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Document 32017D2414

    Beschluss (EU) 2017/2414 des Rates vom 25. September 2017 über den Abschluss — im Namen der Union — des Rahmenabkommens über Partnerschaft und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik der Philippinen andererseits

    ABl. L 343 vom 22.12.2017, p. 1–2 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    Legal status of the document In force

    ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2017/2414/oj

    22.12.2017   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    L 343/1


    BESCHLUSS (EU) 2017/2414 DES RATES

    vom 25. September 2017

    über den Abschluss — im Namen der Union — des Rahmenabkommens über Partnerschaft und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik der Philippinen andererseits

    DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

    gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf die Artikel 207 und 209 in Verbindung mit Artikel 218 Absatz 6 Buchstabe a,

    auf Vorschlag der Europäischen Kommission,

    nach Zustimmung des Europäischen Parlaments (1),

    in Erwägung nachstehender Gründe:

    (1)

    Gemäß dem Beschluss 2012/272/EU des Rates (2) wurde das Rahmenabkommen über Partnerschaft und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik der Philippinen andererseits (im Folgenden „Abkommen“) am 11. Juli 2012 vorbehaltlich seines Abschlusses unterzeichnet.

    (2)

    Das Abkommen sollte genehmigt werden —

    HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

    Artikel 1

    Das Rahmenabkommen über Partnerschaft und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik der Philippinen andererseits wird im Namen der Union genehmigt.

    Der Wortlaut des Abkommens ist diesem Beschluss beigefügt.

    Artikel 2

    Der Hohe Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik führt den Vorsitz in dem Gemischten Ausschuss nach Artikel 48 des Abkommens.

    Die Union bzw. gegebenenfalls die Union und die Mitgliedstaaten sind je nach Beratungsgegenstand im Gemischten Ausschuss vertreten.

    Artikel 3

    Der Präsident des Rates nimmt die in Artikel 57 Absatz 1 des Abkommens vorgesehene Notifikation im Namen der Union vor. (3)

    Artikel 4

    Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.

    Geschehen zu Brüssel am 25. September 2017.

    Im Namen des Rates

    Der Präsident

    M. MAASIKAS


    (1)  Zustimmung erteilt am 8. Juni 2016. (noch nicht im Amtsblatt veröffentlicht).

    (2)  Beschluss 2012/272/EU des Rates vom 14. Mai 2012 über die Unterzeichnung des Rahmenabkommens über Partnerschaft und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik der Philippinen andererseits im Namen der Union (ABl. L 134 vom 24.5.2012, S. 3).

    (3)  Der Tag des Inkrafttretens des Abkommens wird auf Veranlassung des Generalsekretariats des Rates im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.


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