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Document 32023D0991

Beschluss (EU) 2023/991 des Rates vom 15. Mai 2023 über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union im Internationalen Getreiderat in Bezug auf die Verlängerung des Getreidehandels-Übereinkommens von 1995 zu vertreten ist

ST/7998/2023/INIT

ABl. L 135 vom 23.5.2023, p. 114–115 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, GA, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

Legal status of the document In force

ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2023/991/oj

23.5.2023   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 135/114


BESCHLUSS (EU) 2023/991 DES RATES

vom 15. Mai 2023

über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union im Internationalen Getreiderat in Bezug auf die Verlängerung des Getreidehandels-Übereinkommens von 1995 zu vertreten ist

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 207 Absatz 4 Unterabsatz 1 in Verbindung mit Artikel 218 Absatz 9,

gestützt auf den Vorschlag der Europäischen Kommission,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Das Internationale Getreidehandels-Übereinkommen von 1995 (im Folgenden „Übereinkommen“) wurde von der Union mit dem Beschluss 96/88/EG des Rates (1) geschlossen und trat am 1. Juli 1995 in Kraft. Das Übereinkommen wurde für einen Zeitraum von drei Jahren geschlossen.

(2)

Gemäß Artikel 33 des Übereinkommens kann der Internationale Getreiderat das Übereinkommen um weitere Zeitabschnitte von jeweils höchstens zwei Jahren verlängern. Seit seinem Abschluss wurde das Übereinkommen regelmäßig um weitere Zeiträume von jeweils zwei Jahren verlängert. Das Übereinkommen wurde zuletzt mit Beschluss des Internationalen Getreiderats vom 7. Juni 2021 verlängert und bleibt bis zum 30. Juni 2023 in Kraft.

(3)

Auf seiner 58. Tagung am 14. Juni 2023 soll der Internationale Getreiderat über die Verlängerung des Übereinkommens um einen weiteren Zeitraum von bis zu zwei Jahren ab dem 1. Juli 2023 beschließen.

(4)

Die Union ist ein wichtiger Getreideerzeuger. Sie ist auch ein führender Ausführer von Weizen und Gerste und der weltweit größte Einführer von Mais. Die Union war von Anfang an ein aktives Mitglied des Internationalen Getreiderats, der eine wichtige Rolle bei der Stabilisierung der weltweiten Getreidemärkte und der Erhöhung der Ernährungssicherheit spielt. Die Verlängerung des Übereinkommens wäre daher im Interesse der Union.

(5)

Da der geplante Beschluss Rechtswirkungen für die Union haben wird, ist es angezeigt, den im Namen der Union auf der 58. Tagung des Internationalen Getreiderats zu vertretenden Standpunkt in Bezug auf die Verlängerung des Übereinkommens festzulegen —

HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

Artikel 1

Der Standpunkt, der im Namen der Union auf der 58. Tagung des Internationalen Getreiderats zu vertreten ist, besteht darin, für eine Verlängerung des Getreidehandels-Übereinkommens von 1995 um einen weiteren Zeitraum von bis zu zwei Jahren ab dem 1. Juli 2023 zu stimmen.

Artikel 2

Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.

Geschehen zu Brüssel am 15. Mai 2023.

Im Namen des Rates

Der Präsident

J. FORSSMED


(1)  Beschluss 96/88/EG des Rates vom 19. Dezember 1995 betreffend die Genehmigung der Internationalen Getreide-Übereinkunft von 1995, bestehend aus dem Getreidehandels-Übereinkommen und dem Nahrungsmittelhilfe-Übereinkommen durch die Europäische Gemeinschaft (ABl. L 21 vom 27.1.1996, S. 47).


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