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Document 32014D0378

    Beschluss Nr. 378/2014/EU des Rates vom 12. Juni 2014 zur Änderung der Entscheidung 2004/162/EG betreffend die Sondersteuer „octroi de mer“ in den französischen überseeischen Departements hinsichtlich ihrer Geltungsdauer

    ABl. L 182 vom 21.6.2014, p. 9–10 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    Legal status of the document In force

    ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2014/378/oj

    21.6.2014   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    L 182/9


    BESCHLUSS Nr. 378/2014/EU DES RATES

    vom 12. Juni 2014

    zur Änderung der Entscheidung 2004/162/EG betreffend die Sondersteuer „octroi de mer“ in den französischen überseeischen Departements hinsichtlich ihrer Geltungsdauer

    DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

    gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 349,

    auf Vorschlag der Europäischen Kommission,

    nach Zuleitung des Entwurfs des Gesetzgebungsakts an die nationalen Parlamente,

    nach Stellungnahme des Europäischen Parlaments,

    gemäß einem besonderen Gesetzgebungsverfahren,

    in Erwägung nachstehender Gründe:

    (1)

    Mit der Entscheidung 2004/162/EG des Rates (1) wird Frankreich ermächtigt, die in den französischen überseeischen Departements hergestellten, im Anhang jener Entscheidung genannten Erzeugnisse ganz oder teilweise von der Sondersteuer „octroi de mer“ zu befreien. Die Abweichung zwischen den Steuersätzen auf lokal hergestellte Erzeugnisse und den Steuersätzen auf sonstige Erzeugnisse darf je nach Erzeugnis 10, 20 oder 30 Prozentpunkte nicht überschreiten. Diese Steuerbefreiungen oder -ermäßigungen stellen spezielle Maßnahmen zum Ausgleich der in Artikel 349 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) aufgeführten Sachzwänge dar, denen die Gebiete in äußerster Randlage unterliegen und die dazu führen, dass lokale Unternehmen höhere Produktionskosten haben und ihre Erzeugnisse gegenüber ähnlichen Erzeugnissen, die aus dem französischen Mutterland, den anderen Mitgliedstaaten oder Nichtmitgliedstaaten stammen, weniger wettbewerbsfähig sind. Durch diese vollständige oder teilweise Befreiung der einheimischen Produktion von der Sondersteuer „octroi de mer“ können die Schaffung, Aufrechterhaltung und Entwicklung der einheimischen Produktion gefördert werden. Gemäß der Entscheidung 2004/162/EG sind die französischen Behörden ermächtigt, diese Steuerbefreiung oder Steuerermäßigung bis zum 1. Juli 2014 anzuwenden.

    (2)

    Frankreich ist der Auffassung, dass die Schwierigkeiten, mit denen die Gebiete in äußerster Randlage konfrontiert sind, nach wie vor bestehen, und hat bei der Europäischen Kommission beantragt, über den 1. Juli 2014 hinaus bis zum 31. Dezember 2020 ein differenziertes Steuersystem beibehalten zu können.

    (3)

    Die Prüfung der Listen mit Erzeugnissen, bei denen Frankreich die Anwendung einer differenzierten Besteuerung beantragt hat, ist jedoch sehr arbeitsaufwändig, da für jedes einzelne Erzeugnis überprüft werden muss, ob eine differenzierte Besteuerung gerechtfertigt und verhältnismäßig ist, wobei sicherzustellen ist, dass eine solche differenzierte Besteuerung nicht die Integrität und Kohärenz der Rechtsordnung der Union, die auch den Binnenmarkt und die gemeinsamen Politiken umfasst, beeinträchtigt.

    (4)

    Bislang konnte diese Prüfung noch nicht abgeschlossen werden, da die Anzahl der betreffenden Erzeugnisse bedeutend ist und umfangreiche Informationen insbesondere zur Quantifizierung der Produktionsmehrkosten, durch die lokale Erzeugnisse benachteiligt werden, und zur Struktur der Märkte für die betreffenden Erzeugnisse zu sammeln sind.

    (5)

    Sollte vor dem 1. Juli 2014 kein Vorschlag angenommen werden, besteht insofern die Gefahr eines rechtlichen Vakuums, als die Anwendung einer differenzierten Besteuerung in den französischen Gebieten in äußerster Randlage nach dem 1. Juli 2014 nicht mehr möglich wäre.

    (6)

    Um die Prüfung der Erzeugnisse, für die Frankreich die Anwendung einer differenzierten Besteuerung beantragt hat, abzuschließen und um der Kommission die Zeit zu geben, einen ausgewogenen Vorschlag zu unterbreiten, in dem die verschiedenen auf dem Spiel stehenden Interessen berücksichtigt werden, ist eine zusätzliche Frist von sechs Monaten erforderlich.

    (7)

    Die Entscheidung 2004/162/EG sollte daher entsprechend geändert werden —

    HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

    Artikel 1

    In Artikel 1 Absatz 1 der Entscheidung 2004/162/EG wird das Datum „1. Juli 2014“ ersetzt durch „31. Dezember 2014“.

    Artikel 2

    Dieser Beschluss gilt ab dem 1. Juli 2014.

    Artikel 3

    Dieser Beschluss ist an die Französische Republik gerichtet.

    Geschehen zu Luxemburg am 12. Juni 2014.

    Im Namen des Rates

    Der Präsident

    Y. MANIATIS


    (1)  Entscheidung 2004/162/EG des Rates vom 10. Februar 2004 betreffend die Sondersteuer „octroi de mer“ in den französischen überseeischen Departements und zur Verlängerung der Geltungsdauer der Entscheidung 89/688/EWG (ABl. L 52 vom 21.2.2004, S. 64).


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