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Document 52006IP0113

    Entschließung des Europäischen Parlaments zu den Auswirkungen der Wirtschaftspartnerschaftsabkommen (WPA) auf die Entwicklung (2005/2162(INI))

    ABl. C 292E vom 1.12.2006, p. 121–127 (ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, SK, SL, FI, SV)

    52006IP0113

    Entschließung des Europäischen Parlaments zu den Auswirkungen der Wirtschaftspartnerschaftsabkommen (WPA) auf die Entwicklung (2005/2162(INI))

    Amtsblatt Nr. 292 E vom 01/12/2006 S. 0121 - 0127


    P6_TA(2006)0113

    Auswirkungen der Wirtschaftspartnerschaftsabkommen auf die Entwicklung

    Entschließung des Europäischen Parlaments zu den Auswirkungen der Wirtschaftspartnerschaftsabkommen (WPA) auf die Entwicklung (2005/2162(INI))

    Das Europäische Parlament,

    - unter Hinweis auf das am 23. Juni 2000 [1] in Cotonou unterzeichnete Partnerschaftsabkommen zwischen den Mitgliedern der Gruppe der Staaten in Afrika, im Karibischen Raum und im Pazifischen Ozean (AKP-Staaten) einerseits und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten andererseits (das Abkommen von Cotonou),

    - in Kenntnis der auf der 3. Ordentlichen Tagung der Konferenz der Handelsminister der Afrikanischen Union (AU) vom 5. bis 9. Juni 2005 in Kairo abgegebenen AU-Ministererklärung zu den WPA-Verhandlungen,

    - in Kenntnis der Erklärung von Kapstadt, die von der Paritätischen Parlamentarischen Versammlung AKP-EU in ihrer vierten Sitzung am 21. März 2002 angenommen wurde [2],

    - in Kenntnis der Erklärung der 81. Tagung des AKP-Ministerrats vom 21. bis 22. Juni 2005 in Brüssel,

    - in Kenntnis der Schlusserklärung von Sir John Kaputin in der Sitzung der regionalen WPA-Unterhändler der AKP-Staaten vom 4. Oktober 2005 in London,

    - in Kenntnis des internen Arbeitspapiers der Kommission mit dem Titel "The Trade and Development Aspects of EPA Negotiations" (Die handels- und entwicklungsbezogenen Aspekte der WPA-Verhandlungen) vom 9. November 2005 (SEK(2005)1459),

    - in Kenntnis des gemeinsamen Berichts über die alle AKP-Staaten und die Europäische Union umfassende Phase der WPA-Verhandlungen vom 2. Oktober 2003 in Brüssel (ACP/00/118/03 Rev.1, ACPEC/ NG/43),

    - unter Hinweis auf die Millenniumserklärung der Vereinten Nationen vom 18. September 2000, die die Millenniums-Entwicklungsziele als Kriterien enthält, die von der Völkergemeinschaft gemeinsam zur Beseitigung der Armut aufgestellt wurden,

    - in Kenntnis des Schlussdokuments des UN-Weltgipfels 2005 (Millennium + 5), das am 16. September 2005 in New York angenommen wurde [3],

    - unter Hinweis auf den Bericht der UN Millennium Project Task Force unter Leitung von Professor Jeffrey Sachs mit dem Titel: "In die Entwicklung investieren: Ein praktischer Plan zur Erreichung der Millenniums-Entwicklungsziele",

    - unter Hinweis auf den Bericht der Kommission vom 29. Oktober 2004 über die Millenniums-Entwicklungsziele 2000 bis 2004 (SEK(2004)1379),

    - unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament und den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss vom 12. April 2005 mit dem Titel: "Beschleunigte Verwirklichung der entwicklungspolitischen Millenniumsziele — Der Beitrag der Europäischen Union" (KOM(2005)0132),

    - unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen vom 13. Juli 2005 mit dem Vorschlag für eine Gemeinsame Erklärung des Rates, des Europäischen Parlaments und der Kommission: "Die Entwicklungspolitik der Europäischen Union —""Der Europäische Konsens" (KOM(2005)0311),

    - in Kenntnis des von der UN-Wirtschaftskommission für Afrika ausgearbeiteten Wirtschaftsberichts über Afrika 2004 mit dem Titel: "Unlocking Africa's Trade Potential" (Erschließung des Handelspotenzials Afrikas),

    - in Kenntnis des Fortschrittsberichts der persönlichen Afrika-Beauftragten der G-8-Staaten über die Durchführung des Afrika-Aktionsplans, der am 1. Juli 2005 von der Gruppe der Acht in London veröffentlicht wurde,

    - in Kenntnis des Kommuniqués von Gleneagles, das am 8. Juli 2005 von der Gruppe der Acht in Gleneagles veröffentlicht wurde,

    - in Kenntnis der Schlussfolgerungen des Rates "Allgemeine Angelegenheiten" vom 23. bis 24. Mai 2005,

    - gestützt auf Artikel 45 seiner Geschäftsordnung,

    - in Kenntnis des Berichts des Entwicklungsausschusses (A6-0053/2006),

    A. in der Erwägung, dass von 1979 bis 2000 die Handelsbeziehungen zwischen der Europäischen Union und den AKP-Staaten durch die Abkommen von Lomé geregelt waren, mit denen den AKP-Staaten ein einseitiger präferenzieller Zugang zum europäischen Markt gewährt wurde,

    B. in der Erwägung, dass mit der Unterzeichnung des Abkommens von Cotonou im Jahre 2000 ein neues Kapitel in den Beziehungen zwischen den AKP-Staaten und der Europäischen Union mit Bestimmungen für neue Handelsbeziehungen aufgeschlagen wurde,

    C. in der Erwägung, dass das primäre Ziel der AKP-EU-Partnerschaft und des Abkommens von Cotonou in der Verbesserung der sozialen und wirtschaftlichen Entwicklungsaussichten der AKP-Staaten besteht,

    D. in der Erwägung, dass sich die Europäische Union nach wie vor den Millenniums-Entwicklungszielen verpflichtet fühlt, dass diese aber lediglich als erster Schritt auf dem Weg zur Beseitigung der Armut gesehen werden sollten,

    E. in der Erwägung, dass die Zielsetzungen des Abkommens von Cotonou und der Europäischen Union klar sind, dass aber die Rolle der WPA in Bezug auf die Verwirklichung dieser Ziele in Anbetracht der zu erwartenden Auswirkungen der WPA in ihrer derzeitigen Form auf die fragilen Wirtschaftssysteme der AKP-Staaten sowie des unterschiedlichen Entwicklungsstands der Volkswirtschaften der Europäischen Union und der AKP-Staaten zunehmend von mehreren Akteuren, u.a. afrikanischen Ministern, einigen EU-Mitgliedstaaten sowie der Zivilgesellschaft in der Europäischen Union und in den Entwicklungsländern, in Frage gestellt wurde,

    F. in der Erwägung, dass die Marktintegration innerhalb der Europäischen Union von Kohäsionsmaßnahmen zur Unterstützung von wirtschaftlich schwächeren Ländern begleitet wurde,

    G. in der Erwägung, dass das Abkommen von Cotonou die Notwendigkeit unterstreicht, auf den regionalen Integrationsinitiativen der AKP-Staaten aufzubauen, da die Schaffung von größeren regionalen Märkten und einer stärkeren regionalen Integration als Anreiz für Unternehmen und Investoren fungieren wird,

    H. unter Hinweis darauf, dass das Abkommen von Cotonou die Vereinbarung der Parteien enthält, neue mit den Vorschriften der Welthandelsorganisation (WTO) vereinbare Handelsvereinbarungen abzuschließen, wodurch die Handelsschranken zwischen ihnen schrittweise abgebaut und die Zusammenarbeit in allen einschlägigen Bereichen des Handels verbessert werden soll,

    I. unter Hinweis darauf, dass die bestehenden Handelsvereinbarungen (Anhang V zum Abkommen von Cotonou "Handelsregelung für den Vorbereitungszeitraum nach Artikel 37 Absatz 1") von einer WTOAusnahmeregelung erfasst werden, die Ende 2007 auslaufen soll,

    J. in der Erwägung, dass mit den WPA neue Handelsbeziehungen zwischen den EU-Mitgliedstaaten und den AKP-Staaten festgelegt werden sollen, dass sich aber in der Vergangenheit gezeigt hat, dass eine Liberalisierung des Handels zwischen ungleichen Partnern als Instrument der Entwicklung nicht wirksam und sogar kontraproduktiv ist,

    K. in der Erwägung, dass der regionale Aspekt der WPA unerlässlich dafür ist, nicht nur den Nord-Süd-Handel, sondern auch den Süd-Süd-Handel zu stärken,

    L. in der Erwägung, dass den am wenigsten entwickelten AKP-Staaten im Rahmen der Initiative "Alles außer Waffen" der Zugang zum Markt der Europäischen Union gewährt wurde,

    M. unter Hinweis darauf, dass es Artikel 19 des Abkommens von Cotonou ermöglicht, dass der AKP-EUKooperationsrahmen auf die individuellen Verhältnisse jedes einzelnen AKP-Staats zugeschnitten wird,

    N. unter Hinweis darauf, dass sich die EU-Mitgliedstaaten in den Schlussfolgerungen des Europäischen Rates von November 2005 auf die Notwendigkeit geeinigt haben, einen verbesserten Überwachungsmechanismus einzurichten und umzusetzen, um die Fortschritte in Richtung Entwicklungsziele im Rahmen des WPA-Prozesses zu messen,

    O. in der Erwägung, dass die AKP-Staaten gemäß Artikel 37 Absatz 6 des Abkommens von Cotonou das Recht haben, Alternativen zu WPA zu erkunden,

    P. in der Erwägung, dass sich die WPA-Verhandlungen derzeit im vierten Jahr befinden, dass aber noch viele Hindernisse bestehen, wenn die Verhandlungen, wie im Abkommen von Cotonou vorgesehen, bis zum 31. Dezember 2007 abgeschlossen werden sollen; in der Erwägung, dass Artikel XXIV des GATT einen Plan und ein Programm zur Errichtung einer Freihandelszone "innerhalb einer angemessenen Frist" vorschreibt,

    1. ist sich dessen bewusst, dass die WPA-Verhandlungen darauf zurückzuführen sind, dass die AKP-EUHandelsbeziehungen in Einklang mit den WTO-Vorschriften gebracht werden müssen; fordert aber die Kommission auf, darüber zu wachen, dass der Frage der Vereinbarkeit mit den Vorschriften nicht Vorrang gegenüber dem übergreifenden Ziel der Entwicklung eingeräumt wird; fordert die Kommission auf, sich nicht nur auf die Vereinbarkeit mit den WTO-Vorschriften zu konzentrieren, sondern in Zusammenarbeit mit den Entwicklungsländern anzustreben, dass die WTO-Vorschriften so verbessert werden, dass die Entwicklung stärker gefördert wird;

    2. ist der Auffassung, dass angemessen ausgearbeitete WPA eine Gelegenheit darstellen, um die AKP-EUHandelsbeziehungen zu beleben, die wirtschaftliche Diversifizierung und regionale Integration in den AKPStaaten zu fördern und die Armut in den AKP-Staaten zu verringern;

    3. begrüßt es, dass die Kommission wiederholt betont hat, dass das primäre Ziel eines jeden WPA nach wie vor die Entwicklung ist;

    4. äußert sich besorgt darüber, dass die Verhandlungen über die WPA/Freihandelsabkommen aufgenommen wurden und sich auf die Phase der inhaltlichen Beratungen zu bewegen, ohne dass in den meisten AKP-Staaten eine echte demokratische Debatte stattfindet; fordert daher eine echte öffentliche Debatte unter Mitwirkung der Zivilgesellschaft, der Gesetzgeber und der Regierungsstellen und sachgemäße Feedback- und Konsultationsmechanismen, um hier Abhilfe zu schaffen und eine demokratische Beteiligung zu ermöglichen;

    5. ist der Ansicht, dass die WPA zur Verwirklichung dieser Entwicklungsziele den Schwerpunkt insbesondere auf die Förderung einer verantwortungsbewussten Wirtschaftsführung, die Unterstützung der regionalen Integration der AKP-Volkswirtschaften sowie auf die Erzielung und Aufrechterhaltung eines höheren Investitionsniveaus in den AKP-Staaten legen sollten;

    6. fordert deshalb die Kommission und die AKP-Regionen auf, WPA auf der Grundlage folgender Grundsätze auszuarbeiten: Asymmetrie zugunsten der AKP-Regionen, Unterstützung für die regionale Integration in den AKP-Staaten, Umsetzung eines soliden und vorhersehbaren Rahmens für die Förderung des Handels und der Investitionen in den AKP-Regionen;

    7. stellt indessen fest, dass es bisher bei den Verhandlungen zu keinem konkreten Entwicklung fördernden Ergebnis gekommen ist, was auch in der zunehmenden Besorgnis und Unzufriedenheit der AKP-Staaten über das Ausbleiben der zur Erzielung von greifbaren Vorteilen aus den WPA erforderlichen Maßnahmen zur Unterstützung der Entwicklung, z.B. verbindliche Verpflichtungen über Entwicklungskooperation, konkrete Anpassungsmaßnahmen zur Überwindung der Auswirkungen der Präferenzerosion, Technologietransfer und verbesserte Wettbewerbsfähigkeit, zum Ausdruck kommt;

    8. hebt hervor, dass das Ergebnis der WPA-Verhandlungen genügend Zeit für eine Anpassung der nationalen und regionalen Märkte der AKP-Erzeuger vorsehen und den AKP-Staaten den erforderlichen politischen Spielraum zur Verfolgung ihrer eigenen Entwicklungsstrategien ermöglichen sollte;

    9. fordert die Kommission auf, gemäß dem im Abkommen von Cotonou festgelegten Ziel der Ausmerzung der Armut zu handeln und die soziale und wirtschaftliche Entwicklung der einzelnen regionalen Ländergruppen, insbesondere der wirtschaftlich schwächeren Länder in den einzelnen Ländergruppen, die andernfalls Gefahr laufen, marginalisiert zu werden, zu fördern und die Notwendigkeit stärkerer Flexibilität— in Bezug auf den Zeitplan für die Verhandlungen über die schrittweise Öffnung des Handels, die Länge des Übergangszeitraums und das Ausmaß der erfassten Waren — einzusehen, wenn die WPA langfristig zu nachhaltiger Entwicklung führen sollen; betont, dass die WPA den AKP-Staaten dabei helfen sollten, sich in die Weltwirtschaft zu integrieren, indem sie Entwicklung durch Handel fördern und die Asymmetrie ihrer Volkswirtschaften berücksichtigen;

    10. hebt hervor, dass die Erklärung zur Entwicklungspolitik, insbesondere Nummer 36, den Unterhändlern der WPA Leitlinien vorgibt; fordert in diesem Zusammenhang die Generaldirektion Handel mit Nachdruck auf, am Prinzip der Asymmetrie und Flexibilität festzuhalten, die Entwicklungsländer "im Einklang mit ihren allgemeineren nationalen Entwicklungsplänen ihre Handelspolitik gestalten und reformieren" zu lassen und ihre Verhandlungsstrategie voll und ganz im Einklang mit dem in der Erklärung zur Entwicklungspolitik enthaltenen übergreifenden Grundsatz der Politikkohärenz im Interesse der Entwicklung auszurichten;

    11. betont, wie wichtig öffentliche Dienstleistungen für Entwicklung und Demokratie sind, und fordert deshalb die Kommission auf, stets dem erschwinglichen Zugang für alle Vorrang einzuräumen, wenn sie die Förderung der Liberalisierung oder andere Optionen in Bereichen wie Wasserverteilung und Abwasserbeseitigung, Gesundheit, Ausbildung, Verkehr und Energie in Erwägung zieht;

    12. erkennt die substanziell unterschiedlichen Niveaus der wirtschaftlichen Entwicklung in der Europäischen Union und in den AKP-Staaten an und ist daher sehr beunruhigt darüber, dass sich eine zu rasche Liberalisierung des gegenseitigen Handels zwischen der Europäischen Union und den AKP-Staaten negativ auf die anfälligen AKP-Volkswirtschaften und -Staaten auswirken könnte, und dies zu einer Zeit, zu der die Völkergemeinschaft alles in ihrer Macht Stehende tun sollte, um die Staaten in ihren Bemühungen zur Verwirklichung der Millenniums-Entwicklungsziele zu unterstützen; fordert daher die Kommission auf zu gewährleisten, dass den AKP-Staaten in den WPA gemäß Artikel 34 Absatz 4 des Abkommens von Cotonou eine besondere und differenzierte Behandlung zuteil wird;

    13. hebt hervor, dass die Achtung der Rechte der Arbeitnehmer ein wesentliches Element bei der Bekämpfung der Armut und der Erreichung der Millenniums-Entwicklungsziele ist, da sie die Sicherung eines nachhaltigen Lebensunterhalts und soziale Bedingungen fördert, in denen Gleichberechtigung und Demokratie gestärkt werden können;

    14. betont, dass es den Lomé-Abkommen nicht gelungen ist, eine angemessene Entwicklung innerhalb der AKP-Staaten in Gang zu bringen, dass aber ein verbesserter Marktzugang allein nicht ausreicht, um die Entwicklung anzuregen und dass die Präferenzerosion neue Instrumente verlangt; hebt allerdings hervor, dass die WPA keineswegs erfolgreicher sein werden, wenn sie nicht vollständig auf eine nachhaltige Entwicklung ausgerichtet sind; verlangt deshalb, dass über die WPA-Verhandlungen neue und verbesserte Marktzugangschancen für aus den AKP-Staaten auszuführende Waren und Dienstleistungen geschaffen werden müssen;

    15. betont die Bedeutung von Initiativen der Kommission zur Anregung einer Produktdiversifizierung und Mehrwertproduktion;

    16. fordert die Kommission mit Nachdruck auf, Mechanismen zu unterstützen, damit die Erzeuger an der Preisbestimmung, sofern möglich, beteiligt werden, wie es im Kompendium des Abkommens von Cotonou vorgesehen ist; fordert die Europäische Union auf, fairen Handel als Mechanismus zu fördern, um die Bedingungen für kleine und marginalisierte Erzeuger und arme Arbeitnehmer zu verbessern;

    17. fordert die Kommission mit Nachdruck auf, die Bedeutung der Zolleinnahmen für den Haushalt in vielen AKP-Staaten zu berücksichtigen, die durch etwaige Abkommen über Gegenseitigkeit mit der Europäischen Union stark zurückgehen werden; fordert die Kommission auf, vor einer vollständigen gegenseitigen Öffnung der Märkte umfassende Steuerreformprogramme vorzuschlagen und zu finanzieren; fordert die Einführung von mit den WTO-Vorschriften vereinbaren Schutzmechanismen, die zeitweilige Einfuhrbeschränkungen zulassen, wenn ein einheimischer Wirtschaftszweig geschädigt oder von Schaden bedroht ist, der durch ein Anschwellen der Importe verursacht wird;

    18. räumt ein, dass diese Einnahmeverluste durch andere direkte Steuern oder die Mehrwertsteuer ausgeglichen werden könnten; unterstreicht aber den regressiven Charakter einiger dieser Steuersysteme, die die armen Bevölkerungsgruppen unverhältnismäßig stark treffen würden, sowie die mit ihrer Einführung und der praktischen Umsetzung verbundenen technischen Probleme;

    19. fordert die Kommission auf, einen Schutzmechanismus in die WPA einzuführen, um den AKP-Staaten einen ausreichenden politischen Spielraum zu verschaffen und ihnen, falls erforderlich, die Möglichkeit einzuräumen, im Falle von Zahlungsbilanzschwierigkeiten oder makroökonomischen Schocks Maßnahmen zu ergreifen;

    20. hebt hervor, wie wichtig es ist, dass die Kommission die von Herrn Barroso eingegangene Verpflichtung erfüllt, den Entwicklungsländern 1 Mrd. EUR für die Handelsförderung bereitzustellen, und fordert, dass weitere Geldmittel zusätzlich zu den bestehenden Verpflichtungen des Europäischen Entwicklungsfonds erforderlichenfalls zur Verfügung gestellt werden; bedauert, dass sowohl hierfür als auch für die vorgeschlagenen 190 Mio. EUR pro Jahr, die den Ländern des Zuckerprotokolls versprochen wurden, in der Vereinbarung des Rates über die nächste Finanzielle Vorausschau unzulängliche Mittel bereitgestellt wurden;

    21. verweist auf die Bedeutung von Investitionen für die wirtschaftliche Entwicklung der AKP-Staaten, fordert die Kommission mit Nachdruck auf, Änderungen in der Funktionsweise der Investitionsfazilität der Europäischen Investitionsbank anzustreben, damit die Fazilität zusätzliche und entwicklungsfreundliche Investitionen fördern kann;

    22. sieht in der Verbesserung der Bildung und der Infrastruktur notwendige Voraussetzungen für die Öffnung der AKP-Märkte und fordert deshalb die Kommission auf zu gewährleisten, dass den AKP-Staaten mehr Mittel und ein Mechanismus zur Verfügung stehen, der eine vorzeitige Auszahlung an die AKP-Staaten ermöglicht, um Sachzwängen auf der Angebotsseite, den externen Auswirkungen der Reform der gemeinsamen Agrarpolitik und den zunehmend strengen EU-Regelungsstandards zu begegnen;

    23. fordert die Kommission auf, den Bedürfnissen der am wenigsten entwickelten Länder besondere Aufmerksamkeit zu widmen und eine angemessene Unterstützung zum Kapazitätsaufbau und zur Überwindung der Sachzwänge auf der Angebotsseite zu gewähren, um es zu ermöglichen, dass diese Länder den im Rahmen der Initiative "Alles außer Waffen" gewährten Marktzugang nutzen können;

    24. verlangt, dass die Staatsführungen der AKP-Staaten die Mittel im Rahmen eines stärkeren Verantwortungsbewusstseins, einer integren Amtsführung und der Demokratie effizienter nutzen;

    25. fordert, dass jede Marktöffnung, die im Rahmen der WPA erfolgen soll, von der Erreichung spezifischerEntwicklungsziele und der Bereitstellung angemessener Mittel zur Deckung aller damit verbundenenzusätzlichen Kosten abhängig gemacht wird;

    26. betont, wie wichtig es ist, dass eine weitgehende intraregionale Integration verwirklicht ist, bevor einProgramm über interregionale Integration initiiert wird;

    27. besteht darauf, dass den AKP-Staaten und -Regionen eine rechtzeitige und effektive handelsbezogeneHilfe gewährleistet werden sollte, um ihre Handelskapazität im Vorfeld der WPA-Verhandlungen zu verstärken;

    28. stellt fest, dass die WPA-Verhandlungen in einigen Fällen zur Entstehung neuer regionaler Wirtschaftszusammenschlüssegeführt haben, die Länder mit sehr unterschiedlichem Entwicklungsstandumfassen, was in den AKP-Staaten zu Problemen geführt hat und zu sich überschneidenden regionalenWirtschaftsgemeinschaften beiträgt;

    29. begrüßt die Aufgabe der durch die WPA angeregten und im Abkommen von Cotonou als Prioritätausgewiesenen regionalen Integrationsprozesse, die den Ländern dabei helfen, Binnenmärkte zu entwickeln,Investoren anzuziehen und Sachzwänge auf der Angebotsseite zu überwinden; fordert allerdings die Kommissionauf, die Notwendigkeit von Übergangszeiten zu berücksichtigen, um strategisch wichtige Produkteund Wirtschaftszweige zu schützen, mit den WTO-Vorschriften vereinbare Schutzmechanismen einzuführenund einen Ausgleich für Verluste bei den Zolleinnahmen zu finden;

    30. erinnert die Kommission daran, dass es wohl nicht möglich ist, dass alle regionalen Zusammenschlüssein der Lage sein werden, bis 2008 schrittweise mit der Umsetzung eines asymmetrischen wechselseitigenFreihandelsabkommens mit der Europäischen Union zu beginnen, wenn nicht angemessene unterstützendeMaßnahmen getroffen werden;

    31. fordert die Kommission auf, stärkere Kohärenz und Kohäsion zwischen dem handelsbezogenen Inhaltder WPA, den Begleit- und Anpassungsmaßnahmen und der rechtzeitigen und effektiven Hilfeleistung zugewährleisten; fordert eine stärkere Zusammenarbeit zwischen den Generaldirektionen Entwicklung, Handelund Außenbeziehungen, dem Amt für Zusammenarbeit EuropeAid sowie den EU-Mitgliedstaaten zu derFrage, wie man WPA-Entwicklungshilfe am besten leisten kann;

    32. fordert die Kommission mit Nachdruck auf, ihre Aufmerksamkeit auf die Verbesserung der Produktions-und Verarbeitungskapazitäten und des nationalen und regionalen Handels innerhalb der AKP-Staatenzu konzentrieren, und diesen Punkten Vorrang einzuräumen;

    33. bedauert das Tempo, in dem die erste, alle AKP-Staaten umfassende Phase der WPA-Verhandlungengeführt wurde, und das Fehlen echter Schlussfolgerungen in diesem Stadium;

    34. ist der Auffassung, dass die Rolle des AKP-Sekretariats bei der Koordinierung dieser Verhandlungengestärkt werden sollte, falls es einschlägige Informationen über den Stand der Verhandlungen in verschiedenenAKP-Regionen bereitstellt;

    35. fordert die Kommission auf, ggf. dem Wunsch der Staatsführungen der AKP-Staaten zu entsprechen,falls diese die alle AKP-Staaten umfassende Phase der WPA-Verhandlungen wieder aufnehmen und etwaigebestehende Divergenzen überwinden möchten;

    36. fordert die Kommission auf, mit der Ausarbeitung von Alternativen zu beginnen, damit die AKPStaateneine fundierte Entscheidung treffen können, und insbesondere eine bessere Umsetzung einer APS+-Regelung zu erwägen;

    37. erinnert daran, dass das Abkommen von Cotonou vorsieht, dass ein Land oder eine Region, das/diekein WPA/Freihandelsabkommen unterzeichnen möchte, beim Marktzugang nicht schlechter gestellt seinsollte; fordert die Kommission auf, alle anderen Möglichkeiten zu prüfen, einschließlich nichtgegenseitigerVereinbarungen, nach Artikel 37 Absatz 6 des Abkommens von Cotonou, dessen Bestimmungen respektiertwerden sollten, wenn die AKP-Staaten dies wünschen;

    38. stellt fest, dass die Kommission und die AKP-Staaten im Bemühen um stärkere Flexibilität im Geistedes Abkommens von Cotonou partnerschaftlich zusammenarbeiten müssen, um auf eine entwicklungsförderndeRevision von Artikel XXIV des GATT hinzuwirken, die dahin geht, dass nichtgegenseitige WPAzugelassen werden; fordert die Kommission zu diesem Zweck auf zu bedenken, dass die EuropäischeUnion und die AKP-Staaten zusammen eine so große Bevölkerungsgruppe darstellen, dass sie etwaigeReformen der WTO-Vorschriften im Sinne größerer Gerechtigkeit und besserer Anpassung an die Bedürfnissesowohl der Entwicklungsländer als auch kleiner europäischer Erzeuger verlangen können;

    39. fordert die Kommission auf, erst dann im Rahmen der WPA-Verhandlungen über die Bereiche Investitionen,Wettbewerbsvorschriften und öffentliches Beschaffungswesen zu beraten, wenn ein expliziterKonsens mit den AKP-Regionen erzielt worden ist;

    40. verlangt mehr Transparenz in Bezug auf die Fortschritte und den Inhalt der Verhandlungen sowie dieBereitstellung von WPA-Entwicklungshilfe und eine stärkere Beteiligung der zivilgesellschaftlichen Akteure inden AKP-Staaten, des Privatsektors, der nationalen Parlamente, der lokalen Gebietskörperschaften, des EuropäischenParlaments und der Paritätischen Parlamentarischen Versammlung AKP-EU an den Verhandlungen;

    41. begrüßt die Überprüfung der WPA-Verhandlungen, die gemäß Artikel 37 Absatz 4 des Abkommensvon Cotonou 2006 erfolgen soll, und vertraut darauf, dass dies als Gelegenheit gesehen wird, umfassendund ernsthaft zu beurteilen, inwieweit durch die WPA geeignete Bedingungen für die Ausmerzung derArmut und eine langfristig florierende Entwicklung der Gesellschaft und der Wirtschaft gefördert werden;

    42. verweist auf und unterstützt die von der Paritätischen Parlamentarischen Versammlung AKP-EU einstimmigangenommene Erklärung von Kapstadt, in der die Einführung von Vergleichsparametern für dieEntwicklung gefordert wurde, an denen der Verlauf und das Ergebnis der Verhandlungen über den Handelzwischen den AKP-Staaten und der Europäischen Union zu messen sind, und fordert die Verwendung dieserVergleichsparameter bei allen Überprüfungen der erzielten Fortschritte;

    43. fordert die Kommission mit Nachdruck auf, weiter nach diesen Grundsätzen zu handeln und einenneuen Überwachungsmechanismus unter umfassender Beteiligung der Parlamentsabgeordneten und derZivilgesellschaft einzuführen, um die politische Kontrolle und Rechenschaftspflicht vor dem Hintergrundder Entwicklungsziele oder festgelegter Vergleichsparameter während der gesamten Dauer der Verhandlungenzu gewährleisten;

    44. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, den Regierungen derEU-Mitgliedstaaten und der AKP-Staaten, dem AKP-EU-Rat und der Paritätischen Parlamentarischen VersammlungAKP-EU zu übermitteln.

    [1] ABl. L 317 vom 15.12.2000, S. 3.

    [2] ABl. C 231 vom 27.9.2002, S. 63.

    [3] http://www.un.org/summit2005, siehe auch http://www.un.org/ga/59/hl60_plenarymeeting.html.

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