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Document 31998H0318
98/318/EC: Council Recommendation of 3 May 1998 on the appointments of the President, the Vice-President and the other members of the Executive Board of the European Central Bank
98/318/EG: Empfehlung des Rates vom 3. Mai 1998 zur Ernennung des Präsidenten, des Vizepräsidenten und der weiteren Mitglieder des Direktoriums der Europäischen Zentralbank
98/318/EG: Empfehlung des Rates vom 3. Mai 1998 zur Ernennung des Präsidenten, des Vizepräsidenten und der weiteren Mitglieder des Direktoriums der Europäischen Zentralbank
ABl. L 139 vom 11.5.1998, p. 36–36
(ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT, FI, SV)
In force
98/318/EG: Empfehlung des Rates vom 3. Mai 1998 zur Ernennung des Präsidenten, des Vizepräsidenten und der weiteren Mitglieder des Direktoriums der Europäischen Zentralbank
Amtsblatt Nr. L 139 vom 11/05/1998 S. 0036 - 0036
EMPFEHLUNG DES RATES vom 3. Mai 1998 zur Ernennung des Präsidenten, des Vizepräsidenten und der weiteren Mitglieder des Direktoriums der Europäischen Zentralbank (98/318/EG) DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION - gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, insbesondere auf Artikel 109a Absatz 2 und Artikel 109l Absatz 1 zweiter Gedankenstrich sowie auf Artikel 50 des Protokolls über die Satzung des Europäischen Systems der Zentralbanken und der Europäischen Zentralbank - EMPFIEHLT, 1. Wim DUISENBERG zum Präsidenten der Europäischen Zentralbank für eine Amtszeit von acht Jahren, 2. Christian NOYER zum Vizepräsidenten der Europäischen Zentralbank für eine Amtszeit von vier Jahren, 3. Otmar ISSING zum Mitglied des Direktoriums der Europäischen Zentralbank für eine Amtszeit von acht Jahren, 4. Tommaso PADOA SCHIOPPA zum Mitglied des Direktoriums der Europäischen Zentralbank für eine Amtszeit von sieben Jahren, 5. Eugenio DOMINGO SOLANS zum Mitglied des Direktoriums der Europäischen Zentralbank für eine Amtszeit von sechs Jahren, 6. Sirkka HÄMÄLÄINEN zum Mitglied des Direktoriums der Europäischen Zentralbank für eine Amtszeit von fünf Jahren zu ernennen. Diese Empfehlung wird den Regierungen der Mitgliedstaaten auf der Ebene der Staats- und Regierungschefs, die die Einführung der einheitlichen Währung nach Anhörung des Europäischen Parlaments und des Rates des Europäischen Währungsinstituts beschließen, zur Entscheidung vorgelegt. Diese Empfehlung wird im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften veröffentlicht. Geschehen zu Brüssel am 3. Mai 1998. Im Namen des Rates Der Präsident G. BROWN