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Document 32023D1517

    Beschluss (GASP) 2023/1517 des Rates vom 20. Juli 2023 zur Änderung des Beschlusses 2014/512/GASP über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren

    ST/11291/2023/INIT

    ABl. L 184 vom 21.7.2023, p. 40–40 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, GA, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    Legal status of the document In force

    ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2023/1517/oj

    21.7.2023   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    L 184/40


    BESCHLUSS (GASP) 2023/1517 DES RATES

    vom 20. Juli 2023

    zur Änderung des Beschlusses 2014/512/GASP über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren

    DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

    gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 29,

    auf Vorschlag des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,

    in Erwägung nachstehender Gründe:

    (1)

    Am 31. Juli 2014 hat der Rat den Beschluss 2014/512/GASP (1) angenommen.

    (2)

    In seinen Schlussfolgerungen vom 29./30. Juni 2023 hat der Europäische Rat erneut den Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine, der eine offenkundige Verletzung der VN-Charta darstellt, verurteilt und auf die unverbrüchliche Unterstützung der Union für die Unabhängigkeit, Souveränität und territoriale Unversehrtheit der Ukraine innerhalb ihrer international anerkannten Grenzen und auf das naturgegebene Recht der Ukraine auf Selbstverteidigung gegen den Angriff Russlands hingewiesen. Der Europäische Rat verurteilte ferner auf das Schärfste die vorsätzliche Zerstörung des Staudamms am Wasserkraftwerk Kachowka und Russlands rechtswidrige Überführung ukrainischer Kinder und anderer Zivilpersonen nach Russland und Belarus.

    (3)

    Solange die rechtswidrigen Handlungen der Russischen Föderation weiterhin gegen das Verbot der Gewaltanwendung verstoßen, das eine zwingende Regel des Völkerrechts ist, ist es angezeigt, alle von der Union verhängten Maßnahmen aufrechtzuerhalten und erforderlichenfalls zusätzliche Maßnahmen zu ergreifen. Folglich sollte der Beschluss 2014/512/GASP um weitere sechs Monate verlängert werden.

    (4)

    Der Beschluss 2014/512/GASP sollte daher entsprechend geändert werden —

    HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

    Artikel 1

    Artikel 9 Absatz 1 des Beschlusses 2014/512/GASP erhält folgende Fassung:

    „(1)   Dieser Beschluss gilt bis zum 31. Januar 2024.“

    Artikel 2

    Dieser Beschluss tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

    Geschehen zu Brüssel am 20. Juli 2023.

    Im Namen des Rates

    Der Präsident

    J. BORRELL FONTELLES


    (1)  Beschluss 2014/512/GASP des Rates vom 31. Juli 2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren (ABl. L 229 vom 31.7.2014, S. 13).


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