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Document 52008IP0473
Addressing the challenge of water scarcity and droughts in the European Union European Parliament resolution of 9 October 2008 on addressing the challenge of water scarcity and droughts in the European Union (2008/2074(INI))
Antworten auf die Herausforderung von Wasserknappheit und Dürre in der Europäischen Union Entschließung des Europäischen Parlaments vom 9. Oktober 2008 zum Thema „Antworten auf die Herausforderung von Wasserknappheit und Dürre in der Europäischen Union“ (2008/2074(INI))
Antworten auf die Herausforderung von Wasserknappheit und Dürre in der Europäischen Union Entschließung des Europäischen Parlaments vom 9. Oktober 2008 zum Thema „Antworten auf die Herausforderung von Wasserknappheit und Dürre in der Europäischen Union“ (2008/2074(INI))
ABl. C 9E vom 15.1.2010, p. 33–40
(BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
15.1.2010 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
CE 9/33 |
Donnerstag, 9. Oktober 2008
Antworten auf die Herausforderung von Wasserknappheit und Dürre in der Europäischen Union
P6_TA(2008)0473
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 9. Oktober 2008 zum Thema „Antworten auf die Herausforderung von Wasserknappheit und Dürre in der Europäischen Union“ (2008/2074(INI))
2010/C 9 E/06
Das Europäische Parlament,
in Kenntnis der Mitteilung der Kommission vom 18. Juli 2007 mit dem Titel „Antworten auf die Herausforderung von Wasserknappheit und Dürre in der Europäischen Union“ (KOM(2007)0414) (nachstehend „Mitteilung“),
unter Hinweis auf die Richtlinie 2000/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2000 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik (1) (nachstehend „WRR“ — Wasserrahmenrichtlinie),
in Kenntnis des Folgenabschätzungsberichts und der Studien des Instituts für europäische Umweltpolitik (IEEP) und der Europäischen Umweltagentur (EUA),
unter Hinweis auf seine Entschließung vom 4. September 2003 zu der Mitteilung der Kommission über die Wasserbewirtschaftung in den Entwicklungsländern: Politik und Prioritäten der Entwicklungszusammenarbeit der Europäischen Union (2),
unter Hinweis auf seine Entschließung vom 18. Mai 2006 zu Naturkatastrophen (Waldbrände, Dürren und Überschwemmungen) — landwirtschaftliche Aspekte (3),
gestützt auf Artikel 45 seiner Geschäftsordnung,
in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für Umweltfragen, Volksgesundheit und Lebensmittelsicherheit sowie der Stellungnahmen des Ausschusses für regionale Entwicklung und des Ausschusses für Landwirtschaft (A6-0362/2008),
A. |
in der Erwägung, dass Wasserknappheit und Dürre geografisch nicht auf die Europäische Union beschränkt sind und auch internationale Auswirkungen haben und ein weltweites Problem darstellen, und dass bereits heute internationale Konflikte über Wasserressourcen schwelen und die Gefahr größer wird, dass sie häufiger auftreten, |
B. |
in der Erwägung, dass Wasser lebensnotwendig und ein Allgemeingut ist, das nicht auf den Status einer bloßen Ware reduziert werden sollte, und dass alle wasserpolitischen Überlegungen davon ausgehen sollten, wie allen Menschen, auch in Zukunft, ein fairer Zugang zu Wasser gewährt werden kann, |
C. |
in der Erwägung, dass Wasserknappheit und Dürre mit den entsprechenden sozioökonomischen und ökologischen Auswirkungen in der Europäischen Union eine wesentliche Herausforderung darstellen und dass sich die Gesamtkosten von Dürreereignissen für die Wirtschaft in der Europäischen Union über die letzten 30 Jahre auf insgesamt 100 Milliarden EUR beziffern lassen, |
D. |
in der Erwägung, dass bereits einige Regionen der Europäischen Union von Wasserknappheit und Dürre betroffen sind, wobei etwa ein Fünftel der EU-Bevölkerung in Staaten lebt, die mit knappen Wasserressourcen konfrontiert sind, |
E. |
in der Erwägung, dass die Wüstenbildung, von der die Länder der Gemeinschaft in unterschiedlichem Ausmaß betroffen sind, zur Verarmung der natürlichen Umwelt sowie zur Abtragung von Böden und zum Verlust ihres landwirtschaftlichen Wertes führt, |
F. |
in der Erwägung, dass Wasserknappheit und Dürre nicht in allen Regionen der Europäischen Union in gleichem Maße auftreten, sondern vor allem in den südlichen Mitgliedstaaten akut sind, |
G. |
in der Erwägung, dass es bei der Art und Weise, wie sich die durch Wasserknappheit und Dürre bedingten Probleme äußern, erhebliche regionale Unterschiede gibt und dass sich die Maßnahmen zur Lösung dieser Probleme am besten auf einen regionalen Ansatz stützen sollten, |
H. |
in der Erwägung, dass Wasserknappheit und Dürre in den vergangenen 30 Jahren immer häufiger und mit zunehmender Heftigkeit aufgetreten sind und der Klimawandel diese Situation noch verschärfen dürfte, indem er dazu beiträgt, dass mit Wasser zusammenhängende Extremereignisse innerhalb und außerhalb der Europäischen Union häufiger auftreten werden, was voraussichtlich Auswirkungen sowohl auf die Qualität als auch auf die Quantität der Wasserressourcen haben wird, |
I. |
in der Erwägung, dass der gegenwärtige Trend beim Wasserverbrauch nicht nachhaltig ist, wobei in der Europäischen Union immer noch 20 % des Wassers durch ineffizienten Umgang mit dieser Ressource verschwendet werden, |
J. |
in der Erwägung, dass infolge großer Trockenheit und abnehmender Niederschläge die Gefahr von Waldbränden zunimmt, wie die katastrophalen Waldbrände gezeigt haben, die vor kurzem Südeuropa heimgesucht haben, |
K. |
in der Erwägung, dass es keine umfassende, technisch und wissenschaftlich fundierte Bewertung der Verfügbarkeit von Wasser in der Europäischen Union gibt und dass nur sehr wenige Daten auf regionaler Ebene über jahreszeitliche Schwankungen verfügbar sind, |
L. |
in der Erwägung, dass sowohl natürliche Ursachen als auch menschliche Tätigkeiten, aber auch eine Kombination aus beiden, zu Wasserknappheit führen können, entweder weil die natürlichen Wasservorkommen übermäßig ausgebeutet werden oder die Wasserqualität sich verschlechtert, und dass Wüstenbildung u. a. durch eine missbräuchliche Wassernutzung verursacht wird, |
M. |
in der Erwägung, dass infolge des Tourismus zusätzliche Nachfrage nach Wasser entsteht, insbesondere im Sommer und in den Küstengebieten Südeuropas, |
N. |
in der Erwägung, dass die Sensibilisierung der Öffentlichkeit und die Bereitstellung zweckdienlicher Informationen für die Bürger auf verschiedene Art und Weise, zum Beispiel durch Informations- und Bildungskampagnen, eine entscheidende Rolle dabei spielen, eine Veränderung in Bezug auf das Verhalten der Menschen und den Umgang mit Wasser zu bewirken und die Herausbildung einer Kultur des Wassersparens und der effektiven Wassernutzung zu fördern, |
O. |
in der Erwägung, dass die öffentliche Wasserversorgung eine grundlegende öffentliche Dienstleistung für die Allgemeinheit im Zusammenhang mit der öffentlichen Gesundheit darstellt, und nicht gestört werden sollte, |
P. |
in der Erwägung, dass Wasserknappheit und Dürre einen komplexen Umweltproblemkreis darstellen, der als solcher eng abgestimmt mit anderen Umweltproblemen behandelt werden und diese berücksichtigen sollte, |
Q. |
in der Erwägung, dass die Landwirtschaft als produktiver Sektor extrem unter den Auswirkungen von Wasserknappheit und Dürre leidet, jedoch gleichzeitig eine wichtige Rolle für die nachhaltige Bewirtschaftung der verfügbaren Wasserressourcen spielt, |
R. |
in der Erwägung, dass die multifunktionale Landwirtschaft in der Europäischen Union für die Erhaltung der Landschaft, der biologischen Vielfalt und sauberer Gewässer wichtig ist und daher auf finanzielle Unterstützung für bestimmte Maßnahmen und auf wissenschaftliche Beratung in Bezug auf die Wasserbewirtschaftung angewiesen ist, |
S. |
in der Erwägung, dass Wasserknappheit und Dürre ein bedeutender Faktor für die Verschärfung des Preisanstiegs bei Agrarrohstoffen sind und dass eine stabile Nahrungsmittelversorgung garantiert werden muss, |
T. |
in der Erwägung, dass in der Landwirtschaft erhebliche Mengen Wasser benötigt werden und dass die Landwirtschaft, eben weil sie von der Wasserversorgung abhängig ist, als verantwortlicher Akteur in integrierte regionale Wasserbewirtschaftungssysteme eingebunden werden muss, wenn es um einen ausgewogenen Wasserverbrauch, ein Ende der Wasserverschwendung, eine angepasste Landschafts- und Anbauplanung und den Schutz des Wassers vor Verschmutzung geht, |
U. |
in der Erwägung, dass durch Dürre auch die Ausbreitung bestimmter Pflanzenschädlinge begünstigt wird, was zu erheblichen Ernteeinbußen führt, |
V. |
in der Erwägung, dass laut dem Vierten Bericht der Kommission über den wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt (KOM(2007)0273) der Klimawandel, insbesondere Dürre und Wasserknappheit, eine der neuen Herausforderungen mit bedeutenden räumlichen Auswirkungen darstellt, auf die die Kohäsionspolitik Antworten finden muss, weil bis heute bereits 11 % der Bevölkerung und 17 % des Gebiets der Europäischen Union betroffen sind, |
1. |
begrüßt die Mitteilung und unterstützt das vorgeschlagene erste Bündel politischer Ansätze für künftige Maßnahmen, bedauert jedoch, dass sich sein Anwendungsbereich lediglich auf die Europäischen Union und ihre Mitgliedstaaten beschränkt; erinnert daran, dass Wasserknappheit und Dürre Probleme internationalen Ausmaßes sind und dass entsprechende Maßnahmen ergriffen werden müssen; |
2. |
betont, dass der überregionale und über Grenzen hinwegreichende Charakter von Flusseinzugsgebieten erhebliche grenzüberschreitende Auswirkungen auf flussaufwärts und flussabwärts gelegene Regionen haben kann und dass daher sowohl die Mitgliedstaaten als auch die regionalen und lokalen Behörden im Kampf gegen Wasserknappheit und Dürre unbedingt zusammenarbeiten und dadurch eine nachhaltige und gerechte Nutzung der Wasserressourcen gewährleisten müssen; vertritt die Auffassung, dass Wasserknappheit und Dürren wegen der Besonderheiten dieses Problemkreises ein koordiniertes Vorgehen auf der Ebene der Europäischen Union und der Mitgliedstaaten wie auch auf regionaler und kommunaler Ebene erfordern; |
3. |
bedauert, dass sich die Mitteilung auf die Unterstützung allgemeiner Ziele beschränkt, indem nur einige wenige präzise Maßnahmen und kein konkreter Zeitplan für ihre Umsetzung in den von Wasserknappheit und Dürre betroffenen Regionen vorgeschlagen werden; bedauert, dass keine realistischen Ziele und Zeitvorgaben zu deren Erreichung angeführt werden und dass die Notwendigkeit einer engen Zusammenarbeit mit nationalen, regionalen und lokalen Behördeneiner nicht hinreichend betont wird; fordert die Kommission auf, ein kontinuierliches Programm vorzulegen, und insbesondere einen Bericht über die Fortschritte 2009 und die Überarbeitung und Fortentwicklung der Strategie der Europäischen Union; |
4. |
stellt fest, dass eine effiziente Wassernutzung zu einem immer bedeutenderen Faktor für die Wettbewerbsfähigkeit werden wird, und hebt deshalb die Bedeutung der Regionen als treibende Kraft für die technologische Innovation im Wasserbereich hervor; fordert daher die regionalen Behörden mit Nachdruck auf, eine nationale und internationale Zusammenarbeit zwischen Regionen, einen Informationsaustausch und strategische Partnerschaften in Erwägung zu ziehen, um zu einer effizienten regionalen Wasserbewirtschaftung zu gelangen; |
5. |
ersucht die regionalen und lokalen Behörden, die guten Möglichkeiten zu nutzen, welche die Strukturfonds bieten, und Investitionen in die Verbesserung oder Erneuerung bestehender Infrastruktur und Technologie vorzunehmen (insbesondere in Regionen, in denen Wasserressourcen wegen Lecks in den Wasserleitungen vergeudet werden); weist darauf hin, dass dies vor allem auch für umweltfreundliche Technologien gilt, die die effiziente Nutzung von Wasser ermöglichen und mit der integrierten Wasserressourcenbewirtschaftung verknüpft werden können, womit insbesondere der Herausforderung einer (dank der Einsparung und der mehrmaligen Verwendung von Wasser) effizienten Wassernutzung in Industrie, Landwirtschaft und Privathaushalten begegnet werden kann; |
6. |
weist in diesem Zusammenhang mit Nachdruck darauf hin, dass die Zuweisung von Mitteln für die Infrastrukturen darauf gerichtet sein muss, die Maßnahmen zur Verbesserung der Wasserbewirtschaftung und der Versorgung mit hochwertigem Wasser nach Maßgabe des bestehenden Bedarfs zu verwirklichen; |
7. |
erinnert daran, dass einem nachfrageorientierten Ansatz bei der Bewirtschaftung von Wasserressourcen Vorrang eingeräumt werden sollte; ist jedoch der Ansicht, dass sich die Europäischen Union dabei für einen ganzheitlichen Ansatz entscheiden sollte, bei dem Maßnahmen zur Steuerung der Nachfrage, Maßnahmen zur optimalen Nutzung vorhandener Ressourcen innerhalb des Wasserkreislaufs und Maßnahmen zur Erschließung neuer Ressourcen miteinander kombiniert werden sollten, wobei umwelt-, sozial- und wirtschaftspolitische Überlegungen in diesen Ansatz einbezogen werden sollten; |
8. |
stellt fest, dass auch angebotsseitige Maßnahmen in Betracht gezogen werden sollten, um die unter ökonomischen und ökologischen Aspekten wirksamste Lösung zu finden, bei der Angebot und Nachfrage optimal aufeinander abgestimmt sind, und bei der — auch bei Dürre — eine ununterbrochene öffentliche Wasserversorgung im Einklang mit dem Grundsatz einer nachhaltigen Entwicklung gewährleistet ist; ist der Auffassung, dass Maßnahmen zur Einführung einer effektiven Hierarchie der Wassernutzung stimuliert werden sollten und dass es keine Lösung des Problems der Wasserknappheit ist, wenn Wasserläufe im Hinblick auf den Transport von Wasser über große Entfernungen großräumig umgeleitet werden; betont jedoch die Bedeutung, die angebotsseitige Maßnahmen für die von Wasserknappheit und Dürre am stärksten betroffenen Regionen haben können, und stellt fest, dass diese Maßnahmen in herkömmlichen Optionen bestehen können, wie der Anlage von Infrastrukturen, durch die sich fließende Gewässer regulieren lassen, oder in alternativen, innovativen Lösungen wie der Wiederverwendung von Abwasser oder der Entsalzung, wenn sie in nachhaltiger Weise durchgeführt werden; |
9. |
hebt die Funktion hervor, welche die europäische Agrarbevölkerung bei der Bekämpfung von Bodenerosion und Wüstenbildung wahrnimmt, und fordert, dass der entscheidende Beitrag der europäischen Erzeuger zur der Erhaltung der Vegetation in den von anhaltenden Dürren betroffenen oder durch Wanderdünen gefährdeten Regionen anerkannt wird; weist mit Nachdruck auf den Nutzen hin, den insbesondere Dauerkulturen, Obst- und Rebflächen, Grün- und Weideland und Forstflächen für die Wassergewinnung haben; |
10. |
betont die Bedeutung der Wasserbewirtschaftung in Berggebieten und fordert die Kommission auf, die kommunalen und regionalen Behörden dazu anzuregen, Solidarität zwischen flussaufwärts und flussabwärts gelegenen Gebieten aufzubauen; |
11. |
verweist auf den Zusammenhang zwischen Klimawandel, Wasserknappheit und Dürre einerseits und integrierter Landschaftspflege zur Erhaltung und Bewahrung der lokalen Wasservorkommen andererseits und ist tief besorgt über die möglichen Auswirkungen auf die Gesundheit der Bevölkerung; fordert, dass bei der Ausarbeitung von Maßnahmen zur Bekämpfung des Klimawandels berücksichtigt wird, wie sie sich auf die Wasserressourcen auswirken; fordert, dass eingehend untersucht wird, welche Wechselbeziehung zwischen der Entwicklung von Biokraftstoffen und der Verfügbarkeit von Wasserressourcen besteht; fordert, dass Anlagen mit einem hohen Wasserverbrauch einer gezielten Bewertung unterzogen werden; betont die Notwendigkeit, das Thema Wasser in alle Politikbereiche einzubeziehen und für die Behandlung dieses Themas ein Gesamtkonzept zu schaffen, das alle Finanz- und Rechtsinstrumente der Europäischen Union umfasst; unterstreicht, dass alle politischen Ebenen (national, regional und lokal) in diesen Prozess einbezogen werden sollten; |
12. |
hält es für notwendig, eine Verknüpfung zwischen dem Problem der Wasserknappheit und der Dürre einerseits und dem Klimawandel und den hier bestehenden gezielten Strategien andererseits herzustellen in dem Bewusstsein, dass das Anliegen der Anpassung an den Klimawandel mit Vorrang in die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie einbezogen werden muss; |
13. |
fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, anzuerkennen, dass die Entwaldung und die ungehemmte Verstädterung zur Wasserverknappung beitragen; appelliert an die Mitgliedstaaten und die zuständigen Behörden, wasserwirtschaftliche Gesichtspunkte in ihrer Raumordnung zu berücksichtigen, insbesondere im Zusammenhang mit dem Ausbau von Wirtschaftstätigkeiten in sensiblen Wassereinzugsgebieten, einschließlich der Inseln und Regionen in äußerster Randlage; weist mit Nachdruck darauf hin, dass die Bereitstellung von Wasser unabhängig von ihrem Zweck stets dem Prinzip der fairen Gestaltung der Wassertarife unterliegen muss, wodurch Unternehmen insbesondere dazu angehalten werden, Wasser effektiver zu nutzen; |
14. |
betont, dass bei der Überprüfung der Prioritäten des Gemeinschaftshaushalts Umweltschutzmaßnahmen mehr Gewicht gegeben werden sollte, vor allem Maßnahmen zur Bekämpfung der Auswirkungen des Klimawandels, zu denen auch Wasserknappheit und Dürre gehören, wobei die dafür erforderlichen zusätzlichen Mittel bereitzustellen sind; |
15. |
fordert die Kommission auf, den sektorübergreifenden Zusammenhang zwischen den sozialen und wirtschaftlichen Auswirkungen des Klimawandels auf die Flächennutzung und die mit dem Klimawandel verbundenen Energiekosten zu berücksichtigen; bestärkt die Europäische Union darin, bei der Bewertung der effizienten Wassernutzung stets objektive und wirtschaftliche Indikatoren zugrunde zu legen; |
16. |
ist sich bewusst, dass Wasserknappheit und Dürren direkte Auswirkungen auf den wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalt haben; weist darauf hin, dass dies bei der Gestaltung der künftigen Kohäsionspolitik adäquat berücksichtigt werden sollte und alle erforderlichen haushaltsbezogenen Maßnahmen und sonstigen Instrumente dafür vorgesehen werden müssen; |
17. |
macht darauf aufmerksam, dass die komplexen Umweltprobleme, die in der Mitteilung erwähnt werden, die wirtschaftliche Situation, die Wettbewerbsfähigkeit und die Entwicklungsmöglichkeiten einer Region grundlegend beeinflussen; |
18. |
ist sich bewusst, wie wichtig die Wasserrahmenrichtlinie als Rechtsrahmen ist, um einen guten Zustand aller europäischen Gewässer zu erreichen, die interregionale Zusammenarbeit, einen nachhaltigen Umgang mit Wasser und den Schutz der verfügbaren Wasserressourcen zu fördern und gleichzeitig einen Beitrag zur Linderung der Auswirkungen von Überschwemmungen und Dürren zu leisten; fordert die Kommission und alle Mitgliedstaaten auf, die Bestimmungen dieser Richtlinie vollständig umzusetzen und sicherzustellen, dass Maßnahmen gegen Wasserknappheit und Dürre keine negativen Auswirkungen auf die Zielsetzungen im Bereich der Wasserqualität haben; |
19. |
betont, dass der Begriff der anhaltenden Dürre (im Rahmen der Wasserrahmenrichtlinie) und seine Konsequenzen für die Verwirklichung der Umweltschutzziele der Wasserrahmenrichtlinie in Zeiten von Dürre und in daran anschließenden Zeiträumen geklärt werden muss; betont, dass Wasserknappheit und Dürre zusammenhängende, aber unterschiedliche Erscheinungen sind, für die auch unterschiedliche Strategien festgelegt werden müssen; |
20. |
hebt hervor, dass ein enger Zusammenhang zwischen Dürre, Bodenerosion, Wüstenbildung und Waldbränden besteht; |
21. |
ist der Auffassung, dass die gemäß der Wasserrahmenrichtlinie erforderlichen Bewirtschaftungspläne für die Einzugsgebiete auch Maßnahmen zur Risikosteuerung bei Dürren und anderen hydrometeorologischen Katastrophen und zur Krisenbewältigung enthalten sollten, die auf die spezifischen Erfordernisse der von Wasserknappheit und Dürren betroffenen Einzugsgebiete zugeschnitten sind, wozu auch grenzüberschreitende Koordinierung, die Beteiligung der Öffentlichkeit und Frühwarnsysteme gehören, die es auf verschiedenen Ebenen, z. B. der europäischen, der nationalen, der regionalen und der örtlichen Ebene, aufzubauen gilt; hält es für geboten, bauliche Maßnahmen zu unterlassen, die den natürlichen Verlauf von Flüssen behindern könnten, um das Ausmaß von Überschwemmungen so gering wie möglich zu halten, und befürwortet eine umfassendere Folgenabschätzung in Bezug auf die Versiegelung der für den Abfluss von Wasser notwendigen Flächen; |
22. |
hebt hervor, dass Wälder für den Wasserkreislauf eine wichtige Rolle spielen und dass ein ausgewogenes Verhältnis von Wäldern, Wiesen und Äckern für eine nachhaltige Wasserbewirtschaftung wichtig ist; hebt insbesondere die Bedeutung von Böden mit hohem Gehalt an organischen Stoffen und einer angepassten Fruchtfolge hervor; weist darauf hin, dass der zunehmende Flächenverbrauch eine Bedrohung für die Landwirtschaft, die Sicherung der Nahrungsmittelversorgung und die nachhaltige Wasserbewirtschaftung ist; |
23. |
erinnert daran, dass ein enger Zusammenhang zwischen Wüstenbildung und Forstwirtschaft besteht; fordert, die Möglichkeit der Aufforstung zunehmend zu nutzen, um Extremstände des Grund- und Oberflächenwassers zu verhindern bzw. zu verringern und gegen die Bodenabtragung und -erosion vorzugehen; |
24. |
empfiehlt, dass im Zuge des Gemeinschaftsmechanismus für den Katastrophenschutz Maßnahmen gegen Krisen infolge extremer Dürre vorgesehen werden; |
25. |
betont, wie wichtig es ist, die verfügbaren Grundwassermengen in der Europäischen Union und die Regelungen für ihre Nutzung neu festzulegen, wobei vor allem die rationale Nutzung der Grundwasserreserven entsprechend den Bedürfnissen des jeweiligen Landes zu gewährleisten ist; |
26. |
stellt fest, dass in der Mitteilung nicht auf das Problem eingegangen wird, das infolge der Nichtreinigung von Abwässern in zahlreichen Regionen besteht; |
27. |
fordert dazu auf, die Notwendigkeit nicht außer Acht zu lassen, dass das Grundwasser geschützt werden muss, was die Voraussetzung dafür ist, dass es in die Bewirtschaftung der Wasserressourcen insgesamt einbezogen wird; |
28. |
ersucht den Rat, die Mitgliedstaaten sowie die regionalen und lokalen Behörden, die in der Mitteilung enthaltenen Überlegungen in anderen Politikbereichen zu berücksichtigen, um nachteilige Auswirkungen auf den Schutz der Wasserressourcen zu vermeiden; |
29. |
betont, dass die Erfahrung weltweit gezeigt hat, dass Flussbettverlagerungen zu einer nicht wieder gutzumachenden Beeinträchtigung der ökologischen und hydromorphologischen Bedingungen führen können und die ansässige Bevölkerung zur Aufgabe ihrer Wohnsitze und Unternehmen zur Verlagerung ihrer Standorte zwingen können, wodurch der soziale und wirtschaftliche Zusammenhalt beeinträchtigt wird; fordert die Mitgliedstaaten auf, jegliche Verschlechterung ihrer Flusseinzugsgebiete zu verhindern und die Anforderungen, die in den Artikeln 1 und 4 der Wasserrahmenrichtlinie festgelegt sind, uneingeschränkt einzuhalten, und fordert die Kommission auf, Finanzmittel der Europäischen Union nur für Projekte bereitzustellen, die diesen Anforderungen in vollem Maße genügen; |
30. |
fordert den Rat nachdrücklich auf, ohne weiteren Verzug einen Beschluss über den Vorschlag für eine Verordnung zur Errichtung des Solidaritätsfonds der Europäischen Union (KOM(2005)0108) zu fassen, um die Definition der Kriterien und förderungsfähigen Maßnahmen, auch im Fall von Dürren, zu verbessern, damit den durch Naturkatastrophen verursachten Schäden wirksamer, flexibler und rascher begegnet werden kann — zumal das Parlament seinen Standpunkt bereits am 18. Mai 2006 (4) festgelegt hat; |
31. |
begrüßt es, dass Wassereinsparung die erste Priorität der Kommission für die Bewältigung von Wasserknappheit und Dürren ist; fordert die Kommission in diesem Zusammenhang dringend auf sicherzustellen, dass der Einsatz der Strukturfonds dieser Priorität nicht zuwiderläuft, nachhaltige Wasserbewirtschaftung als ein obligatorisches Kriterium für Projekte einzuführen und den Nachweis zu verlangen, dass die regionalen und lokalen Behörden die Wassereinsparungsmöglichkeiten nutzen und die Anforderungen der Wasserrahmenrichtlinie einhalten, bevor ihnen Mittel aus den Strukturfonds gewährt werden; |
32. |
hält es für notwendig, im Fall von Wasserläufen, die durch mehrere Mitgliedstaaten fließen, Formen der interregionalen und staatenübergreifenden Zusammenarbeit bei der integrierten Bewirtschaftung von Wasserkörpern, insbesondere im Bereich der Landwirtschaft, zu schaffen; |
33. |
erinnert daran, dass nahezu 20 % des Wassers in der Europäischen Union infolge ineffizienter Wassernutzung verloren gehen, und betont die Notwendigkeit umfangreicher Investitionen zur Förderung des technischen Fortschritts in allen Wirtschaftsbereichen (wobei die Sektoren mit dem intensivsten Wasserverbrauch und diejenigen Sektoren im Vordergrund stehen sollten, in denen potenziell am meisten Wasser eingespart werden könnte); stellt fest, dass unzulängliche Wasserbewirtschaftung ein Problem ist, das Wasserknappheit verursacht und im Fall einer Dürre zusätzlich nachteilige Auswirkungen haben kann, die Dürre aber nicht verursacht, weil Dürre eine Naturerscheinung ist; |
34. |
weist darauf hin, dass Wasserknappheit und Trockenheit eng mit der Problematik der Wasserverschwendung zusammenhängen, und empfiehlt deshalb der Kommission, das Kriterium der sparsamen Wasserverwendung in den Katalog der Bedingungen für die Gewährung von Fördermitteln aus Quellen der Europäischen Union aufzunehmen; |
35. |
bestärkt die Europäische Union darin, Technologien, den Austausch bewährter Verfahren und Innovationen zu unterstützen, die weniger Wasser- und Energieverbrauch verursachen und deren Ziel die Verbesserung der Effizienz der Wassernutzung ist; |
36. |
fordert die Kommission angesichts der Tatsache, dass in den öffentlichen Versorgungsnetzen von städtischen Gebieten die Wasserverluste mehr als 50 % betragen können, auf, zu prüfen, wie die Vernetzung von Städten gefördert werden kann, damit ein nachhaltiger Wasserverbrauch gefördert wird, ein Austausch über bewährte Methoden wie Aufbereitung, Einsparung und Verbesserung der Wassereffizienz stattfindet und gemeinsam Pilotprojekte im Bereich der Demonstration durchgeführt werden können; fordert auch die lokalen Behörden auf, die Wasserversorgungs- und -verteilungsnetze, die inzwischen völlig veraltet sind, besser instand zu halten; |
37. |
betont, dass 40 % des in der Europäischen Union verbrauchten Wassers eingespart werden könnten; fordert konkrete Maßnahmen und finanzielle Anreize zur Unterstützung einer sachgemäßeren und nachhaltigen Wassernutzung; fordert außerdem, dass generell Geräte zur Messung des Wasserverbrauchs eingesetzt werden, damit mehr Wasser eingespart, aufbereitet und überhaupt effizienter und rationeller verwendet wird; legt den am stärksten betroffenen Mitgliedstaaten nahe, einen Teil ihrer Strukturfondsmittel für Projekte zur Verbesserung der Wassernutzung und zur Einsparung von Wasser einzusetzen; bestärkt die für die Flusseinzugsgebiete zuständigen Behörden darin, eine Kosten-Nutzen-Analyse für alternative Wasserbewirtschaftungsmaßnahmen in allen Sektoren durchzuführen; |
38. |
betont, dass die Wasserverschwendung bekämpft und die Wassernutzung ausgewogener gestaltet werden muss, vor allem durch Mehrfachverwendung von Wasser, in Anbetracht des vielfältigen Wertes, den Wasser hat — des biologischen, des sozialen, des ökologischen, des symbolischen und des kulturellen Wertes, sowie des Wertes für Landschaft und Fremdenverkehr; |
39. |
erinnert daran, dass in Artikel 9 Absatz 1 der Wasserrahmenrichtlinie Folgendes festgelegt ist: „Die Mitgliedstaaten berücksichtigen (…) insbesondere unter Zugrundelegung des Verursacherprinzips den Grundsatz der Deckung der Kosten der Wasserdienstleistungen“ und „sorgen bis zum Jahr 2010 dafür, dass die Wassergebührenpolitik angemessene Anreize für die Benutzer darstellt, Wasserressourcen effizient zu nutzen, und (…) dass die verschiedenen Wassernutzungen (…) einen angemessenen Beitrag leisten zur Deckung der Kosten der Wasserdienstleistungen“; |
40. |
ist der Auffassung, dass Wasserbewirtschaftungsmaßnahmen sich zwar auf das Verursacherprinzip stützen, gleichzeitig aber mit Maßnahmen einhergehen müssen, die den erheblichen Verlusten ein Ende machen, zu denen es infolge schadhafter Ausstattungen und ungeeigneter Kulturpflanzen und Agrarsysteme immer wieder kommt; |
41. |
betont, dass in einigen Staaten Fortschritte hin zu einer effizienteren Wassernutzung im Landwirtschaftssektor erzielt werden können; hofft, dass dieses Problem im Rahmen des Gesundheitschecks der GAP Berücksichtigung findet und dass dabei konkrete Maßnahmen zur Förderung einer nachhaltigeren Wassernutzung durch Anreize zur Anwendung der besten verfügbaren Verfahren und Technologien, insbesondere zur Unterstützung der Entwicklung des ländlichen Raums, durch Einhaltung der „Cross-Compliance“-Vorschriften, die Anwendung des Verursacher- und des Verbraucherprinzips und durch die Programme zur Entwicklung des ländlichen Raums vorgeschlagen werden; ist der Auffassung, dass die Europäische Union Maßnahmen zur Verbesserung der Wasserbewirtschaftung in der Landwirtschaft unterstützen, die Modernisierung von Bewässerungssystemen zur Verringerung des Wasserverbrauchs fördern und die Forschung in diesem Bereich ankurbeln sollte; |
42. |
hebt hervor, dass Umweltprogramme im Rahmen des zweiten Pfeilers der GAP wichtig sind, wenn es darum geht, Anreize für landwirtschaftliche Methoden festzulegen, mit denen die Nachhaltigkeit und die Reinheit der Wasserressourcen geschützt werden sollen; |
43. |
macht deutlich, dass durch die Produktion von Biokraftstoffen die Nachfrage nach großen Wassermengen noch zunehmen wird, und hält es für dringend geboten, die Auswirkungen des Einsatzes von Biokraftstoffen genau zu beobachten und die Biokraftstoffpolitik der Europäischen Union und der Mitgliedstaaten in regelmäßigen Abständen zu überprüfen; |
44. |
weist darauf hin, dass Wassergroßabnehmer (z. B. Kraftwerke) das Wasser nicht verbrauchen, sondern es nach Nutzung für ihre Verfahren in den Wasserkreislauf zurückführen; hebt hervor, dass sie, indem sie die Wassertemperatur erhöhen, starken Einfluss auf die Verfügbarkeit von Oberflächenwasser, die Ökosysteme und die öffentliche Gesundheit nehmen; hält es für dringend notwendig, diese Auswirkungen zu berücksichtigen; |
45. |
erinnert daran, dass die Verbraucher eine wichtige Rolle spielen, wenn eine nachhaltige Wassernutzung in der Europäischen Union erreicht werden soll; fordert daher die EU auf, eine Informations- und Bildungskampagne ins Leben zu rufen, um die Bürger für die Wasserproblematik zu sensibilisieren und sie darin zu bestärken, konkrete Schritte zu unternehmen; |
46. |
macht die Kommission darauf aufmerksam, dass eine wirksame Wasserpreispolitik, die am wahren Wert des Wassers orientiert ist, der Verbraucherseite Anreize bietet, Wasser sparsamer zu verwenden; |
47. |
betont die herausragende Rolle der regionalen und lokalen Behörden und der zivilgesellschaftlichen Organisationen bei der Ausrichtung von Sensibilisierungskampagnen und Schulungsmaßnahmen; |
48. |
fordert die Kommission und die Regionen und Städte in den Mitgliedstaaten auf, eine Kultur des Wassersparens in der Europäischen Union zu unterstützen, indem sie die Regenwassersammlung fördern und Kampagnen zur Sensibilisierung der Bürger für eine sparsame Wassernutzung, beispielsweise in Form von entsprechenden Aufklärungsprogrammen, durchführen; ersucht die Kommission, den Austausch bewährter Praxis zwischen Regionen, Städten und zivilgesellschaftlichen Organisationen zu fördern, wobei der Schwerpunkt auf Maßnahmen zur Wassereinsparung (einschließlich der Aufbereitung von Regen- und Abwasser), zur effizienteren Wassernutzung und zur Bewältigung des Dürrerisikos liegen sollte; |
49. |
hält es für notwendig, Informations- und Sensibilisierungskampagnen sowie Schulungsmaßnahmen für die Erzeuger zu fördern, damit diese aktiv zur nachhaltigen Bewirtschaftung der Wasserressourcen beitragen; |
50. |
ist der Ansicht, dass ein Kennzeichnungssystem für den Wasserverbrauch von Erzeugnissen, wie es bereits in Bezug auf Energieeffizienz existiert, ein geeignetes Mittel wäre, einen nachhaltigeren Wasserverbrauch zu erreichen, betont jedoch, dass
|
51. |
fordert mit Nachdruck, dass Kriterien wie die effiziente Wassernutzung, soweit möglich, in Baunormen aufgenommen werden; |
52. |
bestärkt alle Beteiligten darin, ein freiwilliges System zur Kennzeichnung eines nachhaltigen Umgangs mit Wasser sowie ein Konzept für freiwillige Programme für Wassereinsparungen in den einzelnen Wirtschaftssektoren (z. B. Landwirtschaft, Tourismus, Produktion) zu entwickeln; |
53. |
vertritt die Auffassung, dass Wasser als öffentliches Gut und als entscheidender Bestandteil der Souveränität von Staaten erhalten bleiben muss, dass alle Menschen bei sozial und ökologisch gerechten Kosten Zugang zu Wasser erhalten sollten, wobei die spezifische Situation der einzelnen Länder und der verschiedenen landwirtschaftlichen Systeme sowie die gesamtgesellschaftliche Rolle der landwirtschaftlichen Tätigkeit berücksichtigt werden müssen; |
54. |
fordert die Kommission auf, die Finanzierung eines Pilotprojekts im Jahr 2009 zur Erforschung, Erhebung und Überwachung der Entwicklung von Vorsorgemaßnahmen zur Bekämpfung der Desertifikation und Steppenbildung in Europa in Betracht zu ziehen und damit Erosion, Deflation und landwirtschaftliche Verluste sowie Verluste an biologischer Vielfalt zu verhindern und den Bodenschutz, die Bodenfruchtbarkeit und die Fähigkeit der Böden zur Wasseraufnahme und zur Kohlenstoffsequestrierung zu erhöhen; hält es nach wie vor für dringend notwendig, dass verlässliche und transparente Daten erhoben werden, damit diese Politik überhaupt Wirkung erzielen kann; |
55. |
begrüßt die Schaffung der Europäischen Dürrebeobachtungsstelle und des Frühwarnsystems; hebt es als wichtig hervor, dass eine umfassende Debatte über ihre wesentlichen Ziele, ihre Haushaltsmittel und ihre Organisation geführt wird; |
56. |
fordert die Kommission auf, die Aufnahme der Tätigkeit der Europäischen Dürrebeobachtungsstelle im Rahmen der Europäischen Umweltagentur voranzutreiben, und betont, dass die Beobachtungsstelle an der Ergänzung der nationalen Daten durch regionale und lokale saisonale Standarddaten über die Niederschläge und den sektorübergreifenden Wasserverbrauch arbeiten sollte, um zu einer fundierten, strategischen Entscheidungsfindung beizutragen; |
57. |
hebt hervor, wie wichtig humusreiche Böden, angepasste Fruchtfolgesysteme und ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Wäldern, Wiesen und Äckern für eine nachhaltige Wasserbewirtschaftung sind; warnt, dass der zunehmende Flächenverbrauch eine Bedrohung für die Landwirtschaft, die Sicherheit der Nahrungsmittelversorgung und die nachhaltige Wasserbewirtschaftung darstellt; |
58. |
fordert die Kommission auf, die Mitgliedstaaten bei der Wideraufforstung von Gebieten zu unterstützen, die in regelmäßigen Abständen von Dürre und Waldbränden heimgesucht worden sind, und zwar unter Beachtung des Bioklimas und der ökologischen Merkmale der betreffenden Gebiete, und gibt dem Wunsch Ausdruck, dass der Wiederherstellung der ländlichen und städtischen Landschaftsgestalt — unter gebührender Berücksichtigung der örtlichen Besonderheiten — besondere Bedeutung beigemessen wird; |
59. |
vertritt die Auffassung, dass durch Wasserknappheit und regelmäßig wiederkehrende Dürreperioden die Plage der Waldbrände verschlimmert und ihr Ausmaß verstärkt worden ist, wodurch sich die Empfindlichkeit und die Gefahr des Aussterbens vieler Arten vergrößert, die für die Wälder der südeuropäischen Länder charakteristisch sind, in denen der Wald häufig die hauptsächliche natürliche Ressource ist; |
60. |
weist darauf hin, dass die häufigsten und größten Gefahren für die Umwelt sowie Wasserknappheit und Dürre bei der Konzipierung des europäischen Agrarmodells berücksichtigt werden müssen und dass in diesem Zusammenhang ein effizienter Mechanismus für das Krisenmanagement ein wichtiges Element der GAP sein sollte; |
61. |
hält es für notwendig, den ökologischen Nutzen der Wälder und der Agrarproduktion im Zusammenhang mit dem Klimawandel neu zu bewerten, wobei die Zunahme von Treibhausgasemissionen unbedingt einen Ausgleich durch Vergrößerung der Waldflächen erfordert, und stellt fest, dass, deren Rolle als Kohlenstoffsenke in die Gesamtheit der Maßnahmen zur Reduktion der Treibhausgasemissionen einbezogen werden muss; |
62. |
befürwortet die Zusage der Kommission, sie werde auch künftig auf internationaler Ebene die Herausforderung der Wasserknappheit und Dürre hervorheben, vor allem im Rahmen des UN-Übereinkommens zur Bekämpfung der Wüstenbildung und des UN-Rahmenübereinkommens über den Klimawandel; |
63. |
beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission zu übermitteln. |
(1) ABl. L 327 vom 22.12.2000, S. 1.
(2) ABl. C 76 E vom 25.03.2004, S. 430.
(3) ABl. C 297 E vom 7.12.2006, S.363.
(4) ABl. C 297 E vom 7.12.2006, S. 331.