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Document 32007D0004

2007/4/EG,Euratom: Beschluss des Rates vom 1. Januar 2007 zur Änderung seiner Geschäftsordnung

ABl. L 1 vom 4.1.2007, p. 9–10 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
ABl. L 4M vom 8.1.2008, p. 6–7 (MT)

Dieses Dokument wurde in einer Sonderausgabe veröffentlicht. (HR)

Legal status of the document In force

ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2007/4(1)/oj

4.1.2007   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 1/9


BESCHLUSS DES RATES

vom 1. Januar 2007

zur Änderung seiner Geschäftsordnung

(2007/4/EG, Euratom)

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, insbesondere auf Artikel 207 Absatz 3 Unterabsatz 1,

gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft, insbesondere auf Artikel 121 Absatz 3,

gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 28 Absatz 1 und Artikel 41 Absatz 1,

gestützt auf Artikel 2 Absatz 2 des Anhangs III der Geschäftsordnung des Rates (1),

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Artikel 11 Absatz 5 der Geschäftsordnung des Rates (nachstehend „Geschäftsordnung“ genannt) sieht vor, dass für den Fall, dass ein Beschluss des Rates mit qualifizierter Mehrheit zu fassen ist und ein Mitglied des Rates einen entsprechenden Antrag stellt, überprüft wird, ob die Mitgliedstaaten, die diese qualifizierte Mehrheit bilden, mindestens 62 % der gemäß den in Artikel 1 des Anhangs III der Geschäftsordnung enthaltenen Bevölkerungszahlen berechneten Gesamtbevölkerung der Europäischen Union repräsentieren.

(2)

Artikel 2 Absatz 2 des Anhangs III der Geschäftsordnung mit den Durchführungsvorschriften zu den Bestimmungen über die Stimmengewichtung im Rat sieht vor, dass der Rat mit Wirkung vom 1. Januar jedes Jahres die in Artikel 1 jenes Anhangs genannten Zahlen auf der Grundlage der zum 30. September des Vorjahres beim Statistischen Amt der Europäischen Gemeinschaften verfügbaren Daten aktualisiert.

(3)

Die Geschäftsordnung sollte daher entsprechend angepasst werden —

BESCHLIESST:

Artikel 1

Artikel 1 des Anhangs III der Geschäftsordnung erhält folgende Fassung:

„Artikel 1

Zum Zwecke der Anwendung von Artikel 205 Absatz 4 des EG-Vertrags, von Artikel 118 Absatz 4 des Euratom-Vertrags sowie von Artikel 23 Absatz 2 Unterabsatz 3 und Artikel 34 Absatz 3 des EU-Vertrags gelten für die einzelnen Mitgliedstaaten für den Zeitraum vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2007 folgende Bevölkerungszahlen:

Mitgliedstaat

Bevölkerung

(× 1 000)

Deutschland

82 438,0

Frankreich

62 886,2

Vereinigtes Königreich

60 421,9

Italien

58 751,7

Spanien

43 758,3

Polen

38 157,1

Rumänien

21 610,2

Niederlande

16 334,2

Griechenland

11 125,2

Portugal

10 569,6

Belgien

10 511,4

Tschechische Republik

10 251,1

Ungarn

10 076,6

Schweden

9 047,8

Österreich

8 265,9

Bulgarien

7 718,8

Dänemark

5 427,5

Slowakei

5 389,2

Finnland

5 255,6

Irland

4 209,0

Litauen

3 403,3

Lettland

2 294,6

Slowenien

2 003,4

Estland

1 344,7

Zypern

766,4

Luxemburg

459,5

Malta

404,3

Insgesamt

492 881,2

Schwelle (62 %)

305 586,3“

Artikel 2

Dieser Beschluss gilt ab dem 1. Januar 2007.

Er wird im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.

Geschehen zu Brüssel am 1. Januar 2007.

Im Namen des Rates

Der Präsident

F.-W. STEINMEIER


(1)  Beschluss 2006/683/EG, Euratom des Rates vom 15. September 2006 zur Festlegung seiner Geschäftsordnung (ABl. L 285 vom 16.10.2006, S. 47).


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