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Document 32009R0689

Verordnung (EG) Nr. 689/2009 der Kommission vom 29. Juli 2009 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 329/2007 des Rates über restriktive Maßnahmen gegen die Demokratische Volksrepublik Korea

ABl. L 199 vom 31.7.2009, p. 3–5 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

Dieses Dokument wurde in einer Sonderausgabe veröffentlicht. (HR)

Legal status of the document No longer in force, Date of end of validity: 31/08/2017; Stillschweigend aufgehoben durch 32017R1509

ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2009/689/oj

31.7.2009   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 199/3


VERORDNUNG (EG) Nr. 689/2009 DER KOMMISSION

vom 29. Juli 2009

zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 329/2007 des Rates über restriktive Maßnahmen gegen die Demokratische Volksrepublik Korea

DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN —

gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft,

gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 329/2007 des Rates (1), insbesondere auf Artikel 13 Buchstaben a und d,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 329/2007 enthält die vom Sanktionsausschuss oder vom Sicherheitsrat der Vereinten Nationen festgelegten Güter mit doppeltem Verwendungszweck im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1334/2000 des Rates über eine Gemeinschaftsregelung für die Kontrolle der Ausfuhr von Gütern und Technologien mit doppeltem Verwendungszweck (2), die für Nordkoreas Nuklearprogramme oder seine Programme für andere Massenvernichtungswaffen oder für ballistische Flugkörper verwendet werden könnten und auf die die Verbote des Artikels 2 Absätze 1 und 3 der Verordnung (EG) Nr. 329/2007 Anwendung finden sollten.

(2)

Am 16. Juli 2009 legte der Sanktionsausschuss fest, dass diese Verbote für bestimmte Güter gelten sollten. Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 329/2007 ist deshalb entsprechend zu ändern.

(3)

Gemäß Artikel 6 der Verordnung (EG) Nr. 329/2007 umfasst ihr Anhang IV die vom Sanktionsausschuss oder vom Sicherheitsrat der Vereinten Nationen benannten Personen, Organisationen und Einrichtungen, deren Gelder und wirtschaftlichen Ressourcen eingefroren werden.

(4)

Der Sanktionsausschuss legte am 16. Juli 2009 fest, dass die Gelder und wirtschaftlichen Ressourcen bestimmter natürlicher und juristischer Personen, Organisationen und Einrichtungen einzufrieren sind.

(5)

Anhang IV ist deshalb entsprechend zu ändern.

(6)

Damit die Wirksamkeit der in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen gewährleistet ist, sollte diese Verordnung sofort in Kraft treten —

HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:

Artikel 1

Die Anhänge I und IV der Verordnung (EG) Nr. 329/2007 werden gemäß den Anhängen I und II dieser Verordnung geändert.

Artikel 2

Diese Verordnung tritt am Tag ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Brüssel, den 29. Juli 2009

Für die Kommission

Eneko LANDÁBURU

Generaldirektor für Außenbeziehungen


(1)  ABl. L 88 vom 29.3.2007, S. 1.

(2)  ABl. L 159 vom 30.6.2000, S. 1.


ANHANG I

Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 329/2007 wird wie folgt geändert:

Die Liste I.1 Werkstoffe, Chemikalien, „Mikroorganismen“ und „Toxine“, Unterabschnitt I.1A Güter, wird um folgende Einträge ergänzt:

„I.1A.058

Grafit, der nicht unter I.0A.012 und I.1A.028 erfasst ist, und zwar:

Grafit, der für die Verwendung in Funkenerosionsmaschinen entwickelt wurde oder dafür bestimmt ist

I.1A.059

‚Faser- oder fadenförmige Materialien‘, die nicht unter I.1A.024 und I.1A.034 erfasst sind, und zwar:

‚Faser- oder fadenförmige Materialien‘ aus Para-Aramid (Kevlar® oder Kevlar®-ähnliche Materialien)“


ANHANG II

Anhang IV der Verordnung (EG) Nr. 329/2007 wird wie folgt geändert:

1.

Die Liste „Natürliche Personen“ wird um folgende Einträge ergänzt:

a)

Han Yu-ro. Funktion: Direktor der Ryongaksan General Trading Corporation. Sonstige Angaben: Beteiligt am Programm für ballistische Flugkörper der Demokratischen Volksrepublik Korea.

b)

Hwang Sok-hwa. Funktion: Direktor des General Bureau of Atomic Energy (Generalbüro für Atomenergie — GBAE). Sonstige Angaben: Als Leiter des Scientific Guidance Bureau (Büro für Wissenschaftliche Beratung) im GBAE am Nuklearprogramm der Demokratischen Volksrepublik Korea beteiligt; war Mitglied des Science Committee (Wissenschaftsausschuss) des Joint Institute for Nuclear Research (Gemeinsames Kernforschungszentrum).

c)

Ri Hong-sop. Geburtsjahr: 1940. Funktion: Ehemaliger Director des Yongbyon Nuclear Research Centre (Kernforschungszentrum Yongbyon). Sonstige Angaben: Beaufsichtigte drei für die Produktion von waffenfähigem Plutonium zentrale Anlagen (Brennstoffherstellungsanlage, Kernreaktor und Wiederaufbereitungsanlage).

d)

Ri Je-son (auch Ri Che-son). Geburtsjahr: 1938. Funktion: Direktor des GBAE, das federführend für das Nuklearprogramm der Demokratischen Volksrepublik Korea verantwortlich ist. Sonstige Angaben: Unterstützt verschiedene Anstrengungen im Nuklearbereich, u. a. Verwaltung des Kernforschungszentrums Yongbyon durch dass GBAE und die Namchongang Trading Corporation.

e)

Yun Ho-jin (auch Yun Ho-chin). Geburtsdatum: 13.10.1944. Funktion: Direktor der Namchongang Trading Corporation. Sonstige Angaben: Beaufsichtigt die Einfuhr von Materialien, die für das Uran-Anreicherungsprogramm benötigt werden.

2.

Die Liste „Juristische Personen, Organisationen und Einrichtungen“ wird um folgende Einträge ergänzt:

a)

General Bureau of Atomic Energy (Generalbüro für Atomenergie — GBAE); (auch General Department of Atomic Energy — Allgemeine Abteilung für Atomenergie, GDAE). Adresse: Haeudong, Pyongchen District, Pjöngjang, Demokratische Volksrepublik Korea. Sonstige Angaben: Das GBAE ist für das Nuklearprogramm der Demokratischen Volksrepublik Korea verantwortlich, zu dem auch das Kernforschungszentrum Yongbyon und dessen Forschungsreaktor für die Plutoniumproduktion (5 MW bzw. 25 MWt) sowie dessen Brennstoffherstellungs- und Wiederaufbereitungsanlage gehören. Das GBAE hat sich mit der Internationalen Atomenergie-Organisation (IAEO) zu Gesprächen und Diskussionen über Kernenergiefragen getroffen. Das GBAE ist als wichtigste Agentur der Regierung der Demokratischen Volksrepublik Korea für die Nuklearprogramme des Landes, einschließlich der operativen Leitung des Kernforschungszentrums Yongbyon, zuständig.

b)

Hongkong Electronics (auch Hongkong Electronics Kish Co.). Adresse: Sanaee St., Kish Island, Iran. Sonstige Angaben: a) Steht im Eigentum oder unter der Kontrolle der oder handelt im Namen der oder behauptet, für oder im Namen der Tanchon Commercial Bank und der KOMID (Korea Mining Development Trading Corporation) zu handeln; b) seit 2007 hat Hongkong Electronics im Namen der Tanchon Commercial Bank und der KOMID (beide im April 2009 vom VN-Sanktionsausschuss in die Liste aufgenommen) in Millionenhöhe (in USD) Gelder, die im Zusammenhang mit der Verbreitung von Kernwaffen stehen, transferiert. Hongkong Electronics hat im Namen der KOMID den Geldtransfer von Iran in die Demokratische Volksrepublik Korea ermöglicht.

c)

Korea Hyoksin Trading Corporation (auch Korea Hyoksin Export and Import Corporation). Adresse: Rakwon-dong, Pothonggang District, Pjöngjang, Demokratische Volksrepublik Korea. Sonstige Angaben: a) Sitz in Pjöngjang, Demokratische Volksrepublik Korea; b) ein Unternehmen der Demokratischen Volksrepublik Korea, das der Korea Ryonbong General Corporation (im April 2009 vom VN-Sanktionsausschuss in die Liste aufgenommen) unterstellt und an der Entwicklung von Massenvernichtungswaffen beteiligt ist.

d)

Korean Tangun Trading Corporation. Sonstige Angaben: a) Sitz in Pjöngjang, Demokratische Volksrepublik Korea; b) ist der Second Academy of Natural Sciences (Zweite Akademie der Naturwissenschaften) der Demokratischen Volksrepublik Korea unterstellt und im Wesentlichen für die Beschaffung von Grundstoffen und Technologien verantwortlich, die die Demokratische Volksrepublik Korea für ihre Forschungs- und Entwicklungsprogramme im Verteidigungsbereich benötigt; hierzu zählen unter anderem Massenvernichtungswaffen und Trägersysteme und deren Beschaffung, einschließlich Materialien, die nach den einschlägigen multilateralen Kontrollregelungen der Kontrolle unterliegen oder verboten sind.

e)

Namchongang Trading Corporation (auch a) NCG, b) Namchongang Trading, c) Nam Chon Gang Corporation, d) Nomchongang Trading Co., e) Nam Chong Gan Trading Corporation). Sonstige Angaben: a) Sitz in Pjöngjang, Demokratische Volksrepublik Korea; b) Namchongang ist eine Handelsgesellschaft der Demokratischen Volksrepublik Korea, die dem GBAE untersteht. Namchongang war an der Beschaffung von Vakuumpumpen japanischen Ursprungs, die in einer kerntechnischen Anlage der Demokratischen Volksrepublik Korea entdeckt wurden, sowie an der Beschaffung von Nukleartechnologie in Verbindung mit einem deutschen Staatsangehörigen beteiligt. Sie war ferner am Erwerb von Aluminiumröhren und anderer Ausrüstung beteiligt, die sich besonders für ein Uran-Anreicherungsprogramm aus den späten 1990er Jahren eignete. Ihr Repräsentant ist ein früherer Diplomat, der als Vertreter der Demokratischen Volksrepublik Korea bei der Inspektion der kerntechnischen Anlagen von Yongbyon durch die Internationale Atomenergie-Organisation (IAEO) 2007 tätig war. Angesichts der Proliferationsaktivitäten der Demokratischen Volksrepublik Korea in der Vergangenheit sind die Proliferationsaktivitäten von Namchongang äußerst besorgniserregend.


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