können aufgrund von Haushaltszwängen nicht im Rahmen jener Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen finanziert werden —

c)

sie können aufgrund von Haushaltszwängen nicht im Rahmen jener Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen finanziert werden —

können mit Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, des Kohäsionsfonds, des Europäischen Sozialfonds+ oder des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums in Einklang mit Artikel [67] Absatz 5 der Verordnung (EU) xx/xx (Dachverordnung) und Artikel [8] der Verordnung (EU) XX (über die Finanzierung, Verwaltung und Überwachung der Gemeinsamen Agrarpolitik) unterstützt werden, sofern diese Maßnahmen mit den Zielen des betreffenden Programms vereinbar sind. Es gelten die Regeln des Fonds, aus dem die Unterstützung gewährt wird.

können mit Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, des Kohäsionsfonds, des Europäischen Sozialfonds+ oder des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums in Einklang mit Artikel [67] Absatz 5 der Verordnung (EU) xx/xx (Dachverordnung) und Artikel [8] der Verordnung (EU) xx/xx (über die Finanzierung, Verwaltung und Überwachung der Gemeinsamen Agrarpolitik) unterstützt werden, sofern diese Maßnahmen mit den Zielen des betreffenden Programms vereinbar sind.

 

3.     Auch für die in Artikel 8 genannten Maßnahmen im Rahmen europäischer Partnerschaften können Mittel aus anderen Programmen der Union, ihrer Mitgliedstaaten sowie deren lokalen und regionalen Gebietskörperschaften bereitgestellt werden. In diesem Fall können jeweils nur die Regeln eines einzigen Programms zur Anwendung kommen. Wenn die Maßnahmen im Rahmen von Horizont Europa umgesetzt werden, können dessen Regeln vorbehaltlich der Vorschriften über den Gemeinschaftsrahmen für staatliche Beihilfen für sämtliche Finanzierungsquellen gelten.

 

4.     Stellen die Verwaltungsbehörden einen entsprechenden Antrag, so können Mittel, die den Mitgliedstaaten im Rahmen der geteilten Mittelverwaltung zugeteilt wurden und die nach Artikel 21 der Verordnung (EU) xx/xx (… Dachverordnung) übertragbar sind,

a)

entweder auf Horizont Europa übertragen werden. Die Kommission verwendet diese Mittel direkt im Einklang mit Artikel 62 Absatz 1 Buchstabe a der Haushaltsordnung bzw. indirekt im Einklang mit Buchstabe c des genannten Artikels. Diese Mittel werden gemäß Artikel 18 Absatz 7 und Artikel 19 Absatz 1 für das geografische Gebiet der betreffenden Verwaltungsbehörde eingesetzt;

b)

oder als an Horizont Europa übertragen gelten, wenn sie von der Verwaltungsbehörde unmittelbar einem gemeinsamen, von Horizont Europa kofinanzierten Programm zugeteilt werden. Aus einem solchen kofinanzierten gemeinsamen Programm können gemäß den Bestimmungen für Horizont Europa und vorbehaltlich der Vorschriften über den Gemeinschaftsrahmen für staatliche Beihilfen Zahlungen an Dritte erfolgen.

Begründung

Die alte Debatte über Synergien muss abgeschlossen und ein klares und umfassendes Regelwerk geschaffen werden, das über die Gewährung des Exzellenzsiegels hinaus eine wirksame kombinierte Finanzierung sowie die Ausschöpfung des gesamten Potenzials der europäischen Partnerschaften ermöglicht. Dieses Regelwerk muss aber auch flexibel sein und es den Regionen ermöglichen, rasch zu reagieren und sich an die Initiativen und Entwicklungen des europäischen Ökosystems anzupassen. Das Ziel dieser Änderung wird erreicht, indem den Verwaltungsbehörden gestattet wird, eine virtuelle Übertragung mittels einer direkten Zuteilung an ein Programm vorzunehmen, das vom Rahmenprogramm kofinanziert wird. Auf diese Weise würden sie ohne Vorausplanung und ohne eine tatsächliche Übertragung über eine Teilnahme beschließen.

Änderung 19

Artikel 20 Absatz 5

Vorschlag der Europäischen Kommission

Änderung des AdR

Im Arbeitsprogramm wird angegeben, in welchen Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen „Exzellenzsiegel“ vergeben werden. Nach vorheriger Genehmigung des Antragstellers können — vorbehaltlich des Abschlusses einer Vertraulichkeitsvereinbarung — Informationen über den Antrag und die Evaluierung interessierten Finanzbehörden mitgeteilt werden .

Im Arbeitsprogramm wird angegeben, in welchen Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen „Exzellenzsiegel“ vergeben werden. Die Vergabe eines Exzellenzsiegels ist — vorbehaltlich des Abschlusses einer Vertraulichkeitsvereinbarung — an die Zustimmung des Antragstellers zur Weitergabe von Informationen über den Antrag und die Evaluierung an die betreffenden Förderstellen geknüpft .

Änderung 20

Artikel 23

Vorschlag der Europäischen Kommission

Änderung des AdR

Eine Maßnahme, die einen Beitrag aus einem anderen Programm der Union erhalten hat, kann auch einen Beitrag aus diesem Programm erhalten, sofern die Beiträge nicht dieselben Kosten decken. Die Regeln der Unionsprogramme, die Beiträge leisten, gelten für ihre jeweiligen Beiträge zu der Maßnahme. Die kumulierten Fördermittel dürfen die Summe der Kosten nicht übersteigen, die insgesamt für die Maßnahme geltend gemacht werden können, wobei die Unterstützung aus verschiedenen Unionsprogrammen entsprechend den Dokumenten, in denen die Bedingungen für die Unterstützung festgelegt sind, anteilig berechnet werden kann.

Eine Maßnahme, die einen Beitrag aus einem anderen Programm der Union erhalten hat, kann auch einen Beitrag aus diesem Programm erhalten, sofern die Beiträge nicht dieselben Kosten decken.

 

Für den Fall, dass diese Beiträge gemeinsam zur Deckung derselben Tätigkeiten und der entsprechenden Kosten zugeteilt werden,

a)

sollten für die Umsetzung dieser Maßnahme dieselben Regeln für die Durchführung und Förderfähigkeit gelten.

Die kumulierten Fördermittel dürfen die Summe der Kosten nicht übersteigen, die insgesamt für die Maßnahme geltend gemacht werden können, wobei die Unterstützung aus verschiedenen Unionsprogrammen entsprechend den Dokumenten, in denen die Bedingungen für die Unterstützung festgelegt sind, anteilig berechnet werden kann;

b)

gelten für die Umsetzung der Maßnahme die Regeln des Programms, von dem der größere Betrag stammt, und zwar vorbehaltlich der Vorschriften über den Gemeinschaftsrahmen für staatliche Beihilfen in dem in Artikel 11 Absatz 4 Buchstabe b genannten Fall .

Änderung 21

Artikel 30

Vorschlag der Europäischen Kommission

Änderung des AdR

1.   Für alle Tätigkeiten einer geförderten Maßnahme gilt ein und derselbe Fördersatz. Der jeweilige Höchstsatz wird im Arbeitsprogramm festgelegt.

1.   Für alle Tätigkeiten einer geförderten Maßnahme gilt ein und derselbe Fördersatz. Der jeweilige Höchstsatz wird im Arbeitsprogramm festgelegt.

2.   Auf der Grundlage des Programms können bis zu 100 % der Gesamtkosten, die für eine Maßnahme geltend gemacht werden können, erstattet werden, mit Ausnahme von

2.   Auf der Grundlage des Programms können bis zu 100 % der Gesamtkosten, die für eine Maßnahme geltend gemacht werden können, erstattet werden, mit Ausnahme von

a)

Innovationsmaßnahmen: für sie gilt ein Satz von bis zu 70 % der förderfähigen Gesamtkosten, ausgenommen sind gemeinnützige Rechtsträger, bei denen im Rahmen des Programms bis zu 100 % der förderfähigen Gesamtkosten erstattet werden können;

a)

Innovationsmaßnahmen: für sie gilt ein Satz von bis zu 70 % der förderfähigen Gesamtkosten, ausgenommen sind gemeinnützige Rechtsträger, bei denen im Rahmen des Programms bis zu 100 % der förderfähigen Gesamtkosten erstattet werden können;

b)

Kofinanzierungsmaßnahmen des Programms: für sie gilt ein Satz von mindestens 30 % der förderfähigen Gesamtkosten, in konkreten und hinreichend begründeten Fällen ein Satz von bis zu 70 %.

b)

Kofinanzierungsmaßnahmen des Programms: für sie gilt ein Satz von mindestens 50 % der förderfähigen Gesamtkosten, in konkreten und hinreichend begründeten Fällen ein Satz von bis zu 70 %.

3.   Die in diesem Artikel festgelegten Fördersätze gelten auch für Maßnahmen, bei denen für die gesamte oder einen Teil der Maßnahme eine Förderung auf der Grundlage von Pauschalsätzen, Kosten je Einheit oder Pauschalbeträgen vorgesehen ist.

3.   Die in diesem Artikel festgelegten Fördersätze gelten auch für Maßnahmen, bei denen für die gesamte oder einen Teil der Maßnahme eine Förderung auf der Grundlage von Pauschalsätzen, Kosten je Einheit oder Pauschalbeträgen vorgesehen ist.

Begründung

Übereinstimmung mit dem Grundsatz der Kofinanzierung.

Änderung 22

Artikel 43 Absatz 4

Vorschlag der Europäischen Kommission

Änderung des AdR

1.   Bei einem Begünstigten des EIC-Accelerators muss es sich um einen Rechtsträger mit Sitz in einem Mitgliedstaat oder assoziierten Land handeln, der die Kriterien als Startup, KMU oder Mid-Cap-Unternehmen erfüllt. Der Vorschlag kann vom Begünstigten oder von einer oder mehreren natürlichen Personen oder von Rechtsträgern eingereicht werden, die diesen Begünstigten zu errichten oder zu unterstützen beabsichtigen.

1.   Bei einem Begünstigten des EIC-Accelerators muss es sich um einen Rechtsträger mit Sitz in einem Mitgliedstaat oder assoziierten Land handeln, der die Kriterien als Startup, KMU oder Mid-Cap-Unternehmen erfüllt. Der Vorschlag kann vom Begünstigten oder von einer oder mehreren natürlichen Personen oder von Rechtsträgern eingereicht werden, die diesen Begünstigten zu errichten oder zu unterstützen beabsichtigen.

2.   Über die Gewährung eines Unionsbeitrags im Rahmen einer EIC-Mischfinanzierung wird unabhängig von der Förderform ein einziger Beschluss gefasst.

2.   Über die Gewährung eines Unionsbeitrags im Rahmen einer EIC-Mischfinanzierung wird unabhängig von der Förderform ein einziger Beschluss gefasst.

3.   Gestützt auf die Artikel 24 bis 26 und vorbehaltlich Absatz 4 werden die im Rahmen einer jährlichen offenen Aufforderung zu Stichtagen eingereichten Vorschläge von unabhängigen Experten auf ihren individuellen Wert hin evaluiert und ausgewählt.

3.   Gestützt auf die Artikel 24 bis 26 und vorbehaltlich Absatz 4 werden die im Rahmen einer jährlichen offenen Aufforderung zu Stichtagen eingereichten Vorschläge von unabhängigen Experten auf ihren individuellen Wert hin evaluiert und ausgewählt.

4.   Hierfür gelten die Gewährungskriterien:

Exzellenz;

Wirkung;

das Risikoniveau der Maßnahme und die Notwendigkeit der Unterstützung durch die Union.

4.   Hierfür gelten die Gewährungskriterien:

Exzellenz;

Wirkung;

das Risikoniveau der Maßnahme , die Qualität der Begleitung auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene und die Notwendigkeit der Unterstützung durch die Union.

Begründung

Auch wenn Unternehmen, die Begünstigte des Accelerators sind, einen breiten Markt anvisieren müssen, hängt ihr Erfolg nicht ausschließlich von ihrer finanziellen Struktur, sondern auch von ihrer Begleitung im Rahmen eines förderlichen Ökosystems auf europäischer, nationaler und lokaler Ebene ab.

Änderung 23

Anhang I — Grundzüge der Tätigkeiten, Abschnitt 3, Buchstabe b

Vorschlag der Europäischen Kommission

Änderung des AdR

b)

Europäische Innovationsökosysteme

Interventionsbereiche: Aufbau von Verbindungen mit regionalen und nationalen Akteuren der Innovation und Förderung der Umsetzung gemeinsamer grenzüberschreitender Innovationsprogramme durch Mitgliedstaaten und assoziierte Staaten, vom Ausbau persönlicher Kompetenzen für Innovation bis hin zu Forschungs- und Innovationsmaßnahmen zur Steigerung der Leistungsfähigkeit des europäischen Innovationssystems. Dies ergänzt die Unterstützung aus dem EFRE für Innovationsökosysteme und interregionale Partnerschaften in verschiedenen Bereichen der intelligenten Spezialisierung.

b)

Europäische Innovationsökosysteme

Interventionsbereiche: Aufbau von Verbindungen mit regionalen und nationalen Akteuren der Innovation und Förderung der Umsetzung gemeinsamer grenzüberschreitender und regionenübergreifender Innovationsprogramme durch die Akteure der regionalen Innovationsökosysteme und -hubs, durch Mitgliedstaaten und assoziierte Staaten, wobei diese Programme vom Ausbau persönlicher Kompetenzen für Innovation bis hin zu Forschungs- und Innovationsmaßnahmen zur Steigerung der Leistungsfähigkeit des europäischen Innovationssystems reichen . Dies ergänzt die Unterstützung aus dem EFRE für Innovationsökosysteme und interregionale Partnerschaften in verschiedenen Bereichen der intelligenten Spezialisierung.

Begründung

Unabdingbar, um die Finanzierung regionenübergreifender Projekte sicherzustellen.

Änderung 24

Anhang II — Maßnahmenarten, 6. Gedankenstrich

Vorschlag der Europäischen Kommission

Änderung des AdR

Kofinanzierungsmaßnahmen des Programms: Maßnahmen zur Kofinanzierung eines Programms, das Tätigkeiten umfasst, die von Einrichtungen aufgelegt und/oder durchgeführt werden, die Forschungs- und Innovationsprogramme verwalten und/oder finanzieren, mit Ausnahme von Fördereinrichtungen der Union. Ein solches Tätigkeitsprogramm kann Vernetzung und Koordinierung, Forschung, Innovation, Pilotprojekte, Innovations- und Markteinführungsmaßnahmen, Ausbildungs- und Mobilitätsmaßnahmen, Sensibilisierung und Kommunikation, Verbreitung und Nutzung oder Kombinationen dieser Ziele unterstützen, die unmittelbar von den genannten Einrichtungen oder von Dritten verwirklicht werden, die von ihnen entsprechende finanzielle Unterstützung in Form von Finanzhilfen, Preisgeldern, öffentlichen Aufträgen oder als Horizont-Europa-Mischfinanzierung erhalten;

Kofinanzierungsmaßnahmen des Programms: Maßnahmen zur Kofinanzierung eines Programms, das Tätigkeiten umfasst, die von Einrichtungen aufgelegt und/oder durchgeführt werden, die Forschungs- und Innovationsprogramme verwalten und/oder finanzieren, mit Ausnahme von Fördereinrichtungen der Union. Mit dieser Art von Maßnahmen können insbesondere die Tätigkeitsprogramme regionaler Innovationsökosysteme und -hubs und ihre Zusammenarbeit untereinander unterstützt werden. Ein solches Tätigkeitsprogramm kann Vernetzung und Koordinierung, Forschung, Innovation, Pilotprojekte, Innovations- und Markteinführungsmaßnahmen, Ausbildungs- und Mobilitätsmaßnahmen, Sensibilisierung und Kommunikation, Verbreitung und Nutzung oder Kombinationen dieser Ziele unterstützen, die unmittelbar von den genannten Einrichtungen oder von Dritten verwirklicht werden, die von ihnen entsprechende finanzielle Unterstützung in Form von Finanzhilfen, Preisgeldern, öffentlichen Aufträgen oder als Horizont-Europa-Mischfinanzierung erhalten;

Begründung

Unabdingbar, um die Finanzierung regionenübergreifender Projekte sicherzustellen.

Änderung 25

Anhang III — Partnerschaften, Abschnitt 1, Buchstabe a

Vorschlag der Europäischen Kommission

Änderung des AdR

a)

Nachweis, dass die Europäische Partnerschaft zur Verwirklichung der entsprechenden Ziele des Programms wirksamer ist, insbesondere müssen deutliche Wirkungen für die EU und ihre Bürger erzielt werden, vor allem im Hinblick auf die globalen Herausforderungen und Forschungs- und Innovationsziele, die Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit der EU und den Beitrag zur Stärkung des Europäischen Forschungs- und Innovationsraums und internationaler Vereinbarungen;

a)

Nachweis, dass die Europäische Partnerschaft zur Verwirklichung der entsprechenden Ziele des Programms besonders wirksam ist, insbesondere müssen deutliche Wirkungen für die EU und ihre Bürger erzielt werden, vor allem im Hinblick auf die globalen Herausforderungen und Forschungs- und Innovationsziele, die Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit der EU und den Beitrag zur Stärkung des Europäischen Forschungs- und Innovationsraums und internationaler Vereinbarungen;

Begründung

Die derzeitige Formulierung ist sehr restriktiv, wodurch das Feld für europäische Partnerschaften eventuell stark eingeschränkt werden könnte.

Änderung 26

Anhang IV — Synergien mit anderen Programmen, Abschnitt 4, Buchstabe a

Vorschlag der Europäischen Kommission

Änderung des AdR

4.

Durch Synergien mit dem Europäischen Sozialfonds+ (ESF+) wird Folgendes sichergestellt:

a)

der ESF+ kann innovative Curricula, die im Rahmen des Programms gefördert werden, über nationale oder regionale Programme allgemein einführen und ausbauen, um Menschen die Fähigkeiten und Kompetenzen zu vermitteln, die sie für die Arbeitsplätze der Zukunft benötigen;

4.

Durch Synergien mit dem Europäischen Sozialfonds+ (ESF+) wird Folgendes sichergestellt:

a)

der ESF+ kann innovative Curricula, die im Rahmen des Programms gefördert werden, über nationale oder regionale oder regionenübergreifende Programme allgemein einführen und ausbauen, um Menschen die Fähigkeiten und Kompetenzen zu vermitteln, die sie für die Arbeitsplätze der Zukunft benötigen;

Änderung 27

Anhang IV — Synergien mit anderen Programmen, Abschnitt 6, Buchstabe b

Vorschlag der Europäischen Kommission

Änderung des AdR

6.

Durch Synergien mit dem Programm „Digitales Europa“ wird Folgendes sichergestellt:

6.

Durch Synergien mit dem Programm „Digitales Europa“ wird Folgendes sichergestellt:

 

a)

während verschiedene thematische Bereiche, die von dem Programm und dem DEP abgedeckt werden, nahe beieinander liegen, sind die Art der zu fördernden Maßnahmen, die erwarteten Ergebnisse und die Interventionslogik der beiden Programme unterschiedlich und ergänzen sich gegenseitig;

 

a)

während verschiedene thematische Bereiche, die von dem Programm und dem DEP abgedeckt werden, nahe beieinander liegen, sind die Art der zu fördernden Maßnahmen, die erwarteten Ergebnisse und die Interventionslogik der beiden Programme unterschiedlich und ergänzen sich gegenseitig;

 

b)

der Forschungs- und Innovationsbedarf im Zusammenhang mit digitalen Aspekten wird ermittelt und in den strategischen Forschungs- und Innovationsplänen des Programms festgelegt; dazu gehören Forschung und Innovation für Hochleistungsrechner, künstliche Intelligenz, Cybersicherheit, bei einer Verbindung digitaler Technologien mit anderen Schlüsseltechnologien und mit nichttechnologischen Innovationen; Unterstützung für die Expansion von Unternehmen, die bahnbrechende Innovationen einführen (bei denen es sich vielfach um eine Kombination digitaler und physischer Technologien handeln wird; die Integration der Digitaltechnik innerhalb des gesamten Pfeilers „Globale Herausforderungen und industrielle Wettbewerbsfähigkeit“; und die Förderung digitaler Forschungsinfrastrukturen;

 

b)

der Forschungs- und Innovationsbedarf im Zusammenhang mit digitalen Aspekten wird ermittelt und in den strategischen Forschungs- und Innovationsplänen des Programms festgelegt; dazu gehören Forschung und Innovation für Hochleistungsrechner, künstliche Intelligenz, Cybersicherheit, bei einer Verbindung digitaler Technologien mit anderen Schlüsseltechnologien und mit nichttechnologischen Innovationen; Unterstützung für die Expansion von Unternehmen, die bahnbrechende Innovationen einführen (bei denen es sich vielfach um eine Kombination digitaler und physischer Technologien handeln wird; die Integration der Digitaltechnik innerhalb des gesamten Pfeilers „Globale Herausforderungen und industrielle Wettbewerbsfähigkeit“; die Unterstützung digitaler Innovationszentren und die Förderung digitaler Forschungsinfrastrukturen;

Änderung 28

Anhang V — Zentrale Wirkungspfadindikatoren (S. 17) — Neuer Absatz am Ende des Anhangs

Vorschlag der Europäischen Kommission

Änderung des AdR

 

Indikatoren für territoriale Wirkungspfade

Das Programm sollte die Entwicklung und den Wandel der Wirtschaft auf lokaler, regionaler und nationaler Ebene beeinflussen und zur Stärkung der technologischen Basis der EU und ihrer Wettbewerbsfähigkeit beitragen.

(siehe nachstehende Tabelle, die Teil des vorliegenden Änderungsantrags ist)


Auf dem Weg zu territorialen Wirkungen

Kurzfristig

Mittelfristig

Längerfristig

Beitrag zu Wachstum und wirtschaftlichem Wandel in den Städten und Regionen

Synergien zwischen Förderungen

Höhe der öffentlichen und privaten Kofinanzierung, die bei Projekten im Rahmen des RP vor, während und nach seiner Umsetzung bereitgestellt wurde

Beitrag zu den strategischen Prioritäten

Anteil der Projekte aus dem RP, die die intelligente Spezialisierung auf regionaler und nationaler Ebene fördern

Beitrag zu Wachstum und Wandel der Wirtschaft

Unternehmensgründungen und Anstieg der Marktanteile in den Branchen der intelligenten Spezialisierung der Ökosysteme

Verbreitung und Aufnahme von Forschung und Innovation in und durch die Städte und Regionen zum Nutzen der Bürgerinnen und Bürger

Anwendung

Anteil der auf der Basis des RP erfolgten Forschung und Innovation, die von den Akteuren der lokalen und regionalen Ebene und insbesondere im öffentlichen Sektor angewendet wird

Verbreitung

Zahl der Innovationen, die mit Unterstützung des öffentlichen Sektors unter allen Partnern der jeweiligen Städte bzw. Regionen verbreitet und dort eingesetzt wurden

Replizierung

Durchdringung und Verbreitung von Innovationen in anderen Städten bzw. Regionen

Unterstützung der Entwicklung und Investitionen in Spitzenforschungsnetze und Innovationshubs

Zusammenarbeit zwischen den regionalen Innovationsökosystemen und -hubs und den Exzellenzzentren in der ganzen Union

Zahl der Projekte bzw. Anteil der aus dem RP finanzierten Projekte, die zu weiteren Kooperationen zwischen Stellen in anderen Städten bzw. Regionen und Akteuren dieser Kategorien geführt haben

Entwicklung der regionalen Innovationsökosystemen und -hubs

Abschätzung der Auswirkungen der Kooperationen, die sich aufgrund der aus dem RP finanzierten Ergebnisse ergeben haben, auf die Entwicklung der regionalen Innovationsökosysteme und -hubs

Beitrag zur Verringerung der Innovationskluft

Abschätzung der kumulierten Wirkung, die dank der aus dem RP finanzierten Ergebnisse bei der Verringerung der Innovationskluft in der EU erzielt werden konnte

Begründung

Neben den von der Kommission vorgeschlagenen wichtigsten Wirkungspfaden sollten auch die Indikatoren für die territoriale Wirkung genannt werden. Der Änderungsantrag entspricht dem Format (Titel, Erläuterungen und Tabelle) von Anhang V des Kommissionsvorschlags.

Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates über das Spezifische Programm zur Durchführung des Rahmenprogramms für Forschung und Innovation „Horizont Europa“

(COM(2018) 436 final — 2018/0225 (COD))

Änderung 29

Erwägungsgrund 7

Vorschlag der Europäischen Kommission

Änderung des AdR

Angesichts der Bedeutung von Forschung und Innovation für die Bewältigung der Herausforderungen in den Sektoren Lebensmittel, ländliche Entwicklung und Biowirtschaft und der Synergien mit der Gemeinsamen Agrarpolitik, die es zu nutzen gilt, werden die einschlägigen Maßnahmen des Spezifischen Programms im Cluster „Lebensmittel und natürliche Ressourcen“ mit 10 Mrd. EUR für den Zeitraum 2021 bis 2017 unterstützt.

Angesichts der Bedeutung von Forschung und Innovation für die Bewältigung der Herausforderungen in den Sektoren Lebensmittel, ländliche Entwicklung , Meer, Fischerei und Biowirtschaft und der Synergien mit der Gemeinsamen Agrarpolitik , der integrierten Meerespolitik und der Gemeinsamen Fischereipolitik , die es zu nutzen gilt, werden die einschlägigen Maßnahmen des Spezifischen Programms im Cluster „Lebensmittel und natürliche Ressourcen“ mit 10 Mrd. EUR für den Zeitraum 2021 bis 2017 unterstützt.

Begründung

Das Meer und die Fischerei sind von grundlegender Bedeutung für die EU. Daher ist ein Verweis auf diese Sektoren unerlässlich.

Änderung 30

Neuer Erwägungsgrund 7a

Vorschlag der Europäischen Kommission

Änderung des AdR

 

(7a)

Angesichts der großen Herausforderungen, die die Meerespolitik für die Beschäftigung (Blaue Wirtschaft), die Umweltqualität und die Bekämpfung des Klimawandels mit sich bringen, wird dieser Bereich im Programm als Querschnittspriorität berücksichtigt, welche Gegenstand eines spezifischen Follow-ups ist und für die in der strategischen Programmplanung eine Zielvorgabe in Bezug auf die Nutzung des Programms festgelegt wird.

Änderung 31

Artikel 2

Vorschlag der Europäischen Kommission

Änderung des AdR

Mit dem Spezifischen Programm werden die folgenden operativen Ziele verfolgt:

Mit dem Spezifischen Programm werden die folgenden operativen Ziele verfolgt:

a)

Stärkung und Verbreitung von Exzellenz;

a)

Stärkung und Verbreitung von Exzellenz;

b)

vermehrte sektor- und fachübergreifende Zusammenarbeit;

b)

vermehrte sektor- und fachübergreifende Zusammenarbeit;

c)

Vernetzung und Entwicklung von Forschungsinfrastrukturen im gesamten Europäischen Forschungsraum;

c)

Vernetzung und Entwicklung von Forschungsinfrastrukturen im gesamten Europäischen Forschungsraum;

d)

Ausbau der internationalen Zusammenarbeit;

d)

Ausbau der internationalen Zusammenarbeit;

e)

Gewinnung, Ausbildung und Bindung von Forschern und Innovatoren im Europäischen Forschungsraum, auch durch die Mobilität von Forschern;

e)

Gewinnung, Ausbildung und Bindung von Forschern und Innovatoren im Europäischen Forschungsraum, auch durch die Mobilität von Forschern;

f)

Förderung einer offenen Wissenschaft, Gewährleistung der Sichtbarkeit in der Öffentlichkeit und offener Zugang zu Ergebnissen;

f)

Förderung einer offenen Wissenschaft, Gewährleistung der Sichtbarkeit in der Öffentlichkeit und offener Zugang zu Ergebnissen;

g)

aktive Verbreitung und Nutzung von Ergebnissen, insbesondere im Hinblick auf die Entwicklung politischer Strategien;

g)

aktive Verbreitung und Nutzung von Ergebnissen, insbesondere im Hinblick auf die Entwicklung politischer Strategien;

h)

Unterstützung der Umsetzung der politischen Prioritäten der Union;

h)

Unterstützung der Umsetzung der politischen Prioritäten der Union;

 

(ha)

Ausweitung des Einsatzes von Strategien für eine intelligente Spezialisierung und Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der regionalen Innovationsökosysteme und -hubs;

i)

Stärkung der Verbindung zwischen Forschung und Innovation und anderen Politikbereichen, einschließlich der Ziele für nachhaltige Entwicklung;

i)

Stärkung der Verbindung zwischen Forschung und Innovation und anderen Politikbereichen, einschließlich der Ziele für nachhaltige Entwicklung;

j)

Verwirklichung ehrgeiziger Ziele innerhalb eines festgelegten Zeitrahmens durch FuI-Aufträge;

j)

Verwirklichung ehrgeiziger Ziele innerhalb eines festgelegten Zeitrahmens durch FuI-Aufträge;

k)

Beteiligung der Bürger und Endnutzer an Prozessen der gemeinsamen Konzipierung und der gemeinsamen Gestaltung;

k)

Beteiligung der Bürger und Endnutzer an Prozessen der gemeinsamen Konzipierung und der gemeinsamen Gestaltung;

l)

Verbesserung der Wissenschaftskommunikation;

l)

Verbesserung der Wissenschaftskommunikation;

m)

Beschleunigung des industriellen Wandels;

m)

Beschleunigung des industriellen Wandels , insbesondere des ökologischen und digitalen Wandels der Industrie bei gleichzeitiger Schaffung nachhaltiger und hochwertiger Arbeitsplätze ;

Begründung

Die operativen Ziele des Rahmenprogramms sollten zur Umsetzung der Strategien für eine intelligente Spezialisierung in den EU-Mitgliedstaaten und ihren Regionen beitragen, denen bei der Unterstützung von Forschung und Innovation durch die EU eine Schlüsselrolle zukommt [COM(2018) 306 final].

Änderung 32

Artikel 5 Absatz 1

Vorschlag der Europäischen Kommission

Änderung des AdR

Für jeden Auftrag kann ein Auftragsbeirat eingerichtet werden. Dieser besteht aus ungefähr 15 hochrangigen Personen, einschließlich Vertretern relevanter Endnutzer. Der Auftragsbeirat ist zu Folgendem beratend tätig:

Für jeden Auftrag kann ein Auftragsbeirat eingerichtet werden. Dieser besteht aus ungefähr 15 hochrangigen Personen, einschließlich Vertretern relevanter Endnutzer sowie öffentlicher und privater Akteure . Der Auftragsbeirat ist zu Folgendem beratend tätig:

a)

Inhalt der Arbeitsprogramme und erforderlichenfalls ihre Überarbeitung, damit die Auftragsziele erreicht werden, und dies im Rahmen einer gemeinsamen Konzipierung mit den Interessenträgern und gegebenenfalls der Öffentlichkeit;

a)

Inhalt der Arbeitsprogramme und erforderlichenfalls ihre Überarbeitung, damit die Auftragsziele erreicht werden, und dies im Rahmen einer gemeinsamen Konzipierung mit den politischen Entscheidungsträgern der Mitgliedstaaten, den lokalen und regionalen Gebietskörperschaften, den Interessenträgern und der Öffentlichkeit;

Änderung 33

Artikel 10 Absatz 2

Vorschlag der Europäischen Kommission

Änderung des AdR

Der EIC-Beirat kann auf Antrag Empfehlungen an die Kommission richten, die Folgendes betreffen:

Der EIC-Beirat kann auf Antrag Empfehlungen an die Kommission richten, die Folgendes betreffen:

a)

jede Angelegenheit, die aus einer Innovationsperspektive Innovationsökosysteme in ganz Europa, die Ergebnisse und die Wirkung der Ziele der EIC-Komponente und die Fähigkeit innovativer Unternehmen, ihre Lösungen umzusetzen, fördert und verbessert;

a)

jede Angelegenheit, die aus einer Innovationsperspektive Innovationsökosysteme in ganz Europa und insbesondere die Zusammenarbeit zwischen regionalen Innovationsökosystemen und -hubs , die Ergebnisse und die Wirkung der Ziele der EIC-Komponente und die Fähigkeit innovativer Unternehmen, ihre Lösungen umzusetzen, fördert und verbessert;

Änderung 34

Artikel 10 Absatz 3

Vorschlag der Europäischen Kommission

Änderung des AdR

Der EIC-Beirat besteht aus 15 bis 20 hochrangigen Personen, die verschiedene Teile des europäischen Innovationsökosystems vertreten, u. a. Unternehmern, Führungskräfte aus Unternehmen, Investoren und Forscher. Er trägt zu Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit bei, wobei die Mitglieder des EIC-Beirats bestrebt sind, das Ansehen des EIC zu steigern.

3.    Der EIC-Beirat besteht aus 15 bis 20 hochrangigen Personen, die verschiedene Teile der lokalen, regionalen, nationalen und europäischen Innovationsökosysteme vertreten, u. a. Unternehmern, Führungskräfte aus Unternehmen, Investoren und Forscher. Er trägt zu Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit bei, wobei die Mitglieder des EIC-Beirats bestrebt sind, das Ansehen des EIC zu steigern.

Änderung 35

Artikel 10 Absatz 4

Vorschlag der Europäischen Kommission

Änderung des AdR

Den EIC-Beirat leitet ein Präsident, der von der Kommission nach einem transparenten Einstellungsverfahren ernannt wird. Bei dem Präsidenten handelt es sich um eine hoch profilierte Persönlichkeit des öffentlichen Lebens, die mit der Welt der Innovation in Verbindung steht.

Den EIC-Beirat leitet ein Präsident, der von der Kommission nach einem transparenten Einstellungsverfahren ernannt wird. Bei dem Präsidenten handelt es sich um eine hoch profilierte Persönlichkeit des öffentlichen Lebens, die mit der Welt der Innovation in Verbindung steht.

Der Präsident wird für eine Amtszeit von vier Jahren, die einmal verlängert werden kann, ernannt.

Der Präsident führt den Vorsitz des EIC-Beirates, bereitet dessen Sitzungen vor, weist seinen Mitgliedern Aufgaben zu und kann spezielle Untergruppen einrichten, insbesondere um neu aufkommende technologische Trends im EIC-Portfolio auszumachen. Der Präsident/die Präsidentin fördert den EIC, fungiert als Ansprechpartner(in) der Kommission und vertritt den EIC in der Welt der Innovation. Die Kommission kann den Präsidenten/die Präsidentin bei der Wahrnehmung seiner/ihrer Aufgaben administrativ unterstützen.

Der Präsident wird für eine Amtszeit von vier Jahren, die einmal verlängert werden kann, ernannt.

Der Präsident führt den Vorsitz des EIC-Beirates, bereitet dessen Sitzungen vor, weist seinen Mitgliedern Aufgaben zu und kann spezielle Untergruppen einrichten, insbesondere um neu aufkommende technologische Trends im EIC-Portfolio auszumachen , wobei er die für Innovation zuständigen regionalen und nationalen Stellen eng einbindet . Der Präsident/die Präsidentin fördert den EIC, fungiert als Ansprechpartner(in) der Kommission und vertritt den EIC in der Welt der Innovation. Die Kommission kann den Präsidenten/die Präsidentin bei der Wahrnehmung seiner/ihrer Aufgaben administrativ unterstützen.

Änderung 36

Begründung — Finanzbogen zu Rechtsakten — Punkt 1.4.4

Vorschlag der Europäischen Kommission

Änderung des AdR

BEGRÜNDUNG

BEGRÜNDUNG

Teil I — Punkt 1.4.4 Finanzbogen zu Rechtsakten (S. 21, COM(2018) 436 final)

Horizont Europa ist so ausgelegt, dass bei seiner Durchführung Synergien mit anderen Förderprogrammen der Union genutzt werden, insbesondere durch Vereinbarungen über eine ergänzende Finanzierung aus EU-Programmen, deren Verwaltungsmodalitäten dies zulassen, wobei die finanziellen Mittel nacheinander, abwechselnd oder kombiniert zur Verfügung gestellt werden, und auch Maßnahmen gemeinsam finanziert werden können.

Teil I — Punkt 1.4.4 Finanzbogen zu Rechtsakten (S. 21, COM(2018) 436 final)

Horizont Europa ist so ausgelegt, dass bei seiner Durchführung Synergien mit anderen Förderprogrammen der Union genutzt werden, insbesondere durch Vereinbarungen über eine ergänzende Finanzierung aus EU-Programmen, deren Verwaltungsmodalitäten dies zulassen, wobei die finanziellen Mittel nacheinander, abwechselnd oder kombiniert zur Verfügung gestellt werden, und auch Maßnahmen gemeinsam finanziert werden können.

Folgende Programme bilden Synergien mit diesen Vereinbarungen und Förderprogrammen (die Aufstellung ist nicht erschöpfend):

Folgende Programme bilden Synergien mit diesen Vereinbarungen und Förderprogrammen (die Aufstellung ist nicht erschöpfend):

Gemeinsame Agrarpolitik (GAP)

Gemeinsame Agrarpolitik (GAP)

Integrierte Meerespolitik

Gemeinsame Fischereipolitik

Europäischer Meeres- und Fischereifonds

Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE)

Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE)

Europäischer Sozialfonds (ESF)

Europäischer Sozialfonds (ESF)

Binnenmarktprogramm

Binnenmarktprogramm

Europäisches Raumfahrtprogramm

Europäisches Raumfahrtprogramm

Fazilität „Connecting Europe“ (CEF)

Fazilität „Connecting Europe“ (CEF)

Programm „Digitales Europa“ (DEP)

Programm „Digitales Europa“ (DEP)

Erasmus-Programm

Erasmus-Programm

Außenfinanzierungsinstrument

Außenfinanzierungsinstrument

Fonds „InvestEU“

Fonds „InvestEU“

Programm der Europäischen Atomgemeinschaft für Forschung und Ausbildung

Programm der Europäischen Atomgemeinschaft für Forschung und Ausbildung

Änderung 37

Anhang I — Programmtätigkeiten, Abschnitt 1 — Strategische Planung, Absätze 3 bis 5 (S. 1 und 2)

Vorschlag der Europäischen Kommission

Änderung des AdR

Sie sieht umfassende Konsultationen und den Austausch mit den Mitgliedstaaten, gegebenenfalls auch mit dem Europäischen Parlament und mit verschiedenen Interessenträgern über Prioritäten, einschließlich Aufträge, im Rahmen des Pfeilers „Globale Herausforderungen und industrielle Wettbewerbsfähigkeit“ vor, sowie die geeigneten Maßnahmenarten, insbesondere Europäische Partnerschaften.

Sie sieht umfassende Konsultationen und den Austausch mit den Mitgliedstaaten und ihren Regionen, darunter auch die Gebiete in äußerster Randlage , gegebenenfalls auch mit dem Europäischen Parlament und mit verschiedenen Interessenträgern über Prioritäten, einschließlich Aufträge, im Rahmen des Pfeilers „Globale Herausforderungen und industrielle Wettbewerbsfähigkeit“ vor, sowie die geeigneten Maßnahmenarten, insbesondere Europäische Partnerschaften.

Auf der Grundlage dieser umfangreichen Konsultationen werden im Rahmen der strategischen Planung gemeinsame Ziele und Tätigkeitsbereiche z. B. für Partnerschaften (da in der vorgeschlagenen Rechtsgrundlage nur die Instrumente und Kriterien für deren Nutzung aufgeführt sind) und für Aufträge festgelegt.

Auf der Grundlage dieser umfangreichen Konsultationen werden im Rahmen der strategischen Planung gemeinsame Ziele und Tätigkeitsbereiche z. B. für Partnerschaften (da in der vorgeschlagenen Rechtsgrundlage nur die Instrumente und Kriterien für deren Nutzung aufgeführt sind) und für Aufträge festgelegt.

Die strategische Planung wird die Entwicklung und Umsetzung der Politik in den relevanten Programmbereichen auf EU-Ebene unterstützen und die politischen Maßnahmen und Konzepte in den Mitgliedstaaten ergänzen. Während des strategischen Planungsprozesses werden auch die politischen Prioritäten der EU berücksichtigt, um den Beitrag von Forschung und Innovation zur Umsetzung der Politik zu stärken. Außerdem wird zukunftsgerichteten Forschungstätigkeiten, Studien und anderen wissenschaftlichen Erkenntnissen sowie einschlägigen Initiativen auf EU- und nationaler Ebene ebenfalls Rechnung getragen.

Die strategische Planung wird die Entwicklung und Umsetzung der Politik in den relevanten Programmbereichen auf EU-Ebene unterstützen und die politischen Maßnahmen und Konzepte in den Mitgliedstaaten und ihren Regionen einschließlich der Gebiete in äußerster Randlage, ergänzen. Während des strategischen Planungsprozesses werden auch die politischen Prioritäten der EU berücksichtigt, um den Beitrag von Forschung und Innovation zur Umsetzung der Politik zu stärken. Außerdem wird zukunftsgerichteten Forschungstätigkeiten, Studien und anderen wissenschaftlichen Erkenntnissen sowie einschlägigen Initiativen auf europäischer, nationaler und regionaler Ebene ebenfalls Rechnung getragen.

Änderung 38

Anhang I — Programmtätigkeiten, Abschnitt 1 — Strategische Planung, Absätze 11 und 12 (S. 2 und 3)

Vorschlag der Europäischen Kommission

Änderung des AdR

Die im Rahmen von Horizont 2020 geförderten „FET-Leitinitiativen“, werden auch im Rahmen dieses Programms weiterhin unterstützt. Da sie vom Konzept her dem Konzept der Aufträge ähneln, werden etwaige andere „FET-Leitinitiativen“ durch dieses Rahmenprogramm als auf künftige und neu entstehende Technologien ausgerichtete Aufträge unterstützt.

Die im Rahmen von Horizont 2020 geförderten „FET-Leitinitiativen“, werden auch im Rahmen dieses Programms weiterhin unterstützt. Da sie vom Konzept her dem Konzept der Aufträge ähneln, werden etwaige andere „FET-Leitinitiativen“ durch dieses Rahmenprogramm als auf künftige und neu entstehende Technologien ausgerichtete Aufträge unterstützt.

 

Das neue Rahmenprogramm zielt auf eine bessere Anerkennung und Nutzung wissenschaftlicher Spitzenleistungen in sämtlichen EU-Mitgliedstaaten und Regionen Europas ab. Zudem fördert es Initiativen, die den Aufbau länder- und regionenübergreifender Kooperationen zwischen den regionalen Innovationsökosystemen und -hubs ermöglichen.

Die Dialoge im Rahmen der wissenschaftlichen-technischen Zusammenarbeit mit den internationalen Partnern der EU und die politischen Dialoge mit den wichtigsten Regionen der Welt werden entscheidend zur systematischen Ermittlung von Kooperationsmöglichkeiten beitragen und differenziert nach Ländern und Regionen die Festlegung von Prioritäten unterstützen.

Die Dialoge im Rahmen der wissenschaftlichen-technischen Zusammenarbeit mit den internationalen Partnern der EU und die politischen Dialoge mit den wichtigsten Regionen der Welt werden entscheidend zur systematischen Ermittlung von Kooperationsmöglichkeiten beitragen und differenziert nach Ländern und Regionen die Festlegung von Prioritäten unterstützen.

Änderung 39

Anhang I — Programmtätigkeiten, Abschnitt 2 — Verbreitung der Ergebnisse und Kommunikation, Absätze 1 und 2 (S. 3)

Vorschlag der Europäischen Kommission

Änderung des AdR

Mit Horizont Europa wird gezielte Unterstützung für einen offenen Zugang zu wissenschaftlichen Veröffentlichungen, Archiven und anderen Datenquellen geleistet. Gefördert werden Maßnahmen zur Verbreitung von Ergebnissen und Erkenntnissen, die u. a. aus der Zusammenarbeit mit anderen EU-Programmen hervorgegangen sind, auch aus der Zusammenfassung und Bündelung von Ergebnissen und Daten in zielgruppengerechten und netzspezifischen Sprachen und Formaten, je nachdem, ob es sich Bürger, Industrie, öffentliche Verwaltungen, Hochschulen, Organisationen der Zivilgesellschaft oder politische Entscheidungsträger handelt. Dafür stehen Horizont Europe fortschrittliche Technologien und intelligente Instrumente zur Verfügung.

Mit Horizont Europa wird gezielte Unterstützung für einen offenen Zugang zu wissenschaftlichen Veröffentlichungen, Archiven und anderen Datenquellen geleistet. Gefördert werden Maßnahmen zur Verbreitung von Ergebnissen und Erkenntnissen, die u. a. aus der Zusammenarbeit mit anderen EU-Programmen hervorgegangen sind, auch aus der Zusammenfassung und Bündelung von Ergebnissen und Daten in zielgruppengerechten und netzspezifischen Sprachen und Formaten, je nachdem, ob es sich Bürger, Industrie, öffentliche Verwaltungen, Hochschulen, Organisationen der Zivilgesellschaft oder politische Entscheidungsträger handelt. Dafür stehen Horizont Europe fortschrittliche Technologien und intelligente Instrumente zur Verfügung.

Mechanismen, die Informationen zum Programm für potenzielle Antragsteller (z. B. nationale Kontaktstellen) bereitstellen, werden angemessen unterstützt.

Mechanismen, die Informationen zum Programm für potenzielle Antragsteller (z. B. nationale und regionale Kontaktstellen) bereitstellen, werden insbesondere mit Blick auf jene Mitgliedstaaten und Regionen, deren Beteiligung am Programm Horizont 2020 am geringsten war, angemessen unterstützt.

Änderung 40

Anhang I

Vorschlag der Europäischen Kommission

Änderung des AdR

FORSCHUNGSINFRASTRUKUREN

FORSCHUNGSINFRASTRUKUREN

Hintergrund

Hintergrund

COM(2018) 436 final — Anhang 1, S. 18

COM(2018) 436 final — Anhang 1, S. 18

Mit den Tätigkeiten werden u. a. folgende Ziele für nachhaltige Entwicklung unterstützt: Ziel 3 (Gesundheit und Wohlergehen), Ziel 7 (Bezahlbare und saubere Energie), Ziel 9 (Industrie, Innovation und Infrastruktur), Ziel 13 (Klimaschutz), Ziel 14 (Leben unter Wasser), Ziel 17 (Partnerschaften zur Erreichung der Ziele).

Mit den Tätigkeiten werden u. a. folgende Ziele für nachhaltige Entwicklung unterstützt: Ziel 3 (Gesundheit und Wohlergehen), Ziel 7 (Bezahlbare und saubere Energie), Ziel 9 (Industrie, Innovation und Infrastruktur), Ziel 13 (Klimaschutz) , Ziel 14 (Leben unter Wasser), Ziel 17 (Partnerschaften zur Erreichung der Ziele) .

Begründung

Das Europäische Strategieforum für Forschungsinfrastrukturen verfügt über verschiedene Infrastrukturen in Verbindung mit der Meeresumwelt, daher sollte auch Ziel 14 in die Liste aufgenommen werden. Die Aufnahme von Ziel 17 ergibt sich allein schon aus dem Begriff der gemeinsamen Forschungsinfrastrukturen auf EU-Ebene und der damit verbundenen Partnerschaften zur Erreichung der Ziele.

Änderung 41

Anhang 1 Pfeiler II

Vorschlag der Europäischen Kommission

Änderung des AdR

Grundzüge

Grundzüge

Reformen der öffentlichen Gesundheitssysteme und der öffentlichen Gesundheitspolitik in Europa und darüber hinaus;

Reformen der öffentlichen Gesundheitssysteme und der öffentlichen Gesundheitspolitik in Europa und darüber hinaus;

neue Modelle und Konzepte für Gesundheit und Pflege und ihre Übertragbarkeit oder Anpassung von Land zu Land bzw. von Region zu Region;

neue Modelle und Konzepte für Gesundheit und Pflege und ihre Übertragbarkeit oder Anpassung von Land zu Land bzw. von Region zu Region sowie für den Beitrag des Verbands- und Vereinswesens und des Gemeinwohlsektors ;

Verbesserung der Bewertung von Gesundheitstechnologien,

Verbesserung der Bewertung von Gesundheitstechnologien,

Entwicklungen bei der gesundheitlichen Ungleichheit und wirksame politische Gegenmaßnahmen;

Entwicklungen bei der gesundheitlichen Ungleichheit und wirksame politische Gegenmaßnahmen;

künftiges Gesundheitspersonal und seine Bedürfnisse;

künftiges Gesundheitspersonal und seine Bedürfnisse;

Verbesserung der zeitnahen Bereitstellung von Gesundheitsinformationen und der Verwendung von Gesundheitsdaten, einschließlich elektronischer Patientenakten, unter gebührender Berücksichtigung der Sicherheit, der Privatsphäre, der Interoperabilität, der Standards, der Vergleichbarkeit und der Integrität;

Verbesserung der zeitnahen Bereitstellung von Gesundheitsinformationen und der Verwendung von Gesundheitsdaten, einschließlich elektronischer Patientenakten, unter gebührender Berücksichtigung der Sicherheit, der Privatsphäre, der Interoperabilität, der Standards, der Vergleichbarkeit und der Integrität;

Resilienz der Gesundheitssysteme im Hinblick auf die Bewältigung der Auswirkungen von Krisen und den Umgang mit disruptiven Innovationen;

Resilienz der Gesundheitssysteme im Hinblick auf die Bewältigung der Auswirkungen von Krisen und den Umgang mit disruptiven Innovationen;

Lösungen für die verstärkte Teilhabe der Bürger und Patienten, die Selbstüberwachung und die Interaktion mit dem Personal des Gesundheits- und Sozialwesens sowie für eine stärker integrierte Pflege und einen benutzerorientierten Ansatz;

Lösungen für die verstärkte Teilhabe der Bürger und Patienten, die Selbstüberwachung und die Interaktion mit dem Personal des Gesundheits- und Sozialwesens sowie für eine stärker integrierte Pflege und einen benutzerorientierten Ansatz;

Daten, Informationen, Wissen und bewährte Verfahren aus der Forschung zum Gesundheitswesen auf EU-Ebene und weltweit.

Daten, Informationen, Wissen und bewährte Verfahren aus der Forschung zum Gesundheitswesen auf EU-Ebene und weltweit.

Änderung 42

Anhang I — Programmtätigkeiten, Pfeiler II — Globale Herausforderungen und industrielle Wettbewerbsfähigkeit, Cluster „Inklusive und sichere Gesellschaft“, Ziffer 2.1, Absatz 2 (S. 28)

Vorschlag der Europäischen Kommission

Änderung des AdR

Die EU muss ein inklusives und nachhaltiges Wachstum fördern und dabei die Vorteile des technologischen Fortschritts nutzen, das Vertrauen in die demokratische Staatsführung stärken und ihre Erneuerung fördern, Ungleichheiten, Arbeitslosigkeit, Marginalisierung, Diskriminierung und Radikalisierung bekämpfen, die Menschenrechte achten , die kulturelle Vielfalt und das europäische Kulturerbe fördern und die Teilhabe der Bürgerinnen und Bürger durch soziale Innovation stärken. Die Steuerung der Migration und die Integration von Migranten werden auch weiterhin Priorität haben. Die Rolle von Forschung und Innovation im Bereich der Sozial- und Geisteswissenschaften bei der Bewältigung dieser Herausforderungen und bei der Verwirklichung der Ziele der EU ist von grundlegender Bedeutung.

Die EU muss ein inklusives und nachhaltiges Wachstum fördern und dabei die Vorteile des technologischen Fortschritts nutzen, das Vertrauen in die demokratische Staatsführung stärken und ihre Erneuerung fördern, Ungleichheiten, Arbeitslosigkeit, Marginalisierung, Diskriminierung und Radikalisierung bekämpfen, die Menschenrechte, die kulturelle Vielfalt und das europäische Kulturerbe durch den Ausbau des Zugangs zu Kultur und Bildung für alle schützen und fördern und die Teilhabe der Bürgerinnen und Bürger durch soziale Innovation und die Entwicklung der Sozialwirtschaft stärken. Die Steuerung der Migration und die Aufnahme und Integration von Migranten werden auch weiterhin Priorität haben. Die Rolle von Forschung und Innovation im Bereich der Sozial- und Geisteswissenschaften bei der Bewältigung dieser Herausforderungen und bei der Verwirklichung der Ziele der EU ist von grundlegender Bedeutung.

 

Die Verwirklichung des Ziels der sozialen Inklusion muss sich insbesondere auf die Aufwertung des materiellen oder immateriellen Kulturerbes stützen, das in der globalisierten Welt von heute eine Hauptrolle für das Zugehörigkeitsgefühl der Bürgerinnen und Bürger insbesondere aus regionaler und sprachlicher Sicht spielt. Daher muss Europa — das im Laufe der Jahrhunderte durch das Zusammenleben der verschiedensten Gemeinschaften entstand, die ein breites Erbe hinterlassen haben — diese Herausforderung bewältigen und die Bewahrung und Aufwertung des Kulturerbes in Zusammenarbeit mit den Städten, Regionen und Staaten fördern. Diese Maßnahme ist umso mehr gerechtfertigt, als dies ein wichtiges Feld der Erprobung und Anwendung zahlreicher technologischer Innovationen ist. Deren Umsetzung im Bereich des Kulturerbes ist ein mächtiger Hebel für die Wirtschaft, da die entsprechenden Einnahmen aus dem Tourismus den Regionen und Städten zukommen .

Änderung 43

Anhang 1 — Programmtätigkeiten, Pfeiler II — Globale Herausforderungen und industrielle Wettbewerbsfähigkeit, Cluster „Inklusive und sichere Gesellschaft“, Ziffer 2.1, Absatz 6 (S. 30)

Vorschlag der Europäischen Kommission

Änderung des AdR

Die Forschungs- und Innovationstätigkeiten im Zusammenhang mit dieser globalen Herausforderung werden sich insgesamt an den Prioritäten der Kommission in Bezug auf den demokratischen Wandel ausrichten: Beschäftigung, Wachstum und Investitionen, Justiz und Grundrechte, Migration, eine vertiefte und fairere europäische Wirtschafts- und Währungsunion sowie digitaler Binnenmarkt. Sie werden im Einklang mit der Agenda von Rom stehen, bei der es um die Förderung eines „sozialen Europas“ und „einer Union, die unser kulturelles Erbe bewahrt und die kulturelle Vielfalt fördert“ geht. Außerdem werden sie die Europäische Säule sozialer Rechte und den „Global Compact“ für eine sichere, geregelte und reguläre Migration unterstützen.

Die Forschungs- und Innovationstätigkeiten im Zusammenhang mit dieser globalen Herausforderung werden sich insgesamt an den Prioritäten der Kommission in Bezug auf den demokratischen Wandel ausrichten: Beschäftigung, Wachstum und Investitionen, Bildung, Justiz und Grundrechte, Migration, eine vertiefte und fairere europäische Wirtschafts- und Währungsunion sowie digitaler Binnenmarkt. Sie werden im Einklang mit der Agenda von Rom stehen, bei der es um die Förderung eines „sozialen Europas“ und „einer Union, die unser kulturelles Erbe bewahrt und die kulturelle Vielfalt fördert“ geht. Außerdem werden sie die Europäische Säule sozialer Rechte , die angestrebte Schaffung einer Wissensgesellschaft und den „Global Compact“ für eine sichere, geregelte und reguläre Migration unterstützen.

Änderung 44

Anhang 1 — Programmtätigkeiten, Pfeiler II — Globale Herausforderungen und industrielle Wettbewerbsfähigkeit, Cluster „Inklusive und sichere Gesellschaft“, Ziffer 2.2.1 (S. 30)

Vorschlag der Europäischen Kommission

Änderung des AdR

Grundzüge

Grundzüge

Geschichte, Entwicklung und Effizienz demokratischer Systeme auf verschiedenen Ebenen und in verschiedenen Formen; Digitalisierungsaspekte, Auswirkungen der Kommunikation über soziale Netzwerke und die Rolle der Bildungs- und Jugendpolitik als Eckpfeiler der demokratischen Bürgerschaft;

Geschichte, Entwicklung und Effizienz demokratischer Systeme auf verschiedenen Ebenen und in verschiedenen Formen; Digitalisierungsaspekte, Auswirkungen der Kommunikation über soziale Netzwerke und die Rolle der Bildungs- und Jugendpolitik als Eckpfeiler der demokratischen Bürgerschaft;

innovative Ansätze zur Unterstützung der Transparenz, Reaktionsfähigkeit, Rechenschaftspflicht, Wirksamkeit und Legitimität demokratischer Regierungen unter uneingeschränkter Achtung der Grundrechte und der Rechtsstaatlichkeit;

innovative Ansätze zur Unterstützung der Transparenz, Reaktionsfähigkeit, Rechenschaftspflicht, Wirksamkeit und Legitimität demokratischer Regierungen unter uneingeschränkter Achtung der Grundrechte und der Rechtsstaatlichkeit;

Strategien zur Bekämpfung von Populismus, Extremismus, Radikalisierung und Terrorismus und zur Einbeziehung und Beteiligung benachteiligter und ausgegrenzter Bürger;

Strategien zur Bekämpfung von Populismus, Extremismus, Radikalisierung und Terrorismus und zur Einbeziehung und Beteiligung benachteiligter und ausgegrenzter Bürger;

besseres Verständnis der Rolle journalistischer Normen und von Nutzern generierter Inhalte in einer hypervernetzten Gesellschaft und Entwicklung von Instrumenten zur Bekämpfung von Desinformationen;

besseres Verständnis der Rolle journalistischer Normen und von Nutzern generierter Inhalte in einer hypervernetzten Gesellschaft und Entwicklung von Instrumenten zur Bekämpfung von Desinformationen;

Rolle der multikulturellen Staatsbürgerschaft und Identität im Hinblick auf die demokratische Staatsbürgerschaft und das politische Engagement;

Rolle der multikulturellen Staatsbürgerschaft und Identität im Hinblick auf die demokratische Staatsbürgerschaft und das politische Engagement;

Auswirkungen von technologischen und wissenschaftlichen Fortschritten, einschließlich Big Data, sozialer Netzwerke im Internet und künstlicher Intelligenz, auf die Demokratie;

Auswirkungen von technologischen und wissenschaftlichen Fortschritten, einschließlich Big Data, sozialer Netzwerke im Internet und künstlicher Intelligenz, auf die Demokratie;

deliberative und partizipative Demokratie sowie aktive und inklusive Staatsbürgerschaft, einschließlich der digitalen Dimension;

deliberative und partizipative Demokratie sowie aktive und inklusive Staatsbürgerschaft, einschließlich der digitalen Dimension;

 

Rolle der Städte und Regionen als Horte des Bürgersinns, der sozialen und kulturellen Beziehungen, des Wandels im Umwelt- und Energiebereich sowie der Entwicklung der Wirtschaft und der Innovation; ihr Beitrag zur Entwicklung der sozialen Innovation, der demokratischen Verfahren und Instrumente sowie der lokalen, nationalen und europäischen Bürgerschaft;

Auswirkungen wirtschaftlicher und sozialer Ungleichheiten auf die politische Partizipation und die Demokratie, wobei es aufzuzeigen gilt, wie die Bekämpfung von Ungleichheiten und aller Formen der Diskriminierung, einschließlich im Bereich Geschlechtergleichstellung, zur dauerhaften Festigung der Demokratie beitragen kann.

Auswirkungen wirtschaftlicher und sozialer Ungleichheiten auf die politische Partizipation und die Demokratie, wobei es aufzuzeigen gilt, wie die Bekämpfung von Ungleichheiten und aller Formen der Diskriminierung, einschließlich im Bereich Geschlechtergleichstellung, zur dauerhaften Festigung der Demokratie beitragen kann.

Begründung

Auch die Städte und Regionen können einen Beitrag zu einer sichereren und inklusiveren Gesellschaft leisten, und ihre Rolle muss Gegenstand wissenschaftlicher Untersuchungen sein.

Änderung 45

Anhang 1 — Programmtätigkeiten, Pfeiler II — Globale Herausforderungen und industrielle Wettbewerbsfähigkeit, Cluster „Inklusive und sichere Gesellschaft“, Ziffer 2.2.3 (S. 32)

Vorschlag der Europäischen Kommission

Änderung des AdR

2.2.3.

Sozialer und wirtschaftlicher Wandel

2.2.3.

Bildung, Beschäftigung sowie sozialer und wirtschaftlicher Wandel

Die Gesellschaften Europas erleben einen tiefgreifenden sozioökonomischen Wandel, insbesondere infolge der Globalisierung und der technologischen Innovation. Gleichzeitig hat die Einkommensungleichheit in den meisten europäischen Ländern zugenommen. Im Hinblick auf die Förderung eines inklusiven Wachstums, die Verringerung von Ungleichheiten, die Steigerung der Produktivität (einschließlich Fortschritten bei der Messung der Produktivität), die Förderung des Humankapitals, die Bewältigung von Herausforderungen im Bereich Migration und Integration sowie die Förderung der Solidarität zwischen den Generationen und der sozialen Mobilität sind zukunftsweisende Maßnahmen erforderlich. Hochwertige Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung sind für eine gerechtere und wohlhabendere Zukunft unverzichtbar.

Die Gesellschaften Europas erleben einen tiefgreifenden sozioökonomischen Wandel, insbesondere infolge der Globalisierung und der technologischen Innovation. Gleichzeitig hat die Einkommensungleichheit in den meisten europäischen Ländern zugenommen. Im Hinblick auf die Förderung eines inklusiven Wachstums, die Verringerung von Ungleichheiten, die Steigerung der Produktivität (einschließlich Fortschritten bei der Messung der Produktivität), die Förderung des Humankapitals, die Bewältigung von Herausforderungen im Bereich Migration und Integration sowie die Förderung der Solidarität zwischen den Generationen und der sozialen Mobilität sind zukunftsweisende Maßnahmen erforderlich. Hochwertige Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung sind für eine gerechtere und wohlhabendere Zukunft unverzichtbar.

Grundzüge

Grundzüge

Wissensbasis für Beratung über Investitionen und politische Maßnahmen, insbesondere in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung, zur Förderung von Qualifikationen mit hohem Mehrwert, Produktivität, sozialer Mobilität, Wachstum, sozialer Innovation und Beschäftigung; Rolle der allgemeinen und beruflichen Bildung bei der Bekämpfung von Ungleichheiten;

Rolle der allgemeinen und beruflichen Bildung bei der Bekämpfung von Ungleichheiten , Struktur des Schul- und Berufsbildungssystems, innovative pädagogische Ansätze, Aktivitäten zur Förderung der Entfaltung, der Kreativität, der Selbständigkeit und der Entwicklung des kritischen Denkens, individuelle Begleitung von Jugendlichen, die zum Erfolg aller im Schul- und Berufsbildungssystem beiträgt ;

soziale Nachhaltigkeit über rein BIP-basierte Indikatoren hinaus, insbesondere neue Wirtschafts- und Geschäftsmodelle und neue Finanztechnologien;

soziale Nachhaltigkeit über rein BIP-basierte Indikatoren hinaus, insbesondere neue Wirtschafts- und Geschäftsmodelle und neue Finanztechnologien; Vielfalt bei den wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Zielen und den Aufgaben von Unternehmen ;

statistische und andere wirtschaftliche Instrumente für ein besseres Verständnis von Wachstum und Innovation vor dem Hintergrund schleppender Produktivitätsgewinne;

statistische und andere wirtschaftliche Instrumente für ein besseres Verständnis von Wachstum und Innovation vor dem Hintergrund schleppender Produktivitätsgewinne;

neue Formen von Arbeit, die Rolle der Arbeit, Trends und Veränderungen am Arbeitsmarkt und bei den Einkommen in den heutigen Gesellschaften und ihre Auswirkungen auf Einkommensverteilung, Nichtdiskriminierung, einschließlich Geschlechtergleichstellung, und soziale Inklusion;

neue Formen von Arbeit, die Rolle der Arbeit, Stellung der Arbeitnehmer innerhalb des Unternehmens , Trends und Veränderungen am Arbeitsmarkt und bei den Einkommen in den heutigen Gesellschaften und ihre Auswirkungen auf Einkommensverteilung, Nichtdiskriminierung, einschließlich Geschlechtergleichstellung, und soziale Inklusion;

Anpassung der Steuer- und Sozialleistungssysteme und Maßnahmen im Bereich der sozialen Sicherheit und der sozialen Investitionen mit dem Ziel, Ungleichheiten zu verringern und die negativen Auswirkungen von Technologie, Demografie und Vielfalt anzugehen;

Anpassung der Steuer- und Sozialleistungssysteme und Maßnahmen im Bereich der sozialen Sicherheit und der sozialen Investitionen mit dem Ziel, Ungleichheiten zu verringern und die negativen Auswirkungen von Technologie, Demografie und Vielfalt anzugehen;

Mobilität der Menschen im globalen und lokalen Kontext im Interesse einer besseren Steuerung der Migration und der Integration von Migranten, einschließlich Flüchtlingen; Einhaltung internationaler Verpflichtungen und Achtung der Menschenrechte; Verbesserung des Zugangs zu hochwertiger Bildung und Ausbildung, Hilfsdiensten und einer aktiven und inklusiven Staatsbürgerschaft, insbesondere für benachteiligte Bevölkerungsgruppen;

Mobilität der Menschen im globalen und lokalen Kontext im Interesse einer besseren Steuerung der Migration und der Integration von Migranten, einschließlich Flüchtlingen; Einhaltung internationaler Verpflichtungen und Achtung der Menschenrechte; Verbesserung des Zugangs zu hochwertiger Bildung und Ausbildung, Hilfsdiensten und einer aktiven und inklusiven Staatsbürgerschaft, insbesondere für benachteiligte Bevölkerungsgruppen;

Ausrichtung der Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung darauf, den digitalen Wandel in der EU zu fördern und optimal zu nutzen sowie die Risiken aus der globalen Vernetzung und technologischen Innovationen (insbesondere neue Online-Risiken) und aus ethischen Fragen, sozioökonomischen Ungleichheiten und radikalen Marktveränderungen zu mindern;

Ausrichtung der Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung darauf, den digitalen Wandel in der EU zu fördern und optimal zu nutzen sowie die Risiken aus der globalen Vernetzung und technologischen Innovationen (insbesondere neue Online-Risiken) und aus ethischen Fragen, sozioökonomischen Ungleichheiten und radikalen Marktveränderungen zu mindern;

Modernisierung der öffentlichen Verwaltung im Einklang mit den Erwartungen der Bürger hinsichtlich der Dienstleistungserbringung, Transparenz, Zugänglichkeit, Offenheit, Rechenschaftspflicht und Nutzerorientierung.

Modernisierung der öffentlichen Verwaltung im Einklang mit den Erwartungen der Bürger hinsichtlich der Dienstleistungserbringung, Transparenz, Zugänglichkeit, Offenheit, Rechenschaftspflicht und Nutzerorientierung.

Effizienz der Justizsysteme und verbesserter Zugang zur Justiz auf der Grundlage der Unabhängigkeit der Justiz und der Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit sowie faire, effiziente und transparente Verfahren sowohl in Zivil- als auch in Strafsachen.

Effizienz der Justizsysteme und verbesserter Zugang zur Justiz auf der Grundlage der Unabhängigkeit der Justiz und der Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit sowie faire, effiziente und transparente Verfahren sowohl in Zivil- als auch in Strafsachen.

Änderung 46

Anhang 1 Pfeiler II (S. 37)

Vorschlag der Europäischen Kommission

Änderung des AdR

3.2

Interventionsbereiche

3.2

Interventionsbereiche

3.2.1

Fertigungstechniken

3.2.1

Bereichsübergreifende Hebel für Wandel und Leistung

Der verarbeitende Sektor, in dem über drei Viertel der weltweiten Exporte der EU produziert werden und der direkt und indirekt über 100 Mio. Arbeitsplätze bietet, ist ein wichtiger Motor für Beschäftigung und Wohlstand in der EU. Die größte Herausforderung für den verarbeitenden Sektor der EU besteht darin, mit intelligenteren und verstärkt maßgeschneiderten Produkten, die einen hohen Mehrwert haben und zu sehr viel niedrigeren Energiekosten hergestellt werden, global wettbewerbsfähig zu bleiben. Für die Erzeugung von Mehrwert wird es auf Kreativität und kulturelle Einflüsse ankommen.

Die Zukunft der Industrie hängt nicht nur von technologischen, sondern auch von sozialen und organisatorischen Fragen ab, die für ihre Wettbewerbsfähigkeit entscheidend sind. Diese Fragen bleiben häufig im Dunkeln und brauchen neues Wissen, Verbreitung und Aneignung.

 

Grundzüge

Organisation der Wertschöpfungsketten und der Zusammenarbeit innerhalb dieser Ketten; Verteilung der Wertschöpfung, Verhandlungs- und Preisfindungsmechanismen; Instrumente für den Informationsaustausch und für Teamarbeit, Ansätze für Ko-Design; Anwendung virtueller und erweiterter Realität für das Design, Vorbereitung auf die industrielle Fertigung und Schulung der Arbeitnehmer;

Clusterbildung, ortsangepasste Zusammenarbeitsnetze, Entwicklung regionaler Innovationsökosysteme und -hubs; Entwicklung positiver externer Effekte durch die Regionen und Städte zur Erhöhung ihrer Anziehungskraft und der Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft;

Ergonomie und Verbesserung der Arbeitsbedingungen; Zugang zu Fortbildungen im Rahmen des lebenslangen Lernens und Anpassung der Fähigkeiten an den Wandel der Berufsbilder; Mobilisierung der Erfahrung und Kreativität der Arbeitnehmer;

Aufhebung von Hürden für die — insbesondere digitale — Umstrukturierung der Unternehmen: Zugang zu Finanzierungsmöglichkeiten, Innovationen und Fähigkeiten; Aufbau und Steuerung der Umstrukturierungsstrategien, Begleitung des Wandels; Entwicklung der Vertretung der Interessen der Wirtschaft und ihrer Berufe.

 

3.2.2

Fertigungstechniken

Der verarbeitende Sektor, in dem über drei Viertel der weltweiten Exporte der EU produziert werden und der direkt und indirekt über 100 Mio. Arbeitsplätze bietet, ist ein wichtiger Motor für Beschäftigung und Wohlstand in der EU. Die größte Herausforderung für den verarbeitenden Sektor der EU besteht darin, mit intelligenteren und verstärkt maßgeschneiderten Produkten, die einen hohen Mehrwert haben und zu sehr viel niedrigeren Energiekosten hergestellt werden, global wettbewerbsfähig zu bleiben. Für die Erzeugung von Mehrwert wird es auf Kreativität und kulturelle Einflüsse ankommen.

Begründung

Zum jetzigen Zeitpunkt werden die bereichsübergreifenden und organisatorischen Aspekte im Programm Horizont Europa ignoriert bzw. vernachlässigt, obwohl sie stark zur Umstrukturierung und Wettbewerbsfähigkeit der Industrie beitragen und mehr wissenschaftliche Erkenntnisse sowie mehr Innovation in Europa erfordern.

Änderung 47

Anhang 1 Pfeiler II (S. 46)

Vorschlag der Europäischen Kommission

Änderung des AdR

BEGRÜNDUNG

BEGRÜNDUNG

Teil II — ANHANG 1

Teil II — ANHANG 1

Ziffer 4 CLUSTER „KLIMA, ENERGIE UND MOBILITÄT“

Ziffer 4 CLUSTER „KLIMA, ENERGIE UND MOBILITÄT“

4.1.

Hintergrund

4.1.

Hintergrund

(…)

(…)

Die Tätigkeiten im Rahmen dieses Clusters tragen insbesondere zur Verwirklichung der Ziele der Energieunion, des digitalen Binnenmarkts, der Agenda für Arbeitsplätze, Wachstum und Investitionen, zur Stärkung der EU als globaler Akteur, zur neuen industriepolitischen Strategie der EU, zur Kreislaufwirtschaft, zur Rohstoffinitiative, zur Sicherheitsunion und zur städtischen Agenda sowie zur gemeinsamen EU-Agrarpolitik und zur Verringerung der Lärm- und Luftverschmutzung bei.

Die Tätigkeiten im Rahmen dieses Clusters tragen insbesondere zur Verwirklichung der Ziele der Energieunion, des digitalen Binnenmarkts, der Agenda für Arbeitsplätze, Wachstum und Investitionen, zur Stärkung der EU als globaler Akteur, zur neuen industriepolitischen Strategie der EU, zur Kreislaufwirtschaft , zum Blauen Wachstum , zur Rohstoffinitiative, zur Sicherheitsunion und zur städtischen Agenda sowie zur gemeinsamen EU-Agrarpolitik , zur integrierten Meerespolitik, zur Gemeinsamen Fischereipolitik und zur Verringerung der Lärm- und Luftverschmutzung bei.

(…)

(…)

Begründung

Das Meer und die Fischerei sind von grundlegender Bedeutung für die EU. Daher ist ein Verweis auf diese Sektoren unerlässlich.

Änderung 48

Anhang 1 Pfeiler II — Ziffer 4.2.5 Gemeinden und Städte (S. 50)

Vorschlag der Europäischen Kommission

Änderung des AdR

Grundzüge

Grundzüge

(…)

(…)

Lebensqualität für Bürgerinnen und Bürger, sichere Mobilität, soziale Innovation in Städten, Kreislauf- und Regenerationsfähigkeit der Städte, Verringerung des Umweltfußabdrucks und der Umweltverschmutzung;

Lebensqualität für Bürgerinnen und Bürger, sichere Mobilität, soziale Innovation in Städten, Kreislauf- und Regenerationsfähigkeit der Städte, Verringerung des Umweltfußabdrucks und der Umweltverschmutzung;

 

Mobilisierung der Bürgerinnen und Bürger in den Städten und Regionen, die demokratische Dimension des Wandels im Umwelt- und Energiebereich; soziale Akzeptanz und Befürwortung der Veränderungen in Bezug auf die Wege zum Wandel; Verringerung der Ungleichheiten im Zusammenhang mit der Anpassung an den Klimawandel und den Wandel im Umwelt- und Energiebereich;

(…)

(…)

Änderung 49

Anhang 1 Pfeiler II — Ziffer 5.2.4 Meere und Ozeane (S. 59)

Vorschlag der Europäischen Kommission

Änderung des AdR

Grundzüge

Grundzüge

(…)

(…)

Blaue Wertschöpfungsketten, vielfältige Nutzung von Meeresraum und Wachstum des Erneuerbare-Energien-Sektors aus Meeren und Ozeanen, einschließlich nachhaltiger Mikro- und Makro-Algen;

Blaue Wertschöpfungsketten, vielfältige Nutzung von Meeresraum und Wachstum der maritimen Industrie, etwa des Erneuerbare-Energien-Sektors aus Meeren und Ozeanen, einschließlich nachhaltiger Mikro- und Makro-Algen;

 

Schnittstellen Land/Meer in den Küstengebieten, Nachhaltigkeit der verschiedenen Branchen der blauen Wirtschaft, darunter die Fischerei und die marine Aquakultur sowie der Küstentourismus; systemische Ansätze der nachhaltigen Entwicklung der Hafen- und Küstengebiete; die Frage der Urbanisierung und der Bevölkerungsalterung in den Küstengebieten;

naturbasierte Lösungen auf der Grundlage der Dynamik von Meeres- und Küstenökosystemen,

naturbasierte Lösungen auf der Grundlage der Dynamik von Meeres- und Küstenökosystemen,

[…]

[…]

Änderung 50

Anhang 1 Pfeiler II — Ziffer 6.2.2 Globale Herausforderungen (S. 65)

Vorschlag der Europäischen Kommission

Änderung des AdR

2.

Inklusive und sichere Gesellschaft

2.

Inklusive und sichere Gesellschaft

Forschung zu Ungleichheit, Armut und Ausgrenzung, sozialer Mobilität, kultureller Vielfalt und Qualifikationen; Bewertung der Auswirkungen sozialer, demografischer und technologischer Veränderungen auf Wirtschaft und Gesellschaft;

Forschung zu Ungleichheit, Armut und Ausgrenzung, sozialer Mobilität, kultureller Vielfalt und Qualifikationen; Bewertung der Auswirkungen sozialer, demografischer und technologischer Veränderungen auf Wirtschaft und Gesellschaft;

 

Forschung zur Entstehung der Bildungsungleichheit und zur Entwicklung eines Systems der allgemeinen und beruflichen Bildung, das die Entfaltung aller Individuen auch in Bezug auf das lebenslange Lernen fördert;

Förderung der Erhaltung des kulturellen Erbes;

Förderung der Erhaltung des kulturellen Erbes;

(…)

[…]

Änderung 51

Anhang 1 Pfeiler II (S. 67)

Vorschlag der Europäischen Kommission

Änderung des AdR

5.

Lebensmittel und natürliche Ressourcen

5.

Lebensmittel und natürliche Ressourcen

(…)

(…)

EU-Referenzlaboratorien für Futtermittelzusatzstoffe, genetisch veränderte Organismen und Lebensmittelkontaktmaterialien;

EU-Referenzlaboratorien für Futtermittelzusatzstoffe, genetisch veränderte Organismen und Lebensmittelkontaktmaterialien;

 

Wissenszentrum für örtliche Lebensmittelsysteme;

Wissenszentrum für Lebensmittelqualität und Bekämpfung von Lebensmittelbetrug;

Wissenszentrum für Lebensmittelqualität und Bekämpfung von Lebensmittelbetrug;

Wissenszentrum für Bioökonomie.

Wissenszentrum für Bioökonomie.

Änderung 52

Anhang 1– Programmtätigkeiten, Pfeiler III — Offene Innovation, Absatz 7 (S. 70)

Vorschlag der Europäischen Kommission

Änderung des AdR

Damit Europa an der Spitze der neuen Entwicklung bahnbrechender Innovationen stehen kann, müssen die folgenden grundlegenden Herausforderungen bewältigt werden:

Damit Europa an der Spitze der neuen Entwicklung bahnbrechender Innovationen stehen kann, müssen die folgenden grundlegenden Herausforderungen bewältigt werden:

Verbesserung der Umwandlung von wissenschaftlichen Erkenntnissen in Innovation, um den Transfer von Ideen, Technologien und Talenten von der Grundlagenforschung zu Start-up-Unternehmen und zur Industrie zu beschleunigen;

Verbesserung der Umwandlung von wissenschaftlichen Erkenntnissen in Innovation, um den Transfer von Ideen, Technologien und Talenten von der Grundlagenforschung zu Start-up-Unternehmen und zur Industrie zu beschleunigen;

Beschleunigung des industriellen Wandels: Die europäische Industrie ist bei der Übernahme und dem Ausbau neuer Technologien im Rückstand: 77 % der jungen und großen FuE-Unternehmen befinden sich in den USA oder Asien, und nur 16 % haben ihren Sitz in Europa.

Beschleunigung des industriellen Wandels: Die europäische Industrie ist bei der Übernahme und dem Ausbau neuer Technologien im Rückstand: 77 % der jungen und großen FuE-Unternehmen befinden sich in den USA oder Asien, und nur 16 % haben ihren Sitz in Europa.

Erhöhung der Risikofinanzierung zur Überbrückung von Finanzierungslücken: Die Innovatoren in Europa leiden unter einem geringen Angebot an Risikofinanzierungsmitteln. Risikokapital ist entscheidend dafür, dass aus bahnbrechenden Innovationen weltweit führende Unternehmen werden; in Europa beträgt das Risikokapital weniger als ein Viertel des in den USA und in Asien mobilisierten Risikokapitals. Europa muss es gelingen, dass Innovationen, insbesondere solche bahnbrechenden Innovationen mit hohem Risiko und langfristigen Investitionen, das „Tal des Todes“, d. h. die Lücke zwischen öffentlichen und privaten Investitionen, überwinden und es zum Markt schaffen können.

Erhöhung der Risikofinanzierung zur Überbrückung von Finanzierungslücken: Die Innovatoren in Europa leiden unter einem geringen Angebot an Risikofinanzierungsmitteln. Risikokapital ist entscheidend dafür, dass aus bahnbrechenden Innovationen weltweit führende Unternehmen werden; in Europa beträgt das Risikokapital weniger als ein Viertel des in den USA und in Asien mobilisierten Risikokapitals. Europa muss es gelingen, dass Innovationen, insbesondere solche bahnbrechenden Innovationen mit hohem Risiko und langfristigen Investitionen, das „Tal des Todes“, d. h. die Lücke zwischen öffentlichen und privaten Investitionen, überwinden und es zum Markt schaffen können.

Verbesserung und Vereinfachung der europäischen Forschungs- und Innovationsfinanzierungs- und -förderlandschaft: Die Vielzahl der Finanzierungsquellen bildet für Innovatoren eine komplexe Landschaft. EU-Maßnahmen müssen in Zusammenarbeit und Abstimmung mit anderen Initiativen auf europäischer, nationaler und regionaler, öffentlicher wie auch privater Ebene erfolgen, um die Förderkapazitäten zu stärken und besser auszurichten und um ein Umfeld zu schaffen, in dem sich europäische Innovatoren leicht zurechtfinden.

Verbesserung und Vereinfachung der europäischen Forschungs- und Innovationsfinanzierungs- und -förderlandschaft: Die Vielzahl der Finanzierungsquellen bildet für Innovatoren eine komplexe Landschaft. EU-Maßnahmen müssen in Zusammenarbeit und Abstimmung mit anderen Initiativen auf europäischer, nationaler und regionaler, öffentlicher wie auch privater Ebene erfolgen, um die Förderkapazitäten zu stärken und besser auszurichten und um ein Umfeld zu schaffen, in dem sich europäische Innovatoren leicht zurechtfinden.

Überwindung der Fragmentierung des Innovationsökosystems. In Europa gibt es zwar vermehrt Hotspots, doch diese sind nicht gut miteinander vernetzt. Unternehmen mit internationalem Wachstumspotenzial sehen sich konfrontiert mit einem Flickenteppich nationaler Märkte und ihren jeweiligen Sprachen, Geschäftskulturen und Vorschriften.

Überwindung der Fragmentierung des Innovationsökosystems. In Europa gibt es zwar vermehrt Hotspots, doch diese sind nicht gut miteinander vernetzt. Unternehmen mit internationalem Wachstumspotenzial sehen sich konfrontiert mit einem Flickenteppich nationaler Märkte und ihren jeweiligen Sprachen, Geschäftskulturen und Vorschriften;

 

Anerkennung der Verankerung von Wissenschaft und Innovation in den Städten und Regionen sowie des bedeutenden Beitrags der regionalen Innovationsökosysteme und -hubs, die in der Lage sind, schnell zu reagieren, bahnbrechende Innovationen zu tragen und eine laufende Begleitung des Wandels der Wertschöpfungsketten in Europa sowie der Maßnahmen für die Entwicklung von Kompetenzen und Humanressourcen zu gewährleisten. In diesem Sinne ist es ratsam, die intelligenten Spezialisierungen und ihre Vernetzung zu berücksichtigen .

Änderung 53

Anhang 1 — Programmtätigkeiten, Pfeiler III — Offene Innovation, Absatz 11 (S. 72)

Vorschlag der Europäischen Kommission

Änderung des AdR

Der EIC wird zwar bahnbrechende Innovationen unmittelbar unterstützen, doch das gesamte Umfeld, in dem solche Innovationen gedeihen und aus dem sie hervorgehen, muss weiterentwickelt und verbessert werden: Die Förderung von Innovationen in ganz Europa, in allen Dimensionen und Formen, muss ein gemeinsames europäisches Anliegen sein, das, wann immer dies möglich ist, einander ergänzende Maßnahmen und Ressourcen auf EU-Ebene und auf nationaler Ebene einschließt. Daher sieht dieser Pfeiler auch Folgendes vor:

Der EIC wird zwar bahnbrechende Innovationen unmittelbar unterstützen, doch das gesamte Umfeld, in dem solche Innovationen gedeihen und aus dem sie hervorgehen, muss weiterentwickelt und verbessert werden: Die Förderung von Innovationen in ganz Europa, in den EU-Mitgliedstaaten und deren Regionen, in allen Dimensionen und Formen, muss ein gemeinsames europäisches Anliegen sein, das, wann immer dies möglich ist, einander ergänzende Maßnahmen und Ressourcen auf lokaler, regionaler, nationaler und europäischer Ebene einschließt. Daher sieht dieser Pfeiler auch Folgendes vor:

Erneuerte und verstärkte Koordinierung- und Kooperationsmechanismen mit Mitgliedstaaten und assoziierten Ländern, aber auch mit Privatinitiativen zur Unterstützung aller Arten von europäischen Innovationsökosystemen und deren Akteure;

Erneuerte und verstärkte Koordinierung- und Kooperationsmechanismen mit den lokalen und regionalen Gebietskörperschaften und den Mitgliedstaaten und assoziierten Ländern, aber auch mit Privatinitiativen zur Unterstützung aller Arten von europäischen Innovationsökosystemen und deren Akteure;

Unterstützung des Europäischen Innovations- und Technologieinstituts (EIT) und der Wissens- und Innovationsgemeinschaften (KIC).

Unterstützung des Europäischen Innovations- und Technologieinstituts (EIT) und der Wissens- und Innovationsgemeinschaften (KIC).

Änderung 54

Anhang 1 — Programmtätigkeiten, Pfeiler III — Offene Innovation, Abschnitt 1 — Der Europäische Innovationsrat (EIC), Ziffer 1.1 (S. 73)

Vorschlag der Europäischen Kommission

Änderung des AdR

Besonderes Augenmerk gilt der Sicherstellung einer angemessenen und effizienten Komplementarität mit einzelnen oder vernetzten Initiativen der Mitgliedstaaten, auch in Form einer Europäischen Partnerschaft.

Besonderes Augenmerk gilt der Sicherstellung einer angemessenen und effizienten Komplementarität mit einzelnen oder vernetzten Initiativen der Mitgliedstaaten sowie der regionalen Innovationsökosysteme und -hubs , auch in Form einer Europäischen Partnerschaft. Im Interesse der geförderten Projekte wird darauf zu achten sein, dass für eine laufende Begleitung der aus Pathfinder und Accelerator finanzierten Projekte gesorgt wird; der EIC führt einen ständigen Dialog mit den für Innovation zuständigen nationalen, regionalen und lokalen Behörden, um eine angemessene Komplementarität der Fördermaßnahmen sicherzustellen und auch mittels kofinanzierter Programme für möglichst viele Verbindungen und Kooperationen zu sorgen. Dieser Dialog ist eine Grundvoraussetzung für die Vergabe von Exzellenzsiegeln durch den EIC.

Änderung 55

Anhang 1 Pfeiler III (S. 77)

Vorschlag der Europäischen Kommission

Änderung des AdR

1.1.3.

Weitere Tätigkeiten des EIC

1.1.3.

Weitere Tätigkeiten des EIC

Der EIC wird darüber hinaus auch Folgendes vorsehen:

Der EIC wird darüber hinaus auch Folgendes vorsehen:

EIC-Business-Acceleration-Dienste (Dienste für die beschleunigte Entwicklung von Start-ups) zur Unterstützung von Tätigkeiten und Maßnahmen von „Pathfinder“ und „Accelerator“. Ziel ist es, die EIC-Gemeinschaft geförderter Innovatoren, einschließlich der mit dem Exzellenzsiegel ausgezeichneten Innovatoren, mit Investoren, Partnern und Käufern der öffentlichen Hand zusammenzubringen. Durch sie werden EIC-Maßnahmen um verschiedene Coaching- und Mentoring-Dienste ergänzt. Sie werden Innovatoren Zugang zu internationalen Netzen potenzieller Partner, auch aus der Industrie, vermitteln, damit sie eine Wertschöpfungskette ergänzen oder Marktchancen ausbauen und Investoren sowie andere private oder institutionelle Finanzierungsquellen finden können. Zu den Tätigkeiten gehören Live-Veranstaltungen (z. B. Vermittlungsveranstaltungen, Verkaufsveranstaltungen), aber auch die Entwicklung von Plattformen zur Zusammenführung passender Interessenten oder die Nutzung bestehender Plattformen, und zwar in enger Zusammenarbeit mit vom „InvestEU“-Fonds unterstützten Finanzintermediären und mit der EIB-Gruppe. Diese Tätigkeiten werden auch den Peer-to-Peer-Austausch als Lernquelle in einem Innovationsökosystem fördern, wofür insbesondere die Mitglieder des hochrangigen EIC-Beirates und die EIC-Stipendiaten in sinnvoller Weise herangezogen werden sollen.

EIC-Business-Acceleration-Dienste (Dienste für die beschleunigte Entwicklung von Start-ups) zur Unterstützung von Tätigkeiten und Maßnahmen von „Pathfinder“ und „Accelerator“. Ziel ist es, die EIC-Gemeinschaft geförderter Innovatoren, einschließlich der mit dem Exzellenzsiegel ausgezeichneten Innovatoren, mit Investoren, Partnern und Käufern der öffentlichen Hand zusammenzubringen , ebenso wie mit nationalen und lokalen Akteuren, die Innovation fördern und die imstande sind, die Unterstützung des EIC zu ergänzen und die Innovatoren nachhaltig zu begleiten . Durch sie werden EIC-Maßnahmen um verschiedene Coaching- und Mentoring-Dienste ergänzt. Sie werden Innovatoren Zugang zu internationalen Netzen potenzieller Partner, auch aus der Industrie, vermitteln, damit sie eine Wertschöpfungskette ergänzen oder Marktchancen ausbauen und Investoren sowie andere private oder institutionelle Finanzierungsquellen finden können. Zu den Tätigkeiten gehören Live-Veranstaltungen (z. B. Vermittlungsveranstaltungen, Verkaufsveranstaltungen), aber auch die Entwicklung von Plattformen zur Zusammenführung passender Interessenten oder die Nutzung bestehender Plattformen, und zwar in enger Zusammenarbeit mit vom „InvestEU“-Fonds unterstützten Finanzintermediären und mit der EIB-Gruppe. Diese Tätigkeiten werden auch den Peer-to-Peer-Austausch als Lernquelle in einem Innovationsökosystem fördern, wofür insbesondere die Mitglieder des hochrangigen EIC-Beirates und die EIC-Stipendiaten in sinnvoller Weise herangezogen werden sollen.

Änderung 56

Anhang 1 — Programmtätigkeiten, Pfeiler III — Offene Innovation, Abschnitt 1 — Der Europäische Innovationsrat (EIC), Ziffer 1.2.2 (S. 78)

Vorschlag der Europäischen Kommission

Änderung des AdR

1.2.2.

EIC-Programmmanager

Die Kommission wird beim Management von Projekten mit hohem Risiko einen proaktiven Ansatz verfolgen, indem sie den Zugang zum nötigen Fachwissen ermöglicht.

1.2.2.

EIC-Programmmanager

Die Kommission wird beim Management von Projekten mit hohem Risiko einen proaktiven Ansatz verfolgen, indem sie den Zugang zum nötigen Fachwissen ermöglicht.

Die Kommission wird eine Reihe von EIC-Programmmanagern auf temporärer Basis benennen, die sie darin unterstützen werden, eine technologieorientierte Vision und operative Leitlinien auszuarbeiten.

Die Kommission wird eine Reihe von EIC-Programmmanagern auf temporärer Basis benennen, die sie darin unterstützen werden, eine technologieorientierte Vision und operative Leitlinien auszuarbeiten.

Die Programmmanager werden aus verschiedenen Bereichen, darunter aus Unternehmen, Hochschulen, nationalen Labors und Forschungszentren, stammen. Sie werden profundes Fachwissen aus ihren persönlichen Erfahrungen und jahrelanger einschlägiger Tätigkeit mitbringen. Bei ihnen wird es sich um anerkannte Führungskräfte handeln, die entweder multidisziplinäre Forschungsteams oder große institutionelle Programme geleitet haben, und die wissen, wie wichtig es ist, ihre Visionen unermüdlich, kreativ und umfassend zu kommunizieren. Nicht zuletzt haben sie Erfahrung mit der Überwachung großer Budgets, die Verantwortungsbewusstsein voraussetzen.

Die Programmmanager werden aus verschiedenen Bereichen, darunter aus öffentlichen Stellen mit Fachgebiet Innovation, Unternehmen, Hochschulen, nationalen Labors und Forschungszentren, stammen. Sie werden profundes Fachwissen aus ihren persönlichen Erfahrungen und jahrelanger einschlägiger Tätigkeit mitbringen. Bei ihnen wird es sich um anerkannte Führungskräfte handeln, die entweder multidisziplinäre Forschungsteams oder große institutionelle Programme geleitet haben, und die wissen, wie wichtig es ist, ihre Visionen unermüdlich, kreativ und umfassend zu kommunizieren. Nicht zuletzt haben sie Erfahrung mit der Überwachung großer Budgets, die Verantwortungsbewusstsein voraussetzen.

Änderung 57

Anhang 1 — Programmtätigkeiten, Pfeiler III — Offene Innovation, Abschnitt 2 — Der Europäische Innovationsrat, Ziffer 2.1 (S. 81)

Vorschlag der Europäischen Kommission

Änderung des AdR

2.1.

Begründung

2.1.

Begründung

Zur vollständigen Nutzung des Innovationspotenzials unter Einbeziehung von Forschern, Unternehmern, der Wirtschaft und der Gesellschaft insgesamt muss die EU das Umfeld verbessern, in dem Innovationen auf allen Ebenen gedeihen können. Daher wird ein Beitrag zur Entwicklung eines wirksamen Innovationssystems auf EU-Ebene geleistet und die Zusammenarbeit und Vernetzung sowie der Austausch von Ideen, Fördermitteln und Kompetenzen zwischen nationalen und lokalen Innovationsökosystemen gefördert.

Zur vollständigen Nutzung des Innovationspotenzials unter Einbeziehung von Forschern, Unternehmern, der Wirtschaft und der Gesellschaft insgesamt muss die EU das Umfeld verbessern, in dem Innovationen auf allen Ebenen gedeihen können. Daher wird ein Beitrag zur Entwicklung eines wirksamen Innovationssystems auf EU-Ebene geleistet und die Zusammenarbeit und Vernetzung sowie der Austausch von Ideen, Fördermitteln und Kompetenzen zwischen nationalen und lokalen Innovationsökosystemen gefördert.

Die EU muss auch die Entwicklung von Ökosystemen zum Ziel haben, die zusätzlich zur Innovation in privaten Unternehmen die Innovation in der Gesellschaft und im öffentlichen Sektor fördern. Der öffentliche Sektor muss innovativ sein und sich selbst erneuern, damit er die Veränderungen im Bereich der Regulierung und der Governance unterstützen kann, die für die groß angelegte Einführung neuer Technologien und für eine wachsende öffentlichen Nachfrage nach effizienterer und effektiveren Dienstleistungen notwendig sind. Soziale Innovationen sind entscheidend, um das Wohlergehen unserer Gesellschaften zu verbessern.

Die EU muss auch die Entwicklung von Ökosystemen zum Ziel haben, die zusätzlich zur Innovation in privaten Unternehmen die Innovation in der Gesellschaft und im Verbands- und Vereinswesen, im Gemeinwohlsektor sowie im öffentlichen Sektor fördern. Diese Sektoren müssen innovativ sein und sich selbst erneuern, damit er die Veränderungen im Bereich der Regulierung und der Governance unterstützen kann, die für die groß angelegte Einführung neuer Technologien und für eine wachsende öffentlichen Nachfrage nach effizienterer und effektiveren Dienstleistungen notwendig sind. Soziale Innovationen sind entscheidend, um das Wohlergehen unserer Gesellschaften zu verbessern.

Änderung 58

Anhang 1 — Programmtätigkeiten, Pfeiler III — Offene Innovation, — Der Europäische Innovationsrat, Ziffer 2.2 (S. 81)

Vorschlag der Europäischen Kommission

Änderung des AdR

2.2.

Interventionsbereiche

2.2.

Interventionsbereiche

Als ersten Schritt wird die Kommission ein EIC-Forum der für die nationalen Innovationsstrategien und -programme zuständigen Behörden und Stellen der Mitgliedstaaten und assoziierten Länder organisieren mit dem Ziel, die Koordinierung und den Dialog über die Entwicklung des EU-Innovationsökosystems zu fördern. Innerhalb dieses EIC-Forums wird die Kommission

Als ersten Schritt wird die Kommission ein EIC-Forum der für die nationalen Innovationsstrategien und -programme zuständigen Behörden und Stellen der Mitgliedstaaten , der Städte und Regionen sowie der assoziierten Länder organisieren mit dem Ziel, die Koordinierung und den Dialog über die Entwicklung des EU-Innovationsökosystems zu fördern. Innerhalb dieses EIC-Forums wird die Kommission

die Entwicklung innovationsfreundlicher Rechtsvorschriften erörtern, die durch die kontinuierliche Anwendung des Innovationsprinzips und die Konzipierung innovativer Ansätze bei der öffentlichen Auftragsvergabe erreicht werden soll, auch durch den Ausbau und die Verbesserung des Instruments für die innovationsfördernde Vergabe öffentlicher Aufträge, um Innovationen voranzubringen. Außerdem wird die Beobachtungsstelle für Innovationen im öffentlichen Sektor nicht nur die überarbeitete Fazilität für Politikunterstützung, sondern auch die internen staatlichen Innovationsanstrengungen weiterhin unterstützen.

die Entwicklung innovationsfreundlicher Rechtsvorschriften erörtern, die durch die kontinuierliche Anwendung des Innovationsprinzips und die Konzipierung innovativer Ansätze bei der öffentlichen Auftragsvergabe erreicht werden soll, auch durch den Ausbau und die Verbesserung des Instruments für die innovationsfördernde Vergabe öffentlicher Aufträge, um Innovationen voranzubringen. Außerdem wird die Beobachtungsstelle für Innovationen im öffentlichen Sektor nicht nur die überarbeitete Fazilität für Politikunterstützung, sondern auch die internen staatlichen Innovationsanstrengungen weiterhin unterstützen.

die Angleichung der Forschungs- und Innovationsagenden an die Bemühungen der EU um die Konsolidierung eines offenen Marktes für Kapitalströme und Investitionen fördern, etwa die Entwicklung der zentralen Rahmenbedingungen für Innovationen im Rahmen der Kapitalmarktunion;

die Angleichung der Forschungs- und Innovationsagenden an die Bemühungen der EU um die Konsolidierung eines offenen Marktes für Kapitalströme und Investitionen fördern, etwa die Entwicklung der zentralen Rahmenbedingungen für Innovationen im Rahmen der Kapitalmarktunion;

die Koordinierung zwischen nationalen Innovationsprogrammen und dem EIC verbessern, um operative Synergien zu fördern und Überschneidungen zu vermeiden, und zwar durch den Austausch von Daten über Programme und deren Durchführung, über Ressourcen und Fachwissen, Analysen und die Überwachung von Technologie- und Innovationstrends, und durch die Vernetzung der Verknüpfung der verschiedenen Gemeinschaften von Innovatoren;

die Koordinierung zwischen nationalen , regionalen und lokalen Innovationsprogrammen und dem EIC verbessern, um operative Synergien zu fördern und Überschneidungen zu vermeiden, und zwar durch den Austausch von Daten über Programme und deren Durchführung, über Ressourcen und Fachwissen, Analysen und die Überwachung von Technologie- und Innovationstrends, und durch die Vernetzung der Verknüpfung der verschiedenen Gemeinschaften von Innovatoren;

 

die Identifizierung, Beschreibung, Anerkennung und Förderung von regionalen Innovationsökosystemen und -hubs, ihre Verknüpfung im Rahmen intelligenter Spezialisierungen sowie ihre Annäherung im Rahmen von Konsortien stärken, die einen bedeutenden Beitrag zur Verwirklichung der Ziele des Programms sowie insbesondere von dessen Pfeiler „Offene Innovation“ leisten können;

eine gemeinsame Kommunikationsstrategie für Innovationen in der EU ausarbeiten. Diese soll die talentiertesten Innovatoren, Unternehmer — vor allem junge Gründer —, KMU und Start-up-Unternehmen, auch aus weniger bekannten Gebieten der EU, fördern. Sie wird den EU-Mehrwert herausstellen, die technische, nicht technische und soziale Innovatoren den Bürgern der EU dadurch bringen können, dass sie aus ihrer Idee/Vision ein florierendes Unternehmen machen (sozialer Wert/Wirkung, Wachstum und Beschäftigung, gesellschaftlicher Fortschritt).

eine gemeinsame Kommunikationsstrategie für Innovationen in der EU ausarbeiten. Diese soll die talentiertesten Innovatoren, Unternehmer — vor allem junge Gründer —, KMU und Start-up-Unternehmen, auch aus weniger bekannten Gebieten der EU, fördern. Sie wird den EU-Mehrwert herausstellen, die technische, nicht technische und soziale Innovatoren den Bürgern der EU dadurch bringen können, dass sie aus ihrer Idee/Vision ein florierendes Unternehmen machen (sozialer Wert/Wirkung, Wachstum und Beschäftigung, gesellschaftlicher Fortschritt).

Die Tätigkeiten werden so durchgeführt werden, dass sich die EIC-Maßnahmen mit ihrer besonderen Ausrichtung auf bahnbrechende Innovationen und die von den Mitgliedstaaten und assoziierten Ländern, aber auch von privaten Initiativen durchgeführten Tätigkeiten wirksam gegenseitig ergänzen, um alle Arten von Innovationen zu fördern, alle Innovatoren in der gesamten EU zu erreichen und ihnen eine stärkere und angemessene Unterstützung zuteil werden zu lassen.

Die Tätigkeiten werden so durchgeführt werden, dass sich die EIC-Maßnahmen mit ihrer besonderen Ausrichtung auf bahnbrechende Innovationen und die von den Mitgliedstaaten , den Regionen und Städten sowie den assoziierten Ländern, aber auch von privaten Initiativen durchgeführten Tätigkeiten wirksam gegenseitig ergänzen, um alle Arten von Innovationen zu fördern, alle Innovatoren in der gesamten EU zu erreichen und ihnen eine stärkere und angemessene Unterstützung zuteil werden zu lassen.

Begründung

Die Städte und Regionen sowie ihre Innovationsökosysteme müssen in den Mittelpunkt des EIC gestellt werden.

Änderung 59

Anhang 1 — Programmtätigkeiten, Pfeiler III — Offene Innovation, — Der Europäische Innovationsrat, Ziffer 2.2 (S. 82)

Vorschlag der Europäischen Kommission

Änderung des AdR

Zu diesem Zweck wird die EU

Zu diesem Zweck wird die EU

gemeinsame Innovationsprogramme, die von für öffentliche nationale, regionale oder lokale Innovationsstrategien und -programme zuständigen Behörden verwaltet werden und mit denen private Stellen, die Innovationen und Innovatoren unterstützen, assoziiert sein können, fördern und mitfinanzieren. Gegenstand solcher nachfragegetriebenen gemeinsamen Programme können u. a die Unterstützung in frühen Phasen und die Unterstützung von Durchführbarkeitsstudien, die Förderung der Hightech-KMU-Verbundforschung, der Technologie- und Wissenstransfer, die Internationalisierung von KMU, Marktanalysen und -entwicklung, die Digitalisierung von Lowtech-KMU, Finanzierungsinstrumente für marktnahe Innovationstätigkeiten oder für die Markteinführung sowie soziale Innovationen sein. Sie können auch gemeinsame Initiativen im Bereich der Vergabe öffentlicher Aufträge umfassen, damit Innovationen im öffentlichen Sektor vermarktet werden können, vor allem, um die Konzipierung neuer Strategien zu unterstützen. Dies könnte besonders wirksam sein, um Anreize für Innovationen in öffentlichen Dienstleistungsbereichen zu setzen und Marktchancen für europäische Innovatoren schaffen.

gemeinsame Innovationsprogramme, die von für öffentliche nationale, regionale oder lokale Innovationsstrategien und -programme zuständigen Behörden verwaltet werden und mit denen private Stellen, die Innovationen und Innovatoren unterstützen, assoziiert sein können, fördern und mitfinanzieren. Für diese gemeinsamen Programme können Konsortien aus regionalen Innovationsökosystemen und -hubs gebildet werden. Gegenstand solcher nachfragegetriebenen gemeinsamen Programme können u. a die Unterstützung in frühen Phasen und die Unterstützung von Durchführbarkeitsstudien (darunter ergänzende Forschungsarbeiten zur Bestätigung des Konzepts, der Demonstrationsanlagen und der Pilotproduktionslinien) , die Förderung der Hightech-KMU-Verbundforschung, der Technologie- und Wissenstransfer, die Internationalisierung von KMU, Marktanalysen und -entwicklung, die Digitalisierung von Lowtech-KMU, Finanzierungsinstrumente für marktnahe Innovationstätigkeiten oder für die Markteinführung sowie soziale Innovationen sein. Sie können auch gemeinsame Initiativen im Bereich der Vergabe öffentlicher Aufträge umfassen, damit Innovationen im öffentlichen Sektor vermarktet werden können, vor allem, um die Konzipierung neuer Strategien zu unterstützen. Dies könnte besonders wirksam sein, um Anreize für Innovationen in öffentlichen Dienstleistungsbereichen zu setzen und Marktchancen für europäische Innovatoren schaffen.

außerdem gemeinsame Programme für Mentoring, Coaching, technische Hilfe und andere Dienstleistungen unterstützen, die in der Nähe von Innovatoren durchgeführt werden durch Netze wie „Enterprise Europe Network“ (EEN), Cluster, gesamteuropäische Plattformen wie „Startup Europe“, öffentliche wie auch private lokale Innovationsakteure, insbesondere Inkubatoren und Innovationsdrehkreuze, die darüber hinaus vernetzt werden könnten, um Partnerschaften zwischen Innovatoren zu begünstigen. Unterstützt werden kann auch die Förderung persönlicher Kompetenzen für Innovationen, darunter von Netzen von Berufsbildungseinrichtungen, und dies in enger Zusammenarbeit mit dem Europäischen Innovations- und Technologieinstitut;

außerdem gemeinsame Programme für Mentoring, Coaching, technische Hilfe und andere Dienstleistungen unterstützen, die in der Nähe von Innovatoren durchgeführt werden durch Netze wie „Enterprise Europe Network“ (EEN), Cluster, gesamteuropäische Plattformen wie „Startup Europe“, öffentliche wie auch private regionale und lokale Innovationsakteure, insbesondere Inkubatoren und Innovationsdrehkreuze, die darüber hinaus vernetzt werden könnten, um Partnerschaften zwischen Innovatoren zu begünstigen. Unterstützt werden kann auch die Förderung persönlicher Kompetenzen für Innovationen, darunter von Netzen von Berufsbildungseinrichtungen, und dies in enger Zusammenarbeit mit dem Europäischen Innovations- und Technologieinstitut;

Änderung 60

Anhang 1 — Programmtätigkeiten, Pfeiler III — Offene Innovation, — Der Europäische Innovationsrat, Ziffer 2.2 (S. 82)

Vorschlag der Europäischen Kommission

Änderung des AdR

Die EU wird auch Maßnahmen auf den Weg bringen, die notwendig sind, um die Innovationslandschaft insgesamt und die Kapazitäten im Bereich des Innovationsmanagements in Europa zu überwachen und zu pflegen.

Die EU wird auch Maßnahmen auf den Weg bringen, die notwendig sind, um die Innovationslandschaft insgesamt und die Kapazitäten im Bereich des Innovationsmanagements in Europa zu überwachen und zu pflegen.

 

Die Kommission richtet gemeinsam mit den Städten und Regionen ein Forum der regionalen Innovationsökosysteme und -hubs ein, um die Voraussetzungen für ihren Aufbau und Erfolg sowie ihren Beitrag zur wissenschaftlichen Fachkompetenz in Europa und zu den Innovationsdynamiken besser zu ergründen und sie dadurch in die Lage zu versetzen, einen noch größeren Beitrag zur Durchführung des Programms und zur Verwirklichung seiner Ziele zu leisten.

Die Kommission führt die Ökosystem-Fördertätigkeiten durch und wird beim Evaluierungsverfahren von einer Exekutivagentur unterstützt.

Die Kommission führt die Ökosystem-Fördertätigkeiten durch und wird beim Evaluierungsverfahren von einer Exekutivagentur unterstützt.

Änderung 61

Anhang 1 — Programmtätigkeiten, Pfeiler III — Offene Innovation — Der Europäische Innovationsrat, Ziffer 3.1 Absatz 2 (S. 83)

Vorschlag der Europäischen Kommission

Änderung des AdR

Es bedarf noch weiterer Anstrengungen, um Ökosysteme zu entwickeln, in denen Forscher, Innovatoren, Industriebranchen und Regierungen problemlos interagieren können.

Es bedarf noch weiterer Anstrengungen, um Ökosysteme zu entwickeln, in denen Forscher, Innovatoren, Industriebranchen und Regierungen sowie die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften problemlos interagieren können.

Änderung 62

Anhang 1 — Programmtätigkeiten, Pfeiler III — Offene Innovation — Europäisches Innovations- und Technologieinstitut (EIT) Ziffer 3.1 Absatz 4, erster Satz (S. 83)

Vorschlag der Europäischen Kommission

Änderung des AdR

Die Art und das Ausmaß der Herausforderungen im Innovationsbereich erfordern den Austausch und die Mobilisierung von Akteuren und Ressourcen auf europäischer Ebene durch die Förderung der grenzübergreifenden Zusammenarbeit.

Die Art und das Ausmaß der Herausforderungen im Innovationsbereich erfordern den Austausch und die Mobilisierung von Akteuren und Ressourcen auf europäischer Ebene durch die Förderung der grenz- und regionenübergreifenden Zusammenarbeit.

Änderung 63

Anhang 1 — Programmtätigkeiten, Pfeiler III — Offene Innovation — Europäisches Innovations- und Technologieinstitut (EIT) Ziffer 3.2.1 (S. 84)

Vorschlag der Europäischen Kommission

Änderung des AdR

3.2.

Interventionsbereiche

3.2.

Interventionsbereiche

3.2.1.

Nachhaltige Innovationsökosysteme in ganz Europa

Das EIT wird eine größere Rolle bei der Stärkung nachhaltiger Innovationsökosysteme in ganz Europa spielen. Insbesondere wird das EIT weiterhin in erster Linie über seine Wissens- und Innovationsgemeinschaften (KIC) tätig sein, d. h. über die groß angelegten Europäischen Partnerschaften, die sich mit bestimmten gesellschaftlicher Herausforderungen befassen. Es wird die um sie herum bestehenden Innovationsökosysteme durch die Förderung der Integration von Forschung, Innovation und Bildung stärken. Darüber hinaus wird das ETI dazu beitragen, vorhandene Lücken bei der Innovationsleistung europaweit durch den Ausbau seines regionalen Innovationssystems (EIT-RIS) zu schließen. Das EIT wird mit Innovationsökosystemen, die aufgrund ihrer Strategie, thematischen Ausrichtung und Wirkung über ein hohes Innovationspotenzial verfügen, in enger Synergie mit Strategien und Plattformen für intelligente Spezialisierung zusammenarbeiten.

3.2.1.

Nachhaltige Innovationsökosysteme in ganz Europa

Das EIT wird eine größere Rolle bei der Stärkung nachhaltiger Innovationsökosysteme in ganz Europa spielen. Insbesondere wird das EIT weiterhin in erster Linie über seine Wissens- und Innovationsgemeinschaften (KIC) tätig sein, d. h. über die groß angelegten Europäischen Partnerschaften, die sich mit bestimmten gesellschaftlicher Herausforderungen befassen. Es wird die um sie herum bestehenden Innovationsökosysteme durch die Förderung der Integration von Forschung, Innovation und Bildung stärken. Darüber hinaus wird das ETI dazu beitragen, vorhandene Lücken bei der Innovationsleistung europaweit durch den Ausbau seines regionalen Innovationssystems (EIT-RIS) zu schließen. Das EIT wird mit Innovationsökosystemen und insbesondere mit regionalen Innovationsökosystemen und -hubs , die aufgrund ihrer Strategie, thematischen Ausrichtung und Wirkung über ein hohes Innovationspotenzial verfügen, in enger Synergie mit Strategien und Plattformen für intelligente Spezialisierung zusammenarbeiten.

Änderung 64

Anhang 1 — Programmtätigkeiten, Pfeiler III — Offene Innovation — Europäisches Innovations- und Technologieinstitut (EIT), Ziffer 3.2.4 (S. 85)

Vorschlag der Europäischen Kommission

Änderung des AdR

Grundzüge

Grundzüge

Zusammenarbeit mit dem EIC bei der wirkungsvolleren Organisation der Förderung (d. h. Finanzierung und Dienstleistungen), die hochinnovativen Unternehmen, vor allem durch KIC, im Start-up- und im Expansionsstadium angeboten wird;

Zusammenarbeit mit dem EIC bei der wirkungsvolleren Organisation der Förderung (d. h. Finanzierung und Dienstleistungen), die hochinnovativen Unternehmen, vor allem durch KIC, im Start-up- und im Expansionsstadium angeboten wird;

Planung und Durchführung der EIT-Tätigkeiten mit dem Ziel, in möglichst großem Umfang Synergien und Komplementaritäten mit den Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Pfeiler „Globale Herausforderungen und Industrielle Wettbewerbsfähigkeit“ zu realisieren.

Planung und Durchführung der EIT-Tätigkeiten mit dem Ziel, in möglichst großem Umfang Synergien und Komplementaritäten mit den Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Pfeiler „Globale Herausforderungen und Industrielle Wettbewerbsfähigkeit“ zu realisieren.

Kontaktpflege mit den EU-Mitgliedstaaten sowohl auf nationaler als auch regionaler Ebene zur Einrichtung eines strukturierten Dialogs und zur Koordinierung der Bemühungen um Synergien mit bestehenden nationalen Initiativen, um bewährte Verfahren und Erkenntnisse zu ermitteln, auszutauschen und zu verbreiten;

Kontaktpflege mit den EU-Mitgliedstaaten und den lokalen und regionalen Gebietskörperschaften sowohl auf nationaler als auch regionaler Ebene zur Einrichtung eines strukturierten Dialogs und zur Koordinierung der Bemühungen um Synergien mit bestehenden nationalen , regionalen und lokalen Initiativen, um bewährte Verfahren und Erkenntnisse zu ermitteln, auszutauschen und zu verbreiten;

Änderung 65

Anhang 1 — Programmtätigkeiten — Stärkung des Europäischen Forschungsraums, Absatz 4 (S. 87)

Vorschlag der Europäischen Kommission

Änderung des AdR

Zudem werden Forschung und Innovation von einigen als etwas angesehen, was von ihnen entfernt und elitär ist und keinen klaren Nutzen für die Bürger hat, was zu Einstellungen führt, die die Schaffung und Nutzung von innovativen Lösungen behindern, und Skepsis gegenüber faktengestützten staatlichen Maßnahmen entstehen lässt. Daher müssen Wissenschaftler, Bürger und politische Entscheidungsträger stärker aufeinander zugehen und es bedarf auch tragfähigerer Ansätze, damit die gesicherten wissenschaftlichen Erkenntnisse selbst gebündelt werden.

Diese Unterschiede und Ungleichheiten beim Zugang zu Forschung und Innovation haben das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger erschüttert. Abgesehen davon werden Forschung und Innovation von einigen als etwas angesehen, was von ihnen entfernt und elitär ist und keinen klaren Nutzen für die Bürger hat, was zu Einstellungen führt, die die Schaffung und Nutzung von innovativen Lösungen behindern, und Skepsis gegenüber faktengestützten staatlichen Maßnahmen entstehen lässt. Daher müssen die festgestellten Unterschiede bekämpft werden, Wissenschaftler, Bürger und politische Entscheidungsträger müssen stärker aufeinander zugehen und es bedarf auch tragfähigerer Ansätze, damit die gesicherten wissenschaftlichen Erkenntnisse selbst gebündelt werden.

Änderung 66

Anhang 1 — Programmtätigkeiten — Stärkung des Europäischen Forschungsraums, Absatz 5 (S. 87)

Vorschlag der Europäischen Kommission

Änderung des AdR

Die EU muss daher jetzt die Messlatte in Bezug auf die Qualität und die Wirkung ihres Forschungs- und Innovationssystem höher legen, was eine Neubelebung des Europäischen Forschungsraums (EFR) erfordert, der vom EU-Rahmenprogramm für Forschung und Innovation besser unterstützt wird. Speziell bedarf es gut integrierter, aber dennoch maßgeschneiderter EU-Maßnahmen in Verbindung mit Reformen und Leistungsverbesserungen auf nationaler Ebene (zu denen die im Rahmen des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung geförderten Strategien für eine intelligente Spezialisierung beitragen können) und institutioneller Änderungen innerhalb der Organisationen, die Forschung finanzieren und betreiben und diese finanzieren, einschließlich Hochschulen. Durch gemeinsame Anstrengungen auf EU-Ebene können Synergien genutzt werden und kann die Größenordnung ermittelt werden, die notwendig ist, um die Unterstützung nationaler politischer Reformen effizienter und wirkungsvoller zu gestalten.

Die EU muss daher jetzt die Messlatte in Bezug auf die Qualität und die Wirkung ihres Forschungs- und Innovationssystem höher legen, was eine Neubelebung des Europäischen Forschungsraums (EFR) erfordert, der vom EU-Rahmenprogramm für Forschung und Innovation besser unterstützt wird. Speziell bedarf es gut integrierter, aber dennoch maßgeschneiderter EU-Maßnahmen in Verbindung mit Reformen und Leistungsverbesserungen auf nationaler , regionaler und lokaler Ebene (zu denen die im Rahmen des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung geförderten Strategien für eine intelligente Spezialisierung beitragen können) und institutioneller Änderungen innerhalb der Organisationen, die Forschung finanzieren und betreiben und diese finanzieren, einschließlich Hochschulen. Durch gemeinsame Anstrengungen auf EU-Ebene können Synergien genutzt werden und kann die Größenordnung ermittelt werden, die notwendig ist, um die Unterstützung nationaler , regionaler und lokaler politischer Reformen effizienter und wirkungsvoller zu gestalten.

Änderung 67

Anhang 1 — Programmtätigkeiten — Stärkung des Europäischen Forschungsraums, Absatz 6 (S. 88)

Vorschlag der Europäischen Kommission

Änderung des AdR

Die im Rahmen dieses Teils geförderten Tätigkeiten betreffen die strategischen Prioritäten des EFR, wobei sie in der Regel alle Teile des Programms „Horizont Europa“ stützen. Es können auch Tätigkeiten vorgesehen werden, um den „freien Wissensverkehr“ im gesamten EFR durch die Mobilität von Forschern und Innovatoren zu fördern.

Die im Rahmen dieses Teils geförderten Tätigkeiten betreffen die strategischen Prioritäten des EFR, wobei sie in der Regel alle Teile des Programms „Horizont Europa“ stützen. Es können auch Tätigkeiten vorgesehen werden, um den „freien Wissensverkehr“ im gesamten EFR durch die Mobilität von Forschern und Innovatoren zu fördern. Der Aufbau, die Gliederung und die wissenschaftliche Fachkompetenz neuer regionaler Innovationsökosysteme und -hubs in jenen Mitgliedstaaten und Regionen, die bei der Entwicklung von Forschung und Innovation Aufholbedarf haben, können auch durch weitere Aktivitäten vorangebracht werden.

Änderung 68

Anhang 1 — Programmtätigkeiten — Stärkung des Europäischen Forschungsraums, „Teilen von Exzellenz“ (S. 89)

Vorschlag der Europäischen Kommission

Änderung des AdR

Grundzüge

Grundzüge

Teambildung, um in förderfähigen Ländern neue Exzellenzzentren zu schaffen oder bestehende Exzellenzzentren aufzurüsten, wobei auf Partnerschaften zwischen führenden wissenschaftlichen Einrichtungen und Partnereinrichtungen aufgebaut wird;

Teambildung, um in förderfähigen Ländern neue regionale Innovationsökosysteme und -hubs sowie neue Exzellenzzentren zu schaffen oder bestehende Exzellenzzentren aufzurüsten, wobei auf Partnerschaften zwischen führenden wissenschaftlichen Einrichtungen und Partnereinrichtungen aufgebaut wird;

Partnerschaften („Twinning“), um eine Hochschule oder eine Forschungsorganisation eines förderfähigen Lands auf einem bestimmten Gebiet erheblich zu stärken, indem sie mit international führenden Forschungseinrichtungen aus anderen Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern in Verbindung gebracht wird.

Partnerschaften („Twinning“), um eine Hochschule oder eine Forschungsorganisation eines förderfähigen Lands auf einem bestimmten Gebiet erheblich zu stärken, indem sie mit international führenden Forschungseinrichtungen aus anderen Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern in Verbindung gebracht wird.

EFR-Lehrstühle, mit denen Hochschulen oder Forschungseinrichtungen dabei unterstützt werden, hochkarätige Wissenschaftler zu gewinnen, die unter der Leitung eines herausragenden Forschers und Forschungsleiters („EFR-Lehrstuhlinhaber“) tätig sein wollen; ferner sollen sie Unterstützung erhalten bei der Umsetzung struktureller Änderungen, die erforderlich sind, um auf Dauer Spitzenleistungen zu erreichen.

EFR-Lehrstühle, mit denen Hochschulen oder Forschungseinrichtungen dabei unterstützt werden, hochkarätige Wissenschaftler zu gewinnen, die unter der Leitung eines herausragenden Forschers und Forschungsleiters („EFR-Lehrstuhlinhaber“) tätig sein wollen; ferner sollen sie Unterstützung erhalten bei der Umsetzung struktureller Änderungen, die erforderlich sind, um auf Dauer Spitzenleistungen zu erreichen.

Europäische Zusammenarbeit auf dem Gebiet der wissenschaftlich-technischen Forschung (COST) mit anspruchsvollen Voraussetzungen für die Berücksichtigung förderfähiger Länder und sonstige Maßnahmen für die Vernetzung der Wissenschaft, den Aufbau von Kapazitäten und die Unterstützung der Laufbahnentwicklung von Forschern aus diesen Zielländern; 80 % des Gesamtbudgets von COST sind für Maßnahmen bestimmt, die voll und ganz an den Zielen dieses Interventionsbereichs ausgerichtet sind.

Europäische Zusammenarbeit auf dem Gebiet der wissenschaftlich-technischen Forschung (COST) mit anspruchsvollen Voraussetzungen für die Berücksichtigung förderfähiger Länder und sonstige Maßnahmen für die Vernetzung der Wissenschaft, den Aufbau von Kapazitäten und die Unterstützung der Laufbahnentwicklung von Forschern aus diesen Zielländern; 80 % des Gesamtbudgets von COST sind für Maßnahmen bestimmt, die voll und ganz an den Zielen dieses Interventionsbereichs ausgerichtet sind.

 

regionenübergreifende Zusammenarbeit bei gemeinsamen intelligenten Spezialisierungen von regionalen Innovationsökosystemen und -hubs sowie Begleitung und Erleichterung der Beteiligung aufstrebender bzw. in Entwicklung befindlicher Ökosysteme.

Änderung 69

Anhang 1 — Programmtätigkeiten — Stärkung des Europäischen Forschungsraums, „Reformierung und Stärkung des EU-Forschungs- und Innovationssystems“ (S. 91)

Vorschlag der Europäischen Kommission

Änderung des AdR

Politische Reformen auf nationaler Ebene werden durch die Entwicklung politischer Initiativen auf EU-Ebene, durch Forschung, Vernetzung, Bildung von Partnerschaften, Koordinierung, Datenerhebung, Monitoring und Evaluierung wechselseitig verstärkt.

Politische Reformen auf nationaler , regionaler und lokaler Ebene werden durch die Entwicklung politischer Initiativen auf EU-Ebene, durch Forschung, Vernetzung, Bildung von Partnerschaften, Koordinierung, Datenerhebung, Monitoring und Evaluierung wechselseitig verstärkt.

Grundzüge

Grundzüge

Stärkung der Evidenzbasis für die Forschungs- und Innovationspolitik und für ein besseres Verständnis der unterschiedlichen Dimensionen und Komponenten nationaler Forschungs- und Innovationssysteme, einschließlich deren Treiber, Wirkungen und der damit verbundenen Strategien;

Stärkung der Evidenzbasis für die Forschungs- und Innovationspolitik und für ein besseres Verständnis der unterschiedlichen Dimensionen und Komponenten nationaler , regionaler und lokaler Forschungs- und Innovationssysteme, einschließlich deren Treiber, Wirkungen und der damit verbundenen Strategien;

Zukunftsgerichtete Forschungstätigkeiten, um abgestimmt und im Rahmen einer gemeinsamen Konzipierung mit nationalen Agenturen und zukunftsorientierten Interessenträgern sich abzeichnende Erfordernisse auf partizipative Weise auf der Grundlage von Fortschritten bei Prognosemethoden zu antizipieren, wodurch die Ergebnisse für die Strategie relevanter werden und Synergien innerhalb des Programms und darüber hinaus genutzt werden sollen;

Zukunftsgerichtete Forschungstätigkeiten, um abgestimmt und im Rahmen einer gemeinsamen Konzipierung mit nationalen Agenturen , lokalen und regionalen Gebietskörperschaften und zukunftsorientierten Interessenträgern sich abzeichnende Erfordernisse auf partizipative Weise auf der Grundlage von Fortschritten bei Prognosemethoden zu antizipieren, wodurch die Ergebnisse für die Strategie relevanter werden und Synergien innerhalb des Programms und darüber hinaus genutzt werden sollen;

Beschleunigung des Übergangs hin zu einer offenen Wissenschaft durch die Beobachtung, Analyse und Unterstützung der Entwicklung und Nutzung von Strategien und Praktiken im Bereich der offenen Wissenschaft auf Ebene der Mitgliedstaaten, Regionen, Institutionen und Forscher, und dies in einer Weise, die für möglichst große Synergien und Kohärenz auf EU-Ebene sorgt;

Beschleunigung des Übergangs hin zu einer offenen Wissenschaft durch die Beobachtung, Analyse und Unterstützung der Entwicklung und Nutzung von Strategien und Praktiken im Bereich der offenen Wissenschaft auf Ebene der Mitgliedstaaten, Regionen , Städte , Institutionen und Forscher, und dies in einer Weise, die für möglichst große Synergien und Kohärenz auf EU-Ebene sorgt;

Unterstützung der Reform der nationalen Forschungs- und Innovationspolitik, u. a. durch den Ausbau der Dienste der Fazilität für Politikunterstützung (PSF) (d. h. „Peer Reviews“, spezifische Unterstützungstätigkeiten, Foren für wechselseitiges Lernen und Wissenszentrum) zugunsten der Mitgliedstaaten und assoziierten Länder, wobei diese Unterstützung in Synergie mit dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, dem Dienst zur Unterstützung von Strukturreformen (SRSS) und dem Instrument zur Umsetzung von Reformen erfolgt;

Unterstützung der Reform der nationalen , regionalen und lokalen Forschungs- und Innovationspolitik, u. a. durch den Ausbau der Dienste der Fazilität für Politikunterstützung (PSF) (d. h. „Peer Reviews“, spezifische Unterstützungstätigkeiten, Foren für wechselseitiges Lernen und Wissenszentrum) zugunsten der Mitgliedstaaten , Regionen, Städte und assoziierten Länder, wobei diese Unterstützung in Synergie mit dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, dem Dienst zur Unterstützung von Strukturreformen (SRSS) und dem Instrument zur Umsetzung von Reformen erfolgt;

 

Unterstützung des Aufbaus, der Gliederung und der Entwicklung regionaler Innovationsökosysteme und -hubs. Bei gemeinsamen Anträgen eines Mitgliedstaats und lokalen bzw. regionalen Gebietskörperschaften kann eine spezifische Zusammenarbeit zwischen der Kommission und diesen nationalen, regionalen und lokalen Akteuren umgesetzt werden, um einen größeren Nutzen aus dem Einsatz des EFRE und des ESF+ in den Bereichen Forschung und Innovation zu ziehen, den Zugang zum Programm Horizont Europa zu erleichtern und die Synergien zwischen den einzelnen Fonds und dem Rahmenprogramm z. B. durch neue europäische Partnerschaften und kofinanzierte Programme zu verstärken. Die mit der Umsetzung des Programms Horizont Europa betrauten Dienststellen und Agenturen der Kommission sind unmittelbar in diese Zusammenarbeit einzubinden.

II.   POLITISCHE EMPFEHLUNGEN

DER EUROPÄISCHE AUSSCHUSS DER REGIONEN

1.

bekräftigt seine Forderung nach einem umfassenden Ansatz für die von der EU für Forschung, Ausbildung und Innovation bereitgestellten Finanzmittel, der derzeit in der Haushaltsplanung fehlt;

2.

erachtet die Höhe der für Horizont Europa bereitgestellten Mittel angesichts der derzeitigen Haushaltslage für ausreichend, wobei eine Neubewertung nur bei einer erheblichen Aufstockung des EU-Haushalts gerechtfertigt wäre und gegebenenfalls in erster Linie für den Pfeiler III und den Bereich „Stärkung des Europäischen Forschungsraums“ verwendet werden sollte;

3.

ist besorgt über die Gefahr einer Zunahme der Ungleichheiten zwischen den Städten und Regionen, die stark vom Rahmenprogramm für Forschung und Innovation profitieren, dessen Haushalt aufgestockt werden wird, und den übrigen, die die Auswirkungen der Kürzung der Haushaltsmittel für die Kohäsionspolitik zu spüren bekommen werden; verweist darauf, dass die Union gemäß Artikel 174 AEUV weiterhin ihre Politik zur Stärkung ihres wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalts entwickelt und verfolgt; weist eindringlich auf den unzureichenden Charakter der Maßnahmen hin, die zur Verringerung der Unterschiede zwischen den Regionen und zur Förderung des Zugangs aller zum Programm Horizont Europa ergriffen wurden;

4.

fordert eine konkrete Berücksichtigung der in sämtlichen Mitgliedstaaten und Regionen der EU angesiedelten Spitzenforschung, um das Niveau der wissenschaftlichen Fachkompetenz ganz Europas und nicht nur jene der großen Regionen und Metropolen zu verbessern;

5.

hebt heraus, dass der Tatsache, dass in den Städten und Regionen Innovationen geschaffen werden, in Horizont Europa stärker als bislang Rechnung getragen wird, bedauert jedoch, dass nach wie vor nicht anerkannt wird, dass auch die wissenschaftliche Fachkompetenz dort verankert ist, die regionalen Innovationsökosysteme und -hubs zur Dynamik der Union beitragen und die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften eine Rolle bei der Programmplanung und der Umsetzung der Forschungs- und Innovationspolitik spielen; ist der Auffassung, dass die Festlegung einer förmlichen Definition des Begriffs „regionale Innovationsökosysteme und -hubs“ eine Voraussetzung dafür ist, dass sie tatsächlich berücksichtigt werden;

6.

fordert nachdrücklich, die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften umfassend in die strategische Planung der Durchführung des Programms Horizont Europa einzubeziehen und dabei auch den Strategien für eine intelligente Spezialisierung Rechnung zu tragen;

7.

ist der Auffassung, dass bei der Bewertung der Auswirkungen des Programms und der Projekte auch den territorialen Folgen als zentralen Eckpunkten einer solchen Folgenabschätzung Rechnung getragen werden muss;

8.

hält es für unabdingbar, explizit auf die notwendige Verknüpfung innovationspolitischer Maßnahmen auf europäischer, nationaler, regionaler und lokaler Ebene hinzuweisen und die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften als Interessenträger in den Europäischen Innovationsrat einzubinden;

9.

unterstützt vorbehaltslos die neuen europäischen Partnerschaften und kofinanzierten Maßnahmen, die das Potenzial bergen, zu den wichtigsten Instrumenten für die Finanzierung regionenübergreifender Kooperationen sowie von Programmen zu werden, die von Konsortien regionaler Innovationsökosysteme und -hubs umgesetzt werden (Schaffung von Verbindungen zwischen den Städten und Regionen); fordert, dass ein erheblicher Teil von Horizont Europa, insbesondere in den Pfeilern II und III, auf diese Weise umgesetzt wird;

10.

ist der Auffassung, dass sämtliche Mittel, die im Zusammenhang mit Horizont Europa für die Kofinanzierung einer Maßnahme oder eines Aktionsprogramms aufgebracht werden, den für das Programm geltenden Rechtsvorschriften und insbesondere jenen für staatlichen Beihilfen unterliegen müssen;

11.

hält es für unbedingt notwendig, ausgehend von den Grundsätzen Kohärenz, Komplementarität, Vereinbarkeit, Mitgestaltung und Anerkennung der lokalen Akteure einen präzisen Rahmen für die Synergien zwischen den einzelnen Fonds und dem Rahmenprogramm vorzugeben; betont die zentrale Bedeutung, die einer wirksamen Mitgestaltung insbesondere im Hinblick auf die Umsetzung des Exzellenzsiegels zukommt;

12.

spricht sich entschieden dagegen aus, dass die Mitgliedstaaten gegebenenfalls über eine mögliche Übertragung eines Teils der kohäsionspolitischen Mittel auf das Programm Horizont Europa entscheiden können; fordert nachdrücklich, dass derartige Entscheidungen von den betreffenden Verwaltungsbehörden getroffen werden müssen, die Modalitäten für die Aufbringung dieser Mittel im Einvernehmen zwischen der jeweiligen Behörde und der Kommission festgelegt werden und dabei sichergestellt wird, dass diese Mittel wieder der betreffenden Region zugute kommen;

13.

hebt die Bedeutung und den Nutzen der in den Pfeilern III vorgesehenen Maßnahmen zur Unterstützung „europäischer Innovationsökosysteme“ hervor; fordert eine deutliche Aufstockung der dafür bereitgestellten Mittel sowie eine Ausweitung des Ansatzes insbesondere auf die regionalen Innovationsökosysteme und -hubs;

14.

hegt in Bezug auf den Pfeiler II die Sorge, dass es zu einer Banalisierung der „Aufträge“ kommen könnte, und fordert die Rückkehr zum maßnahmenorientierten Mitgestaltungsansatz, wie er im Lamy-Bericht vorgeschlagen wird; sorgt sich zudem über den geringen Stellenwert, der den Geistes- und Sozialwissenschaften eingeräumt wird und fordert eine Ausweitung der im Cluster „Inklusive und sichere Gesellschaft“ genannten Themen.

15.

fordert, dass die Erforschung der agrarökologischen und agrarforstwirtschaftlichen Produktionsmethoden sowie die Entwicklung der örtlichen Lebensmittelsysteme im Rahmen des Clusters „Lebensmittel und natürliche Ressourcen“ im Bereich der Landwirtschaft Priorität hat;

16.

stellt fest, dass die Vorschläge der Kommission den Grundsätzen der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit gerecht werden, und betont, dass es im Hinblick auf die praktische Durchführung der Schlussfolgerungen aus den Arbeiten der Taskforce für Subsidiarität unerlässlich ist, die in diesem Bericht enthaltenen Vorschläge zu berücksichtigen.

Brüssel, den 9. Oktober 2018

Der Präsident des Europäischen Ausschusses der Regionen

Karl-Heinz LAMBERTZ


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