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Document 52006AE0590

    Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses zu dem Vorschlag für eine Entscheidung des Europäischen Parlaments und des Rates zum Europäischen Jahr des interkulturellen Dialogs (2008) KOM(2005) 467 endg. — 2005/0203 (COD)

    ABl. C 185 vom 8.8.2006, p. 42–45 (ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, NL, PL, PT, SK, SL, FI, SV)

    8.8.2006   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 185/42


    Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses zu dem „Vorschlag für eine Entscheidung des Europäischen Parlaments und des Rates zum Europäischen Jahr des interkulturellen Dialogs (2008)“

    KOM(2005) 467 endg. — 2005/0203 (COD)

    (2006/C 185/09)

    Der Rat beschloss am 16. November 2005, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss gemäß Artikel 262 des EG-Vertrags um Stellungnahme zu obenerwähnter Vorlage zu ersuchen.

    Die mit der Vorbereitung der Arbeiten beauftragte Fachgruppe Beschäftigung, Sozialfragen, Unionsbürgerschaft nahm ihre Stellungnahme am 20. März 2006 an. Berichterstatterin war Frau CSER.

    Der Ausschuss verabschiedete auf seiner 426. Plenartagung am 20./21. April 2006 (Sitzung vom 20. April) mit 79 gegen 39 Stimmen bei 10 Stimmenthaltungen folgende Stellungnahme:

    1.   Wesentlicher Inhalt des Entscheidungsvorschlags

    Gegenstand des von der Europäischen Kommission vorgelegten Vorschlag für eine Entscheidung des Europäischen Parlaments und des Rates ist die Ausrufung des Europäischen Jahres des interkulturellen Dialogs (2008).

    Der Vorschlag ist Teil der vom Europäischen Parlament, dem Rat der Europäischen Union und der Europäischen Kommission vertretenen Strategie, die mit der Einführung des Konzepts des „Europäischen Jahres“ im Interesse der Verwirklichung der Grundziele der gemeinsamen Strategie durch die Thematisierung der Kenntnis und Akzeptanz der Menschenrechte auf Gemeinschaftsebene und durch die Förderung der nationalen, regionalen und lokalen Zusammenarbeit zum Konzept der Unionsbürgerschaft beiträgt.

    Der interkulturelle Dialog ist als ein Instrument anzusehen, das die Verwirklichung zahlreicher für die Union strategisch wichtiger Ziele erleichtert. Neben der nationalen, regionalen und lokalen Zusammenarbeit wird innerhalb der gesamten Union aber auch im Rahmen der EU-Nachbarschaftspolitik der Dialog zwischen den gesellschaftlichen, den wirtschaftlichen und verschiedenen beruflichen Gruppen und den Einzelnen gefördert.

    1.1   Allgemeine Ziele des Vorschlags

    Der Vorschlag umfasst folgende allgemeine Ziele:

    Der kulturelle Dialog soll als ein Instrument gefördert werden, das es den europäischen Bürgern und sich ständig oder zeitweilig in der Europäischen Union aufhaltenden Personen ermöglicht, Kenntnisse, Qualifikationen und Fertigkeiten zu erwerben, mit deren Hilfe sie sich an eine offenere, aber auch komplexere Umwelt anpassen sowie die Hindernisse überwinden können, die sie in Europa und überall in der Welt an der Nutzung der durch die pluralistische und dynamische Gesellschaft eröffneten Möglichkeiten hindern.

    Die Aufmerksamkeit der europäischen Bürger und aller sich in der Europäischen Union aufhaltenden Personen sollte darauf gelenkt werden, wie wichtig es ist, eine aktive und weltoffene Unionsbürgerschaft zu bilden, die die kulturellen Unterschiede achtet und auf den gemeinsamen Werten der Europäischen Union aufbaut, d.h. Menschenwürde, Freiheit, Gleichheit, Nichtdiskriminierung, Solidarität, demokratischen und rechtsstaatlichen Grundsätzen sowie den Menschenrechten, einschließlich der Minderheitenrechte.

    1.2   Spezifische Ziele des Vorschlags

    In dem Vorschlag werden folgende spezifische Ziele des interkulturellen Dialogs festgelegt:

    Erhöhung der Öffentlichwirksamkeit der Gemeinschaftsprogramme und -aktionen zur Förderung des interkulturellen Dialogs;

    Hervorhebung des Einflusses unseres unterschiedlichen kulturellen Erbes auf unsere Lebensweise; Sensibilisierung der europäischen Bürger und aller, die in der Europäischen Union leben, — vor allem der jungen Menschen — für die Suche nach Mitteln und Wegen, mit denen im Rahmen des interkulturellen Dialogs eine aktive und weltoffene Unionsbürgerschaft gebildet werden kann, die kulturelle Vielfalt achtet und auf den gemeinsamen Werten der Europäischen Union aufbaut;

    Beitrag zur Innovation und zur horizontalen und sektorübergreifenden Dimension der Initiativen zur Förderung des interkulturellen Dialogs vor allem bei jungen Menschen.

    2.   Allgemeine Bemerkungen

    2.1

    Der EWSA begrüßt, dass in dem Vorschlag für eine Entscheidung unter den Begriff „aktive Unionsbürgerschaft“ neben den in Artikel 17 des EG-Vertrags genannten Bürgern auch alle Personen fallen, die sich ständig oder vorübergehend in der Europäischen Union aufhalten.

    2.2

    Der EWSA begrüßt, dass laut dem Vorschlag für eine Entscheidung durch den interkulturellen Dialog auch die Zusammenarbeit mit Drittstaaten gestärkt werden soll.

    2.3

    Der EWSA begrüßt, dass der interkulturelle Dialog ein Kooperationsinstrument darstellt, das durch partnerschaftliche Beziehungen Stabilität und Demokratie nicht nur innerhalb, sondern auch außerhalb der Union stärkt.

    2.4

    Der EWSA begrüßt, dass mit diesem Vorschlag für eine Entscheidung auch die Harmonisierung und Koordinierung der Aktionen und Programme zur Umsetzung der gemeinsamen Strategien der europäischen Institutionen in die Wege geleitet bzw. ausgebaut wird. Denn die Arbeitsweise sowie die Zusammenarbeit der verschiedenen Institutionen auf Gemeinschaftsebene sowie auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene ist aufgrund der kulturellen Unterschiede uneinheitlich und diskrepant sowie unterschiedlich effizient und erfolgreich. Wenn die europäischen Kulturen tatsächlich in einem ständigen Dialog stünden, der es ihnen ermöglichte, ihre jeweilige Identität zu vertreten, so würde dies Arbeitsweise, Effizienz und Leistung der verschiedenen europäischen, nationalen, regionalen und lokalen Institutionen verbessern und dynamisieren.

    2.5

    Der EWSA begrüßt, dass durch die Entwicklung des Bildungswesens, der Innovation und der Chancengleichheit für alle, durch die Förderung des interkulturellen Dialogs auf Gemeinschaftsebene sowie durch dessen Koordinierung auf einzelstaatlicher Ebene für jedermann die Möglichkeit hat, das europäische Kulturerbe nicht nur kennenzulernen, sondern auch zu nutzen und zu leben.

    2.6

    Der EWSA begrüßt, dass die Verwirklichung der Gemeinschaftsziele während des Jahres des interkulturellen Dialogs durch die Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten gefördert werden soll und unterstützt deshalb die Ausrufung des Jahres 2008 zum Europäischen Jahr des interkulturellen Dialogs.

    2.7

    Der EWSA empfiehlt, das Jahr des interkulturellen Dialogs dazu zu nutzen, die wirtschaftlich, sozial, ökologisch und politisch bedingt scheinenden Unterschiede, Ungleichheiten, Widersprüche und Konflikte nicht nur auf ethnische und kulturelle Gründe zurückzuführen, sondern durch das Kennenlernen und die Annahme unserer kulturellen Unterschiede, durch die Nutzung des interkulturellen Dialogs als Instrument sowie durch die Feststellung der Entstehungsgründe dieser Konflikte diese auch zu vermeiden.

    2.8

    Deshalb und entsprechend seiner Stellungnahmen und ergänzenden Stellungnahmen zur gesellschaftlichen Dimension der Kultur „drängt der EWSA […] darauf, dass die Europäische Union einen Raum für die Selbstreflektierung und die gegenseitige Hinterfragung der Kulturpolitiken der einzelnen Mitgliedstaaten bietet — einen geeigneten Raum für neue kulturelle Überlegungen zur Kultur. Die Kommission sollte die Vorarbeiten für das Jahr des interkulturellen Dialogs (2008) zum Anlass nehmen, einen detaillierten Bericht über das tatsächliche Ausmaß dieses Dialogs, nach wie vor bestehende bzw. neue Hindernisse sowie mögliche Wege für dessen tatsächliche Vertiefung vorzulegen. Der EWSA ist bereit, unter besonderer Berücksichtigung der ‚sozialen Dimension der Kultur‘ […] aktiv an der Ausarbeitung eines solchen Berichts mitzuarbeiten“ (1).

    3.   Besondere Bemerkungen

    3.1

    Dank seiner Struktur als beratendes Gremium des Europäischen Parlaments, des Rates der Europäischen Union und der Europäischen Kommission hat der EWSA besondere Verbindungen zwischen den europäischen Kulturen geknüpft. Seine Mitglieder sind echte Europäer, da sie die Interessen der verschiedenen Sozialpartner und ihre jeweilige Kultur bei der Ausarbeitung der Stellungnahmen des Ausschusses respektieren und ausgewogen berücksichtigen und so konsensgetragene Entscheidungen zum Wohl der europäischen Bürger treffen.

    3.2

    Durch ihre aktive Mitarbeit und ihre Tätigkeit nicht nur auf Gemeinschaftsebene, sondern auch auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene vertreten die EWSA-Mitglieder den interkulturellen Dialog und fördern und verwirklichen ihn innerhalb der Zivilgesellschaft (2).

    3.3

    Der EWSA lenkt die Aufmerksamkeit des Europäischen Parlaments, des Rates der Europäischen Union und der Europäischen Kommission darauf, dass die Achtung der Kulturen von Drittstaaten und deren Vielfalt in den Zielsetzungen der Gemeinschaft nicht eindeutig zum Ausdruck kommt, da bei der Formulierung der Ziele des Kommissionsvorschlags auf Artikel 151 EG-Vertrag (Verpflichtung der Mitgliedstaaten zu gegenseitigem Respekt) Bezug genommen wird. Obwohl jegliche Einmischung der Europäischen Gemeinschaft in die Rechtsetzung der Mitgliedstaaten zu vermeiden ist, müssen die Europäische Kommission und die anderen Institutionen diese dazu aufrufen, die Achtung der kulturellen Unterschiede zu fördern und den friedlichen Dialog zwischen den verschiedenen Kulturen zu unterstützen.

    3.4

    Unsere Zeit ist leider mehr und mehr von aus Konflikten zwischen verschiedenen Kulturen und Religionen entstehenden Spannungen geprägt, weshalb zu überlegen ist, ob die Europäische Union auch die gegenseitige Achtung der verschiedenen Kulturen in den Gemeinschaftsvertrag aufnehmen sollte. Diese Konflikte und Spannungen zeigen, dass sich die Europäische Union konsequent das Ziel der gegenseitigen Achtung der verschiedenen Kulturen setzen muss. Die Förderung der europäischen kulturellen Werte lässt sich in dieser von einer „Krise des europäischen Bewusstseins“ und interkulturellen Konflikten geprägten Zeit als Zeichen des Optimismus und des Vertrauens in die Zukunft der Europäischen Union auffassen. Deshalb muss sich die Europäische Union durch die Unterstützung des Kulturtourismus auch für die Entwicklung eines ständigen kulturellen und religiösen Dialogs mit den anderen Völkern einsetzen (3).

    3.5

    Der interkulturelle Dialog sollte in erster Linie auf der Förderung der Achtung der verschiedenen Kulturen, Bräuche und Traditionen der in der Europäischen Union lebenden Bürger gründen.

    3.6

    Die zunehmende Mobilität der EU-Bürger und die immer höhere Zahl von Wanderarbeitnehmern, denen oft ihre Familien oder Verwandte folgen, legen eine gezielte Maßnahme zur Förderung der Achtung der Kulturen und Traditionen nahe, die sich von den europäischen unterscheiden; diese Aufgabe sollte von den europäischen Institutionen und den Mitgliedstaaten im Rahmen ihrer Koordinierungsaufgaben geleistet werden.

    3.7

    Der EWSA schlägt vor, auf der Grundlage der bereits erwähnten Dokumente der Unesco die Aufgaben der Europäischen Stelle zur Beobachtung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit zu erweitern und sie zu einer Koordinierungsstelle auf Gemeinschaftsebene zu machen, die im Interesse des gegenseitigen Kennenlernens und der gegenseitigen Achtung der verschiedenen Kulturen die kulturelle Integration der mehreren zehn Millionen Migranten unterstützt.

    3.8

    Der EWSA bedauert, dass zu den Instrumenten zur Umsetzung der in dem Vorschlag für eine Entscheidung festgelegten Zielsetzungen nicht ein auf Gemeinschaftsebene einzurichtendes Medium gehört, das in allen EU-Sprachen verfügbar wäre. Dabei hat die Europäische Kommission — nach ihrem Aktionsplan für Kommunikation und dem Plan D für Demokratie, Dialog und Diskussion — inzwischen ihr Weißbuch zur europäischen Kommunikationspolitik fertiggestellt. In jedem dieser Dokumente steht der Dialog mit den europäischen Bürgern im Mittelpunkt. Mittels der privaten elektronischen und gedruckten Medien allein lassen sich die Gemeinschaftsziele nicht vollständig verwirklichen.

    3.9

    Der EWSA hat bereits in mehreren Stellungnahmen seiner Besorgnis bezüglich der Projektfinanzierung, der Weiterverfolgung der im Rahmen des sehr nützlichen Konzepts des „Europäischen Jahres“ festgelegten Ziele bzw. ihrer ausgewogenen Verstetigung Ausdruck verliehen (4).

    Die Einführung des Konzepts des „Europäischen Jahres“ erfordert schon an sich eine Bewertung, um festzustellen, wie sich ein Gleichgewicht zwischen den Erfordernissen der Sensibilisierung und der Nachhaltigkeit herstellen und beibehalten lässt, da es nicht möglich ist, die auf ein Jahr ausgelegten Programme weiterzuverfolgen. Die bereitgestellten Gemeinschaftsmittel sind in den folgenden Jahren nicht gewährleistet und bei der Umsetzung der Ziele sind Diskrepanzen festzustellen. Deshalb stellt sich die Frage, wie sich für alle Bürger und Institutionen mit den auf ein Jahr ausgelegten Zielen des Vorschlags für eine Entscheidung das gegenseitige Kennenlernen und die Akzeptanz ihrer jeweiligen Kultur garantieren lässt?

    3.10

    Zweifellos lassen sich die Ziele des Jahres der Chancengleichheit für alle und des Jahres des interkulturellen Dialogs oder die im Rahmen der Kommunikationsstrategie der Europäischen Kommission festgelegte aktive Bürgerschaft und partizipative Demokratie jeweils nicht im Rahmen eines Jahresprogramms erreichen; deshalb müssen die Programme und die Verwendung der Mittel aufeinander abgestimmt werden, damit die Ziele längerfristig bzw. fortgesetzt verwirklicht werden können.

    3.11

    Der EWSA zweifelt daran, dass die vorrangigen Ziele mit den vorgeschlagenen Haushaltsmitteln verwirklicht werden können. Diese sind größtenteils für die Unterstützung von Gemeinschaftsaktionen vorgesehen und es stellt sich die Frage, ob die acht vorgesehenen Veranstaltungen für die Umsetzung der festgelegten Ziele ausreichen. Dadurch wird auch die Unterstützung der von den Bürgern ergriffenen lokalen Initiativen unsicher.

    3.12

    Der EWSA schlägt vor, dass die Kommission angesichts der zahlreichen Formen des interkulturellen Dialogs für die Bewertung der Verwirklichung der Ziele des Europäischen Jahres nicht nur quantitative, sondern auch qualitative Indikatoren ausarbeitet. Der EWSA verpflichtet sich, hierbei als Vertreter der Zivilgesellschaft mitzuwirken.

    3.13

    Der EWSA schlägt vor, auf der Grundlage der Ereignisse und Aktionen des Europäischen Jahres des interkulturellen Dialogs (2008) eine Enzyklopädie der europäischen Kultur zusammenzustellen, die ihrerseits als Grundlage für ein Handbuch der europäischen Kulturen dienen würde, das wiederum als Basisdokument für die Entwicklung der Unionsbürgerschaft fungieren könnte. Das Sammelwerk der vorbildlichen Verfahrensweisen und das Handbuch wären auch für die Förderung der Integration der Wanderarbeitnehmer und ihrer Familienmitglieder unabdingbar.

    4.   Förderung der verschiedenen Bräuche, Traditionen und Kulturen

    4.1

    Der EWSA unterstützt die Allgemeine Erklärung der Unesco zur kulturellen Vielfalt („Der kulturelle Reichtum der Welt besteht in der Vielfalt des Dialogs“) (5) und die in der Konvention zum Schutz und zur Förderung kultureller Ausdrucksformen (Convention on the Protection and Promotion of the Diversity of Cultural Expressions) (6) festgelegten Ziele, darunter insbesondere die Förderung der Interkulturalität zur Entwicklung des kulturellen Austauschs für den Brückenschlag zwischen den Völkern.

    4.2

    Im Rahmen der Ziele des Europäischen Jahres des interkulturellen Dialogs stellt die Darstellung der menschlichen Gefühle mittels der verschiedenen künstlerischen Ausdrucksformen einen der größten Werte des europäischen Kulturerbes dar. Das Kennenlernen und die Akzeptanz der verschiedenen Kulturen ist nicht möglich, ohne die Gefühle und Werte des anderen kennenzulernen, zu akzeptieren und anzunehmen. Wenn die Hauptzielgruppe die Jugend ist, dann darf insbesondere die gesunde emotionale Entwicklung nicht außer Acht gelassen werden, weshalb die Initiativen zur Entwicklung eines multikulturellen Bewusstseins unterstützt werden müssen.

    4.3

    Der EWSA befürwortet den Vorschlag, einen Tag des interkulturellen Dialogs einzurichten, der mit dem von der Unesco bereits eingeführten Welttag der kulturellen Vielfalt für Dialog und Entwicklung am 21. Mai zusammenfallen könnte. Zu diesem Anlass könnten die Gemeinschaftsinstitutionen denjenigen Bildungseinrichtungen und Organisationen der Zivilgesellschaft einen symbolischen Preis verleihen, die bei der Einleitung und Verwirklichung des interkulturellen Dialogs mit gutem Beispiel vorangehen. Dieser Tag würde auch die Möglichkeit zu Festveranstaltungen bieten.

    4.4

    Die Einbindung der Organisationen der Zivilgesellschaft, der Bildungseinrichtungen und der europäischen Bürger ist für die Förderung des interkulturellen Dialogs von grundlegender Bedeutung. Deshalb würde der EWSA die Einführung eines solchen — selbst symbolischen — Preises (der betreffende Preisträger dürfte auch das Logo des Tages des interkulturellen Dialogs benutzen) außerordentlich begrüßen, der denjenigen europäischen Bürgern, Organisationen der Zivilgesellschaft oder Bildungseinrichtungen verliehen werden könnte, die sich bei der Förderung des interkulturellen Dialogs über Initiativen hervortun, die darauf abzielen, den Jugendlichen zu vermitteln, wie wichtig es nicht nur auf lokaler, regionaler und nationaler Ebene, sondern auch auf Gemeinschaftsebene ist, dass die Mitglieder einer Gesellschaft die traditionellen und kulturellen Werte des anderen achten.

    4.5

    Der EWSA stimmt mit der Europäischen Kommission und dem Europäischen Parlament darin überein, dass die Jugendlichen die Hauptadressaten der Initiativen zur Förderung des interkulturellen Dialogs sein sollen. Dennoch macht er die europäischen Institutionen darauf aufmerksam, dass auch die älteren Bevölkerungsgruppen nicht außer Acht gelassen werden dürfen.

    5.   Koordinierung mit den anderen Programmen

    5.1

    Im Interesse einer wirksameren Umsetzung der in dem Vorschlag für eine Entscheidung formulierten Ziele weist der EWSA darauf hin, dass die Ziele und das Instrumentarium des Europäischen Jahres der Chancengleichheit für alle (2007) und des Plans D für Demokratie, Dialog und Diskussion aufeinander abgestimmt und vereinheitlicht werden sollten.

    5.2

    Angesichts der Vielfalt der durch die verschiedenen Mitgliedstaaten eingeleiteten Initiativen, die alle auf die Förderung des interkulturellen Dialogs abzielen, sollten die europäischen Institutionen nach Ansicht des EWSA eine Koordinierungsstelle zur Harmonisierung, Förderung und Verbreitung dieser Initiativen einrichten.

    5.3

    Zu den erfolgreichen interkulturellen Initiativen zählen u.a. das Programm Leonardo, das die europäische Dimension der Bildung fördert, indem es die Entwicklung innovativer Initiativen im Bildungsbereich und Projekte im Rahmen internationaler Partnerschaften (7) unterstützt, die Anna-Lindh-Stiftung (8) sowie das EuromedCafé (9), das den Dialog zwischen den europäischen Staaten und den Ländern des Mittelmeerraums fördert.

    5.4

    Mit dem Vorschlag für eine Entscheidung, der auch die Globalisierung der Wirtschaft berücksichtigt, soll die Harmonie gefördert und die kulturelle Vielfalt vereinheitlicht werden, um so den Mehrwert und die Energie zu schaffen, die zur Verwirklichung der Ziele der überarbeiteten Lissabon-Strategie erforderlich sind.

    5.5

    Der EWSA möchte in Zusammenarbeit mit den NGO an Folgendem mitwirken:

    den interkulturellen Dialog zu einer ständigen Einrichtung zu machen;

    den Feierlichkeiten anlässlich des 25. Jahrestages (November 2006) der UN-Erklärung (in der Intoleranz und Diskriminierung aufgrund von Religion oder Glauben abgelehnt werden);

    der Auswertung des Jahres 2008.

    Auf dieser Grundlage wird der EWSA einen geeigneten ergänzenden Vorschlag unterbreiten.

    Brüssel, den 20. April 2006

    Die Präsidentin

    des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses

    Anne-Marie SIGMUND


    (1)  Stellungnahme des EWSA vom 15.3.2006 zum Thema „Die soziale Dimension der Kultur“, Berichterstatter: Herr Le Scornet (SOC/191).

    (2)  Arbeitsprogramm von Dr. Anne-Marie SIGMUND, Präsidentin des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses, für ihre Mandatsperiode 2004-2006 und Jahresbilanz des Arbeitsprogramms von Dr. Anne-Marie SIGMUND, Präsidentin des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses, für ihre Mandatsperiode 2004-2006.

    (3)  Konzept, das bereits in der Initiativstellungnahme des EWSA vom 15.3.2006 zum Thema „Tourismus und Kultur: zwei Kräfte im Dienste des Wachstums“ (Berichterstatter: Herr PESCI) vertreten wird.

    (4)  Stellungnahme des EWSA vom 14.2.2006 zur Bewertung des Europäischen Jahres der Menschen mit Behinderungen, Berichterstatterin: Frau ANČA (ABl. C 88 vom 11.4.2006).

    (5)  Auf der 31. Sitzung der UNESCO-Generalkonferenz verabschiedete Allgemeine Erklärung der Unesco zur kulturellen Vielfalt (2. November 2001, Paris).

    (6)  Verabschiedet auf der Generalkonferenz der Unesco im Oktober 2005.

    (7)  Von den laufenden Initiativen unter Beteiligung von Drittstaaten sind u.a. erwähnenswert: der Wettbewerb der Thswane University of Technology (Südafrika), der West-Virginia-Wettbewerb (USA) und der GE4 Student Exchange in Engineering (USA, Lateinamerika und Asien).

    (8)  Die Anna-Lindh-Stiftung, die mit dem Ziel gegründet wurde, das gegenseitige Kennenlernen und die gegenseitige Achtung der europäischen und mediterranen Völker zu fördern, ist Teil des Aktionsplans des Barcelona-Prozesses.

    (9)  Das EuromedCafé ist eine Website, die von der Stiftung Laboratorio Mediterraneo mit dem Ziel eingerichtet wurde, Dialog und Austausch zwischen den europäischen und mediterranen Völkern zu erneuern und neuen Schwung zu verleihen.


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