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Document 31998H0318

    98/318/EG: Empfehlung des Rates vom 3. Mai 1998 zur Ernennung des Präsidenten, des Vizepräsidenten und der weiteren Mitglieder des Direktoriums der Europäischen Zentralbank

    ABl. L 139 vom 11.5.1998, p. 36–36 (ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT, FI, SV)

    Legal status of the document In force

    ELI: http://data.europa.eu/eli/reco/1998/318/oj

    31998H0318

    98/318/EG: Empfehlung des Rates vom 3. Mai 1998 zur Ernennung des Präsidenten, des Vizepräsidenten und der weiteren Mitglieder des Direktoriums der Europäischen Zentralbank

    Amtsblatt Nr. L 139 vom 11/05/1998 S. 0036 - 0036


    EMPFEHLUNG DES RATES vom 3. Mai 1998 zur Ernennung des Präsidenten, des Vizepräsidenten und der weiteren Mitglieder des Direktoriums der Europäischen Zentralbank (98/318/EG)

    DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION -

    gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, insbesondere auf Artikel 109a Absatz 2 und Artikel 109l Absatz 1 zweiter Gedankenstrich sowie auf Artikel 50 des Protokolls über die Satzung des Europäischen Systems der Zentralbanken und der Europäischen Zentralbank -

    EMPFIEHLT,

    1. Wim DUISENBERG zum Präsidenten der Europäischen Zentralbank für eine Amtszeit von acht Jahren,

    2. Christian NOYER zum Vizepräsidenten der Europäischen Zentralbank für eine Amtszeit von vier Jahren,

    3. Otmar ISSING zum Mitglied des Direktoriums der Europäischen Zentralbank für eine Amtszeit von acht Jahren,

    4. Tommaso PADOA SCHIOPPA zum Mitglied des Direktoriums der Europäischen Zentralbank für eine Amtszeit von sieben Jahren,

    5. Eugenio DOMINGO SOLANS zum Mitglied des Direktoriums der Europäischen Zentralbank für eine Amtszeit von sechs Jahren,

    6. Sirkka HÄMÄLÄINEN zum Mitglied des Direktoriums der Europäischen Zentralbank für eine Amtszeit von fünf Jahren

    zu ernennen.

    Diese Empfehlung wird den Regierungen der Mitgliedstaaten auf der Ebene der Staats- und Regierungschefs, die die Einführung der einheitlichen Währung nach Anhörung des Europäischen Parlaments und des Rates des Europäischen Währungsinstituts beschließen, zur Entscheidung vorgelegt.

    Diese Empfehlung wird im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften veröffentlicht.

    Geschehen zu Brüssel am 3. Mai 1998.

    Im Namen des Rates

    Der Präsident

    G. BROWN

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