Choose the experimental features you want to try

This document is an excerpt from the EUR-Lex website

Document 32023D0225

    Beschluss (Euratom) 2023/225 des Rates vom 30. Januar 2023 über die Verlängerung des Status der Hochtemperatur-Kernkraftwerk GmbH als gemeinsames Unternehmen

    ST/5101/2023/INIT

    ABl. L 32 vom 3.2.2023, p. 51–52 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, GA, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    Legal status of the document In force

    ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2023/225/oj

    3.2.2023   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    L 32/51


    BESCHLUSS (Euratom) 2023/225 DES RATES

    vom 30. Januar 2023

    über die Verlängerung des Status der Hochtemperatur-Kernkraftwerk GmbH als gemeinsames Unternehmen

    DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

    gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft, insbesondere auf Artikel 49,

    auf Vorschlag der Europäischen Kommission,

    in Erwägung nachstehender Gründe:

    (1)

    Mit der Entscheidung 74/295/Euratom (1) hat der Rat die Hochtemperatur-Kernkraftwerk GmbH (HKG) für die Dauer von 25 Jahren ab 1. Januar 1974 als gemeinsames Unternehmen errichtet.

    (2)

    Zweck der HKG war es, in Uentrop (Landkreis Unna) in der Bundesrepublik Deutschland ein Kernkraftwerk mit einer Leistung von rund 300 MWe zu bauen, einzurichten und zu betreiben.

    (3)

    Nachdem das Kernkraftwerk 1987 und 1988 in Betrieb war, wurde es am 1. September 1989 infolge technischer und wirtschaftlicher Schwierigkeiten endgültig abgeschaltet.

    (4)

    Seit dem 1. September 1989 bestand der Zweck der HKG darin, ein Stilllegungsprogramm für das Kernkraftwerk bis zum Stadium des sicheren Einschlusses durchzuführen und anschließend ein Überwachungsprogramm für die betreffenden eingeschlossenen kerntechnischen Anlagen umzusetzen.

    (5)

    Mit dem Beschluss 2011/362/Euratom (2) verlängerte der Rat den Status der HKG als gemeinsames Unternehmen bis zum 31. Dezember 2017, damit die HKG vor allem durch die Verminderung der finanziellen Belastung in der Lage war, ihre Stilllegungs- und Überwachungsprogramme durchzuführen.

    (6)

    Dieser Verlängerungszeitraum entsprach der Laufzeit der zwischen der Bundesrepublik Deutschland, dem Land Nordrhein-Westfalen sowie der HKG und ihren Gesellschaftern vereinbarten Finanzierungsregelung für die HKG.

    (7)

    Mit Schreiben vom 7. Oktober 2021 beantragte die HKG rückwirkend zum 1. Januar 2018 eine erneute Verlängerung des Status als gemeinsames Unternehmen bis zum 31. Dezember 2022, was der Laufzeit der zwischen der Bundesrepublik Deutschland, dem Land Nordrhein-Westfalen sowie der HKG und ihren Gesellschaftern im weiteren Verlauf vereinbarten Finanzierungsregelung für die HKG entspricht.

    (8)

    Daher sollte der Status der HKG als gemeinsames Unternehmen um den beantragten Zeitraum verlängert werden.

    (9)

    Nach dem 31. Dezember 2022 ist jede weitere Verlängerung des Status der HKG als gemeinsames Unternehmen an die Bedingung geknüpft, dass die HKG eine Stilllegungsgenehmigung beantragt —

    HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

    Artikel 1

    (1)   Der Status der Hochtemperatur-Kernkraftwerk GmbH (HKG) als gemeinsames Unternehmen im Sinne des Vertrags wird um fünf Jahre ab dem 1. Januar 2018 verlängert.

    (2)   Der Zweck der HKG besteht darin, ein Stilllegungsprogramm für das Kernkraftwerk in Uentrop (Landkreis Unna) in der Bundesrepublik Deutschland bis zum Stadium des sicheren Einschlusses durchzuführen und anschließend ein Überwachungsprogramm für die eingeschlossenen kerntechnischen Anlagen umzusetzen.

    Artikel 2

    Dieser Beschluss wird am Tag seiner Bekanntgabe wirksam.

    Artikel 3

    Dieser Beschluss ist an die HKG gerichtet.

    Geschehen zu Brüssel am 30. Januar 2023.

    Im Namen des Rates

    Der Präsident

    P. KULLGREN


    (1)  Entscheidung 74/295/Euratom des Rates vom 4. Juni 1974 über die Errichtung des gemeinsamen Unternehmens Hochtemperatur-Kernkraftwerk GmbH (HKG) (ABl. L 165 vom 20.6.1974, S. 7).

    (2)  Beschluss 2011/362/Euratom des Rates vom 17. Juni 2011 über die Verlängerung des Status der Hochtemperatur-Kernkraftwerk GmbH (HKG) als gemeinsames Unternehmen (ABl. L 163 vom 23.6.2011, S. 24).


    Top