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Document 52007XX0419(02)
Opinion of the Advisory Committee on restrictive practices and dominant positions given at its 382nd meeting on 18 October 2004 concerning a preliminary draft decision in case COMP/C.38.238/B.2 — Raw Tobacco Spain
Stellungnahme des beratenden Ausschusses für Kartell- und Monopolfragen anlässlich seiner 382. Sitzung vom 18. Oktober 2004 zu dem Vorentwurf einer Entscheidung in der Sache COMP/C.38.238/B.2 — Rohtabak, Spanien
Stellungnahme des beratenden Ausschusses für Kartell- und Monopolfragen anlässlich seiner 382. Sitzung vom 18. Oktober 2004 zu dem Vorentwurf einer Entscheidung in der Sache COMP/C.38.238/B.2 — Rohtabak, Spanien
ABl. C 85 vom 19.4.2007, p. 15–15
(BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
19.4.2007 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 85/15 |
Stellungnahme des beratenden Ausschusses für Kartell- und Monopolfragen anlässlich seiner 382. Sitzung vom 18. Oktober 2004 zu dem Vorentwurf einer Entscheidung in der Sache COMP/C.38.238/B.2 — Rohtabak, Spanien
(2007/C 85/08)
1. |
Der Beratende Ausschuss stimmt mehrheitlich mit der Kommission hinsichtlich der Grundbeträge der Geldbussen überein. Eine Minderheit enthält sich. |
2. |
Der Beratende Ausschuss stimmt mehrheitlich mit der Kommission hinsichtlich der Erhöhung des Grundbetrags wegen erschwerender Umstände überein. Eine Minderheit enthält sich. |
3. |
Der Beratende Ausschuss stimmt mehrheitlich mit der Kommission hinsichtlich der Verringerung des Grundbetrags wegen mildernder Umstände überein. Eine Minderheit enthält sich. |
4. |
Der Beratende Ausschuss stimmt mehrheitlich mit der Kommission hinsichtlich der Beträge überein, um die die Grundbeträge entsprechend der Mitteilung der Kommission von 1996 über die Nichtfestsetzung oder die niedrigere Festsetzung von Geldbussen in Kartellsachen verringert werden. Eine Minderheit enthält sich. |
5. |
Der Beratende Ausschuss stimmt mehrheitlich mit der Kommission hinsichtlich der endgültigen Höhe der Geldbussen überein. Eine Minderheit enthält sich. |
6. |
Der Beratende Ausschuss empfiehlt die Veröffentlichung seiner Stellungnahme im Amtsblatt der Europäischen Union. |
7. |
Der Beratende Ausschuss ersucht die Kommission, alle weiteren in der Diskussion vorgebrachten Punkte zu berücksichtigen. |