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Document 52000AC0082

Stellungnahme des Wirtschafts- und Sozialausschusses zu dem «Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur vierten Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1626/94 über technische Maßnahmen zur Erhaltung der Fischbestände im Mittelmeer und vierten Änderung der Verordnung (EG) Nr. 850/98 zur Erhaltung der Fischereiressourcen durch technische Maßnahmen zum Schutz von jungen Meerestieren»

ABl. C 75 vom 15.3.2000, p. 13–13 (ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT, FI, SV)

52000AC0082

Stellungnahme des Wirtschafts- und Sozialausschusses zu dem «Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur vierten Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1626/94 über technische Maßnahmen zur Erhaltung der Fischbestände im Mittelmeer und vierten Änderung der Verordnung (EG) Nr. 850/98 zur Erhaltung der Fischereiressourcen durch technische Maßnahmen zum Schutz von jungen Meerestieren»

Amtsblatt Nr. C 075 vom 15/03/2000 S. 0013 - 0013


Stellungnahme des Wirtschafts- und Sozialausschusses zu dem "Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur vierten Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1626/94 über technische Maßnahmen zur Erhaltung der Fischbestände im Mittelmeer und vierten Änderung der Verordnung (EG) Nr. 850/98 zur Erhaltung der Fischereiressourcen durch technische Maßnahmen zum Schutz von jungen Meerestieren"

(2000/C 75/04)

Der Rat beschloß am 18. Januar 2000, den Wirtschafts- und Sozialausschuß gemäß Artikel 37 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft um Stellungnahme zu dem vorgenannten Vorschlag zu ersuchen.

Die mit der Vorbereitung der Arbeiten beauftragte Fachgruppe Landwirtschaft, ländliche Entwicklung, Umweltschutz nahm ihre Stellungnahme am 12. Januar 2000 an. Berichterstatter war Herr Chagas.

Der Wirtschafts- und Sozialausschuß verabschiedete auf seiner 369. Plenartagung am 26. und 27. Januar 2000 (Sitzung vom 26. Januar) mit 113 gegen 1 Stimme bei 3 Stimmenthaltungen folgende Stellungnahme.

1. Einleitung

1.1. Mit den Verordnungen (EG) Nr. 1626/94(1) und Nr. 850/98(2) dat der Rat technische Maßnahmen zur Erhaltung der Fischereiressourcen im Mittelmeer und zum Schutz von jungen Meerestieren festgelegt.

1.2. Da die Internationale Kommission zur Erhaltung der Thunfischbestände im Atlantik (ICCAT) bestimmte technische Maßnahmen empfohlen hat, muß die Gemeinschaft, die als Mitglied dieser Organisation an deren Empfehlungen gebunden ist, die obengenannten Verordnungen anpassen.

2. Allgemeine Bemerkungen

2.1. Der WSA billigt diesen Verordnungsvorschlag.

2.2. Im Einklang mit einer von der ICCAT auf ihrer elften außerordentlichen Tagung ausgesprochenen und durch wissenschaftliche Gutachten begründeten Empfehlung soll mit dieser vierten Änderung die Anlandung von Rotem Thun der Altersgruppe 0 mit einem Gewicht unter 3,2 kg - statt der früher geltenden Grenze von 1,8 kg - verboten werden.

2.2.1. Dieser Änderungsvorschlag sieht außerdem eine Neufassung von Artikel 3a Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1626/94 zur Änderung der derzeitigen Sperrzeiten für die Ringwadenfischerei im Mittelmeer vor.

2.2.2. Da diese Maßnahme auch vom Generalrat für das Fischereiwesen im Mittelmeer (CGPM) angenommen wurde, steht zu hoffen, daß sämtliche Drittländer, die im Mittelmeer Fischfang betreiben, diese Sperrzeiten einhalten werden, um eine Überfischung der Bestände von Rotem Thun zu vermeiden.

Brüssel, den 26. Januar 2000.

Die Präsidentin

des Wirtschafts- und Sozialausschusses

Beatrice Rangoni Machiavelli

(1) ABl. L 171 vom 6.7.1994, zuletzt geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 782/98, ABl. L 113.

(2) ABl. L 125 vom 27.4.1998.

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