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Document 32016D1316

Beschluss (EU) 2016/1316 des Rates vom 26. Juli 2016 zur Änderung des Beschlusses 2009/908/EU zur Festlegung von Maßnahmen für die Durchführung des Beschlusses des Europäischen Rates über die Ausübung des Vorsitzes im Rat und über den Vorsitz in den Vorbereitungsgremien des Rates

ABl. L 208 vom 2.8.2016, p. 42–44 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

Legal status of the document In force

ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2016/1316/oj

2.8.2016   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 208/42


BESCHLUSS (EU) 2016/1316 DES RATES

vom 26. Juli 2016

zur Änderung des Beschlusses 2009/908/EU zur Festlegung von Maßnahmen für die Durchführung des Beschlusses des Europäischen Rates über die Ausübung des Vorsitzes im Rat und über den Vorsitz in den Vorbereitungsgremien des Rates

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union,

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf den Beschluss 2009/881/EU des Europäischen Rates vom 1. Dezember 2009 über die Ausübung des Vorsitzes im Rat (1), insbesondere Artikel 4,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Mit dem Beschluss 2009/908/EU (2) hat der Rat die Reihenfolge, in der die Mitgliedstaaten der Europäischen Union den Vorsitz im Rat vom 1. Januar 2007 bis zum 30. Juni 2020 wahrnehmen, und die Einteilung dieser Reihenfolge der Vorsitze in Gruppen von drei Mitgliedstaaten festgelegt.

(2)

Die Europäische Union wurde am 1. Juli 2013 um Kroatien als neuen Mitgliedstaat erweitert.

(3)

Obwohl noch keine Mitteilung nach Artikel 50 EUV seitens seiner Regierung vorliegt, hat ein Mitgliedstaat öffentlich bekannt gegeben, dass er aus der Union austreten wird. Unbeschadet der Rechte und Pflichten jenes Mitgliedstaats sollte die Reihenfolge der Vorsitze im Rat geändert werden, um diesem Umstand Rechnung zu tragen.

(4)

Der Rat sollte die Reihenfolge festlegen, in der der Vorsitz im Rat in naher Zukunft wahrgenommen wird. Diese Reihenfolge sollte gemäß den in den Verträgen und in dem Beschluss 2009/881/EU des Europäischen Rates niedergelegten Kriterien bestimmt werden. Der Beschluss 2009/908/EU sollte entsprechend geändert werden —

HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

Artikel 1

Der Beschluss 2009/908/EU des Rates vom 1. Dezember 2009 zur Festlegung von Maßnahmen für die Durchführung des Beschlusses des Europäischen Rates über die Ausübung des Vorsitzes im Rat und über den Vorsitz in den Vorbereitungsgremien des Rates wird wie folgt geändert:

(1)

Artikel 1 erhält folgende Fassung:

„Artikel 1

Die Reihenfolge, in der die Mitgliedstaaten den Vorsitz im Rat vom 1. Juli 2017 bis zum 31. Dezember 2030 wahrnehmen, sowie die Einteilung dieser Reihenfolge der Vorsitze in Gruppen von drei Mitgliedstaaten ist in Anhang I festgelegt.“

(2)

Artikel 3 erhält folgende Fassung:

„Artikel 3

Der Rat beschließt vor dem 31. Dezember 2029 über die Reihenfolge, in der die Mitgliedstaaten den Vorsitz des Rates ab dem 1. Januar 2031 wahrnehmen werden.“

(3)

Der Wortlaut von Anhang I des Beschlusses 2009/908/EU des Rates wird durch den Wortlaut im Anhang des vorliegenden Beschlusses ersetzt.

Artikel 2

Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.

Er gilt ab dem 1. Juli 2017.

Er wird im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.

Geschehen zu Brüssel am 26. Juli 2016.

Im Namen des Rates

Der Präsident

M. LAJČÁK


(1)  ABl. L 315 vom 2.12.2009, S. 50.

(2)  Beschluss 2009/908/EU des Rates vom 1. Dezember 2009 zur Festlegung von Maßnahmen für die Durchführung des Beschlusses des Europäischen Rates über die Ausübung des Vorsitzes im Rat und über den Vorsitz in den Vorbereitungsgremien des Rates (ABl. L 322 vom 9.12.2009, S. 28).


ANHANG

„ANHANG I

Entwurf der Tabelle der Vorsitze im Rat  (*)

Niederlande (**)

Januar–Juni

2016

Slowakei (**)

Juli–Dezember

2016

Malta (**)

Januar–Juni

2017

Estland

Juli–Dezember

2017

Bulgarien

Januar–Juni

2018

Österreich

Juli–Dezember

2018

Rumänien

Januar–Juni

2019

Finnland

Juli–Dezember

2019

Kroatien

Januar–Juni

2020

Deutschland

Juli–Dezember

2020

Portugal

Januar–Juni

2021

Slowenien

Juli–Dezember

2021

Frankreich

Januar–Juni

2022

Tschechische Republik

Juli–Dezember

2022

Schweden

Januar–Juni

2023

Spanien

Juli–Dezember

2023

Belgien

Januar–Juni

2024

Ungarn

Juli–Dezember

2024

Polen

Januar–Juni

2025

Dänemark

Juli–Dezember

2025

Zypern

Januar–Juni

2026

Irland

Juli–Dezember

2026

Litauen

Januar–Juni

2027

Griechenland

Juli–Dezember

2027

Italien

Januar–Juni

2028

Lettland

Juli–Dezember

2028

Luxemburg

Januar–Juni

2029

Niederlande

Juli–Dezember

2029

Slowakei

Januar–Juni

2030

Malta

Juli–Dezember

2030


(*)  Unbeschadet der Rechte und Pflichten des Vereinigten Königreichs als Mitgliedstaat.

(**)  Der derzeitige Dreiervorsitz wurde zu Informationszwecken aufgenommen.“


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