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Document 22006D0111

    2006/111/EG: Beschluss Nr. 6/2005 des AKP-EG-Ministerrates vom 22. November 2005 über die Verwendung der verbleibenden 482 Mio. EUR von der unter Vorbehalt stehenden 1 Mrd. EUR im Rahmen des 9. EEF für die Zusammenarbeit mit den AKP-Staaten

    ABl. L 48 vom 18.2.2006, p. 19–20 (ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, NL, PL, PT, SK, SL, FI, SV)
    ABl. L 270M vom 29.9.2006, p. 217–218 (MT)

    Legal status of the document In force

    ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2006/111(1)/oj

    18.2.2006   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    L 48/19


    BESCHLUSS Nr. 6/2005 DES AKP-EG-MINISTERRATES

    vom 22. November 2005

    über die Verwendung der verbleibenden 482 Mio. EUR von der unter Vorbehalt stehenden 1 Mrd. EUR im Rahmen des 9. EEF für die Zusammenarbeit mit den AKP-Staaten

    (2006/111/EG)

    DER AKP-EG-MINISTERRAT —

    gestützt auf das am 23. Juni 2000 in Cotonou unterzeichnete AKP-EG-Partnerschaftsabkommen, insbesondere auf Anhang I Nummer 8,

    in Erwägung nachstehender Gründe:

    (1)

    Im Einklang mit der Erklärung XVIII zum AKP-EG-Partnerschaftsabkommen wurden von dem Gesamtbetrag von 13,5 Mrd. EUR für AKP-Staaten aus dem 9. EEF bei Inkrafttreten des Finanzprotokolls am 1. April 2003 lediglich 12,5 Mrd. EUR freigegeben.

    (2)

    Der Rat hat festgelegt, dass er vor dem Hintergrund der Ergebnisse der Halbzeitüberprüfungen der Länderstrategien und der von ihm vorgenommenen Leistungsprüfung des EEF vor Ende des Jahres 2005 einen Beschluss über die Mobilisierung einer zweiten Tranche von 250 Mio. EUR für die Wasserfazilität und über die Verwendung der verbleibenden 500 Mio. EUR von der unter Vorbehalt stehenden 1 Mrd. EUR für zu vereinbarende Zwecke fassen werde.

    (3)

    Der 9. EEF, einschließlich der Restmittel aus den früheren EEF, wird bis Ende 2007 vollständig gebunden sein, ohne der Gemeinschaft jedoch zu ermöglichen, ihren internationalen Verpflichtungen uneingeschränkt nachzukommen und auf neue internationale Initiativen zu reagieren.

    (4)

    Für einen Betrag von 482 Mio. EUR wurden die Vorschläge auf der Grundlage der aus dem AKP-EG-Partnerschaftsabkommen resultierenden Verpflichtungen sowie der bisher nicht erfüllten gemeinsamen Zusagen der AKP und der EG auf internationaler Ebene ausgewählt, wobei der Dringlichkeit, dem Schwerpunkt Armutsbekämpfung, der Konzentration der Hilfe und den Aufnahmekapazitäten grundsätzlich Rechnung getragen wurde.

    (5)

    Gestützt auf die geltenden Modalitäten des Zentrums für Unternehmensentwicklung (ZUE) und des Technischen Zentrums für Zusammenarbeit in der Landwirtschaft und im ländlichen Bereich (TZL) wird der jährliche Bedarf an Haushaltsmitteln auf 18 Mio. EUR bzw. 14 Mio. EUR veranschlagt. Daher wird vorgeschlagen, im Einklang mit den Anhängen I und III des AKP-EG-Partnerschaftsabkommens 32 Mio. EUR aus der Zuweisung, die von der unter Vorbehalt stehenden 1 Mrd. EUR für den Finanzrahmen für langfristige Entwicklung freigegeben wird, bereitzustellen, um den Betrieb des ZUE und des TZL im Jahr 2006 zu finanzieren.

    (6)

    Angesichts der hohen Erwartungen, die durch die Einleitung der EU-Energieinitiative hervorgerufen wurden, des entscheidenden Beitrags der Energie zur Verwirklichung der Millenniums-Entwicklungsziele und der ausschlaggebenden Bedeutung des Zugangs der Armen zu einer kostenwirksamen und umweltfreundlichen Energieversorgung wird vorgeschlagen, dass die geplante AKP-EU-Energiefazilität mit einem Richtbetrag von 220 Mio. EUR aus den unter Vorbehalt stehenden Restmitteln finanziert wird und dass dieser Betrag zu dem genannten Zweck vollständig auf den Finanzrahmen für die Intra-AKP-Kooperation übertragen wird.

    (7)

    Zur Verringerung der Anfälligkeit der begünstigten AKP-Staaten für Rohstoffpreisschocks wird vorgeschlagen, einen Richtbetrag von bis zu 25 Mio. EUR aus den Restmitteln der unter Vorbehalt stehenden 1 Mrd. EUR zu binden, um im Einklang mit Artikel 68 Absatz 5 des AKP-EG-Partnerschaftsabkommens zur Finanzierungsfazilität für das internationale Rohstoffpreisrisikomanagement beizutragen, und den gesamten Betrag zu diesem Zweck auf den Finanzrahmen für die Intra-AKP-Kooperation zu übertragen.

    (8)

    Es wird vorgeschlagen, einen Richtbetrag von 30 Mio. EUR aus den Restmitteln der unter Vorbehalt stehenden 1 Mrd. EUR zu binden, um zur ersten Phase eines Kapazitätsaufbauprogramms beizutragen, das die AKP-Staaten bei der Anpassung an die neuen gemeinschaftlichen Gesundheits- und Pflanzenschutzvorschriften unterstützt, und den gesamten Betrag zu diesem Zweck auf den Finanzrahmen für die Intra-AKP-Kooperation zu übertragen.

    (9)

    Um zu einem gesamtafrikanischen Unterstützungsprogramm beizutragen, wird vorgeschlagen, einen Richtbetrag von bis zu 50 Mio. EUR aus den Restmitteln der unter Vorbehalt stehenden 1 Mrd. EUR bereitzustellen und diesen Betrag zu dem genannten Zweck auf den Finanzrahmen für die Intra-AKP-Kooperation zu übertragen.

    (10)

    Die Fast-Track-Initiative „Bildung für alle“ wird in erster Linie über vorhandene Finanzierungsmechanismen der Partnerländer abgewickelt. Da es sich als unmöglich erwiesen hat, systematische Unterstützung für die Fast-Track-Initiative im Rahmen der nationalen Halbzeitüberprüfungen 2004 zu leisten, wird vorgeschlagen, für die Fast-Track-Initiative einen Richtbetrag von 63 Mio. EUR aus den Restmitteln der unter Vorbehalt stehenden 1 Mrd. EUR bereitzustellen und diesen Betrag zu dem genannten Zweck auf den Finanzrahmen für die Intra-AKP-Kooperation zu übertragen.

    (11)

    Angesichts der am 24. Juni 2005 getroffenen Vereinbarung des AKP-EG-Ministerrates wird vorgeschlagen, 62 Mio. EUR für den Globalen Fonds zur Bekämpfung von HIV/Aids, Tuberkulose und Malaria bereitzustellen —

    BESCHLIESST:

    Artikel 1

    Die Mittelzuweisung von 482 Mio. EUR der unter Vorbehalt stehenden 1 Mrd. EUR im Rahmen des 9. Europäischen Entwicklungsfonds wird wie folgt aufgeteilt:

    a)

    352 Mio. EUR für den Finanzrahmen für die Unterstützung der langfristigen Entwicklung, der in Nummer 3 a des Finanzprotokolls genannt ist;

    b)

    48 Mio. EUR für den Finanzrahmen für regionale Zusammenarbeit und Integration, der in Nummer 3 b des Finanzprotokolls genannt ist;

    c)

    82 Mio. EUR für die Investitionsfazilität, die in Nummer 3 c des Finanzprotokolls genannt ist.

    Diese Mittelzuweisung wird gemäß Artikel 2 dieses Beschlusses bereitgestellt, indem 320 Mio. EUR aus dem Finanzrahmen für die Unterstützung der langfristigen Entwicklung und 82 Mio. EUR aus der Investitionsfazilität auf die im Finanzrahmen für regionale Zusammenarbeit und Integration vorgesehene Mittelzuweisung für die Intra-AKP-Zusammenarbeit übertragen werden.

    Artikel 2

    Die Mittelzuweisung von 482 Mio. EUR trägt zur Finanzierung folgender Maßnahmen bei:

    a)

    bis zu 220 Mio. EUR für die EU-Energieinitiative;

    b)

    bis zu 25 Mio. EUR für den Beitrag zur Finanzierungsfazilität für das internationale Rohstoffpreisrisikomanagement zugunsten der AKP-Staaten;

    c)

    ein Richtbetrag von 30 Mio. EUR für die Unterstützung der AKP-Staaten bei der Anpassung an die neuen gemeinschaftlichen Gesundheits- und Pflanzenschutzvorschriften;

    d)

    bis zu 50 Mio. EUR zur Unterstützung der Afrikanischen Union bei der Wahrnehmung ihres gesamtafrikanischen Mandats;

    e)

    ein Richtbetrag von 63 Mio. EUR als Beitrag zur Fast-Track-Initiative „Bildung für alle“;

    f)

    bis zu 62 Mio. EUR zur Unterstützung des Globalen Fonds zur Bekämpfung von HIV/Aids, Tuberkulose und Malaria;

    g)

    32 Mio. EUR aus dem Finanzrahmen für die Unterstützung der langfristigen Entwicklung gemäß Nummer 3 Buchstabe a Ziffern i und ii des Finanzprotokolls werden zur Finanzierung des Zentrums für Unternehmensentwicklung (ZUE) und des Technischen Zentrums für Zusammenarbeit in der Landwirtschaft und im ländlichen Bereich (TZL) bereitgestellt.

    Artikel 3

    Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.

    Geschehen zu Brüssel am 22. November 2005.

    Im Namen des AKP-EG-Ministerrates

    Der Präsident

    A. JOHNSON


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