Choose the experimental features you want to try

This document is an excerpt from the EUR-Lex website

Document 52005AE1264

    Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses zu der Mitteilung der Kommission an den Rat, an das Europäische Parlament, an den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und an den Ausschuss der Regionen: Zivilgesellschaftlicher Dialog zwischen der EU und den Kandidatenländern (KOM(2005) 290 endg.)

    ABl. C 28 vom 3.2.2006, p. 97–103 (ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, NL, PL, PT, SK, SL, FI, SV)

    3.2.2006   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 28/97


    Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses zu der „Mitteilung der Kommission an den Rat, an das Europäische Parlament, an den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und an den Ausschuss der Regionen: Zivilgesellschaftlicher Dialog zwischen der EU und den Kandidatenländern“

    (KOM(2005) 290 endg.)

    (2006/C 28/22)

    Die Kommission beschloss am 29. Juni 2005, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss gemäß Artikel 262 des EG-Vertrags um Stellungnahme zu obenerwähnter Vorlage zu ersuchen.

    Die mit der Vorbereitung der Arbeiten beauftragte Fachgruppe Außenbeziehungen nahm ihre Stellungnahme am 10. Oktober 2005 an. Berichterstatter war Herr PEZZINI.

    Der Ausschuss verabschiedete auf seiner 421. Plenartagung am 26./27. Oktober 2005 (Sitzung vom 27. Oktober) mit 99 gegen 5 Stimmen bei 9 Stimmenthaltungen folgende Stellungnahme:

    1.   Wesentlicher Inhalt der Mitteilung

    1.1

    Die Erfahrung aus den bisherigen Erweiterungsrunden zeigt, dass die Bürger über die Vorarbeiten nicht hinreichend informiert und auf den Heranführungsprozess nicht adäquat vorbereitet wurden. Deshalb muss im Hinblick auf künftige Verpflichtungen der EU der Dialog mit der Zivilgesellschaft, d.h. die sogenannte dritte Säule (1), verstärkt ausgebaut werden.

    1.2

    Der Ausbau des zivilgesellschaftlichen Dialogs muss folgende Zielsetzungen haben:

    Stärkung der Kontakte und des gegenseitigen Erfahrungsaustauschs zwischen allen Sektoren der Zivilgesellschaft in den Mitgliedstaaten und den Kandidatenländern;

    Vertiefung der Kenntnisse über die Kandidatenländer und des Verständnisses für diese Länder — insbesondere in Bezug auf deren Kultur und Geschichte — in der Europäischen Union, so dass die Chancen und Herausforderungen künftiger Erweiterungen besser wahrgenommen werden;

    Ausbau der Kenntnisse über die EU und des Verständnisses für die EU, insbesondere für ihre Grundwerte, ihre Funktionsweise und ihre Politik, in den Kandidatenländern;

    die Zivilgesellschaft kann unterschiedlich definiert werden. Die Kommission bevorzugt die umfassendste Definition des Begriffs, wobei sie den EWSA zitiert: „Gesamtheit aller Organisationsstrukturen, deren Mitglieder über einen demokratischen Diskurs- und Verständigungsprozess dem allgemeinen Interesse dienen und welche auch als Mittler zwischen öffentlicher Gewalt und den Bürgern auftreten“ (2).

    1.3

    Die Kommission umreißt einen strategischen Rahmen, der den Ausbau der laufenden Maßnahmen — worunter die zehnjährige Erfahrung des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses genannt wird — sowie neue Maßnahmen zum weiteren Ausbau des Dialogs vorsieht.

    1.3.1

    Unter den bezüglich Kroatien und der Türkei auszubauenden Maßnahmen werden folgende Programme aufgeführt: Sokrates, Leonardo, Jugend, Jean-Monnet, Marie-Curie, Kultur und Media. Außerdem wird das Auflegen eines Programms für NRO und sonstige zivilgesellschaftliche Organisationen in Aussicht gestellt.

    1.3.2

    Im Hinblick auf künftige Maßnahmen wird in der Mitteilung die Realisierung folgender Punkte empfohlen, wobei die Bedeutung der Zivilgesellschaft und ihres Erfahrungsschatzes bei der Erarbeitung neuer Programme betont wird:

    eine langfristige Partnerschaft zwischen NRO, den Sozialpartnern und den Berufsverbänden, die in den Genuss einer Gemeinschaftsfinanzierung kommen können;

    enge Kontakte zwischen Frauenrechtsorganisationen;

    Schaffung eines Wirtschaftsrats EU-Türkei;

    neue Partnerschaften zwischen lokalen Gebietskörperschaften;

    Austauschprogramme für Jugendliche, Studierende und Berufstätige;

    Kulturaustausch;

    verstärkte Beteiligung an den Gemeinschaftsprogrammen in den Bereichen Kultur und Medien;

    verbesserter Spracherwerb;

    Förderung öffentlicher Debatten, vor allem im Internet;

    Austausch und Sensibilisierung von Journalisten;

    Dialog zwischen Kirchen und Religionsgemeinschaften.

    1.3.3

    Die Erteilung von Visa — sofern erforderlich — sollte ebenfalls vereinfacht und beschleunigt werden.

    1.4

    Für die Realisierung der geplanten Maßnahmen des sozialen Dialogs sind Ausgaben in Höhe von ca. 40 Mio. EUR — nach Ansicht des Ausschusses ein ausgesprochen niedriger Betrag — vorgesehen.

    2.   Bemerkungen

    2.1

    Der Titel des Kommissionsdokuments lässt einen Dialog mit sämtlichen Kandidatenländern erwarten, doch tatsächlich geht es in der Mitteilung — außer einem kurzen Hinweis auf Kroatien — fast ausschließlich um die Türkei.

    2.2

    Nach Ansicht des Ausschusses wäre es sinnvoll gewesen, auch auf Kroatien, Serbien und den westlichen Balkan (3) einzugehen.

    2.3

    Die Türkei spielt eine wichtige Rolle für den südlichen Mittelmeerraum und ist daher auch Teil der Politik Europa-Mittelmeerraum. Die Kommission sollte die Merkmale und Besonderheiten dieser Doppelrolle näher beschreiben.

    2.4

    Seit den 90er Jahren wurden die Arbeitnehmer und Arbeitgeber der Kandidatenländer in die europäischen Vertretungsorgane (EGB, UNICE, UEAPME, EUROCHAMBRE) einbezogen und haben an verschiedenen Phasen des sozialen Dialogs teilgenommen. Hierbei hat gerade die Türkei durch ihr Engagement und ihre Präsenz auf sich aufmerksam gemacht. Nach Ansicht des EWSA sollte darüber nachgedacht werden, wie sich dieses Engagement und diese Erfahrungen auf die in der Türkei tätigen Gewerkschaften und Arbeitgeber auswirken.

    2.5

    Der soziale Dialog spielt als Dialog zur Vorbereitung der Beitrittsverhandlungen im gemeinschaftlichen Besitzstand und in den Gemeinschaftsstrategien eine bedeutende Rolle und lässt sich nicht improvisieren. Nach Auffassung des EWSA sollte die Kommission dem sozialen Dialog besondere Beachtung schenken, damit sämtliche Vertretungsorgane kontinuierlich einbezogen werden.

    2.5.1

    In der Türkei gibt es viele Stiftungen und Kulturorganisationen mit starker Beteiligung junger Menschen. Nach Ansicht des EWSA könnten diese Vereinigungen mit kultureller Ausrichtung hervorragend dazu dienen, die gemeinsamen Problematiken zu vertiefen und die geeignetsten Instrumente zu ermitteln, mit denen Einfluss auf die Entwicklung der Gesellschaft genommen werden kann.

    2.5.2

    Auch Partnerschaftsprogramme zwischen lokalen Gebietskörperschaften, Universitäten und Bildungseinrichtungen sollten gefördert und unterstützt werden, da sie einen Erfahrungsaustausch ermöglichen, bei dem die Akteure der Zivilgesellschaft die verschiedenen Methoden abwägen können, mit denen die kulturellen, sozialen und wirtschaftlichen Probleme angegangen und gelöst werden.

    2.6

    Mit adäquaten Instrumenten sollten Anreize für die Teilnahme von Vertretern der Kandidatenländer an den Arbeiten der GD Soziale Angelegenheiten und der auf Gemeinschaftsebene tätigen Vertretungsorgane geschaffen werden, damit konkrete Ergebnisse erzielt werden können.

    2.7

    Auch die Zusammenarbeit zwischen den einzelnen Glaubensgemeinschaften, insbesondere zwischen Christen und Muslimen, sollte unterstützt und gefördert werden.

    2.8

    Ebenso sollte der Dialog zwischen den verschiedenen Kulturen auf jedwede Art und Weise vertieft werden.

    2.9

    Hinsichtlich des demnächst veröffentlichten Kommissionsprogramms über die NRO hält es der EWSA für wünschenswert, dass dieses konkrete und nützliche Vorschläge für einen konstruktiven Erfahrungsaustausch enthalten möge.

    3.   Die vom EWSA durchgeführten Arbeiten

    3.1

    Der Ausschuss hat in engem Kontakt mit der Kommission seit 1995 mit allen Erweiterungsländern Gemischte Beratende Ausschüsse (GBA) eingerichtet.

    3.2

    Zusammen mit den AKP-Staaten (des afrikanischen, karibischen und pazifischen Raums) wurde auch ein Ausschuss errichtet, der bei der Durchführung des Cotonou-Abkommens und der Wirtschaftspartnerschaftsabkommen (WPA) für die Kommission ein wichtiger Ansprechpartner ist.

    3.3

    Der EWSA verfügt zudem über einen Begleitausschuss „Lateinamerika“, der zur Aufgabe hat, die wirtschaftlichen und sozialen Organisationen in den lateinamerikanischen Ländern zu stärken, die Beteiligung dieser Organisationen an den laufenden Prozessen der regionalen Integration (Mittelamerika, Andengemeinschaft, MERCOSUR) zu fördern und die geltenden oder derzeit ausgehandelten Assoziationsabkommen zu überwachen.

    3.4

    In der zweiten Hälfte der Neunzigerjahre wurde im EWSA der Ausschuss für die Partnerschaft Europa — Mittelmeerraum eingerichtet, der die Kommission bei der Durchführung sozial- und wirtschaftspolitischer Maßnahmen für das Südufer des Mittelmeers unterstützt.

    3.4.1

    Das Diskussionsforum EU/Indien und die Transatlantische Agenda haben es der Europäischen Union ermöglicht, ihr soziales und kulturelles System dem Rest der Welt besser vor Augen zu führen.

    3.5

    Im Jahr 2004 wurde die Kontaktgruppe „Westlicher Balkan“ ins Leben gerufen. Diese hat die Aufgabe, die Zusammenarbeit zwischen dem EWSA und den zivilgesellschaftlichen Organisationen des westlichen Balkans, einschließlich der nationalen Wirtschafts- und Sozialräte (4), zu fördern, um die Zivilgesellschaft der Länder des westlichen Balkans bei der Verstärkung der Integration mit der Europäischen Union und schließlich bei ihrem EU-Beitritt zu unterstützen.

    3.5.1

    Der EWSA hat sich im Rahmen der Erarbeitung folgender Dokumente mit Südosteuropa befasst:

    Informationsbericht zum Thema „Beziehungen zwischen der Europäischen Union und bestimmten südosteuropäischen Ländern“ (5)

    Initiativstellungnahme zum Thema „Entwicklung der Humanressourcen auf dem westlichen Balkan“ (6)

    Initiativstellungnahme zum Thema „Förderung der Einbeziehung der Organisationen der Zivilgesellschaft in Südosteuropa — Erfahrungen der Vergangenheit und künftige Herausforderungen“ (7)

    Sondierungsstellungnahme zum Thema „Die Rolle der Zivilgesellschaft im Rahmen der neuen europäischen Strategie für den westlichen Balkan“ (8)

    Stellungnahme zum Thema „Der Antrag Kroatiens auf Beitritt zur EU“ (9).

    3.5.2

    Ferner hat der Ausschuss Initiativstellungnahmen zu Bulgarien, Rumänien und Kroatien verabschiedet.

    3.5.3

    Der EWSA hat bereits zwei Teilbewertungen der europäischen Nachbarschaftspolitik vorgenommen (10) und erarbeitet momentan eine Sondierungsstellungnahme zu demselben Thema (11).

    3.6

    Der GBA EU/Türkei umfasst bereits seit seiner Einrichtung — im Gegensatz zu den übrigen GBA, die sechs oder neun Mitglieder seitens des EWSA (zwei oder drei pro Gruppe) vorsehen — 18 Mitglieder des EWSA und 18 türkische Mitglieder. Die doppelte Anzahl von Mitgliedern wird durch die Größe des Landes und die Komplexität der möglichen Probleme gerechtfertigt, die auch auf die Tatsache zurückzuführen sind, dass die Türkei das erste islamische Land ist, das den Beitritt zur EU beantragt hat.

    3.6.1

    Der Gemischte Beratende Ausschuss ist ein paritätisches Gremium, das aus Vertretern der organisierten Zivilgesellschaft der EU und der Türkei besteht. Seine Mitglieder kommen aus unterschiedlichen zivilgesellschaftlichen Organisationen wie Handelskammern, dem Bereich der Industrie und des Handwerks, dem Handel, den Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbänden, den Genossenschaften, den Landwirtschaftsverbänden, den Verbraucherverbänden, den NRO, den Vertretern des Nonprofit-Sektors usw.

    3.6.2

    Die Sitzungen des GBA EU/Türkei (12) finden abwechselnd in Brüssel und an verschiedenen Orten in der Türkei statt. In jeder Sitzung werden Fragen von sozialem und wirtschaftlichem Interesse erörtert: Die 19. Sitzung des GBA fand am 7./8. Juli 2005 in Istanbul statt (13).

    3.6.3

    Zu den wichtigsten im Rahmen dieser Treffen erörterten Themen gehören:

    Die Beziehungen zwischen der EU und der Türkei im Energiebereich (1996);

    Die Zusammenarbeit zwischen der EU und der Türkei auf dem Gebiet der kleinen und mittleren Unternehmen und der Berufsbildung (1996);

    Landwirtschaftliche Erzeugnisse im Rahmen der Zollunion EU-Türkei (1997);

    Soziale Auswirkungen der Zollunion (1998);

    Die Rolle der Frauen bei Entwicklung und Entscheidungsprozessen (1999)

    Migrationen (2000);

    Forschung und Entwicklung (2000);

    Liberalisierung von Dienstleistungen (2000);

    Sozialer Dialog sowie wirtschaftliche und soziale Rechte in der Türkei (2001);

    Auswirkungen der Wirtschaftskrise in der Türkei (2002);

    Regionale Unterschiede zu der Türkei (2002);

    Entwicklung der türkischen Landwirtschaft (2002);

    Erfolge der Türkei auf dem Weg zum EU-Beitritt (2003);

    Gesellschaftliche Integration von Behinderten (2004);

    Kleinstunternehmen und Normungsprozesse (2004);

    Die Entwicklung der Beziehungen zwischen der EU und der Türkei und die Einbeziehung der Zivilgesellschaft in den Prozess der Beitrittsverhandlungen (2005).

    3.7

    Daraus wird ersichtlich, dass in den Begegnungen mit der türkischen Zivilgesellschaft viele Themen des gemeinschaftlichen Besitzstands aufgegriffen und erörtert worden sind. Es muss betont werden, dass an diesen — insbesondere an den in der Türkei abgehaltenen (14) — Treffen zahlreiche Vertreter der einschlägigen Organisationen der türkischen Zivilgesellschaft beteiligt waren.

    3.8

    Vor allem in den in der Türkei abgehaltenen Sitzungen waren neben den Mitgliedern des GBA viele Vertreter unterschiedlicher türkischer Organisationen vertreten, die erfolgreich zum besseren gegenseitigen Verständnis beigetragen haben.

    3.9

    Unter den vom GBA lancierten Initiativen ist das Engagement für die Gründung eines türkischen Wirtschafts- und Sozialrats nach Vorbild des EWSA und der europäischen WSR hervorzuheben (15).

    3.10

    In der Kommissionsmitteilung wird der aktive Beitrag des EWSA zum Ausbau der Beziehungen zur Türkei in den letzten zehn Jahren gewürdigt (16). Die Kommission bringt die Hoffnung zum Ausdruck, dass der Ausschuss der Regionen in Bezug auf die türkischen Regionen eine ähnliche Rolle spielen möge.

    4.   Realisierung der dritten Säule und bürgernahe Demokratie

    4.1

    In den letzten Jahren wurde nicht nur das Subsidiaritätsprinzip bekräftigt, auch die Kultur der Bürgernähe gewann zusehends an Bedeutung. Letztere entwickelte sich zu einer kulturellen Einstellung, die dem Wunsch der Bürger nach Mitgestaltung gesellschaftlich relevanter Entscheidungen Ausdruck gibt.

    4.2

    Die Entwicklung der bürgernahen Demokratie geht mit zwei maßgeblichen Phänomenen einher:

    der neuen Funktion der nationalen Parlamente;

    und der Bekräftigung des Subsidiaritätsprinzips.

    4.3

    Parlamente werden häufig als zu langatmig und als zu wenig zielgerichtet bei der Entscheidungsfindung empfunden. Folglich muss nach einer neuen Zusammensetzung und einer neuen Rolle der Parlamente gesucht werden (17).

    4.3.1

    Die Kultur der Subsidiarität konnte sich vor allem dank der von der Europäischen Union ausgehenden Impulse verbreiten und basiert auf dem Grundsatz, dass Entscheidungen auf unterschiedlichen Ebenen getroffen werden. Dabei gilt es, die dafür am besten geeignete Ebene zu finden. Es sollte nichts auf europäischer Ebene gemacht werden, was nicht auf nationaler — oder lokaler — Ebene besser realisiert werden könnte — und umgekehrt.

    4.4

    Wissen verbreitet sich heute dank der neuen Technologien mit einer Geschwindigkeit und in einem Umfang, wie man dies früher nicht für möglich gehalten hätte. Viele Bürger, die einst keinen Zugang zu Information hatten, haben heutzutage eine viel bessere Ausbildung und Orientierung und sehen sich in der Lage, mit ihrem Urteil zu den Entscheidungen beizutragen (18).

    4.4.1

    Eine den Grundsätzen der Bürgernähe entsprechende Demokratie kann — auch dank der mit anderen europäischen Staaten geteilten Erfahrungen — diesen Bedürfnissen, die Ausdruck kulturell gereifter Gesellschaften sind, besser gerecht werden.

    4.4.2

    Die gerade abgeschlossene Erweiterungsrunde und die künftigen Erweiterungen um die Türkei und Kroatien machen ein gemeinsames Verständnis dieser kulturellen und sozialen Modelle erforderlich.

    4.5

    Diese Modelle zielen darauf ab, die unterschiedlichen Bereiche (Wirtschaft, Industrie, Gewerkschaften, Berufsverbände usw.) in ein gemeinsames System der Konsensfindung einzubinden.

    4.5.1

    Integration der unterschiedlichen Kulturen. Die verschiedenen Berufsgruppen haben häufig unterschiedliche Problembewältigungsstrategien. Wenngleich zahlreiche Bedürfnisse heute dank kultureller Entwicklungen ähnlich erscheinen mögen, so sind die Instrumente zur Befriedigung der Bedürfnisse und der immer stärker ausgeprägten Bestrebungen noch unterschiedlich. Den gebräuchlichen Modellen zufolge erfolgt ein Ausgleich der Positionen auf der Spitzenebene unter politischer Vermittlung.

    4.5.2

    Dieser Prozess wird aber immer häufiger als unbefriedigend empfunden und führt zu Politikverdrossenheit und Unzufriedenheit mit den Berufsverbänden. Erhebliche und unterschiedliche Anstrengungen sind im Sinne einer besseren — und von den unteren Ebenen ausgehenden — Integration der verschiedenen Sichtweisen der Probleme vonnöten. Es geht nicht um eine kulturelle Vereinheitlichung, sondern die konsensfähigsten Entwicklungslinien sollen gemeinsam ausgemacht werden.

    4.5.3

    Im gleichen System. Es gibt verschiedene Wege, den Integrationsprozess in Gang zu setzen, und er ist bereits in Gang. Gleichwohl müssen unterschiedliche Systeme und Methoden berücksichtigt werden. Bei den Systemen, die auf der Ebene der europäischen Institutionen und der Mitgliedstaaten am erfolgreichsten sind, wird die Zivilgesellschaft in drei Gruppen untergliedert (19). Hierzu gehören die Arbeitgeber- und die Arbeitnehmervertreter, die Vertreter der freien Berufe, der NRO, der Ausschüsse für Chancengleichheit, der Verbraucherschutzorganisationen sowie der gesellschaftlichen Basisorganisationen.

    4.6

    Auf den unterschiedlichen Ebenen. Solche Organisationen haben die Aufgabe, bestimmte, mitunter komplexe Probleme auf regionaler, einzelstaatlicher oder europäischer Ebene zu lösen. Aus diesem Grunde wurde in den Römischen Verträgen aus dem Jahre 1957, mit denen die Europäische Union ins Leben gerufen wurde, unter den verschiedenen Institutionen sinnvollerweise auch der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss vorgesehen.

    4.6.1

    Das Erkennen der geeigneten Ebene zur Aushandlung gemeinsamer Lösungen ist Teil kulturellen Wachstums und des Entwicklungspfads hin zur bürgernahen Demokratie.

    4.7

    Die Methode des aktiven Dialogs innerhalb und mit der organisierten Zivilgesellschaft. Der ständige Dialog innerhalb und mit der organisierten Zivilgesellschaft entsteht und entwickelt sich in einer hoch entwickelten Demokratie, in der Wissen und Informationen den Bürgern umfassend zur Verfügung stehen. Dies ermöglicht die Bewältigung selbst ausgesprochen komplexer Probleme jenseits der Schranken von Ideologie und Ignoranz.

    4.7.1

    Die Kontinuität des Dialogs ist ein wichtiger Faktor, der es ermöglicht, die Grenzen der Zufälligkeit zu überwinden. Der ständige und strukturierte Dialog, der methodologischen Gesichtspunkten entspricht, kann vor allem bei komplexeren Fragen unverhoffte Ergebnisse zeitigen.

    4.8

    Interaktion  (20) als Methode für das Erzielen rascher und einvernehmlicher Lösungen. Interaktion ist die natürliche Folge gemeinsamer, kontinuierlicher und strukturierter Arbeit, und dank des einvernehmlichen Vorgehens sind die Ergebnisse im Allgemeinen von Wert und Bestand. Während der Erarbeitung der Stellungnahmen ist bei zahlreichen, anfänglich unterschiedlichen Positionen eine Annäherung und schließlich das Erzielen eines einvernehmlichen Standpunkts festzustellen.

    4.9

    Solche Verfahren werden üblicherweise in den Parlamenten angewandt, beziehen aber nicht die organisierte Zivilgesellschaft an der Basis mit ein. Gelingt es, diese Modelle mit entsprechender Struktur, Kontinuität und Methode auch auf regionaler Ebene anzuwenden, so ist dies ein Zeichen für die Entwicklung hin zu einer reiferen und bürgernahen Demokratie.

    5.   Die Beitrittsverhandlungen und die Zivilgesellschaft

    5.1

    Mit den Kopenhagener Kriterien, die die im Rahmen der Erweiterungsprozesse zu befolgenden Grundsätze festlegen, wurden die neuen Mitgliedstaaten bekanntlich dazu verpflichtet, den gesamten gemeinschaftlichen Besitzstand in ihre Politiken und Handlungsweisen zu integrieren. Auch aus diesem Grund begrüßt und unterstützt der EWSA nachdrücklich die am 29. Juni 2004 angenommene Mitteilung der Kommission über den zivilgesellschaftlichen Dialog zwischen der EU und der Türkei.

    5.2

    Nach Ansicht des Ausschusses gilt es, sich von Vorurteilen zu lösen und die heutige EU bzw. die heutige Türkei der jeweils anderen Seite zu erläutern und herauszufinden, wie bessere gegenseitige Kenntnis und eine effizientere Umsetzung der bürgernahen Demokratie erreicht werden können.

    5.3

    Der Ausschuss begrüßt es, dass in Zusammenarbeit mit Vertretern der organisierten Zivilgesellschaft, darunter einige Mitglieder des Gemischten Beratenden Ausschusses, ein neuer Gesetzentwurf zur Reform des türkischen Wirtschafts- und Sozialrates ausgearbeitet wurde.

    5.3.1

    Dieser Gesetzentwurf stärkt den Einfluss und die Vertretung der organisierten Zivilgesellschaft in dem Wirtschafts- und Sozialrat und begrenzt die Rolle der Regierung.

    5.4

    Der EWSA hofft, dass dieser Gesetzentwurf baldmöglichst verabschiedet und umgesetzt wird, und bekräftigt nachdrücklich das Prinzip, dass der neue türkische Wirtschafts- und Sozialrat unabhängig operieren kann und mit den erforderlichen Finanzmitteln und Humanressourcen ausgestattet wird.

    5.5

    Transparenz, Partizipation und Rechenschaftspflicht sind in den Beziehungen zwischen der EU und der Türkei von großer Bedeutung.

    5.6

    Unter Berücksichtigung der Merkmale der Beziehungen zwischen der EU und der Türkei sowie der Erfahrungen der unlängst beigetretenen Länder hat der Ausschuss mithilfe der Arbeiten des GBA verschiedene Maßnahmen zur Einbeziehung der organisierten Zivilgesellschaft in die Beitrittsverhandlungen vorgeschlagen.

    5.6.1

    Es müssen Kapazitäten aufgebaut werden, damit die Organisationen der Zivilgesellschaft in den Beitrittsverhandlungen mitreden können. Dazu werden sie Unterstützung und Finanzmittel benötigen.

    5.6.2

    Diese Unterstützung sollte in erster Linie von der türkischen Regierung und ergänzend dazu von den EU-Institutionen sowie den Organisationen der Zivilgesellschaft in den derzeitigen EU-Mitgliedstaaten gewährt werden.

    5.7

    Der Ausbau der Kontakte mit den europäischen Organisationen und die Mitwirkung an europäischen transnationalen Projekten sind nützliche Instrumente für den Kapazitätsaufbau der türkischen Organisationen.

    5.7.1

    Auch hierzu können die GBA-Mitglieder einen wertvollen Beitrag leisten, und ihre jeweiligen Organisationen sind aufgefordert, Konzepte für den zivilgesellschaftlichen Dialog zu entwerfen. Ziel solcher Projekte soll es sein, die gegenseitige Kenntnis zu verbessern und insbesondere durch den Austausch bewährter Verfahrensweisen eine Zusammenarbeit zu gewährleisten.

    5.8

    Die Vertreter der türkischen Organisationen könnten kontinuierlich an den Arbeiten der Studiengruppen teilnehmen, die auf Gemeinschaftsebene zur Durchführung der europäischen Politik, z.B. in puncto Luxemburg-Prozess, stattfinden.

    5.9

    Gemäß den Bemerkungen des GBA stellen Visaverfahren in den Mitgliedstaaten ein Hindernis für die Entwicklung von Beziehungen innerhalb der Zivilgesellschaft dar. Der EWSA fordert daher von den Regierungen eine Vereinfachung der Visaverfahren

    zum Ausbau des Dialogs zwischen den Vertretern der Zivilgesellschaft,

    zur Intensivierung der Zusammenarbeit der Gewerkschaften,

    zur Erleichterung von Treffen zwischen Unternehmen und Geschäftsleuten,

    zur Flexibilisierung der Handels- und Wirtschaftsbeziehungen sowie

    zur Einrichtung einer Plattform der NRO.

    5.10

    Die Errichtung des türkischen Wirtschafts- und Sozialrates mit den vorgenannten Unabhängigkeitsmerkmalen muss beschleunigt werden, weil er ein zweckmäßiges Instrument für den permanenten Dialog zwischen der Regierung und der organisierten Zivilgesellschaft darstellen und sämtliche Sozialpartner einbeziehen wird.

    5.10.1

    Diese Einrichtung, die eine bessere Verwirklichung der bürgernahen Demokratie erlaubt, muss den legitimen Erwartungen der gesamten organisierten Zivilgesellschaft entsprechen und ihre Bedürfnisse und Möglichkeiten im Prozess der Integration in das Leben der Europäischen Union widerspiegeln.

    5.10.2

    Der türkische Wirtschafts- und Sozialrat sollte eine regionale Struktur besitzen und in den Beratungen über sämtliche Kapitel des aquis communautaire mitreden, um so eine breitere Basis zu schaffen. Die Konsultationen über sämtliche Verhandlungskapitel müssen kontinuierlich und rechtzeitig geführt werden.

    5.11

    Aufklärungs- und Sensibilisierungsmaßnahmen zu den eigenen Modellen und eigenen kulturellen Traditionen sowohl in der Türkei als auch in der EU sind für den erhofften Ausgang der Verhandlungen von zentraler Bedeutung. Vor allem muss dafür gesorgt werden, dass die öffentliche Wahrnehmung der Türkei durch die EU und umgekehrt der Realität entspricht.

    5.11.1

    Entsprechende Informationskampagnen, die von den Organisationen der Zivilgesellschaft der EU bzw. der Türkei konzipiert werden, sind hierfür am besten geeignet.

    5.12

    Der EWSA setzt sich — auch über die kontinuierliche und umfassende Tätigkeit des GBA — seit jeher dafür ein:

    die Zivilgesellschaft verstärkt in die Verhandlungen über die einzelnen Kapitel einzubeziehen;

    die wirtschaftlichen und sozialen Auswirkungen der Übernahme des gemeinschaftlichen Besitzstandes durch die Türkei genau zu analysieren;

    den Dialog und die Zusammenarbeit zwischen Vertretern der organisierten Zivilgesellschaft in den EU-Mitgliedstaaten und in der Türkei zu stärken und zu konsolidieren.

    5.12.1

    Der ESWA und der GBA können sich so die Erfahrungen zunutze machen, die ihre Mitglieder aus den neuen Mitgliedstaaten bei der Lösung der während der jeweiligen Verhandlungen zu bewältigenden Probleme gesammelt haben.

    5.12.2

    Das Ziel lautet, sämtliche in den Gemeinden, Städten und Regionen tätigen organisierten Kräfte durch einen Prozess der bürgernahen Demokratie aufzuwerten, zu dem die politische Klasse im Alleingang niemals imstande wäre.

    5.13

    Mit der Türkei fanden besonders aufgrund der Größe des Landes und der Komplexität der Probleme intensivere und häufigere Begegnungen mit Erfahrungsaustausch statt, die jedoch noch nicht ausreichen.

    5.14

    Es ist unerlässlich, mehr Haushaltsmittel bereitzustellen, das Engagement zu verstärken, mehr Begegnungen mit Erfahrungsaustausch zu veranstalten und besser zu ermitteln, welche gesellschaftlichen und beruflichen Gruppen einbezogen werden sollten.

    6.   Schlussfolgerungen

    6.1

    Der EWSA hält es für zweckmäßig, in Absprache mit dem türkischen Wirtschafts- und Sozialrat und mit seinem aktiven Beitrag eine dauerhafte Struktur zu schaffen, die sich aus Vertretern der Zivilgesellschaft zusammensetzt und die Aufgabe hat, die Beitrittsverhandlungen (21) im Hinblick auf eine effektive und vollständige Umsetzung des gemeinschaftlichen Besitzstandes zu begleiten.

    6.1.1

    Angesichts der Größe des Gebietes und der Pluralität der Kulturen sollte diese Struktur die Möglichkeit haben, nicht nur auf nationaler, sondern auch auf regionaler Ebene tätig zu werden.

    6.2

    Es ist sehr wichtig, dass nicht nur Istanbul, Ankara und die anderen großen Städte der Türkei, sondern auch die Provinzen und ländlichen Gebiete sich den Austausch zwischen den Kulturen und den Wert des acquis zunutze machen.

    6.3

    Die Wünsche, Ängste und Erwartungen der Völker finden in den Einrichtungen der Zivilgesellschaft ihren konkreten Niederschlag. Diese müssen eine grundlegende Rolle bei der Planung und Durchführung der Informationskampagne zum türkischen EU-Beitritt erhalten.

    6.3.1

    Nach Ansicht des EWSA muss unbedingt eine gemeinsame Kommunikationsplattform oder ein Forum (22) eingerichtet werden, auf der bzw. dem Verbände und NRO konkret und vor Ort die größten Probleme ermitteln und gemeinsame Lösungen finden können.

    6.4

    Der Heranführungsprozess umfasst auch flankierende Förder- und Finanzierungsprogramme, doch oftmals sind nur wenige Personen — lediglich die Fachleute — mit den Verfahren, Fristen und finanziellen Möglichkeiten vertraut. Es muss aufschlussreiches Informationsmaterial vorbereitet werden, das an alle Organisationen verteilt wird und zu dem dann Entwürfe und Vorschläge ausgearbeitet werden können.

    6.4.1

    Ferner müssen die Verfahren für den Erhalt von Finanzmitteln soweit möglich vereinfacht und den gesellschaftlichen Vertretungsorganisationen angemessen erläutert werden.

    6.5

    Die Kommissionsdelegation in der Türkei kann auch dank Unterstützung und Erfahrung des GBA, des EWSA und des Ausschusses der Regionen einen erheblichen Beitrag zu einem konkreten und strukturierten Dialog zwischen den Vertretern der verschiedenen Bereiche der türkischen Zivilgesellschaft einschließlich der Akteure des sozialen Dialogs sowie zwischen der Türkei und der EU (23) leisten. Es ist überaus wichtig, mithilfe der für die Stärkung der Zivilgesellschaft vorgesehenen Fonds den Sozialpartnern der Türkei und der EU die Möglichkeit zu geben, gemeinsame Fortbildungsprojekte in den zahlreichen Bereichen auszuarbeiten, die in den 31 Kapiteln des acquis communautaire verankert sind.

    6.6

    Nach Ansicht des EWSA muss vor allem der „Aufbau der Kapazitäten“ der türkischen Organisationen verstärkt und es ihnen ermöglicht werden, die Kenntnisse über ihre Partnerorganisationen in Europa zu vertiefen, insbesondere über deren Aufgaben und Vertretungsfunktion in einer bürgernahen Demokratie.

    6.6.1

    In Zusammenhang mit der Übernahme des acquis gewinnt zugleich die Erarbeitung von Rechtsvorschriften über die Verbände an Bedeutung, die nach Buchstabe und Geist mit dem EU-Recht übereinstimmen müssen.

    6.7

    Die türkische Regierung sollte im Einklang mit dem acquis communautaire die Rechtsvorschriften für die Organisationen verbessern und die Hindernisse für die Entwicklung der NRO abbauen.

    6.8

    In puncto Gleichstellung fordert der Ausschuss die Kommission auf, dafür Sorge zu tragen, dass die Frauen ausreichend in sämtliche Kooperationsmaßnahmen eingebunden und in den Dialogforen und geplanten Aktionen angemessen vertreten sind.

    6.9

    Nach Auffassung des EWSA müssen die verschiedenen türkischen Organisationen unterstützt werden, damit sie in den jeweiligen Sektoren demnächst Mitglied der europäischen und der internationalen Einrichtungen werden können.

    6.10

    Es müssen Anreize jeglicher Art — auch in Form neuer Ad-hoc-Programme neben den bereits existierenden Programmen — für die Teilnahme der Türkei an Aus- und Weiterbildungsprogrammen geschaffen werden.

    6.10.1

    Die Erfahrungen mit dem Hochschulaustauschprogramm Erasmus sollten zielgerichtet ausgebaut werden und wären dann eine hervorragende Gelegenheit für viele Studierende unterschiedlicher Nationen, einander kennen- und schätzen zu lernen.

    6.11

    Der Ausschuss ist überzeugt davon, dass — entsprechend den Forderungen türkischer Minister — viele Formalitäten für türkische Unternehmer oder andere Wirtschaftsakteure, die in europäischen Ländern tätig werden wollen, abgebaut bzw. abgeschafft werden können.

    6.12

    Die Verbindungen zwischen Vertretern vergleichbarer Einrichtungen der Türkei und der EU müssen durch Anreize gefördert werden, da dies dazu beitragen kann, dass die Erfahrungen und die Kultur der jeweiligen Organisationen sich einander leichter und schneller annähern.

    6.13

    Im Wesentlichen sollten sämtliche Bemühungen auf die Möglichkeit abzielen, dass mehr Europäer die Türkei kennen lernen und das türkische Volk Europa entdeckt.

    Brüssel, den 27. Oktober 2005

    Die Präsidentin

    des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses

    Anne-Marie SIGMUND


    (1)  Schwerpunkt der ersten Säule ist der politische Reformprozess, bei der zweiten Säule geht es um die Beitrittsverhandlungen, Gegenstand der dritten Säule ist der Dialog zwischen den Zivilgesellschaften.

    (2)  Sozialpartner (Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände); NRO; Basisorganisationen (z.B. Jugend- und Familienorganisationen); Glaubensgemeinschaften und Medien; Handelskammern.

    (3)  Unter dem Begriff westlicher Balkan ist lediglich das Gebiet des ehemaligen Jugoslawien (außer Slowenien), d.h. Kroatien, Bosnien-Herzegowina, Serbien, Montenegro (einschließlich des Kosovo) sowie die Ehemalige Republik Mazedonien und Albanien zu verstehen.

    (4)  Kroatien und Montenegro haben Wirtschafts- und Sozialräte eingerichtet.

    (5)  Informationsbericht CESE 1025/98 fin, Berichterstatter: Herr Sklavounos.

    (6)  Stellungnahme des EWSA, Berichterstatter: Herr Sklavounos, ABl. C 193 vom 10.7.2001, S. 99.

    (7)  Stellungnahme des EWSA, Berichterstatter: Herr Wilkinson, ABl. C 208 vom 3.9.2003, S 82.

    (8)  Stellungnahme des EWSA, Berichterstatter: Herr Confalonieri, ABl. C 80 vom 30.3.2004, S 158.

    (9)  Stellungnahme des EWSA, Berichterstatter: Herr Strasser, ABl. C 112 vom 30.4.2004, S. 68.

    (10)  Die eine galt den Ländern Mittel- und Osteuropas (Stellungnahme des EWSA, ABl. C 80 vom 30.3.2004, S. 148, Berichterstatterin: Frau Alleweldt) und die andere dem Mittelmeerraum (Informationsbericht CESE 520/2005 fin, Berichterstatterin: Frau Cassina).

    (11)  Berichterstatterin: Frau Cassina (REX/204).

    (12)  Bislang haben 19 Sitzungen stattgefunden.

    (13)  Die erste Sitzung fand unter Anwesenheit von S.E. Herrn Özülker, Botschafter der Türkei bei der EU, am 16. November 1995 in Brüssel statt.

    (14)  Neun Treffen wurden bislang in der Türkei abgehalten, und zwar in Istanbul (3), Gaziantep; Ankara (2); Trebisond, Izmir und Erzuerum.

    (15)  Folgende Länder besitzen einen Wirtschafts- und Sozialrat: Belgien, Bulgarien, Finnland, Frankreich, Griechenland, Italien, Luxemburg, Malta, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Slowenien, Spanien und Ungarn (Quelle: EWSA).

    (16)  KOM(2005) 290 endg. vom 29.6.2005, Ziffer 2.2.2.

    (17)  Zu diesem Thema hat Jacques Delors 1999 bei einem Treffen im EWSA einen interessanten Beitrag geliefert.

    (18)  Das Konzept der bürgernahen Demokratie erweitert und konkretisiert das Konzept der Beteiligung, da es mithilfe von Instrumenten und Organen (wie dem EWSA sowie den nationalen und regionalen WSR), die dazu beitragen, Probleme zu lösen und Lösungen für die großen sozialen und wirtschaftlichen Veränderungen zu finden, den Konsens strukturiert und organisiert. Ein typisches Beispiel ist der Liberalisierungsprozess des Dienstleistungs-, Energie- und Erdgasmarktes in den verschiedenen EU-Mitgliedstaaten - mit besonderer Beachtung der Dienstleistungen von allgemeinem Interesse.

    (19)  Diese Untergliederung wurde mit wenigen Abweichungen von den Wirtschafts- und Sozialräten in den europäischen Ländern angenommen. Es sind fünfzehn an der Zahl.

    (20)  Interaktion bezieht sich auf wechselseitige und isomorphe mentale Felder: wechselseitig, weil ein mentales Feld das andere einbezieht; isomorph, weil sie im Gedankengang oftmals Analogien und Gemeinsamkeiten finden (Quelle: Alberoni u.a. …).

    (21)  Es soll eine horizontale und vertikale Partnerschaft mit Vertretern der Zivilgesellschaft (horizontal) und der Institutionen (vertikal) geschaffen werden, wie dies in den Ziel-1-Regionen der NUTS Ebene 2 der Fall ist. Dank der Konsultation und Information dieser Partner konnten für die Probleme der rückständigen Regionen bessere Lösungen gefunden werden. Vgl. Dokumente der GD Regio zu den operationellen Regionalprogrammen und den regionalen EPPD.

    (22)  Eine Dialogstruktur.

    (23)  Ein umfassender Dialog findet bereits statt. Die Gewerkschafts- und Arbeitgeberorganisationen und Vertreter der Kleinstunternehmen tauschen sich zu Themen wie gewerkschaftliche Vertretung, Beschäftigung, Probleme des Kreditzugangs, berufliche Bildung sowie Produktvermarktung und -internationalisierung bereits häufig miteinander aus. Die Treffen finden entweder in Brüssel (UNICE, UEPME, EGB) oder in der Türkei statt. Gleichwohl sollten diese Beziehungen besser strukturiert werden. Vor dem Hintergrund des Problems im Zusammenhang mit der Textilbranche wurde unter der Leitung der GD Unternehmen erörtert, inwiefern Europa und der Mittelmeerraum eine Alternative zu China für die Herstellung qualitativ hochwertiger Produkte bieten könnten.


    Top