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Document 32009D0416

2009/416/EG: Entscheidung des Rates vom 27. April 2009 über das Bestehen eines übermäßigen Defizits in Irland

ABl. L 135 vom 30.5.2009, p. 23–24 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

Legal status of the document No longer in force, Date of end of validity: 20/06/2016; Aufgehoben durch 32016D1000

ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2009/416/oj

30.5.2009   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 135/23


ENTSCHEIDUNG DES RATES

vom 27. April 2009

über das Bestehen eines übermäßigen Defizits in Irland

(2009/416/EG)

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, insbesondere auf Artikel 104 Absatz 6,

auf Empfehlung der Kommission,

unter Berücksichtigung der Bemerkungen Irlands,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Nach Artikel 104 des Vertrags vermeiden die Mitgliedstaaten übermäßige öffentliche Defizite.

(2)

Der Stabilitäts- und Wachstumspakt beruht auf dem Ziel einer gesunden öffentlichen Finanzlage als Mittel zur Verbesserung der Voraussetzungen für Preisstabilität und ein kräftiges tragfähiges Wachstum, das der Schaffung von Arbeitsplätzen förderlich ist.

(3)

Das Verfahren bei einem übermäßigen Defizit nach Artikel 104, das durch die (zum Stabilitäts- und Wachstumspakt gehörende) Verordnung (EG) Nr. 1467/97 des Rates vom 7. Juli 1997 über die Beschleunigung und Klärung des Verfahrens bei einem übermäßigen Defizit (1) näher geregelt wird, sieht eine Entscheidung über das Bestehen eines übermäßigen Defizits vor. Das Protokoll über das Verfahren bei einem übermäßigen Defizit im Anhang zum Vertrag enthält weitere Bestimmungen zur Durchführung des Verfahrens bei einem übermäßigen Defizit. In der Verordnung (EG) Nr. 3605/93 des Rates (2) werden detaillierte Regeln und Definitionen für die Anwendung des genannten Protokolls festgelegt.

(4)

Im Jahr 2005 wurde der Stabilitäts- und Wachstumspakt geändert, um die Haushaltsdisziplin stärker zu verankern, seine Effizienz und wirtschaftlichen Grundlagen zu stärken und die langfristige Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen zu gewährleisten. Ferner sollte sichergestellt werden, dass der wirtschaftliche und budgetäre Hintergrund auf allen Stufen des Defizitverfahrens in vollem Umfang berücksichtigt wird. Auf diese Weise bietet der Stabilitäts- und Wachstumspakt einen Rahmen, der die Politik der Regierungen zur umgehenden Wiederherstellung einer soliden Haushaltsposition mit Rücksicht auf die Wirtschaftslage unterstützt.

(5)

Nach Artikel 104 Absatz 5 des Vertrags hat die Kommission dem Rat eine Stellungnahme vorzulegen, wenn sie der Auffassung ist, dass in einem Mitgliedstaat ein übermäßiges Defizit besteht oder sich ergeben könnte. Unter Berücksichtigung ihres Berichts nach Artikel 104 Absatz 3 und nach Stellungnahme des Wirtschafts- und Finanzausschusses gemäß Artikel 104 Absatz 4 gelangte die Kommission zu der Auffassung, dass in Irland ein übermäßiges Defizit besteht. Die Kommission hat dem Rat daher am 24. März 2009 eine entsprechende Stellungnahme zu Irland vorgelegt (3).

(6)

Nach Artikel 104 Absatz 6 des Vertrags hat der Rat die Bemerkungen, die der betreffende Mitgliedstaat gegebenenfalls abzugeben wünscht, zu berücksichtigen, bevor er nach Prüfung der Gesamtlage entscheidet, ob ein übermäßiges Defizit besteht. Im Falle Irlands führt die Prüfung der Gesamtlage zu folgenden Schlussfolgerungen.

(7)

Laut dem aktualisierten Stabilitätsprogramm erreichte das gesamtstaatliche Defizit Irlands 2008 einen Stand von 6,3 % des BIP und lag damit über dem Referenzwert von 3 % des BIP. Das Defizit liegt nicht in der Nähe des Referenzwertes von 3 % des BIP, jedoch kann die Überschreitung des Referenzwertes von 3 % des BIP als Ausnahme angesehen werden. Sie ist insbesondere Folge eines schweren Wirtschaftsabschwungs im Sinne des Vertrags und des Stabilitäts- und Wachstumspakts. Laut der Zwischenprognose der Kommissionsdienststellen vom Januar 2009 wird das reale BIP-Wachstum 2008 in Irland stark negativ ausfallen, und zwar mit -2,0 % noch etwas schlechter als die von den irischen Behörden in ihrem Nachtrag zur aktualisierten Fassung des Stabilitätsprogramms prognostizierten -1,4 %.

(8)

Die Überschreitung des Referenzwertes kann somit nicht als nur vorübergehend angesehen werden. Nach der Zwischenprognose der Kommissionsdienststellen vom Januar 2009 wird sich das Defizit unter Berücksichtigung der im Haushalt 2009 für das laufende Jahr vorgesehenen Maßnahmen (jedoch ohne das im Februar 2009 angekündigte zusätzliche Konsolidierungspaket im Umfang von 1 % des BIP) im Jahr 2009 auf 11 % des BIP ausweiten und unter der Annahme einer unveränderten Politik bis 2010 noch bis auf 13 % des BIP anwachsen. Das Defizitkriterium des Vertrags ist somit nicht erfüllt.

(9)

Der gesamtstaatliche Bruttoschuldenstand lag 2008 bei 40,6 % des BIP und blieb damit unter dem Referenzwert von 60 % des BIP. Nach der Zwischenprognose der Kommissionsdienststellen vom Januar 2009 dürfte der Schuldenstand allerdings weiter rasch ansteigen und bis 2010 den Referenzwert von 60 % des BIP doch noch überschreiten.

(10)

Gemäß Artikel 2 Absatz 4 der Verordnung (EG) Nr. 1467/97 können „einschlägige Faktoren“ bei der Entscheidung des Rates über das Bestehen eines übermäßigen Defizits nach Artikel 104 Absatz 6 nur dann berücksichtigt werden, wenn die doppelte Bedingung — dass das Defizit in der Nähe des Referenzwertes bleibt und der Referenzwert vorübergehend überschritten wird — vollständig erfüllt ist. Dies trifft im Falle Irlands nicht zu. Bei der vorliegenden Entscheidung werden daher keine sonstigen einschlägigen Faktoren berücksichtigt —

HAT FOLGENDE ENTSCHEIDUNG ERLASSEN:

Artikel 1

Nach Prüfung der Gesamtlage ist festzustellen, dass in Irland ein übermäßiges Defizit besteht.

Artikel 2

Diese Entscheidung ist an die Republik Irland gerichtet.

Geschehen zu Luxemburg am 27. April 2009.

Im Namen des Rates

Der Präsident

A. VONDRA


(1)  ABl. L 209 vom 2.8.1997, S. 6.

(2)  ABl. L 332 vom 31.12.1993, S. 7.

(3)  Alle Dokumente zum Defizitverfahren gegen Irland finden sich auf folgender Website:

http://ec.europa.eu/economy_finance/netstartsearch/pdfsearch/pdf.cfm?mode=_m2


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