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Document 32016D0982
Council Decision (CFSP) 2016/982 of 17 June 2016 amending Decision 2014/386/CFSP concerning restrictive measures in response to the illegal annexation of Crimea and Sevastopol
Beschluss (GASP) 2016/982 des Rates vom 17. Juni 2016 zur Änderung des Beschlusses 2014/386/GASP über restriktive Maßnahmen als Reaktion auf die rechtswidrige Eingliederung der Krim und Sewastopols durch Annexion
Beschluss (GASP) 2016/982 des Rates vom 17. Juni 2016 zur Änderung des Beschlusses 2014/386/GASP über restriktive Maßnahmen als Reaktion auf die rechtswidrige Eingliederung der Krim und Sewastopols durch Annexion
ABl. L 161 vom 18.6.2016, p. 40–40
(BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
In force
Relation | Act | Comment | Subdivision concerned | From | To |
---|---|---|---|---|---|
Modifies | 32014D0386 | Ersetzung | Artikel 5 Absatz 2 | 19/06/2016 | |
Extended validity | 32014D0386 | 19/06/2016 | 23/06/2017 |
18.6.2016 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
L 161/40 |
BESCHLUSS (GASP) 2016/982 DES RATES
vom 17. Juni 2016
zur Änderung des Beschlusses 2014/386/GASP über restriktive Maßnahmen als Reaktion auf die rechtswidrige Eingliederung der Krim und Sewastopols durch Annexion
DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —
gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 29,
auf Vorschlag der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) |
Der Rat hat am 23. Juni 2014 den Beschluss 2014/386/GASP (1) angenommen. |
(2) |
Der Rat erkennt die rechtswidrige Annexion der Krim und von Sewastopol durch die Russische Föderation nicht an und verurteilt sie weiterhin, und er ist weiter fest entschlossen, seine Politik der Nichtanerkennung uneingeschränkt umzusetzen. |
(3) |
Auf der Grundlage einer Überprüfung des Beschlusses 2014/386/GASP sollten die restriktiven Maßnahmen bis zum 23. Juni 2017 verlängert werden. |
(4) |
Der Beschluss 2014/386/GASP sollte daher entsprechend geändert werden — |
HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:
Artikel 1
Artikel 5 Absatz 2 des Beschlusses 2014/386/GASP erhält folgende Fassung:
„Dieser Beschluss gilt bis zum 23. Juni 2017.“
Artikel 2
Dieser Beschluss tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Geschehen zu Brüssel am 17. Juni 2016.
Im Namen des Rates
Der Präsident
J.R.V.A. DIJSSELBLOEM
(1) Beschluss 2014/386/GASP des Rates vom 23. Juni 2014 über restriktive Maßnahmen als Reaktion auf die rechtswidrige Eingliederung der Krim und Sewastopols durch Annexion (ABl. L 183 vom 24.6.2014, S. 70).