This document is an excerpt from the EUR-Lex website
Document 31993L0026
Commission Directive 93/26/EEC of 4 June 1993 amending Council Directive 82/471/EEC concerning certain products used in animal nutrition
Richtlinie 93/26/EWG der Kommission vom 4. Juni 1993 zur Änderung der Richtlinie 82/471/EWG des Rates über bestimmte Erzeugnisse für die Tierernährung
Richtlinie 93/26/EWG der Kommission vom 4. Juni 1993 zur Änderung der Richtlinie 82/471/EWG des Rates über bestimmte Erzeugnisse für die Tierernährung
ABl. L 179 vom 22.7.1993, pp. 2–4
(ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT) Dieses Dokument wurde in einer Sonderausgabe veröffentlicht.
(FI, SV, CS, ET, LV, LT, HU, MT, PL, SK, SL, BG, RO)
No longer in force, Date of end of validity: 31/08/2010; Stillschweigend aufgehoben durch 32009R0767
| Relation | Act | Comment | Subdivision concerned | From | To |
|---|---|---|---|---|---|
| Modifies | 31982L0471 | Änderung | Anhang |
| Relation | Act | Comment | Subdivision concerned | From | To |
|---|---|---|---|---|---|
| Implicitly repealed by | 32009R0767 | 01/09/2010 |
Richtlinie 93/26/EWG der Kommission vom 4. Juni 1993 zur Änderung der Richtlinie 82/471/EWG des Rates über bestimmte Erzeugnisse für die Tierernährung
Amtsblatt Nr. L 179 vom 22/07/1993 S. 0002 - 0004
Finnische Sonderausgabe: Kapitel 3 Band 51 S. 0022
Schwedische Sonderausgabe: Kapitel 3 Band 51 S. 0022
RICHTLINIE 93/26/EWG DER KOMMISSION vom 4. Juni 1993 zur Änderung der Richtlinie 82/471/EWG des Rates über bestimmte Erzeugnisse für die Tierernährung DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN - gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft, gestützt auf die Richtlinie 82/471/EWG des Rates vom 30. Juni 1982 über bestimmte Erzeugnisse für die Tierernährung (1), zuletzt geändert durch die Richtlinie 90/654/EWG (2), insbesondere auf Artikel 6, in Erwägung nachstehender Gründe: In der Richtlinie 82/471/EWG ist vorgesehen, daß deren Anhang der Entwicklung der wissenschaftlichen und technischen Erkenntnisse ständig angepasst wird. Es erscheint notwendig, die Anordnung betreffend die Angaben auf den Etiketten für Mischfuttermittel, die im Anhang unter der Gruppe "Hydroxy-Analoge von Aminosäuren" aufgeführt sind, zu ändern. Eine neue Technik ermöglicht es, Aminosäuren zu schützen, um deren Verfall im Pansen von Milchkühen zu vermeiden und so die Verfügbarkeit dieser Nährstoffe im Darm zu erhöhen. Die Nutzung von geschützten Aminosäuren hat sich bei Milchkühen als besonders günstig erwiesen, und es erscheint daher angezeigt, die Verwendung dieser Produkte in der Tierernährung zuzulassen. Die in dieser Richtlinie vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des Ständigen Futtermittelausschusses - HAT FOLGENDE RICHTLINIE ERLASSEN: Artikel 1 Der Anhang der Richtlinie 82/471/EWG wird entsprechend dem Anhang zu dieser Richtlinie geändert. Artikel 2 Die Mitgliedstaaten erlassen die erforderlichen Rechts- und Verwaltungsvorschriften, um den Bestimmungen von Artikel 1 spätestens zum 31. März 1994 nachzukommen. Sie unterrichten hiervon unverzueglich die Kommission. Wenn die Mitgliedstaaten diese Vorschriften erlassen, nehmen sie in diesen Vorschriften selbst oder durch einen Hinweis bei der amtlichen Veröffentlichung auf diese Richtlinie Bezug. Die Mitgliedstaaten regeln die Einzelheiten dieser Bezugnahme. Artikel 3 Diese Richtlinie ist an alle Mitgliedstaaten gerichtet. Brüssel, den 4. Juni 1993 Für die Kommission René STEICHEN Mitglied der Kommission (1) ABl. Nr. L 213 vom 21. 7. 1982, S. 8. (2) ABl. Nr. L 353 vom 17. 12. 1990, S. 48. ANHANG 1. Gruppe 3. "Aminosäuren und ihre Salze" a) in Punkt 3.1. "Methionin" wird folgendes Erzeugnis angefügt: /* Tabellen: S. ABl. */ /* Tabellen: S. ABl. */ /* Tabellen: S. ABl. */