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Document 32003D0247
2003/247/EC: Commission Decision of 9 April 2003 amending Decision 2000/690/EC setting up an Enterprise Policy Group (Text with EEA relevance)
2003/247/EG: Beschluss der Kommission vom 9. April 2003 zur Änderung des Beschlusses 2000/690/EG zur Einsetzung einer Gruppe für Unternehmenspolitik (Text von Bedeutung für den EWR)
2003/247/EG: Beschluss der Kommission vom 9. April 2003 zur Änderung des Beschlusses 2000/690/EG zur Einsetzung einer Gruppe für Unternehmenspolitik (Text von Bedeutung für den EWR)
ABl. L 93 vom 10.4.2003, p. 27–27
(ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT, FI, SV) Dieses Dokument wurde in einer Sonderausgabe veröffentlicht.
(CS, ET, LV, LT, HU, MT, PL, SK, SL, BG, RO)
No longer in force, Date of end of validity: 31/12/2005
| Relation | Act | Comment | Subdivision concerned | From | To |
|---|---|---|---|---|---|
| Modifies | 32000D0690 | Änderung | Artikel 2.1 | 10/04/2003 |
2003/247/EG: Beschluss der Kommission vom 9. April 2003 zur Änderung des Beschlusses 2000/690/EG zur Einsetzung einer Gruppe für Unternehmenspolitik (Text von Bedeutung für den EWR)
Amtsblatt Nr. L 093 vom 10/04/2003 S. 0027 - 0027
Beschluss der Kommission vom 9. April 2003 zur Änderung des Beschlusses 2000/690/EG zur Einsetzung einer Gruppe für Unternehmenspolitik (Text von Bedeutung für den EWR) (2003/247/EG) DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN - gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, in Erwägung nachstehender Gründe: (1) Mit dem Beschluss 2000/690/EG der Kommission vom 8. November 2000 zur Einsetzung einer Gruppe für Unternehmenspolitik(1) wurde eine Gruppe für Unternehmenspolitik eingesetzt, deren Fachkammer maximal 40 Mitglieder umfasst. Im Hinblick auf die Erweiterung sollte die Anzahl der Mitglieder, die ein breites Spektrum von Fachwissen auf Gebieten vertreten, die für Unternehmen relevant sind, angehoben werden. (2) Der Beschluss 2000/690/EG sollte daher entsprechend geändert werden. BESCHLIESST: Einziger Artikel In Artikel 2 Absatz 1 zweiter Gedankenstrich des Beschlusses 2000/690/EG wird die Zahl "40" durch die Zahl "45" ersetzt. Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Brüssel, den 9. April 2003 Für die Kommission Erkki Liikanen Mitglied der Kommission (1) ABl. L 285 vom 10.11.2000, S. 24.