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Document 32022D0119

Beschluss (EU) 2022/119 der Kommission vom 26. Januar 2022 zur Aufhebung des Beschlusses 2004/613/EG über die Einsetzung einer Beratenden Gruppe für die Lebensmittelkette sowie für Tier- und Pflanzengesundheit

C/2022/364

ABl. L 19 vom 28.1.2022, p. 71–71 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, GA, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

Legal status of the document In force

ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2022/119/oj

28.1.2022   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 19/71


BESCHLUSS (EU) 2022/119 DER KOMMISSION

vom 26. Januar 2022

zur Aufhebung des Beschlusses 2004/613/EG über die Einsetzung einer Beratenden Gruppe für die Lebensmittelkette sowie für Tier- und Pflanzengesundheit

DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Mit dem Beschluss 2004/613/EG der Kommission (1) wurde die Beratende Gruppe für die Lebensmittelkette sowie für Tier- und Pflanzengesundheit eingesetzt. Die Kommission hat diese Gruppe zu ihrem Arbeitsprogramm für Lebens- und Futtermittelsicherheit, Lebens- und Futtermittelkennzeichnung und -aufmachung, menschliche Ernährung im Zusammenhang mit dem Lebensmittelrecht, Tiergesundheit, Tierschutz und Pflanzengesundheit sowie zu allen Maßnahmen konsultiert, die sie in den oben genannten Bereichen zu treffen bzw. vorzuschlagen hatte.

(2)

Am 20. Mai 2020 nahm die Kommission die Strategie „Vom Hof auf den Tisch“ für ein faires, gesundes und umweltfreundliches Lebensmittelsystem (2) an.

(3)

Im Rahmen der Umsetzung der Strategie „Vom Hof auf den Tisch“ sind nun Interessenträger mit Fachkompetenz in diversen Bereichen zu konsultieren: Gesundheit, Ernährung, Marketing, Umwelt, Klima, nachhaltige Landwirtschaft, Agrarwissenschaften, Fischerei, Aquakultur und Sozialwissenschaften sowie für Lebensmittelsysteme relevante Aspekte des digitalen Wandels und der Finanzierung.

(4)

Das fachliche Spektrum, das im Zusammenhang mit der Umsetzung der Strategie „Vom Hof auf den Tisch“ abzudecken ist, reicht somit über die derzeit im Beschluss 2004/613/EG festgelegten Fachgebiete der Gruppe hinaus. Um die Einbeziehung eines größeren Kreises von Sachverständigen für die genannten Politikbereiche zu ermöglichen, sollte eine neue informelle Expertengruppe mit mehr Mitgliedern und erweiterten Aufgaben eingesetzt werden.

(5)

Somit ist es notwendig, den Beschluss 2004/613/EG aufzuheben.

(6)

Da das Mandat der Mitglieder der derzeitigen Beratenden Gruppe am 14. Juli 2022 ausläuft, sollte dieser Beschluss ab dem darauffolgenden Tag gelten —

HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

Artikel 1

Der Beschluss 2004/613/EG wird aufgehoben.

Artikel 2

Dieser Beschluss tritt am zwanzigsten Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Er gilt ab dem 15. Juli 2022.

Brüssel, den 26. Januar 2022

Für die Kommission

Die Präsidentin

Ursula VON DER LEYEN


(1)  Beschluss 2004/613/EG der Kommission vom 6. August 2004 über die Einsetzung einer Beratenden Gruppe für die Lebensmittelkette sowie für Tier- und Pflanzengesundheit (ABl. L 275 vom 25.8.2004, S. 17).

(2)  Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen — „Vom Hof auf den Tisch“ — eine Strategie für ein faires, gesundes und umweltfreundliches Lebensmittelsystem (COM(2020) 381 final).


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