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Document 42006X1207(01)

Entschließung des Rates und der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten zur Umsetzung der gemeinsamen Ziele im Bereich Einbeziehung und Information der Jugendlichen im Hinblick auf die Förderung ihres europäischen Bürgersinns

ABl. C 297 vom 7.12.2006, p. 6–10 (ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, NL, PL, PT, SK, SL, FI, SV)

7.12.2006   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 297/6


Entschließung des Rates und der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten zur Umsetzung der gemeinsamen Ziele im Bereich Einbeziehung und Information der Jugendlichen im Hinblick auf die Förderung ihres europäischen Bürgersinns

(2006/C 297/02)

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION UND DIE IM RAT VEREINIGTEN VERTRETER DER REGIERUNGEN DER MITGLIEDSTAATEN DER EUROPÄISCHEN UNION —

in erwägung nachstehender gründe:

(1)

In seiner Entschließung vom 27. Juni 2002 (1) hat der Rat die offene Koordinierungsmethode als neuen Rahmen für die jugendpolitische Zusammenarbeit in Europa vorgegeben und die vier thematischen Prioritäten gebilligt, die in dem im November 2001 veröffentlichten Weißbuch der Kommission mit dem Titel „Neuer Schwung für die Jugend Europas“ hervorgehoben wurden, nämlich Partizipation, Information, Freiwilligentätigkeit sowie besseres Verständnis und bessere Kenntnis der Jugend.

(2)

In seiner Entschließung vom 25. November 2003 (2) hat der Rat im Rahmen der offenen Koordinierungsmethode gemeinsame Zielsetzungen für die Partizipation und Information der Jugendlichen festgelegt und vereinbart, vor Ablauf des Jahres 2005 Bericht über die Umsetzung dieser Ziele zu erstatten.

(3)

Der Europäische Rat hat auf seiner Tagung im März 2005 (3) den Europäischen Pakt für die Jugend als eines der Instrumente zur Verwirklichung der Lissabonner Ziele angenommen.

(4)

Der Rat hat in seiner Entschließung vom 24. Mai 2005 (4) zur Umsetzung der gemeinsamen Ziele im Bereich der Jugendinformation festgestellt, dass einer verstärkten Vernetzung der Informationseinrichtungen, die sich an Jugendliche wenden, und der fortlaufenden Schulung der für Jugendinformation zuständigen Akteure besondere Aufmerksamkeit zu widmen ist.

(5)

In seiner Entschließung vom 24. Mai 2005 (5) über eine stärkere Einbeziehung der Jugendlichen in das System der repräsentativen Demokratie hat der Rat vereinbart, im Jahr 2006 eine Bestandsaufnahme hinsichtlich der Umsetzung dieses Ziels anhand der einzelstaatlichen Berichte zur Priorität „Partizipation“ vorzunehmen.

(6)

In seiner Entschließung vom 24. Mai 2005 zur Bilanz der Maßnahmen im Rahmen der jugendpolitischen Zusammenarbeit in Europa (6) ist der Rat übereingekommen, die Verfahren für die Durchführung der offenen Koordinierungsmethode weiterzuentwickeln.

(7)

In seiner Entschließung vom 15. November 2005 (7) über Maßnahmen zur Berücksichtigung der Anliegen Jugendlicher hat der Rat die Kommission ersucht, einen strukturierten Dialog mit jungen Menschen zu entwickeln; ferner hat er die Mitgliedstaaten und die Kommission aufgefordert, den Rahmen für eine jugendpolitische Zusammenarbeit in Europa im Jahr 2009 einer Überprüfung zu unterziehen.

(8)

Die Kommission hat in ihrer Mitteilung vom 20. Juli 2006 (8) vorgeschlagen, die Relevanz und Gültigkeit der gemeinsamen Zielsetzungen im Bereich Beteiligung und Information von Jugendlichen zu bestätigen und die Umsetzung der beschlossenen Aktionslinien zu intensivieren. Ferner hat die Kommission konkrete Maßnahmen zur Strukturierung des Dialogs mit Jugendlichen und zum Ausbau der offenen Koordinierungsmethode vorgeschlagen —

unter hinweis darauf, dass

1.

die Europäische Informations- und Beratungsagentur in ihrer Europäischen Charta der Jugendinformation eine Reihe von Leitlinien für Mindeststandards und Qualitätsmaßnahmen festgelegt hat, die als Komponenten eines umfassenden, kohärenten und koordinierten Konzepts der Jugendinformationsarbeit, die Teil der Jugendpolitik ist, dienen können;

2.

der Europarat in seiner Revidierten Europäischen Charta der Beteiligung von Jugendlichen am Leben der Gemeinde und der Region nachdrücklich betont hat, dass Bedingungen geschaffen werden müssen, die einem echten Dialog und einer Partnerschaft zwischen jungen Menschen und regionalen und lokalen Behörden förderlich sind und jungen Menschen und ihren Vertretern die Möglichkeit geben, als vollwertige Akteure die Maßnahmen, die sie betreffen, mitzugestalten;

HEBEN FOLGENDES HERVOR:

1.

Die sozioökonomischen und kulturellen Herausforderungen, die sich aus dem Rückgang des Anteils Jugendlicher an der europäischen Gesamtbevölkerung ergeben, sollten in der Politik der Gemeinschaft im Bereich Jugend und Generationen berücksichtigt werden.

2.

Für die effiziente Verfolgung der Ziele der Lissabonner Strategie für Wachstum, Arbeitsplätze und Bürgerschaftspolitik ist eine sektorenübergreifende Jugendpolitik von großer Bedeutung.

3.

Die gemeinsamen Prioritäten für die Einbeziehung und Information der Jugendlichen haben der Jugendpolitik auf nationaler Ebene Schwung verliehen und bleiben für die Förderung des Bürgersinns bei Jugendlichen, insbesondere bei Jugendlichen mit geringeren Chancen, ausgesprochen wichtig.

4.

Jugendorganisationen spielen eine Schlüsselrolle, wenn es darum geht, die Mitwirkung der Jugendlichen zu erleichtern und zu fördern und ihnen dabei zu helfen, sich voll zu entfalten.

5.

Bei der Konzipierung der Jugendpolitik kann auf die Mitwirkung der Jugendlichen, der in der Jugendarbeit und in Jugendorganisationen Tätigen sowie der Jugendforscher — in ihrem jeweiligen Kompetenzbereich — bei den Diskussionen über politikrelevante Jugendthemen nicht verzichtet werden.

6.

Das Konzept der aktiven Bürgerschaft sollte erweitert werden und nicht nur die soziale und politische Dimension umfassen, sondern auch die kulturellen, wirtschaftlichen und sich entwickelnden technologischen Aspekte.

7.

Die bereits bestehenden unterschiedlichen Formen der aktiven Bürgerschaft sollten als Ausgangspunkt für die Förderung der Demokratie und Quelle für neue Themen für die politische Tagesordnung genutzt werden.

8.

Die offene Koordinierungsmethode im Jugendbereich sollte bei der Ausarbeitung nationaler jugendpolitischer Programme und Strategien als Instrument für eine bessere Umsetzung der gemeinsamen Ziele stärker herangezogen werden.

KOMMEN WIE FOLGT ÜBEREIN:

1.

Die Relevanz und Gültigkeit der 2003 festgelegten gemeinsamen Zielsetzungen für die Einbeziehung und Information der Jugendlichen werden bestätigt.

2.

Die in der Anlage dargelegten Aktionslinien, die im Hinblick auf die gemeinsamen Zielsetzungen für die Einbeziehung und Information der Jugendlichen beschlossen wurden, werden angepasst und verbessert.

3.

Die Foren für Diskussion und Dialog mit den Jugendlichen, den in der Jugendarbeit und in Jugendorganisationen Tätigen sowie den Jugendforschern sollten von der lokalen bis zur europäischen Ebene besser strukturiert und ausgebaut werden.

4.

Die Meinungen und Anliegen der Jugendlichen sollten sowohl in Bottom-up- als auch Top-down-Dialogprozessen ermittelt werden, damit jene Aspekte ihres Lebens berücksichtigt werden, die sie selber für wichtig halten.

5.

Dieser strukturierte Dialog und seine Ergebnisse sollten bei der Politikgestaltung auf den relevanten Ebenen gebührend berücksichtigt werden.

6.

Es sollte ein informelles Forum aus Vertretern der Jugend, des amtierenden Ratsvorsitzes und seiner Nachfolger, des Europäischen Parlaments und der Kommission geschaffen werden; dieses Forum sollte regelmäßig zusammentreten, um die Kohärenz und Kontinuität der Agenda im Bereich Jugend zu gewährleisten.

7.

Um das europäische staatsbürgerliche Bewusstsein der Jugendlichen zu schärfen, sollten auch andere Initiativen, wie der Plan D der Kommission für Demokratie, Dialog und Diskussion, genutzt werden (9).

8.

Die bis 2009 im Rahmen des strukturierten Dialogs zu erörternden prioritären Themen sind: soziale Eingliederung und Vielfalt im Jahr 2007, interkultureller Dialog im Jahr 2008 und Perspektiven für die weitere Zusammenarbeit im Bereich Jugend im Jahr 2009. Diese Fragen sollten parallel zu den prioritären Themen, die im Rahmen der offenen Koordinierungsmethode im Bereich Jugend und des Europäischen Pakts für die Jugend verfolgt werden, und den horizontalen Prioritäten erörtert werden, die im Jugendbereich vereinbart wurden, beispielsweise Bekämpfung der Diskriminierung und Gesundheit. Diese Themen werden von den aufeinander folgenden Vorsitzen gemäß ihrem jeweiligen Arbeitsprogramm genauer formuliert.

FORDERN DIE MITGLIEDSTAATEN AUF,

1.

bis März 2007 diejenigen Aktionslinien für Beteiligung und Information zu ermitteln, auf die sie sich konzentrieren wollen, und konkrete Maßnahmen und/oder Aktionspläne für deren Umsetzung festzulegen;

2.

ein Verfahren zur Vorbereitung und Nachbetreuung einzuführen, um in Zusammenarbeit mit den relevanten Akteuren, unter anderem Jugendlichen, Jugendorganisationen, Jugendforschern sowie lokalen und regionalen Behörden, die wirksame Umsetzung der gemeinsamen Ziele sicherzustellen;

3.

sich bei den regionalen und lokalen Behörden, den Jugendorganisationen und der Jugend für die gemeinsamen Zielsetzungen im Bereich Beteiligung und Information einzusetzen und eng mit den regionalen und lokalen Behörden zusammenzuarbeiten, um die größtmögliche Umsetzung dieser Zielsetzungen sicherzustellen;

4.

bei der Berichterstattung über die gemeinsamen Zielsetzungen für ein besseres Verständnis und eine bessere Kenntnis der Jugendlichen Ende 2008 anzugeben, wie die ermittelten Aktionslinien für die gemeinsamen Zielsetzungen für die Einbeziehung und Information der Jugendlichen umgesetzt wurden;

NEHMEN ZUR KENNTNIS, DASS DIE KOMMISSION BEABSICHTIGT,

1.

eine jugendspezifische Eurobarometer-Umfrage durchzuführen;

2.

zur Stützung des strukturierten Dialogs europäische Jugendinformationsnetze zu mobilisieren;

3.

das Europäische Jugendportal weiterzuentwickeln;

4.

regelmäßig gemeinsam mit einschlägigen Partnern in den teilnehmenden Ländern eine Europäische Jugendwoche zu organisieren, an der Kommissionsmitglieder und Vertreter der anderen EU-Organe teilnehmen; dieser Woche sollte möglichst eine Anhörung über das Europäische Jugendportal vorangehen;

5.

Treffen mit jungen Menschen zu organisieren, die normalerweise keine Kontakte zu den EU-Organen haben.

FORDERN DIE MITGLIEDSTAATEN UND DIE KOMMISSION AUF,

1.

sicherzustellen, dass das offene Koordinierungsverfahren offen und transparent bleibt und dass die dadurch gewonnenen Informationen bestmöglich genutzt werden;

2.

einen kontinuierlichen und strukturierten Dialog zu unterstützen, damit ein rechtzeitiger und wirksamer Beitrag der jungen Menschen und anderer Akteure im Jugendbereich zur Gestaltung der politischen Maßnahmen, die Auswirkungen auf das Leben der Jugendlichen haben, sichergestellt ist;

3.

beim Aufbau dieses strukturierten Dialogs mit den einschlägigen Akteuren, unter anderem den lokalen und regionalen Behörden sowie mit Bildungsinstituten und Nichtregierungsorganisationen, zusammenzuarbeiten;

4.

dafür zu sorgen, dass der strukturierte Dialog all jene zusammenbringt, die unmittelbar oder mittelbar mit Jugendfragen befasst sind, um einen kohärenteren und sektorenübergreifenden Ansatz bei solchen Fragen zu entwickeln;

5.

einen umfassenden Ansatz für diesen Dialog mit jungen Menschen unter Einbeziehung jener, deren Bürgersinn in unterschiedlicher und innovativer Weise zum Ausdruck kommt, jener, die nicht organisiert sind, und jener, oder die geringere Chancen haben, zu verfolgen und die Bedingungen dafür zu schaffen, dass alle jungen Menschen sich gleichermaßen einbringen können;

6.

Peer-learning-Aktivitäten im Bereich Jugendinformation und Einbeziehung der Jugendlichen zu fördern, gegebenenfalls unter Mitwirkung europäischer Länder, die nicht Mitglied der EU sind;

7.

auf europäischer Ebene auf freiwilliger Basis eine Arbeitsgruppe einzurichten, die die praktischen Mittel zur Bewertung der Auswirkungen erörtert, die die Umsetzung der gemeinsamen Zielsetzungen im Bereich Information und Einbeziehung der jungen Menschen hat. Die Kommission ist aufgefordert, dem Rat über die Ergebnisse dieser Arbeitsgruppe Bericht zu erstatten;

8.

das Programm „Jugend in Aktion“ (2007-2013) zur Unterstützung dieses strukturierten Dialogs bestmöglich einzusetzen;

9.

die Umsetzung dieses strukturierten Dialogs auf nationaler und europäischer Ebene im Zusammenhang mit der Bewertung des europäischen Kooperationsrahmens im Jugendbereich 2009 zu erörtern.


(1)  ABl. C 168 vom 13.7.2002, S. 2.

(2)  ABl. C 295 vom 5.12.2003, S. 6.

(3)  Dok. 7619/1/05. Schlussfolgerung 37.

(4)  ABl. C 141 vom 10.6.2005, S. 5.

(5)  ABl. C 141 vom 10.6.2005, S. 3.

(6)  ABl. C 141 vom 10.6.2005, S. 1.

(7)  ABl. C 292 vom 24.11.05, S. 5.

(8)  Dok. 11957/06.

(9)  Dok. 14775/05 und 9393/06.


ANLAGE

MASSNAHMEN ZUR VERBESSERTEN UMSETZUNG DER GEMEINSAMEN ZIELSETZUNGEN IM BEREICH EINBEZIEHUNG UND INFORMATION DER JUGENDLICHEN

Die Mitgliedstaaten können unbeschadet der unterschiedlichen Zuständigkeiten der jeweiligen nationalen, regionalen und örtlichen Behörden die in der folgenden nicht erschöpfenden Liste aufgeführten Aktionslinien ihren Umständen und jeweiligen Prioritäten entsprechend übernehmen:

INFORMATION

1.   Zugang junger Menschen zu Informationsdiensten

a)

Entwicklung und Förderung kohärenter, übergreifender Jugendinformationsstrategien in den Mitgliedstaaten, die sich auf alle für junge Menschen relevanten Fragen erstrecken, insbesondere durch eine bessere Koordinierung der im eigenen Land vorhandenen Informationsdienste;

b)

Entwicklung internetgestützter Informations- und Beratungsdienste sowie anderer innovativer Konzepte im Bereich der Jugendinformation, z. B. mobile Jugendinformationseinheiten, um benachteiligten jungen Menschen den Zugang zu Informationen zu erleichtern;

2.   Qualität der Informationen

c)

Aus- und Weiterbildungsangebote an die für die Jugendinformation Verantwortlichen;

d)

Ausbau individueller Informations- und Beratungsdienste;

e)

Entwicklung von Jugendinformations- und Beratungsdiensten, die von den jungen Leuten selbst auf ihre Bedürfnisse zugeschnitten werden, und Nutzung jener Informationskanäle, die von Jugendlichen am meisten genutzt werden;

f)

optimale Nutzung bestehender Leitlinien für Mindestqualitätsstandards und/oder Entwicklung von Qualitätsstandards, um Informationen von hoher Qualität sicherzustellen;

g)

verbesserte Bewertung der Qualität der Information;

h)

Hinwirken darauf, dass die Ergebnisse der Jugendforschung in einer verständlichen und benutzerfreundlichen Form zur Verfügung stehen;

3.   Beteiligung junger Menschen an Informationstätigkeiten

i)

Ermutigung der Jugendorganisationen, Informationen über ihre zentrale Rolle beim Aufbau der Zivilgesellschaft zu verbreiten;

j)

Förderung der Mitwirkung junger Menschen an der Ausarbeitung und Bewertung von Strategien zur Unterrichtung der Öffentlichkeit;

k)

Ermutigung junger Menschen, sich an der Sammlung, Erstellung und Verbreitung von an Jugendliche gerichteten Informationen, die für diese Zielgruppe von Interesse sind, und an entsprechenden Beratungstätigkeiten zu beteiligen.

TEILNAHME

1.   Beteiligung junger Menschen am staatsbürgerlichen Leben

a)

Schaffung angemessener Voraussetzungen für die Arbeit von Jugendorganisationen und Jugendaktionsgruppen, beispielsweise durch finanzielle Unterstützung oder Bereitstellung von Fazilitäten für ihre Aktivitäten;

b)

Ermutigung zur Eröffnung umfassender und gleicher Teilnahmemöglichkeiten für alle Jugendlichen;

c)

Ermutigung junger Menschen und Jugendorganisationen zur Aufnahme von globalen Partnerschaften;

d)

Ermittlung neuer Formen der Beteiligung und Unterstützung von Pilotprojekten zu ihrer Förderung;

e)

Förderung eines strukturierten Dialogs mit jungen Menschen über für sie wichtige Fragen, indem sowohl nationale Jugendräte als auch junge Menschen, deren Engagement in neuen Formen der aktiven Bürgerschaft, wie Netzwerke und Aktionsgruppen, zum Ausdruck kommt, in den Konsultationsprozess eingebunden werden;

f)

Unterstützung der Entwicklung und Vernetzung partizipativer Strukturen auf lokaler Ebene, beispielsweise Jugendräte, die junge Menschen in die Arbeit der Beschlussfassungsorgane auf lokaler Ebene systematisch einbinden, und Mobilisierung der Unterstützung regionaler und lokaler Behörden;

g)

Gewährleistung einer systematischen Anhörung junger Menschen zu Fragen, die sie betreffen, und Förderung der Entwicklung und Durchführung lokaler Jugendinitiativen;

h)

Schaffung von sektorenübergreifenden Strategien auf nationaler Ebene und Einbeziehung junger Menschen bei ihrer Durchführung;

i)

Prüfung der Möglichkeiten für die Einrichtung von internetgestützten Vereinen;

j)

Entwicklung von Instrumenten zur Förderung der Beteiligung, wie die Leitlinien für partizipatorische Verfahren oder interaktive politische Beteiligungsforen im Internet;

2.   Stärkere Beteiligung junger Menschen am System der repräsentativen Demokratie

k)

Entwicklung praktischer Maßnahmen, mit denen unter Achtung der Werte Menschenwürde, Freiheit, Demokratie und Gleichheit sichergestellt wird, dass junge Menschen stärker in Institutionen der repräsentativen Demokratie mitarbeiten;

l)

bessere Nutzung der Informationstechnologie, um die Teilnahme junger Menschen an lokalen, nationalen, regionalen und Europawahlen zu erleichtern;

m)

gegebenenfalls Erwägung einer Diskussion über die Altersgrenze für das aktive Wahlrecht und volle Nutzung der in einigen Mitgliedstaaten gesammelten Erfahrungen;

3.   Unterstützung verschiedener Formen des Erwerbs von Partizipationskompetenz

n)

Entwicklung von Synergien mit Maßnahmen, die im Bildungsbereich getroffen werden. Auf europäischer Ebene kann dies durch einer engere Verknüpfung mit der offenen Koordinierungsmethode im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung geschehen. In den Mitgliedstaaten sollten geeignete Maßnahmen auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene, beispielsweise Initiativen in Schulen zur Förderung einer aktiven Staatsbürgerschaft entwickelt werden;

o)

Angebot von außerschulischen Lernmöglichkeiten für Jugendliche, die ihre Mitwirkung an der Entwicklung der Zivilgesellschaft erhöhen und die Verbindungen zwischen Schule und Zivilgesellschaft, Jugendorganisationen und lokaler Jugendarbeit verstärken. Jungen Menschen mit geringeren Chancen sollte besondere Aufmerksamkeit gelten;

p)

Entwicklung, Bewertung und Verbreitung der besten Praktiken bei der Demokratieerziehung und der Einbeziehung der Jugendlichen.


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