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Document 32020R0562

    Durchführungsverordnung (EU) 2020/562 des Rates vom 23. April 2020 zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 401/2013 über restriktive Maßnahmen gegen Myanmar/Birma

    ST/6890/2020/INIT

    ABl. L 130 vom 24.4.2020, p. 23–24 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, GA, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    Legal status of the document In force

    ELI: http://data.europa.eu/eli/reg_impl/2020/562/oj

    24.4.2020   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    L 130/23


    DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2020/562 DES RATES

    vom 23. April 2020

    zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 401/2013 über restriktive Maßnahmen gegen Myanmar/Birma

    DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

    gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

    gestützt auf die Verordnung (EU) Nr. 401/2013 des Rates vom 2. Mai 2013 über restriktive Maßnahmen gegen Myanmar/Birma und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 194/2008 (1), insbesondere auf Artikel 4i,

    auf Vorschlag des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,

    in Erwägung nachstehender Gründe:

    (1)

    Der Rat hat am 2. Mai 2013 die Verordnung (EU) Nr. 401/2013 angenommen.

    (2)

    Gemäß Artikel 4i der Verordnung (EU) Nr. 401/2013 hat der Rat die in Anhang IV jener Verordnung enthaltene Liste der benannten Personen und Organisationen überprüft.

    (3)

    Zu einem Listeneintrag sind aktualisierte Informationen eingegangen.

    (4)

    Anhang IV der Verordnung (EU) Nr. 401/2013 sollte daher entsprechend geändert werden —

    HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:

    Artikel 1

    Anhang IV der Verordnung (EU) Nr. 401/2013 wird gemäß dem Anhang der vorliegenden Verordnung geändert.

    Artikel 2

    Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

    Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

    Geschehen zu Brüssel am 23. April 2020.

    Im Namen des Rates

    Der Präsident

    G. GRLIĆ RADMAN


    (1)  ABl. L 121 vom 3.5.2013, S. 1.


    ANHANG

    Eintrag 3 der Liste der Personen und Organisationen in Anhang IV der Verordnung (EU) Nr. 401/2013 erhält folgende Fassung:

     

    Name

    Angaben zur Identität

    Begründung

    Zeitpunkt der Aufnahme in die Liste

    „3.

    Than Oo

    Geburtsdatum: 12. Oktober 1973

    Geschlecht: männlich

    Militärische Kennziffer: BC 25723

    Brigadegeneral Than Oo war bis Mai 2018 Befehlshaber der 99. Leichten-Infanterie-Division der Streitkräfte Myanmars (Tatmadaw). In diesem Zusammenhang ist er verantwortlich für die von der 99. Leichten-Infanterie-Division begangenen Gräueltaten und schweren Menschenrechtsverletzungen gegen die Bevölkerungsgruppe der Rohingya im Bundesstaat Rakhine während der zweiten Jahreshälfte 2017. Dazu zählen rechtswidrige Tötungen, sexuelle Gewalt und das systematische Niederbrennen von Häusern und Gebäuden der Rohingya.

    25.6.2018“


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