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Document 52012AE2048

Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses zu dem „Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1093/2010 zur Errichtung einer Europäischen Aufsichtsbehörde (Europäische Bankenaufsichtsbehörde) hinsichtlich ihrer Wechselwirkungen mit der Verordnung (EU) Nr. …/… des Rates zur Übertragung besonderer Aufgaben im Zusammenhang mit der Aufsicht über Kreditinstitute auf die Europäische Zentralbank“ COM(2012) 512 final — 2012/0244 COD und zu der „Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat — Fahrplan für eine Bankenunion“ COM(2012) 510 final

ABl. C 11 vom 15.1.2013, p. 34–38 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

15.1.2013   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 11/34


Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses zu dem „Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1093/2010 zur Errichtung einer Europäischen Aufsichtsbehörde (Europäische Bankenaufsichtsbehörde) hinsichtlich ihrer Wechselwirkungen mit der Verordnung (EU) Nr. …/… des Rates zur Übertragung besonderer Aufgaben im Zusammenhang mit der Aufsicht über Kreditinstitute auf die Europäische Zentralbank“

COM(2012) 512 final — 2012/0244 COD

und zu der „Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat — Fahrplan für eine Bankenunion“

COM(2012) 510 final

2013/C 11/08

Hauptberichterstatter: Carlos TRIAS PINTÓ

Die Europäische Kommission beschloss am 12. September 2012, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss gemäß Artikel 304 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union um Stellungnahme zu folgender Vorlage zu ersuchen:

"Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat – Fahrplan für eine Bankenunion"

COM(2012) 510 final.

Der Rat beschloss am 27. September 2012 und das Europäische Parlament am 22. Oktober 2012, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss gemäß Artikel 114 AEUV um Stellungnahme zu folgender Vorlage zu ersuchen:

"Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1093/2010 zur Errichtung einer Europäischen Aufsichtsbehörde (Europäische Bankenaufsichtsbehörde) hinsichtlich ihrer Wechselwirkungen mit der Verordnung (EU) Nr. …/… des Rates zur Übertragung besonderer Aufgaben im Zusammenhang mit der Aufsicht über Kreditinstitute auf die Europäische Zentralbank"

COM(2012) 512 final — 2012/0244 (COD).

Das Präsidium des Ausschusses beauftragte die Fachgruppe Wirtschafts- und Währungsunion, wirtschaftlicher und sozialer Zusammenhalt am 17. September 2012 mit der Ausarbeitung dieser Stellungnahme.

Angesichts der Dringlichkeit der Arbeiten bestellte der EWSA auf seiner 484. Plenartagung am 14./15. November 2012 (Sitzung vom 15. November) Carlos TRIAS PINTÓ zum Hauptberichterstatter und verabschiedete mit 194 gegen 15 Stimmen bei 22 Enthaltungen folgende Stellungnahme:

1.   Schlussfolgerungen und Empfehlungen

1.1

Der EWSA schließt sich der Meinung der Kommission an, dass das umfassende Regulierungsprogramm für Finanzreformen, zu dem auch das hier behandelte Bankenunion-Paket gehört, von wesentlicher Bedeutung (wenn auch unzureichend) ist, um die Krise zu bewältigen und die Wirtschafts- und Währungsunion (WWU) zu stabilisieren (1), das Vertrauen in den Euro und in die Zukunft der EU wiederherzustellen sowie die Steuerung zu verbessern und das zunehmende Risiko einer Fragmentierung der EU-Bankenmärkte einzudämmen. Aus diesem Grund hält der EWSA das Maßnahmenpaket im Fahrplan für eine Bankenunion (COM(2012) 510) und in den Rechtsakten COM(2012) 511 und COM(2012) 512 für angemessen, wobei sich diese Stellungnahme auch auf den an zweiter Stelle genannten Rechtsakt bezieht.

1.2

Zugleich würdigt der EWSA die umfassenden Arbeiten der Kommission, unterstützt deren Aufruf, die Maßnahmen noch vor Ende 2012 anzunehmen und unter Berücksichtigung ihrer Auswirkungen auf den Bankensektor und die Volkswirtschaften der Mitgliedstaaten sorgfältig auszuarbeiten. Mehr – und ein besseres – Europa verlangt von unseren Regierungen Weitblick, wobei es Zuständigkeiten abzutreten und deren Ausübung zu unterstützen gilt, um eine Aufsicht hoher Qualität und mit einem hohen Grad an Integration und letztendlich eine wahrhafte europäische Governance mit gesellschaftlichem Nutzen und wirtschaftlicher Effizienz zu erreichen.

1.3

Die Dringlichkeit und Unzulänglichkeit dieser Maßnahmen ergibt sich aus der Tatsache, dass die Kosten weit über den bislang für die Bankenrettung in der EU eingesetzten 4,5 Billionen EUR Steuergeldern liegen. Die Finanzkrise hat weltweit die schlimmste Rezession seit der Weltwirtschaftskriseausgelöst, was vor allem für die Eurozone gilt, in der die Wiederherstellung des Vertrauens in den Euro und in die Regierungspraxis ihrer Institutionen um so dringender und zwingend notwendig ist. Neue strengere Vorschriften werden den Bürgern und Märkten Sicherheit geben, aber wenn die geltenden Vorschriften infrage gestellt werden und die neuen Bestimmungen zu unkonkret sind und nur zögerlich durchgesetzt werden, kann das zu noch mehr Ungewissheit führen. Aus diesem Grund müssen die den Instituten zur Anpassung eingeräumten Übergangsfristen kürzer sein und genauer festgelegt werden.

1.4

Der EWSA dringt insbesondere auf eine rasche Einigung über das Inkrafttreten des einheitlichen Aufsichtsmechanismus (SSM). Dazu müssen zunächst die Vereinheitlichungen vorgenommen werden, und zwar bereits ab 2013, ohne sich jetzt schon irgendwelche vagen Ziele zu setzen, denn das ursprüngliche Hauptziel ist ja die Rettung des Euro. Dabei gilt es, die für den Steuerzahler anfallenden Kosten für mögliche Umstrukturierungen und Unternehmensschließungen auf ein Mindestmaß zu reduzieren, indem im Vorfeld ausreichende Mittel bereitgestellt werden und Aktionäre wie Gläubiger die Abwicklungskosten übernehmen.

1.5

Der EWSA begrüßt daher, dass die Europäische Zentralbank (EZB) dafür von Beginn ein Aufsichtsgremium vorsieht, das mögliche Interessenkonflikte mit ihrer Geldpolitik verhindert.

1.6

Der EWSA begrüßt, dass die EZB für die Beaufsichtigung aller Banken innerhalb der Bankenunion – auch der kleinsten und insbesondere der grenzüberschreitend tätigen Banken mit konsolidiertem Abschluss – verantwortlich sein und auf diese das geltende einheitliche Regelwerk anwenden wird. Begrüßenswert sind auch die Übertragung von Aufgaben, Zuständigkeiten und Mitteln, die mit Blick auf die Aufdeckung von Risiken für die Überlebensfähigkeit von Banken unabdingbar sind, sowie die Tatsache, dass die EZB von Banken die erforderlichen Abhilfemaßnahmen verlangen kann, wobei die nationalen Aufsichtsbehörden aktiv in den SSM eingebunden sind. Weiterhin ist es sinnvoll, dass letztere auch weiterhin für den Verbraucherschutz zuständig sind, obgleich im Vorschlag der Kommission nicht dargelegt wird, wie mit möglichen Interessenkonflikten zwischen der europäischen Ebene der Bankenaufsicht und den Zuständigkeiten der nationalen Behörden umgegangen werden soll.

1.7

In Bezug auf die makroprudenzielle Aufsicht unterstützt der EWSA die größere Rolle des Europäischen Ausschusses für Systemrisiken (ESRB) und der EZB in einem stärker integrierten Finanzsystem und fordert die Kommission auf, die Wechselwirkung zwischen nationalen Behörden und EZB konkreter zu regeln.

1.8

Der EWSA begrüßt den Vorschlag, dass auch Mitgliedstaaten, die nicht den Euro eingeführt haben, sich beteiligen können, und zwar gleichberechtigt mit Euro-Ländern und über einfachere und attraktivere Verfahren sowie unter Einhaltung des AEUV.

1.9

Der EWSA hält es für unabdingbar, dass eine gute Verknüpfung zwischen der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde (EBA) und der EZB erreicht wird, auch wenn es in der Anfangsphase beim Aufgabenbereich einige Überschneidungen geben wird. In Bezug auf die Beschlussfassung müssen die Anpassung der Abstimmungsmodalitäten innerhalb der EBA durch Änderung der EBA-Verordnung und die größeren Beschlussfassungsbefugnisse für ein unabhängiges Gremium weiter analysiert und geprüft werden, um die Bankeninteressen auf dem Binnenmarkt für die Mitgliedstaaten, die sich nicht am einheitlichen Aufsichtsmechanismus beteiligen, ausgewogen zu gestalten (im Einklang mit den Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 18. Oktober 2012 zur Vollendung der WWU), und zugleich zu verhindern, dass die Integration des Eurogebiets durch Sperrminoritäten blockiert wird. Es ist wichtig, einen zweigeteilten Markt für Finanzdienstleistungen zu vermeiden. Daher hat der EWSA diese Frage angesprochen.

1.10

Des Weiteren sollten die BZE, der ESRB und die neuen europäischen Finanzaufsichtsbehörden einschließlich des unabhängigen Gremiums die Organisationen der Zivilgesellschaft in ihre Arbeiten einbeziehen, was insbesondere für die Verbraucherorganisationen und die Gewerkschaften (2) gilt und unter Wahrung ihrer vollkommenen Unabhängigkeit, der Transparenz und der Widerstandsfähigkeit gegenüber politischem Druck geschehen sollte.

1.11

Der Rhythmus der Übertragung der Aufsicht über die Kreditinstitute und die entsprechenden Änderungen bei der EBA, deren Aufgabe vor allem die Gewährleistung der Kohärenz und Harmonisierung der Vorschriften und der technischen Standards im Hinblick auf deren Ausweitung auf die gesamte EU sein sollte, sind ebenso wichtig wie die strengeren Aufsichtsanforderungen an Banken (3), die Maßnahmen zur Stärkung und Verbesserung des gemeinsamen Einlagensicherungssystems (4) und die integrierte Krisenbewältigung durch Instrumente zur Rettung und Abwicklung von Banken (5), um den Sektor in Europa zu stärken und künftig die Gefahr eines Übergreifens auf andere Institute zu bannen, insbesondere wenn diese Gefahr von dem von Investmentbankkunden eingegangenen größeren Risiko ausgeht. Der EWSA fordert die Kommission auf, konkrete und pragmatische Zwischenziele für dieses einheitliche Regelwerk festzulegen.

1.12

Der EWSA ersucht die Kommission nachdrücklich, den Zeitplan und die Einzelheiten für den einheitlichen Abwicklungsmechanismus (6) vorzuschlagen sowie auch weitere wichtige Zwischenetappen zu konkretisieren, so die Bewältigung möglicher Krisen bei gemeinsamen Aufsichtsmaßnahmen. Das würde der Bankenunion mehr Glaubwürdigkeit verleihen und sie zu einem gemeinsamen Fundament für den gesamten Binnenmarkt machen. Dadurch könnte verhindert werden, dass relativ kleine Insolvenzen grenzüberschreitende systemische Schäden oder Vertrauensverluste verursachen, in deren Folge Kapital in andere Länder abfließt und das Bankensystem eines beliebigen Landes gefährdet wird. Der EWSA tritt dafür ein, dass im Rahmen dieses Abwicklungsmechanismus später zusätzliche Koordinierungsaufgaben bei der Krisenbewältigung wahrgenommen werden. Aufsicht und Abwicklung müssen jedenfalls Hand in Hand gehen, damit nicht der betroffene Mitgliedstaaten für auf europäischer Ebene getroffene Entscheidungen über die Abwicklung einer Bank und für die Kosten aus der Auszahlung der Einlagen aufkommen muss.

1.13

Der EWSA fordert die anderen Institutionen der EU auf, die Grundprinzipien, die allen Vorschriften des abgeleiteten Rechts und des Acquis zu Grunde liegen müssen, mit der Macht des Gesetzes und nicht dem Gesetz der Macht zu wahren. Die Einhaltung von Recht und Gesetz muss in der Eurozone unbedingt wieder durchgesetzt werden, um die Bankenunion von der Fiskalunion aus zu unterstützen, und zwar durch Verfahren für die gemeinsame Ausgabe von Anleihen und für antizyklische Transfers von Haushaltsmitteln, um asymmetrische Schocks, wie sie die Euro-Länder in den letzten Jahren in stärkerem Maß erlitten haben, zu verhindern. Der einheitliche Aufsichtsmechanismus kann über eine Aufsichtsabgabe finanziert werden, die von den Instituten erhoben wird, welche das Risikoprofil von zu beaufsichtigenden Instituten haben sollten. Der EWSA vertritt die Ansicht, dass die Kommission ein Grün- oder Weißbuch über Möglichkeiten für eine ebenfalls einheitliche Finanzierung der Bankenunion vorlegen sollte, damit über die vom Finanz- und Bankensektor zu erhebenden besonderen Abgaben und Steuern entschieden werden kann, die notwendig sind, über die derzeit jedoch keine Einigkeit besteht.

1.14

Die Bankenunion wird der erste Schritt sein, um die Eurozone und die EU insgesamt in eine Aufwärtsspirale zu führen, in der die Konstruktionsfehler der Eurozone überwunden werden und der Binnenmarkt mit Blick auf das Erreichen der Europa-2020-Ziele wieder wettbewerbsfähig wird. Gemäß den jüngsten Berichten des Internationalen Währungsfonds lässt sich auf diese Weise die Flut innovativer Finanzprodukte im Zusammenhang mit dem Schattenbankwesen umgehen, die auf die Basel-III-Reform zurückgeht. Der EWSA fordert die Kommission auf, die neuen Modelle für Investmentbanken und Handelsbanken zügiger voranzutreiben und vorzulegen, da das Schattenbankwesen in vielen Ländern größer ist als das herkömmliche und gesetzlich regulierte Bankwesen.

1.15

Der EWSA empfiehlt der Kommission und den europäischen Mitgesetzgebern, dieses Projekt zu einem Instrument für die finanzielle und digitale Inklusion zu machen. Die Manager des einheitlichen Aufsichtsmechanismus müssen verantwortungsvoll handeln und einer demokratischen Kontrolle unterliegen, weshalb sie regelmäßig oder auf Anfrage vor dem Europäischen Parlament über ihre Tätigkeit Rechenschaft ablegen sollten. Das würde die politischen Außenwirkung dieser Aspekte verstärken und dazu beitragen, dass die europäischen Institutionen bei den Bürgern mehr Unterstützung finden.

1.16

Abschließend sei festgestellt, dass die Bankenunion in ihrer Wirkung nicht nur auf die Eurozone und die EU insgesamt beschränken bleiben, sondern sich hinsichtlich ihrer Ziele in den Bereichen Zusammenarbeit und Wettbewerb auch und vor allem auf die externen Einflussgebiete des Euro und in der restlichen Welt erstrecken sollte.

2.   Hintergrund und Einführung

2.1

Am 1. Januar 2011 nahm die Europäische Bankenaufsichtsbehörde ihre Tätigkeit auf, die mit der Verordnung (EU) Nr. 1093/2010 ausgehend von den Empfehlungen des De-Larosière-Berichts eingerichtet worden war. Ziel war eine Reform der Aufsichtsbehörden und ein integriertes europäisches System mit drei Aufsichtsbehörden (für das Bankwesen, für die Wertpapiermärkte und für das Versicherungswesen und für Pensionsfonds) und der Europäische Ausschuss für Systemrisiken (ESRB).

2.2

Zugleich wurden ab Juli 2010 der Verbraucherschutz und das Vertrauen in die Finanzdienstleistungen durch Einlagensicherungssysteme für Banken (MEMO/10/318), Wertpapierfirmen (MEMO/10/319) oder Versicherungsgesellschaften (MEMO/10/320) gestärkt. Erst am 6. Juni 2012 hat die Kommission neue Maßnahmen zur Krisenbewältigung mit dem Ziel angekündigt, in der Zukunft Bankenrettungen zu vermeiden. Die Kommission hat diesen Aussichtsrahmen in ihrer am 4. März 2009 vorgelegten Mitteilung "Impulse für den Aufschwung in Europa" vorgeschlagen und die Einzelheiten der neuen Struktur später in ihrer Mitteilung vom 27. Mai 2009 über die Europäische Finanzaufsicht ergänzt. Diese beiden Mitteilungen wurden vom Europäischen Rat auf seiner Tagung am 19. Juni 2009 bestätigt, wonach mit dem System die Qualität und Konsistenz der nationalen Aufsicht verbessert, die Beaufsichtigung grenzübergreifend tätiger Gruppen gestärkt und einheitliche europäische Regeln eingeführt werden sollen, die für alle Finanzinstitute im Binnenmarkt gelten. Dabei wurde betont, dass die neuen europäischen Aufsichtsbehörden auch für Ratingagenturen zuständig sein sollen (dazu wurde mit der Verordnung (EU) Nr. 513/2011 die Verordnung (EG) Nr. 1060/2009 geändert).

2.3

Zur Vollendung dieses langwierigen Regulierungsprozesses schlägt die Kommission nun in ihrer Mitteilung "Fahrplan für eine Bankenunion" vor, die Struktur dafür zu schaffen, dass alle Banken und sonstige Finanzinstitute überall in der EU in gleicher Weise einem hohen Maß an aufsichtsrechtlicher Regulierung unterliegen, indem die Systeme für die Aufsicht, Abwicklung und Einlagensicherung einem einheitlichen Regelwerk unterworfen werden.

2.4

Im Hinblick darauf fordert die Kommission, bis Ende 2012 eine Einigung über fünf Schlüsselmaßnahmen zu erzielen. Zu drei Vorschlägen für Rechtsakte hat der EWSA bereits eine Stellungnahme vorgelegt oder erarbeitet diese gerade: Es geht dabei um die Gewährleistung der Durchsetzung der Eigenkapitalanforderungen für Banken ("CRD 4") (7), die Richtlinie über Einlagensicherungssysteme und eine Richtlinie zur Sanierung und Abwicklung von Banken. Zwei weitere Maßnahmen sowie dieser Fahrplan sind Gegenstand der vorliegenden Stellungnahme: Es handelt sich um eine Verordnung zur Übertragung von Aufgaben der Bankenaufsicht auf die EZB und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1093/2010 zur Errichtung einer Europäischen Aufsichtsbehörde (Europäische Bankenaufsichtsbehörde), die notwendig ist, um die Abstimmung zwischen dieser Behörde und der künftigen gemeinsamen Aufsicht zu verbessern, und um die Beschlussfassung zwischen den Mitgliedstaaten ausgewogen zu gestalten, die sich am einheitlichen Aufsichtsmechanismus beteiligen bzw. nicht beteiligen, damit so der Binnenmarkt intakt bleibt. Die Kommission kündigt an, einen einheitlichen Abwicklungsmechanismus und die Koordinierung der Abwicklungsinstrumente vorzuschlagen, sobald die fünf Schlüsselmaßnahmen angenommen wurden.

2.5

Der Fahrplan wird zu einem Zeitpunkt vorgelegt, zu dem das Modell der finanziellen Integration auf der Grundlage des Euro angesichts der Krise seit 2007 ausgedient hat. Die Ergebnisse der raschen europäischen Integration der Aktien- und Rentenmärkte zogen die Segmente des Bankensektors in ihren Sog, und zwar stärker im Großkundensegment (Interbankgeschäfte, Verbriefung usw.) als im Privatkundengeschäft (Kredite und Einlagen). Im Zuge der Krise wurde aber auch das Privatkundengeschäft von den jüngsten Tendenzen hin zur Fragmentierung und daraus folgenden Renationalisierung des Großkundengeschäfts ergriffen, eine Entwicklung, die dadurch gefördert wurde, dass Aufsicht, Abwicklung und Einlagensicherung immer noch national geprägt sind (8). Besonders schnell geht die Renationalisierung auf den Anleihenmärkten vonstatten.

2.6

In der Eurozone fielen die krisenbedingten Kürzungen und Sparprogramme mit den damit einhergehenden BIP- und Beschäftigungsrückgängen sehr viel größer aus. So erklärte der Präsident der Europäischen Kommission am 23. Oktober 2011 vor den europäischen Staats- und Regierungschefs, dass die EU im Zeitraum 2007 bis 2010 aufgrund der Krise 2 Billionen EUR an Wirtschaftswachstum eingebüßt hat (9).

2.7

Laut IWF hatten die USA und sieben europäische Länder Ende 2010 fast ein Drittel der seit Krisenbeginn für die Bankenrettung aufgewendeten öffentlichen Mittel wieder eingenommen (1,8 von insgesamt 5,2 Billionen USD). Der Restbetrag könne in den Folgejahren fast vollständig über Steuern und weitere Initiativen wieder hereingeholt werden, vorausgesetzt, die Auswirkungen einer neuen Rezession, ausgelöst durch eine weitere Bankenkrise im Zusammenhang mit der Staatsschuldenkrise, verhindert dies nicht.

2.8

In dem Fahrplan werden konkrete Termine für das Inkrafttreten der Aufsicht in der Eurozone genannt (10), was aber nicht vollständig für den einheitlichen Aufsichtsmechanismus und den einheitlichen Abwicklungsmechanismus gilt, obgleich die Kommission ersteren als besonders wichtigen Faktor für die Stabilisierung der Lage und als Voraussetzung für eine direkte Bankenrekapitalisierung durch den ESM ansieht.

2.9

Zum Abschluss des zu einer Bankenunion führenden Prozesses müssen unbedingt eine Reihe von der Kommission bereits eingeleitete Initiativen beschleunigt und intensiviert werden: Regulierung des Schattenbankwesens (IP/12/253); glaubwürdigere Ratings (IP/11/1355); strengere Vorschriften für Hedgefonds (IP/09/669), Leerverkäufe (IP/10/1126), Derivate (IP/10/1125); Eindämmung unverantwortlicher Vergütungspraktiken der Banken (IP/09/1120); Reform der Abschlussprüfungen (IP/11/1480) und Rechnungslegungsvorschriften (IP/11/1238). Ebenso sollten unbedingt die Empfehlungen des EWSA zur Beseitigung von Steueroasen aufgegriffen werden (11).

3.   Allgemeine Bemerkungen

3.1

Die durch die Krise verursachten Mehrkosten in der EU (12) haben die Ungleichgewichte und Asymmetrien in Europa verschärft, wodurch so wichtige (und im Vertrag verankerte) Politikbereiche wie die Währungs- und die Handelspolitik, der Zusammenhalt und die Nachhaltigkeit deutlich an Wirksamkeit verloren haben, es in der Folge zu einer Zersplitterung der Finanzmärkte und des Bankwesens kommt und die Europa-2020-Ziele für ein intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum und eine bessere wirtschaftspolitische Steuerung (13) in die Ferne rücken. Während einige wenige Staaten ihre Zinslast senken konnten, kam es in den besonders stark von der Finanz- und Schuldenkrise betroffenen Ländern zu einem sehr großen Anstieg der öffentlichen Ausgaben für Zinszahlungen, weshalb diese Länder Löhne und Gehälter im öffentlichen Dienst, Renten, Ausgaben für Bildung und Gesundheitsversorgung und Investitionen in technische und soziale Infrastruktur kürzen mussten (14).

3.2

Die notwendige Verbesserung der demokratischen Verfahren muss vereinbar sein mit dem Ziel der Bankenunion, die Finanzmittlung zwischen Sparern und Investoren zu erleichtern (der ursprünglichen Aufgabe des Bankwesens), was mit der Kontrolle der Wirksamkeit der technischen Abläufe und der Kanalisierung der Mittel einhergehen muss. Dies ist ein Beitrag zu den Grundsätzen des EU-Rechts und berührt Freiheiten und Interessen aller Bürger.

3.3

Seit Beginn der Krise wurden zahlreiche Maßnahmen ergriffen, damit das Misstrauen in die Finanzinstitute nicht auf den Sektor der öffentlichen Anleihen der Euro-Länder überspringt, doch der Teufelskreis ist hier noch nicht durchbrochen. Damit die Finanzwirtschaft wieder ihre Funktion als Mittler zwischen Spareinlagen und Investitionstätigkeit wahrnehmen kann, empfiehlt die Wirtschaftswissenschaft den Einsatz positiver und nicht negativer Umverteilungsmaßnahmen wie zum Beispiel gemeinsame Systeme zur Ausgabe von Anleihen oder antizyklische Transfer von Haushaltsmitteln zur Vermeidung asymmetrischer Schocks (15).

3.4

Die Aufgaben der Förderung von Transparenz und der Verringerung der Risiken für das weltweite Finanzsystem gemäß den Empfehlungen der jüngsten Berichte des IWF und der Weltbank sind absolut vereinbar mit den Bestrebungen der EU für eine finanzielle und digitale Inklusion und den Schutz der Verbraucherrechte, die in der Europa-2020-Strategie noch verstärkt werden.

3.5

Die verstärkte demokratische Kontrolle sollte also dazu beitragen, nicht nur die Einhaltung der Verträge und Grundsätze zu fördern, sondern auch die Bankenunion an der Europa-2020-Strategie auszurichten, da diese von entscheidender Bedeutung für die Zukunft unseres politischen Projekts ist.

4.   Besondere Bemerkungen

4.1

Der EWSA erachtet den von der Kommission vorgeschlagenen Fahrplan als angemessenen Beitrag zum europäischen Regieren und befürwortet die Notwendigkeit und Dringlichkeit der beiden neuen Rechtsakte, ebenso wie die angekündigten folgenden Maßnahmen, die allesamt unbedingt erforderlich sind, um das verloren gegangene Vertrauen in den Euro und die Zukunft der EU wiederherzustellen.

4.2

Das vorrangige Ziel des einheitlichen Aufsichtsmechanismus wird die Schaffung einer zentralisierten Beaufsichtigung der Bankinstitute sein, die effizienter als das derzeitige Netz nationaler Behörden arbeitet; es sollte außerdem sichergestellt werden, dass seine Arbeitsweise im Einklang mit dem einheitlichen Abwicklungsmechanismus steht, damit die politischen Aspekte vermieden werden, die mit der Entscheidung über die Abwicklung einer Bank verbunden sind.

4.3

Zu den zahlreichen Gründen dafür, dass die EZB das bestgeeignete Organ für die Zentralisierung der Aufsicht ist, gehören ihr Netz, ihre Unabhängigkeit und die Tatsache, dass sie vom AEUV gedeckt ist, weshalb es keiner Reform des Vertrags bedarf, um eine hochwertige Beaufsichtigung zu erreichen.

4.4

Der EWSA befürwortet, dass die nationalen Aufsichtsbehörden gemäß Richtlinie 2005/60/EG (16) weiterhin für die Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismus zuständig sind, ebenso wie für die Beaufsichtigung von Drittlandskreditinstituten. Er fordert aber, dass die Mitgliedstaaten, die aus verschiedenen Gründen diese Richtlinie nicht vollständig anwenden, von dem gemeinsamen Abwicklungsmechanismus ausgeschlossen werden. Außerdem sollten im Sinne einer besseren Funktionsweise der zentralisierten Aufsicht die Änderungen der Statute der jeweiligen Zentralbanken beschleunigt werden, um einen ungestörten Informationsfluss zu gewährleisten.

4.5

Mit Blick auf die neu geschaffenen Organe müssen Vorschriften für die Abstimmungen angenommen werden, durch die jene Mitglieder von den Abstimmungen ausgeschlossen werden, bei denen Interessenkonflikte auftreten können. Die Unabhängigkeit und Verantwortung der Führungskräfte müssen erhöht werden, indem denjenigen Personen, die ihre Aufsichtspflichten missachten, Sanktionen auferlegt werden, denn diese Missachtung verursacht Schäden für die Banken und ein ordnungsgemäß funktionierendes Finanzsystem wie auch für die Wirtschaft, die Unternehmen und die Bürgerinnen und Bürgern.

4.6

Die Reaktion der Finanzindustrie auf den neuen Regelungsrahmen besteht in dem Entwurf neuer Produkte, mit denen die neuen Regeln umgangen werden. In seinen jüngsten Berichten warnt der IWF vor einer neuen Welle finanzwirtschaftlicher Innovationen, die teilweise denen ähneln, die die derzeitige Krise ausgelöst haben, weshalb für die Anlastung der Kosten der zentralisierten Aufsicht das Risikoprofil der diversen Akteure zu berücksichtigen ist, damit die Institute, die sich von solchen Praktiken fernhalten, nicht belastet werden.

4.7

Der EWSA warnt daher vor der realen Gefahr einer Zunahme des Schattenbankwesens in der EU, was einmal mehr in diametralem Widerspruch zu einem funktionierenden Finanzsektor und den Grundsätzen, Werten und Rechten der EU-Bürger stehen würde.

4.8

Die neue europäische Bankenunion sollte zur Maximierung ihrer Möglichkeiten enger mit anderen bestehenden oder künftigen Zusammenschlüssen zusammenarbeiten, um das Potenzial ihrer – vor allem der am stärksten globalisierten – Finanzinstitute bestmöglich zu nutzen, insbesondere in den Nachbarregionen und denen, die bereits mit dem Euro verbunden sind oder von ihm abhängen (über 50 Länder haben direkt und indirekt den Euro als Währung).

Brüssel, den 15. November 2012

Der Präsident des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses

Staffan NILSSON


(1)  Vor dem Bankenunion-Paket hat die EU bereits acht Rechtsvorschriften angenommen, für 14 weitere den Mitentscheidungsprozess eingeleitet und einen weiteren Vorschlag vorgelegt: http://ec.europa.eu/internal_market/finances/policy/map_reform_de.htm.

(2)  Vgl. Stellungnahme des EWSA zum Thema "Wege zur Beteiligung der Zivilgesellschaft an der Finanzmarktregulierung" – ABl. C 143 vom 22.5.2012, S. 3.

(3)  http://ec.europa.eu/internal_market/bank/regcapital/new_proposals_de.htm.

(4)  http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2009:068:0003:0007:DE:PDF.

(5)  http://ec.europa.eu/internal_market/bank/crisis_management/index_de.htm.

(6)  http://www.consilium.europa.eu/uedocs/cms_data/docs/pressdata/es/ec/131290.pdf.

(7)  http://ec.europa.eu/internal_market/bank/regcapital/new_proposals_de.htm.

(8)  Siehe Europäische Zentralbank (EZB): Financial Integration in Europe, April 2012, und Europäische Kommission: European Financial Stability and Integration Report 2011, April 2012, sowie EFSIR 2010, Mai 2011.

(9)  http://ec.europa.eu/europe2020/pdf/barroso_european_council_23_october_2011_de.pdf.

(10)  1. Juli 2013 für die wichtigsten systemrelevanten europäischen Banken und 1. Januar 2014 für alle übrigen Banken. Am 1.Januar 2014 unterliegen somit alle Banken der Eurozone der zentralen Beaufsichtigung durch die EZB.

(11)  Siehe Stellungnahme des EWSA zum Thema "Finanz- und Steueroasen, eine Bedrohung für den EU-Binnenmarkt", ABl. C 229, 31.7.2012, S. 7.

(12)  Douglas Elliott, Suzanne Salloy, André Oliveira Santos, Assessing the Cost of Financial Regulation, IWF.

(13)  http://ec.europa.eu/europe2020/index_de.htm.

(14)  IWF, Safer Global Financial System Still Under Construction, Global Financial Stability Report, 2012.

(15)  Enderlein et al., Completing the Euro, Report of the Tommaso Padoa-Schioppa Group, Juni 2012.

(16)  Siehe auch die Stellungnahmen des EWSA zum Thema Geldwäsche: ABl. C 75 vom 15.3.2000, S. 22 bzw. ABl. C 267 vom 27.10.2005, S. 30.


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