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Document 52007XX0419(02)

Stellungnahme des beratenden Ausschusses für Kartell- und Monopolfragen anlässlich seiner 382. Sitzung vom 18. Oktober 2004 zu dem Vorentwurf einer Entscheidung in der Sache COMP/C.38.238/B.2 — Rohtabak, Spanien

ABl. C 85 vom 19.4.2007, p. 15–15 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

19.4.2007   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 85/15


Stellungnahme des beratenden Ausschusses für Kartell- und Monopolfragen anlässlich seiner 382. Sitzung vom 18. Oktober 2004 zu dem Vorentwurf einer Entscheidung in der Sache COMP/C.38.238/B.2 — Rohtabak, Spanien

(2007/C 85/08)

1.

Der Beratende Ausschuss stimmt mehrheitlich mit der Kommission hinsichtlich der Grundbeträge der Geldbussen überein. Eine Minderheit enthält sich.

2.

Der Beratende Ausschuss stimmt mehrheitlich mit der Kommission hinsichtlich der Erhöhung des Grundbetrags wegen erschwerender Umstände überein. Eine Minderheit enthält sich.

3.

Der Beratende Ausschuss stimmt mehrheitlich mit der Kommission hinsichtlich der Verringerung des Grundbetrags wegen mildernder Umstände überein. Eine Minderheit enthält sich.

4.

Der Beratende Ausschuss stimmt mehrheitlich mit der Kommission hinsichtlich der Beträge überein, um die die Grundbeträge entsprechend der Mitteilung der Kommission von 1996 über die Nichtfestsetzung oder die niedrigere Festsetzung von Geldbussen in Kartellsachen verringert werden. Eine Minderheit enthält sich.

5.

Der Beratende Ausschuss stimmt mehrheitlich mit der Kommission hinsichtlich der endgültigen Höhe der Geldbussen überein. Eine Minderheit enthält sich.

6.

Der Beratende Ausschuss empfiehlt die Veröffentlichung seiner Stellungnahme im Amtsblatt der Europäischen Union.

7.

Der Beratende Ausschuss ersucht die Kommission, alle weiteren in der Diskussion vorgebrachten Punkte zu berücksichtigen.


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