Choose the experimental features you want to try

This document is an excerpt from the EUR-Lex website

Document 52007AE0807

    Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses zu der Mitteilung der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen Eine EU-Strategie zur Unterstützung der Mitgliedstaaten bei der Verringerung alkoholbedingter Schäden KOM(2006) 625 endg.

    ABl. C 175 vom 27.7.2007, p. 78–84 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    27.7.2007   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 175/78


    Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses zu der Mitteilung der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen „Eine EU-Strategie zur Unterstützung der Mitgliedstaaten bei der Verringerung alkoholbedingter Schäden“

    KOM(2006) 625 endg.

    (2007/C 175/19)

    Die Kommission beschloss am 24. Oktober 2006, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss gemäß Artikel 262 des EG-Vertrags um Stellungnahme zu obenerwähnter Vorlage zu ersuchen.

    Die mit den Vorarbeiten beauftragte Fachgruppe Beschäftigung, Sozialfragen, Unionsbürgerschaft nahm ihre Stellungnahme am 2. Mai 2007 an. Berichterstatterin war Frau Van TURNHOUT, Mitberichterstatter Herr JANSON.

    Der Ausschuss verabschiedete auf seiner 436. Plenartagung am 30./31. Mai 2007 (Sitzung vom 30. Mai) mit 96 gegen 14 Stimmen bei 6 Stimmenthaltungen folgende Stellungnahme:

    1.   Zusammenfassung

    1.1

    Der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss begrüßt die Mitteilung der Kommission „Eine EU-Strategie zur Unterstützung der Mitgliedstaaten bei der Verringerung alkoholbedingter Schäden“. Er bedauert jedoch, dass darin bei weitem keine „umfassende Strategie“ dargelegt wird, um deren Ausarbeitung in den Schlussfolgerungen des Rates vom 5. Juni 2001 ersucht worden war.

    1.2

    Gegenstand dieser Stellungnahme ist das gesundheitspolitische Anliegen, alkoholbedingte Schäden zu verringern: Der schädliche, riskante Konsum von Alkohol sowie der Alkoholkonsum durch Minderjährige tragen zu alkoholbedingten Schäden bei.

    1.3

    Der EWSA hätte von der Kommission eigentlich eine umfassendere, transparentere Analyse erwartet, in der sie nicht nur alle in der Folgenabschätzung aufgezeigten relevanten EU-Politikfelder untersucht, sondern auch die Schwierigkeiten beleuchtet, mit denen einige Mitgliedstaaten wegen der EU-Binnenmarktvorschriften zu kämpfen haben, wenn sie eine wirkungsvolle Gesundheitspolitik zur Bekämpfung des Alkoholmissbrauchs weiterführen wollen.

    1.4

    Der Ausschuss fordert die Kommission angesichts ihrer in den Verträgen verankerten Verpflichtungen auf, einen engagierten Vorstoß zur tatkräftigen Unterstützung der Mitgliedstaaten bei deren Bemühungen um ein hohes Gesundheitsschutzniveau durch die Verringerung von alkoholbedingten Schäden zu unternehmen und sicherzustellen, dass die diesbezügliche Politik der Mitgliedstaaten durch Gemeinschaftsmaßnahmen ergänzt wird.

    1.5

    Der EWSA erkennt an, dass die kulturellen Gewohnheiten in Europa unterschiedlich sind. Diesen Unterschieden ist bei den einzelnen Initiativen und Aktionen, die vorgeschlagen werden, Rechnung zu tragen.

    1.6

    Der EWSA begrüßt die vorgesehene Entwicklung einer gemeinsamen Grundlage wissenschaftlich gesicherter Erkenntnisse einschließlich einheitlicher Definitionen für die Datenerhebung, durch die auf EU-Ebene ein erheblicher Mehrwert geschaffen wird. Er bemängelt jedoch, dass für die meisten als Schwerpunkte ermittelten Bereiche keine spezifischen Ziele mit klar quantifizierbaren Vorgaben und Fristen festgelegt werden.

    1.7

    Leider wird nirgends in der Mitteilung klar ausgesagt, dass Alkohol unter anderem deshalb so viele Schäden verursacht, weil er eine psychoaktive Droge ist, bei übermäßigem Konsum Vergiftungserscheinungen hervorruft und man davon abhängig werden kann.

    1.8

    Der Ausschuss tritt mit Nachdruck für die Rechte von Kindern ein und ist der Auffassung, dass sie aufgrund ihrer schwachen Position und ihrer besonderen Bedürfnisse besonders viel Fürsorge und Schutz brauchen, u.a. auch einen angemessenen rechtlichen Schutz. Er empfiehlt, der Alkoholstrategie eine Definition im Einklang mit dem „Übereinkommen über die Rechte des Kindes“ der Vereinten Nationen zugrunde zu legen, nach der ein Kind jeder Mensch ist, der das achtzehnte Lebensjahr noch nicht vollendet hat.

    1.9

    Nach Auffassung des EWSA sollten Maßnahmen, die dafür sorgen, dass Kinder künftig weniger mit alkoholischen Erzeugnissen, einschlägiger Werbung und Absatzförderungsaktionen konfrontiert werden, als spezifisches Ziel aufgenommen werden, um Kinder besser zu schützen.

    1.10

    Der Ausschuss fordert die Kommission auf, die wirtschaftlichen Folgen alkoholbedingter Schäden zu untersuchen. Die nachteiligen Auswirkungen laufen den Zielen der Lissabon-Strategie zuwider und haben Konsequenzen für Arbeitsumgebung, Gesellschaft und Wirtschaft.

    1.11

    Der EWSA begrüßt die Gründung eines Forums für Alkohol und Gesundheit, das eine nützliche Plattform für den Dialog zwischen allen relevanten Beteiligten sein und konkrete Aktionen zur Verringerung alkoholbedingter Schäden hervorbringen kann. Er würde es begrüßen, wenn ihm die Gelegenheit gegeben würde, als Beobachter an dem Forum für Alkohol und Gesundheit teilzunehmen.

    1.12

    Der EWSA spricht sich nachdrücklich dafür aus, dass Aufklärungs- und Bewusstseinsbildungskampagnen in eine integrierte Gesamtstrategie zur Bekämpfung des Alkoholmissbrauchs eingebettet sein sollten.

    1.13

    Der EWSA stellt eine augenfällige Nichtübereinstimmung zwischen den wissenschaftlichen Erkenntnissen über wirkungsvolle Maßnahmen zur Verringerung alkoholbedingter Schäden und den vorgeschlagenen Gemeinschaftsmaßnahmen fest. In der gesamten Mitteilung werden Aufklärung und Information häufig unter den geplanten Maßnahmen genannt, obwohl die Untersuchungsergebnisse den Schluss nahe legen, dass derartige Maßnahmen bei der Eindämmung des Alkoholmissbrauchs nur eine sehr geringe Wirksamkeit haben.

    2.   Hintergrund

    2.1

    Die Europäische Union hat die Zuständigkeit und die Verantwortung, sich mit Problemen der öffentlichen Gesundheit im Zusammenhang mit schädlichem und riskantem Alkoholkonsum zu beschäftigen. Artikel 152 Absatz 1 des Vertrags (1) besagt: „Bei der Festlegung und Durchführung aller Gemeinschaftspolitiken und -maßnahmen wird ein hohes Gesundheitsschutzniveau sichergestellt“, und weiter: „Die Tätigkeit der Gemeinschaft ergänzt die Politik der Mitgliedstaaten und ist auf die Verbesserung der Gesundheit der Bevölkerung, die Verhütung von Humankrankheiten und die Beseitigung von Ursachen für die Gefährdung der menschlichen Gesundheit gerichtet“.

    2.2

    Der Rat verabschiedete 2001 eine Empfehlung zum Alkoholkonsum junger Menschen, insbesondere von Kindern und Jugendlichen (2), und forderte die Kommission auf, die Entwicklungen und die durchgeführten Maßnahmen zu beobachten, zu bewerten und zu überwachen sowie zu berichten, ob weitere Maßnahmen notwendig sind.

    2.3

    In seinen Schlussfolgerungen vom 5. Juni 2001 ersuchte der Rat die Kommission um Vorschläge für eine umfassende Gemeinschaftsstrategie zur Minderung der schädlichen Wirkungen des Alkohols in Ergänzung der einzelstaatlichen Maßnahmen. Der Rat hat diese Aufforderung im Juni 2004 bekräftigt (3).

    3.   Allgemeine Bemerkungen

    3.1

    Der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss begrüßt die Mitteilung der Kommission „Eine EU-Strategie zur Unterstützung der Mitgliedstaaten bei der Verringerung alkoholbedingter Schäden“  (4).

    3.1.1

    Im Alkoholkonsum und bei alkoholbedingten Schäden bestehen erhebliche Unterschiede von Land zu Land sowohl im Hinblick auf die konsumierten Mengen und die Art und Weise des Umgangs mit der Problematik als auch hinsichtlich der gesundheitlichen und sozialen Gefahren. Angesichts dessen vertritt der Ausschuss die Ansicht, dass die umzusetzenden Gemeinschaftsmaßnahmen „unter Beachtung der Befugnisse der Mitgliedstaaten“ eher als „gemeinschaftliche Leitlinien“ zu verstehen sind, die von gemeinsamen Vorstellungen in Bezug auf die Bekämpfung alkoholbedingter Schäden in all ihren Formen getragen sind. Im Rahmen solcher gemeinschaftlichen Leitlinien obliegt es dem einzelnen Mitgliedstaat, die Form, die Methoden und den Umfang der durchzuführenden Maßnahmen zu bestimmen.

    3.2

    Der EWSA bedauert jedoch, dass die Mitteilung der in den Schlussfolgerungen des Rates geforderten „umfassenden Strategie“ bei weitem nicht gerecht wird, obwohl ihr ein langwieriger Ausarbeitungsprozess vorausgegangen ist und obwohl die EU-weiten Probleme in Verbindung mit dem Alkoholkonsum und ihre Auswirkungen auf die Gesundheit, das soziale Wohlergehen und die wirtschaftliche Prosperität der Unionsbürger hinlänglich bekannt sind.

    3.3

    Der Rat forderte die Kommission auf, eine Reihe von Gemeinschaftsmaßnahmen in allen relevanten Politikbereichen vorzulegen, um ein hohes Gesundheitsschutzniveau sicherzustellen. Unter Beachtung der Befugnisse der Mitgliedstaaten gehören zu den einschlägigen Politikbereichen: Verbrauchssteuern, Verkehr, Werbung, Marketing, Sponsoring, Verbraucherschutz und Forschung.

    3.4

    Der EWSA begrüßt das Anerkenntnis, dass ein schädlicher, riskanter Alkoholkonsum ein bedeutender Risikofaktor für die Gesundheit und eine der Hauptursachen für einen schlechten Gesundheitszustand und eine kürzere Lebenserwartung in der EU ist. In vielen alkoholisierten Zuständen gibt es keinen Alkoholspiegel, der noch als „sicher“ betrachtet werden kann (5).

    3.5

    Der Ausschuss bedauert, dass die Kommission nirgends in der Mitteilung klar sagt, dass Alkohol unter anderem deshalb so viele Schäden verursacht, weil er eine psychoaktive Droge ist, bei übermäßigem Konsum Vergiftungserscheinungen hervorruft und man davon abhängig werden kann. Dies ist umso enttäuschender, als die Strategie von der Generaldirektion „Gesundheit“ der Kommission entwickelt wurde, die über einen umfangreichen medizinischen Sachverstand verfügt.

    3.6

    Der EWSA begrüßt die Feststellung, dass der Konsum von Alkohol in schädlichen, gesundheitsgefährdenden Mengen nachteilige Folgen nicht nur für die Konsumenten selbst hat, sondern auch für Menschen in ihrer Umgebung, insbesondere durch Unfälle, Verletzungen und Gewalt. Am stärksten bedroht sind hier nach Ansicht des Ausschusses Kinder; auch andere Gruppen, wie Menschen mit Lernschwächen, psychischen Störungen sowie Alkohol- und Drogensüchtige, können in Mitleidenschaft gezogen werden.

    3.7

    Häusliche Gewalt ist in vielen Ländern ein ernstes Problem (6). Der EWSA ruft dazu auf, sich dieser Frage mit besonderer Aufmerksamkeit zuzuwenden, denn zwischen häuslicher Gewalt und starkem Alkoholkonsum besteht ein enger Zusammenhang (7). Natürlich gibt es Fälle häuslicher Gewalt, bei denen kein Alkohol im Spiel ist, doch kann starkes Trinken bei manchen Menschen unter gewissen Umständen die Gewaltbereitschaft erhöhen. Heftiger Alkoholkonsum kann die Häufigkeit und die Schwere der Gewaltanwendung vergrößern. Es hat sich gezeigt, dass die Behandlung einer Alkoholabhängigkeit zu weniger Gewalt in der Partnerschaft führt. Etwas gegen starkes Trinken zu tun, hilft nicht nur dem Gewaltopfer und dem Gewalttäter, sondern auch den Kindern, die in einer solchen Familie leben.

    3.8

    Die Zukunft Europas hängt von einer gesunden, produktiven Bevölkerung ab. Die wissenschaftlich belegten Hinweise, dass gerade bei jungen Menschen ein höherer Anteil von Erkrankungen festzustellen ist, die aus einem schädlichen, riskanten Alkoholkonsum resultieren, sind daher für den EWSA ein besonderer Anlass zur Sorge (8).

    3.9

    Auch wenn es nach wie vor von Land zu Land unterschiedliche kulturelle Gewohnheiten beim Alkoholkonsum gibt, nähern sich bei jungen Leuten und Kindern die Trinkgewohnheiten mehr und mehr an. Mit Sorge sieht der Ausschuss die Zunahme des schädlichen, riskanten Trinkens bei jungen Erwachsenen und Kindern in vielen Mitgliedstaaten in den letzten zehn Jahren, insbesondere die heftigen gelegentlichen Alkoholexzesse („Koma-Trinken“). Die gesellschaftliche Akzeptanz einer Lebensweise, in der Alkohol immer gegenwärtig ist, leistet diesen schädlichen Trinkmustern Vorschub.

    3.10

    Die Kommission sollte nach Ansicht des EWSA anerkennen, dass, wer regelmäßig und in Maßen trinkt, sich aber hin und wieder einem schädlichen Alkoholgenuss hingibt, zu einer akuten Gefährdung durch Alkohol beiträgt, wie z.B. Alkohol am Steuer, durch Alkohol ausgelöste Gewalt an öffentlichen Plätzen, übermäßiges Trinken rund um Sport- oder andere besondere Veranstaltungen. Solche Fälle von gelegentlichem schädlichem Trinken bei der Mehrheit der gemäßigten Alkoholkonsumenten können zu ernsten Problemen für die öffentliche Gesundheit und die öffentliche Sicherheit führen (9).

    3.11

    In der Strategie wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Europäische Union gemäß dem Vertrag die Zuständigkeit hat, die einzelstaatlichen Maßnahmen zur Sicherstellung der öffentlichen Gesundheit zu ergänzen. Außerdem wird darin festgehalten, dass der Europäische Gerichtshof wiederholt bestätigt hat, dass die Minderung alkoholbedingter Schäden ein wichtiges und berechtigtes gesundheitspolitisches Ziel darstellt. Die dazu eingesetzten Maßnahmen müssen angemessen sein und im Einklang mit dem Grundsatz der Subsidiarität stehen.

    3.12

    Angesichts dessen hätte der EWSA eine umfassendere, transparentere Analyse aller relevanten Politikbereiche der EU von der Kommission erwartet.

    3.13

    Die von der Kommission vorgenommene Folgenabschätzung führte alle einschlägigen Politikbereiche auf und machte ebenfalls deutlich, dass einige Mitgliedstaaten aufgrund grenzüberschreitender Aktivitäten, wie z.B. privat über die Grenze gebrachten Einfuhren und der Werbung über Ländergrenzen hinweg, Schwierigkeiten haben, eine wirkungsvolle Gesundheitspolitik zur Bekämpfung des Alkoholmissbrauchs zu betreiben. Die Alkoholstrategie enthält jedoch keinerlei Vorschlag zur Lösung dieses Problems.

    4.   Die Schäden im Überblick

    4.1

    Die Europäische Union hat mit 11 Litern reinen Alkohols pro Kopf pro Jahr weltweit den höchsten Alkoholkonsum (10). Während der Gesamtalkoholverbrauch tendenziell zurückgeht, gibt es gleichzeitig einen Trend hin zu schädlicheren Trinkmustern.

    4.2

    Während die meisten Menschen überwiegend verantwortungsbewusst mit Alkohol umgehen, findet der EWSA die Feststellung beunruhigend, dass schätzungsweise 55 Mio. Erwachsene in der EU (d.h. 15 % der Bevölkerung im Erwachsenenalter) regelmäßig Alkohol in schädlichen Mengen zu sich nehmen (11). Schadwirkungen des Alkoholkonsums verursachen Schätzungen zufolge jährlich rund 195 000 Todesfälle in der EU durch Unfälle, Lebererkrankungen, Krebs u.a. Alkoholmissbrauch ist die dritthäufigste Ursache für frühe Sterblichkeit und Gesundheitsschädigungen in der EU (12).

    4.3

    Der Alkoholmissbrauch hat auch Folgen für die Wirtschaft, denn er führt zu höheren Gesundheits- und Sozialausgaben und Produktivitätseinbußen. Die Kosten alkoholbedingter Schäden für die europäische Wirtschaft werden auf 125 Mrd. Euro für 2003 geschätzt, was etwa 1,3 % des BIP entspricht; darin eingerechnet sind durch Straftaten, Verkehrsunfälle, Gesundheitspflege, frühe Sterblichkeit und Krankenbehandlung sowie Prävention verursachte Kosten (13).

    5.   Schwerpunktbereiche

    5.1

    Der EWSA bemängelt, dass die Mitteilung für vier der fünf Schwerpunktbereiche keine spezifischen Ziele mit klar quantifizierbaren Vorgaben und Fristen enthält.

    Kinderschutz

    5.2

    Kinder sind besonders anfällig für Schäden durch Alkoholmissbrauch. Man schätzt, dass 5 bis 9 Mio. Kinder unter Alkoholproblemen in der Familie leiden, dass Alkohol in 16 % der Fälle Mitursache von Kindesmisshandlung und -vernachlässigung ist und dass jährlich rund 60 000 Neugeborene durch Alkoholeinwirkung untergewichtig auf die Welt kommen (14).

    5.3

    Die Kommission hat die Rechte des Kindes anerkannt und unterstützt die Schritte, die nötig sind, um den grundlegenden Bedürfnissen von Kindern gerecht zu werden. Die Kommission sieht die Rechte des Kindes als Priorität und hat darauf hingewiesen, dass Kinder ein Recht auf einen wirkungsvollen Schutz vor wirtschaftlicher Ausbeutung und allen Formen von Misshandlung haben (15).

    5.4

    Der Ausschuss tritt mit Nachdruck für die Rechte von Kindern ein und ist der Auffassung, dass sie aufgrund ihrer schwachen Position und ihrer besonderen Bedürfnisse besonders viel Fürsorge und Schutz brauchen, einschließlich eines angemessenen rechtlichen Schutzes. Er hat darüber hinaus die wichtige Rolle der Familie hervorgehoben und auf die Verantwortung der Mitgliedstaaten hingewiesen, die Eltern in ihren Erziehungsaufgaben zu unterstützen (16).

    5.5

    Der EWSA ist überzeugt, dass Alkoholmissbrauch ernste nachteilige Folgen für Kinder haben kann, u.a. Vernachlässigung, Armut, soziale Ausgrenzung, Misshandlung und Gewalttätigkeit, was ihrer Gesundheit, ihrer Erziehung und ihrem Wohlergehen jetzt und in der Zukunft schaden kann.

    5.6

    Der EWSA dringt darauf, dass der Schutz von Kindern vor alkoholbedingten Schäden in die spezifischen Ziele der vorgeschlagenen EU-Kinderrechtsstrategie aufgenommen und bei der Prioritätenfestlegung und im Konsultationsprozess berücksichtigt wird.

    5.7

    Der Ausschuss empfiehlt, dass die EU ihrer Alkoholstrategie eine Definition zugrunde legt, nach der ein Kind jeder Mensch ist, der das achtzehnte Lebensjahr noch nicht vollendet hat, im Einklang mit dem „Übereinkommen über die Rechte des Kindes“ der Vereinten Nationen (UNKRK) und in dieser Form aufgegriffen in der „Mitteilung im Hinblick auf eine EU-Kinderrechtsstrategie“.

    5.8

    Der EWSA empfiehlt der Kommission, Aktionen zu unterstützen, die örtliche Gruppen ansprechen, denn Untersuchungen belegen, dass sich durch solche zielgruppenorientierten Ansätze eine Verminderung des Alkoholkonsums und der alkoholbedingten Schäden bei Minderjährigen erreichen lässt. Eine erfolgreiche Zielgruppenarbeit impliziert die Gestaltung lokaler Pläne und Maßnahmen, flankiert durch Information und Aufklärung, und die Einbeziehung aller relevanten Betroffenen (17).

    5.9

    Der Ausschuss fordert die Kommission auf, die 1995 von allen EU-Mitgliedstaaten angenommene „Europäische Alkohol-Charta“ (18) der Weltgesundheitsorganisation (WHO) anzuerkennen und sich insbesondere den ethischen Grundsatz zu Eigen zu machen, dass „alle Kinder und Jugendlichen das Recht haben, in einer Umwelt aufzuwachsen, in der sie vor den negativen Folgen des Alkoholkonsums und soweit wie möglich vor Werbung für Alkohol geschützt werden“.

    5.10

    Der Rat der Europäischen Union forderte die Mitgliedstaaten in seiner Empfehlung auf, wirksame Mechanismen in den Bereichen Werbung, Vermarktung und Abgabe an den Verbraucher einzuführen und dafür zu sorgen, dass alkoholische Erzeugnisse nicht gezielt für Kinder und Jugendliche aufgemacht und produziert werden. Der EWSA weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass immer mehr Teenager in Europa sog. Alkopops trinken (19).

    5.11

    Dass in vielen Mitgliedstaaten ein zunehmender Trend zu einem exzessiven „Koma-Trinken“ und ein niedriges Alkoholeinstiegsalter bei Kindern festzustellen ist, kann darauf hindeuten, dass die gegenwärtigen Maßnahmen nicht in gewünschter Weise greifen. So spricht die Kommission in ihrer Mitteilung denn auch von der Notwendigkeit, „ein gemeinsames Vorgehen zu erwägen, um dem Alkoholkonsum Minderjähriger und schädlichen Konsummustern bei Jugendlichen entgegenzuwirken“.

    5.12

    Der EWSA dringt darauf, eine Verminderung der Exposition von Kindern gegenüber Alkoholerzeugnissen, Werbung und Promotion-Aktionen als spezielles Ziel aufzunehmen, um Kinder besser zu schützen.

    5.13

    Der EWSA ist erfreut über die in der Mitteilung enthaltene Erklärung der Akteure der Spirituosenkette, sie seien bereit, eine aktivere Rolle bei der Durchsetzung von Regulierungs- und Selbstregulierungsmaßnahmen zu übernehmen. Den Vertretern der Spirituosenindustrie kommt die wichtige Aufgabe zu, dafür zu sorgen, dass Herstellung, Vertrieb und Marketing ihrer Erzeugnisse in verantwortungsvoller Weise geschehen, und dadurch zur Verminderung alkoholbedingter Schäden beizutragen.

    5.14

    Der Ausschuss dringt darauf, dass sich die Mitgliedstaaten im Sinne des Jugendschutzes die Flexibilität bewahren sollten, mit steuerlichen Maßnahmen gegen die Probleme vorzugehen, die mit speziellen alkoholischen Getränken zusammenhängen, wie z.B. „Alkopops“, die für junge Menschen besonders verlockend sind.

    Senkung der Zahl alkoholbedingter Straßenverkehrsunfälle

    5.15

    Der EWSA begrüßt die ausdrückliche Zielsetzung, für weniger Straßenverkehrsunfälle zu sorgen, wobei die Zahl der Verkehrstoten auf europäischen Straßen innerhalb von zehn Jahren (2000-2010) von 50 000 auf 25 000 halbiert werden soll (20). Durch Alkohol am Steuer verursachte Verkehrsunfälle können u.a. auch Langzeitbehinderungen zur Folge haben.

    5.16

    Der Ausschuss schließt sich der Auffassung an, dass die Durchsetzung häufiger, systematischer Atemalkoholtests eine deutlich höhere Wirksamkeit zur Eindämmung alkoholbedingter Straßenverkehrsunfälle hat und dass Aufklärungs- und Bewusstseinsbildungskampagnen eine flankierende Funktion haben, sie sich aber nicht als wirksam zur Verminderung der Zahl der Verkehrstoten durch Alkohol am Steuer erwiesen haben (21). Der EWSA empfiehlt eine maximale Blutalkoholkonzentration von 0,5 mg/ml und niedrigere Höchstwerte für Fahranfänger und Berufsfahrer entsprechend der EU-Empfehlung für Straßenverkehrssicherheit (22). Eine strengere Gesetzgebung für den Blutalkoholspiegel muss von einer wirkungsvollen Überwachung und Durchsetzung begleitet sein.

    Vorbeugung alkoholbedingter Schädigung bei Erwachsenen und am Arbeitsplatz

    5.17

    Der EWSA fordert die Kommission auf, die wirtschaftlichen Folgen alkoholbedingter Schäden zu untersuchen. Die nachteiligen Auswirkungen laufen den Zielen der Lissabon-Strategie zuwider und haben Konsequenzen für Arbeitsumgebung, Gesellschaft und Wirtschaft.

    5.18

    Aus Sicht des Ausschusses ist es notwendig, die Verfügbarkeit, den Vertrieb und die Absatzförderung von Alkohol stärker zu regeln, zum Beispiel im Hinblick auf Öffnungszeiten, Lockangebote („Zwei Drinks zum Preis von einem“) und Altersbeschränkungen. Für Selbstregulierung sieht der Ausschuss hier keinen Raum.

    5.19

    Der Arbeitsplatz ist eine Umgebung, in der Alkohol eine schädigende Wirkung nicht nur auf den Einzelnen, sondern auch auf Dritte entfalten kann. Gegen Alkoholmissbrauch sollte im Rahmen der Gesundheits- und Sicherheitsbestimmungen auch am Arbeitsplatz etwas getan werden; dies liegt in erster Linie in der Verantwortung des Arbeitgebers. Kampagnen zur Eindämmung des Alkoholkonsums bei der Arbeit könnten zur Verringerung alkoholbedingter Unfälle und Fehlzeiten und zu einer höheren Arbeitsleistung beitragen (23).

    5.20

    Der EWSA richtet an Arbeitgeber, Gewerkschaften, Kommunalbehörden und andere einschlägige Organisationen die Aufforderung, dieser Frage mehr Gewicht beizumessen und zusammenzuarbeiten, um Schäden durch Alkohol am Arbeitsplatz zu verringern. In den Mitgliedstaaten gibt es Beispiele für eine enge, langfristige Zusammenarbeit der Sozialpartner in dem Bemühen um eine alkoholfreie Arbeitsumgebung (24).

    Information, Aufklärung und Bewusstseinsbildung

    5.21

    Der EWSA begrüßt die Einstellung der Kommission, die eine der Hauptaufgaben von Aufklärung und Information darin sieht, die Unterstützung der Öffentlichkeit für energische Maßnahmen zu gewinnen. Eine weitere, in der Mitteilung ausdrücklich genannte wichtige Funktion ist die Bereitstellung zuverlässiger, sachdienlicher Informationen über die gesundheitlichen Risiken und Folgen eines schädlichen, riskanten Alkoholkonsums.

    5.22

    Der Ausschuss spricht sich entschieden dafür aus, dass Aufklärungs- und Bewusstseinsbildungskampagnen in eine integrierte Gesamtstrategie eingebettet sein sollten. Alkoholaufklärung sollte sich nicht nur an junge Menschen richten, sondern von der Einsicht getragen sein, dass ein schädlicher Alkoholkonsum in allen Altersgruppen vorkommt. Solche Kampagnen sollten junge Leute zu einer gesunden Lebensführung ermutigen und versuchen, dem in den Medien oft vermittelten Image, Alkoholtrinken sei cool und ein übermäßiger Konsum etwas Normales, entgegentreten.

    Eine gemeinsame Grundlage wissenschaftlich gesicherter Erkenntnisse

    5.23

    Der EWSA begrüßt es, dass die Kommission eine gemeinsame Grundlage wissenschaftlich gesicherter Erkenntnisse entwickeln und unterstützen will, einschließlich der Festlegung einheitlicher Definitionen für Daten über Alkoholkonsum und alkoholbedingte Schäden, jeweils unterschieden nach Geschlecht, Altersgruppen und sozialem Hintergrund. Der Ausschuss befürwortet außerdem die Prüfung der Wirkungen der Alkoholpolitik und die in der Mitteilung genannten Initiativen. Er würde es für sehr zweckdienlich halten, eine Reihe messbarer Indikatoren zu entwickeln, anhand derer sich die Fortschritte bei der Verminderung alkoholbedingter Schäden in Europa verfolgen lassen. Die in diesem Bereich vorgeschlagenen Maßnahmen machen den besonderen Nutzen eines Handelns auf EU-Ebene deutlich.

    6.   Erfassung der Maßnahmen der Mitgliedstaaten

    6.1

    In Anbetracht dessen, dass die Kommission im Rahmen der Vorarbeiten für die Erstellung dieser EU-Strategie einen umfassenden Bericht über die gegenwärtige Situation mitsamt wissenschaftlich gesicherter Erkenntnisse darüber, was bei der Verminderung alkoholbedingter Schäden wirklich Wirkung verspricht, in Auftrag gegeben hat, ist es erstaunlich festzustellen, dass die Untersuchungsergebnisse in der Strategie außer Acht gelassen werden (25).

    6.2

    Der EWSA stellt eine augenfällige Nichtübereinstimmung zwischen den wissenschaftlichen Erkenntnissen über wirkungsvolle Maßnahmen zur Verringerung alkoholbedingter Schäden und den vorgeschlagenen Gemeinschaftsmaßnahmen fest. In der gesamten Mitteilung der Kommission werden Aufklärung und Information häufig unter den geplanten Maßnahmen zur Eindämmung des Alkoholmissbrauchs genannt, obwohl die Untersuchungsergebnisse den Schluss nahe legen, dass sich mit Aufklärung und Information nur sehr wenig ausrichten lässt, um einen schädlichen Alkoholkonsum zu vermindern.

    6.3

    Der Ausschuss stellt fest, dass die Kommission bei der Erfassung der Maßnahmen der Mitgliedstaaten zwei wirksame Strategien übergeht, nämlich die Beeinflussung der Preise durch hohe Steuern auf Alkohol und die gesetzliche Regulierung der Alkoholvermarktung; beide werden von einigen Mitgliedstaaten erfolgreich zur Eindämmung alkoholbedingter Schäden angewandt.

    7.   Maßnahmenkoordinierung auf EU-Ebene

    7.1

    Der EWSA fordert die Kommission nachdrücklich auf, in Erfüllung ihrer Vertragspflichten energisch die Rolle eines Vorreiters zu übernehmen und die Mitgliedstaaten aktiv in ihren Bemühungen zu unterstützen, durch die Verringerung alkoholbedingter Schäden ein hohes Gesundheitsschutzniveau sicherzustellen, und dafür Sorge zu tragen, dass die Tätigkeit der Gemeinschaft die Politik der Mitgliedstaaten ergänzt.

    7.2

    Der Ausschuss begrüßt die Rolle der Kommission, die Mitgliedstaaten beim Austausch bewährter Praktiken zu unterstützen, und ihre Entschlossenheit, für eine bessere Kohärenz zwischen Politikbereichen der EU, die für die Eindämmung alkoholbedingter Schäden relevant sind, zu sorgen.

    7.3

    Der EWSA befürwortet die Errichtung eines Forums für Alkohol und Gesundheit. Wenn es die Aufgabe erfüllt, die ihm in der Kommissionsmitteilung zugewiesen wird, könnte das Forum eine nützliche Plattform für den Dialog zwischen allen relevanten Beteiligten sein und konkrete Aktionen zur Verringerung alkoholbedingter Schäden hervorbringen. Der EWSA würde es begrüßen, wenn ihm die Gelegenheit gegeben würde, als Beobachter an dem Alkohol-Forum teilzunehmen.

    7.4

    Mit Ausnahme der breiteren Grundlage wissenschaftlich gesicherter Erkenntnisse, die auf Gemeinschaftsebene geschaffen werden soll, baut die EU-Alkoholstrategie auf die Mitgliedstaaten, die ihre politischen Maßnahmen zur Verringerung alkoholbedingter Schäden weiter vorantreiben sollen. Das EU-Binnenmarktrecht wird allerdings einigen Mitgliedstaaten auch künftig Probleme bereiten und sie damit wahrscheinlich im Tempo, mit der sie gegen alkoholbedingte Schäden vorgehen, bremsen. Der EWSA bedauert, dass die EU-Alkoholstrategie keine Wege aufzeigt, wie diese Schwachstelle zu beseitigen wäre.

    7.5

    Gern sähe der EWSA eine feste Zusage der Kommission, Gesundheitsfolgeabschätzungen im Sinne von Best Practice vorzunehmen, um ein hohes Schutzniveau in anderen Politikbereichen der Gemeinschaft sicherzustellen und somit ihrer Verpflichtung aus Artikel 152 des Vertrags besser nachzukommen.

    Brüssel, den 30. Mai 2007.

    Der Präsident

    des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses

    Dimitris DIMITRIADIS


    (1)  Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft:

    http://europa.eu.int/eur-lex/de/treaties/selected/livre235.html

    (2)  Empfehlung des Rates vom 5. Juni 2001 (2001/458/EG). Vollständiger Bericht unter

    http://ec.europa.eu/comm/health

    (3)  Schlussfolgerungen des Rates 2001 und 2004, siehe

    http://ue.eu.int/ueDocs/newsWord/de/lsa/80957.doc

    (4)  „Mitteilung der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Eine EU-Strategie zur Unterstützung der Mitgliedstaaten bei der Verringerung alkoholbedingter Schäden“ (KOM(2006) 625 endg.). Zu der Mitteilung gehören zwei umfassende, von der Europäischen Kommission in Auftrag gegebene Berichte: P. Anderson und A. Baumberg, „Alcohol in Europe: A Public Health Perspective“, St. Ives/Cambridgeshire, Institute of Alcohol Studies, 2006 ( http://ec.europa.eu/health-eu/news_alcoholineurope_en.htm), sowie eine im Rahmen der Fol-genabschätzung durchgeführte ausführliche ökonomische Analyse der Auswirkungen von Alkohol auf die Wirtschaftsentwick-lung in der EU („RAND Report“) (http://ec.europa.eu/health/ph_determinants/life_style/alcohol/documents/alcohol_com_625_a1_en.pdf).

    (5)  „Alcohol in Europe — A Public Health Perspective“.

    (6)  Stellungnahmen des EWSA vom 16.3.2006 zum Thema „Häusliche Gewalt gegen Frauen“ (ABl. Nr. C 110 vom 9.5.2006) und vom 14.12.2006 zum Thema „Kinder als indirekte Opfer häuslicher Gewalt“ (ABl. Nr. C 325 vom 30.12.2006), Berichterstatterin: Frau Heinisch.

    (7)  „Alcohol in Europe — A Public Health Perspective“.

    (8)  „Alcohol-related harm in Europe — Key data October 2006“, Brüssel, MEMO/06/397 vom 24. Oktober 2006. Quelle: Global Burden of Disease Project (Rehm et. al. 2004).

    (9)  „Alcohol in Europe — A Public Health Perspective“.

    (10)  Ibid.

    (11)  Mehr als 40 g Alkohol, das entspricht 4 alkoholischen Getränken pro Tag, bei Männern oder mehr als 20 g, das entspricht 2 alko-holischen Getränken pro Tag, bei Frauen.

    (12)  „Alcohol-related harm in Europe — Key data October 2006“, Brüssel, MEMO/06/397 vom 24. Oktober 2006. Quelle: Global Burden of Disease Project (Rehm et. al. 2004).

    (13)  Ibid.

    (14)  „Alcohol in Europe — A Public Health Perspective“.

    (15)  Mitteilung der Kommission im Hinblick auf eine EU-Kinderrechtsstrategie (KOM(2006) 367 endg.).

    (16)  Stellungnahme des EWSA vom 13.12.2006 zu der „Mitteilung der Kommission im Hinblick auf eine EU-Kinderrechtsstrategie“ (ABl. Nr. C 325 vom 30.12.2006), Berichterstatterin: Frau van Turnhout.

    (17)  „Alcohol in Europe — A Public Health Perspective“.

    (18)  „Europäische Alkohol-Charta“ der Weltgesundheitsorganisation; Kopenhagen, Weltgesundheitsorganisation, Regionalbüro für Europa, 1995.

    (19)  „Alkopop“ ist ein von den Massenmedien geprägter Ausdruck für alkoholische Getränke in Flaschen, die ähnlich aufge-macht sind wie Erfrischungsgetränke und Limonade. Siehe dazu auch

    http://de.wikipedia.org/wiki/Alkopop

    (20)  Stellungnahme des EWSA zum Thema „Die europäische Straßenverkehrssicherheitspolitik und die Berufskraftfahrer“ (TEN/290), Berichterstatter: Herr Etty.

    (21)  „Alcohol in Europe — A Public Health Perspective“.

    (22)  Empfehlung der Kommission Nr. 2004/345/EG vom 6. April 2004 zu Durchsetzungsmaßnahmen im Bereich der Straßen-verkehrssicherheit (ABl. L 111 vom 17.4.2004).

    (23)  „Alcohol in Europe — A Public Health Perspective“.

    (24)  Siehe beispielsweise www.alna.se

    (25)  „Alcohol in Europe: A Public Health Perspective“.


    ANHANG

    zu der Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses

    Folgende Änderungsanträge, auf die mindestens ein Viertel der abgegebenen Stimmen als Ja-Stimmen entfiel, wurden im Verlauf der Beratungen abgelehnt (und werden hier gemäß Artikel 54 Ziffer 3 der Geschäftsordnung wiedergegeben):

    Ziffer 1.1

    Wie folgt ändern:

    „Der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss begrüßt die Mitteilung der Kommission ‚Eine EU-Strategie zur Unterstützung der Mitgliedstaaten bei der Verringerung alkoholbedingter Schäden‘und unterstützt den Vorschlag der Kommission für eine umfassende Gemeinschaftsstrategie für ganz Europa zur Minderung der schädlichen Wirkungen des Alkohols. Er bedauert jedoch, dass darin bei weitem keine ‚umfassende Strategie‘ dargelegt wird, um deren Ausarbeitung in den Schlussfolgerungen des Rates vom 5. Juni 2001 ersucht worden war.

    Abstimmungsergebnis

    Ja-Stimmen: 31

    Nein-Stimmen: 67

    Stimmenthaltungen: 6

    Ziffer 1.5

    Die Ziffer ersatzlos streichen:

    Leider wird nirgends in der Mitteilung klar ausgesagt, dass Alkohol unter anderem deshalb so viele Schäden verursacht, weil er eine psychoaktive Droge ist, bei übermäßigem Konsum Vergiftungserscheinungen hervorruft und man davon abhängig werden kann.

    Abstimmungsergebnis

    Ja-Stimmen: 29

    Nein-Stimmen: 74

    Stimmenthaltungen: 5

    Ziffer 1.11

    Die Ziffer ersatzlos streichen:

    Der EWSA stellt eine augenfällige Nichtübereinstimmung zwischen den wissenschaftlichen Erkenntnissen über wirkungsvolle Maßnahmen zur Verringerung alkoholbedingter Schäden und den vorgeschlagenen Gemeinschaftsmaßnahmen fest. In der gesamten Mitteilung werden Aufklärung und Information häufig unter den geplanten Maßnahmen aufgeführt, obwohl die Untersuchungsergebnisse den Schluss nahe legen, dass derartige Maßnahmen bei der Eindämmung des Alkoholmissbrauchs nur eine sehr geringe Wirksamkeit haben.

    Abstimmungsergebnis

    Ja-Stimmen: 27

    Nein-Stimmen: 80

    Stimmenthaltungen: 2

    Ziffer 3.5

    Die Ziffer ersatzlos streichen

    Der Ausschuss bedauert, dass die Kommission nirgends in der Mitteilung klar sagt, dass Alkohol unter anderem deshalb so viele Schäden verursacht, weil er eine psychoaktive Droge ist, bei übermäßigem Konsum Vergiftungserscheinungen hervorruft und man davon abhängig werden kann. Dies ist umso enttäuschender, als die Strategie von der Generaldirektion „Gesundheit“ der Kommission entwickelt wurde, die über einen umfangreichen medizinischen Sachverstand verfügt.

    Abstimmungsergebnis

    Ja-Stimmen: 30

    Nein-Stimmen: 82

    Stimmenthaltungen: 4

    Ziffer 6.2

    Ersatzlos streichen:

    Der EWSA stellt eine augenfällige Nichtübereinstimmung zwischen den wissenschaftlichen Erkenntnissen über wirkungsvolle Maßnahmen zur Verringerung alkoholbedingter Schäden und den vorgeschlagenen Gemeinschaftsmaßnahmen fest. In der gesamten Mitteilung der Kommission werden Aufklärung und Information häufig unter den geplanten Maßnahmen zur Eindämmung des Alkoholmissbrauchs aufgeführt, obwohl die Untersuchungsergebnisse den Schluss nahe legen, dass sich mit Aufklärung und Information nur sehr wenig ausrichten lässt, um einen schädlichen Alkoholkonsum zu vermindern.

    Abstimmungsergebnis

    Ja-Stimmen: 31

    Nein-Stimmen: 81

    Stimmenthaltungen: 3

    Ziffer 7.4

    Die beiden letzten Sätze streichen:

    Mit Ausnahme der breiteren Grundlage wissenschaftlich gesicherter Erkenntnisse, die auf Gemeinschaftsebene geschaffen werden soll, baut die EU-Alkoholstrategie auf die Mitgliedstaaten, die ihre politischen Maßnahmen zur Verringerung alkoholbedingter Schäden weiter vorantreiben sollen. Das EU-Binnenmarktrecht wird allerdings einigen Mitgliedstaaten auch künftig Probleme bereiten und sie damit wahrscheinlich im Tempo, mit der sie gegen alkoholbedingte Schäden vorgehen, bremsen. Der EWSA bedauert, dass die EU-Alkoholstrategie keine Wege aufzeigt, wie diese Schwachstelle zu beseitigen wäre.

    Abstimmungsergebnis

    Ja-Stimmen: 28

    Nein-Stimmen: 83

    Stimmenthaltungen: 4


    Top