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Document L:2003:093:TOC

Amtsblatt der Europäischen Union, L 93, 10. April 2003


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Amtsblatt
der Europäischen Union
ISSN 1725-2539

L 93
46. Jahrgang
10. April 2003
Ausgabe in deutscher SpracheRechtsvorschriften

InhaltI Veröffentlichungsbedürftige Rechtsakte
Verordnung (EG) Nr. 637/2003 der Kommission vom 9. April 2003 zur Festlegung pauschaler Einfuhrwerte für die Bestimmung der im Sektor Obst und Gemüse geltenden Einfuhrpreise 1
*Verordnung (EG) Nr. 638/2003 der Kommission vom 9. April 2003 mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EG) Nr. 2286/2002 des Rates und zum Beschluss 2001/822/EG des Rates hinsichtlich der Einfuhrregelung für Reis mit Ursprung in den Staaten in Afrika, im karibischen Raum und im Pazifischen Ozean (AKP-Staaten) sowie in den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG) 3
*Verordnung (EG) Nr. 639/2003 der Kommission vom 9. April 2003 mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EG) Nr. 1254/1999 des Rates hinsichtlich des Schutzes lebender Rinder beim Transport als Voraussetzung für die Gewährung von Ausfuhrerstattungen 10
*Verordnung (EG) Nr. 640/2003 der Kommission vom 9. April 2003 zur Festsetzung der Mengen Rohtabak, die im Rahmen der Garantieschwelle für die Ernte 2003 auf eine andere Sortengruppe übertragen werden können 18
*Verordnung (EG) Nr. 641/2003 der Kommission vom 8. April 2003 zur Festsetzung von Durchschnittswerten je Einheit für die Ermittlung des Zollwerts bestimmter verderblicher Waren 20
Verordnung (EG) Nr. 642/2003 der Kommission vom 9. April 2003 zur Festsetzung der Ausfuhrerstattungen für Olivenöl 24
Verordnung (EG) Nr. 643/2003 der Kommission vom 9. April 2003 betreffend die Erteilung von Einfuhrlizenzen für frisches, gekühltes oder gefrorenes hochwertiges Rindfleisch 26

II Nicht veröffentlichungsbedürftige Rechtsakte
Kommission
2003/247/EC
*Beschluss der Kommission vom 9. April 2003 zur Änderung des Beschlusses 2000/690/EG zur Einsetzung einer Gruppe für Unternehmenspolitik (1) 27
2003/248/EC
*Entscheidung der Kommission vom 9. April 2003 zur Ermächtigung der Mitgliedstaaten, für zum Anpflanzen bestimmte Erdbeerpflanzen (Fragaria L.), außer Samen, mit Ursprung in Argentinien Ausnahmen von bestimmten Vorschriften der Richtlinie 2000/29/EG des Rates vorzusehen (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2003) 1183) 28
2003/249/EC
*Entscheidung der Kommission vom 9. April 2003 zur Ermächtigung der Mitgliedstaaten von Ausnahmen von bestimmten Vorschriften der Richtlinie 2000/29/EG des Rates für Erdbeerpflanzen (Fragaria L.), zum Anpflanzen bestimmt, außer Samen, mit Ursprung in Chile zuzulassen (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2003) 1184) 32
2003/250/EC
*Entscheidung der Kommission vom 9. April 2003 zur Ermächtigung der Mitgliedstaaten, für Erdbeerpflanzen (Fragaria L.), zum Anpflanzen bestimmt, außer Samen, mit Ursprung in der Republik Südafrika, vorübergehend Ausnahmen von bestimmten Vorschriften der Richtlinie 2000/29/EG des Rates zuzulassen (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2003) 1185) 36
Verwaltungskommission der Europäischen Gemeinschaften für die soziale Sicherheit der Wanderarbeitnehmer
2003/251/EC
*Beschluss Nr. 187 vom 27. Juni 2002 über Muster der zur Durchführung der Verordnungen (EWG) Nr. 1408/71 und (EWG) Nr. 574/72 des Rates erforderlichen Vordrucke (E 111 und E 111 B) (1) 40
In Anwendung von Titel V des Vertrages über die Europäische Union erlassene Rechtsakte
2003/252/CFSP
*Beschluss 2003/252/GASP des Rates vom 24. Februar 2003 über den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Republik Albanien über die Tätigkeit der Überwachungsmission der Europäischen Union (EUMM) in der Republik Albanien 49
Abkommen zwischen der Europäischen Union und der Republik Albanien über die Tätigkeit der Überwachungsmission der Europäischen Union (EUMM) in der Republik Albanien 50
(1) Text von Bedeutung für den EWR
DE
Bei Rechtsakten, deren Titel in magerer Schrift gedruckt sind, handelt es sich um Rechtsakte der laufenden Verwaltung im Bereich der Agrarpolitik, die normalerweise nur eine begrenzte Geltungsdauer haben.
Rechtsakte, deren Titel in fetter Schrift gedruckt sind und denen ein Sternchen vorangestellt ist, sind sonstige Rechtsakte.

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