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Document 42024Y03526
Resolution of the Council and of the representatives of the governments of the Member States meeting within the Council on youth work policy in an empowering Europe
Entschließung des Rates und der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten zur Jugendarbeitspolitik in einem befähigenden Europa
Entschließung des Rates und der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten zur Jugendarbeitspolitik in einem befähigenden Europa
ST/9863/2024/INIT
ABl. C, C/2024/3526, 3.6.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2024/3526/oj (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, GA, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
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Amtsblatt |
DE Reihe C |
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C/2024/3526 |
3.6.2024 |
Entschließung des Rates und der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten zur Jugendarbeitspolitik in einem befähigenden Europa
(C/2024/3526)
DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION UND DIE IM RAT VEREINIGTEN VERTRETER DER REGIERUNGEN DER MITGLIEDSTAATEN —
UNTER HINWEIS AUF
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1. |
die Werte der Europäischen Union, die in Artikel 2 des Vertrags über die Europäische Union (EUV) verankert sind (1); |
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2. |
die Tatsache, dass Artikel 165 Absatz 2 und Artikel 166 Absatz 2 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) zum Ziel haben, den Aufbau einer qualitätsvollen Jugendarbeit in der Union durch abgestimmte Maßnahmen zu unterstützen; |
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3. |
die Artikel 21, 23 und 24 der Charta der Grundrechte und Artikel 31 des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte des Kindes (2); |
UNTER HINWEIS AUF DEN IN ANHANG I DARGELEGTEN POLITISCHEN HINTERGRUND, INSBESONDERE AUF FOLGENDES:
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4. |
Wenngleich Jugendarbeit in ganz Europa unterschiedliche Formen annimmt und mit unterschiedlichen Vorstellungen, Traditionen, Interessengruppen und Vorgehensweisen verbunden ist, hat die Europäische Union auf einen systematischen und nachhaltigen Ansatz für den Aufbau von Jugendarbeit hingearbeitet, um Chancen und optimale Bedingungen für die Entwicklung junger Menschen als Individuen, Gruppen und Generationen zu schaffen und gleichzeitig aktive und sorgfältige Maßnahmen zur Beseitigung von Ausgrenzung, Prekarität und Entbehrung zu ergreifen. (3) |
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5. |
In der Jugendstrategie der Europäischen Union 2019-2027 wird anerkannt, dass Jugendarbeit eine wichtige Rolle bei der Befähigung junger Menschen spielt. (4) Die Jugendstrategie wird durch die Europäische Jugendarbeitsagenda aus dem Jahr 2020 ergänzt, mit der ein strategischer Rahmen zur Stärkung und Entwicklung von Qualität und Anerkennung von Jugendarbeit festgelegt wird. Die Unterstützung des Aufbaus einer qualitätsvollen Jugendarbeit, insbesondere auf lokaler Ebene, ist eine Priorität der Europäischen Union und ihrer Mitgliedstaaten. |
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6. |
In der EU-Kinderrechtsstrategie werden die Rechte von Kindern auf Mitwirkung und Spiel anerkannt. |
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7. |
Die Bekämpfung sozialer Ausgrenzung ist eines der zentralen Anliegen der Europäischen Union und ihrer Mitgliedstaaten. Soziale Ausgrenzung steht dem Wohlergehen der Bürgerinnen und Bürger entgegen und hindert sie daran, sich zu äußern und an der Gesellschaft teilzuhaben; |
IN ANERKENNUNG
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8. |
der gemeinsamen Anstrengungen der Europäischen Union im Rahmen von Erasmus+ und dem Europäischen Solidaritätskorps zur Stärkung des sozialen Zusammenhalts (5), zur Förderung der aktiven Teilhabe und Inklusion junger Menschen, zur Förderung des nichtformalen und informellen Lernens und zur Leistung eines Beitrags zur Verbesserung der Qualität der Systeme zur Unterstützung der Aktivitäten junger Menschen und der Kompetenzen der Organisationen der Zivilgesellschaft im Jugendbereich in der Europäischen Union; |
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9. |
des Beitrags der Europäischen Union zum Aufbau einer qualitätsvollen Jugendarbeit durch die EU-Jugendprogramme, insbesondere durch die Mobilität von Jugendarbeiterinnen und Jugendarbeitern und Kooperationspartnerschaften, die auch die strategische Entwicklung von Verfahren, Pädagogik und Instrumenten unterstützen, durch die Europäische Jugendarbeitsagenda und durch die Partnerschaften „Europe Goes Local“ und „Democracy Reloading“ im Rahmen der strategischen Zusammenarbeit der nationalen Agenturen (Strategic National Agency Cooperation — SNAC), die SALTO-Ressourcenzentren und andere; |
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10. |
des ersten, zweiten und dritten Europäischen Kongresses über Jugendarbeit und der jeweiligen Abschlusserklärungen, der Anstrengungen zur Stärkung des Aufbaus und der Umsetzung einer qualitätsvollen Jugendarbeit im Rahmen der Europäischen Jugendarbeitsagenda im Zuge des Bonn-Prozesses (6) sowie der Komplementarität der im Rahmen des Europarats im Bereich Jugendarbeit geleisteten Arbeit, wie in der EU-Jugendstrategie 2019-2027 betont; |
IN ANBETRACHT
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11. |
der Ideen und Meinungen junger Menschen zu Möglichkeiten, mit denen die Kompetenzen von Jugendarbeiterinnen und Jugendarbeitern für die Arbeit mit jungen Menschen mit geringeren Chancen verbessert werden können, wie sie auf der belgischen EU-Jugendkonferenz vom 2. bis 5. März 2024 in Gent zum Ausdruck gebracht wurden: Die jungen Menschen betonten, wie wichtig es sei, die Professionalisierung von Jugendarbeit zu fördern, Jugendarbeit und informelles Lernen anzuerkennen und inklusive Räume zu fördern. Ihrer Ansicht nach lässt sich dies durch Strukturinvestitionen und Ausbildungsmaßnahmen für Jugendarbeiterinnen und Jugendarbeiter erreichen sowie durch die Gewährleistung von Kapazitätsaufbau und eines kontinuierlichen Dialogs zwischen der Jugendarbeit und Interessenträgern wie etwa Akteurinnen und Akteuren der nichtformalen und informellen Bildung. Darüber hinaus wurde von den jungen Menschen hervorgehoben, dass ein besserer Zugang zu Finanzierungsmöglichkeiten auf lokaler Ebene, eine auf die Jugend ausgerichtete partizipative Haushaltsplanung, die Bereitstellung von Ressourcen für mobile Jugendarbeit und die formale Anerkennung freiwilliger Jugendarbeit wesentliche Schritte zur Wahrung der Rechte junger Menschen mit geringeren Chancen und zur Verbesserung der für die Schaffung von inklusiven, sicheren Räume für junge Menschen erforderlichen Kenntnisse und Kompetenzen sind. |
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12. |
der Ergebnisse der Europäische Konferenz zur lokalen Jugendarbeit und Demokratie, die vom 20. bis 23. Februar 2024 in Brüssel stattfand, und ihrer Handlungsempfehlungen, die in Anhang IV dieser Entschließung enthalten sind. Auf dieser Konferenz wurde auf Folgendes hingewiesen: „Durch Investitionen in robuste und langfristige Jugendarbeitspolitik, die auf intensivem Dialog und Teilhabe aufbaut, schaffen lokale Verwaltungen konkrete Voraussetzungen für die optimale Entwicklung der lokalen Jugendarbeit. Die Gemeinden brauchen daher einen Rahmen, der eine Richtschnur und Inspirationen für die Schaffung maßgeschneiderter, robuster lokaler Unterstützungssysteme bietet. Die Mitgliedstaaten sollten darin investieren, diesen Rahmen gemeinsam mit lokalen Akteuren in einem europaweiten Netzwerk zu gestalten.“ Darüber hinaus wurde Folgendes betont: „Die Investitionen in wirksamere und effizientere Verfahren in Bezug auf Inklusion, Gleichstellung, Teilhabe, Demokratie und Vielfalt müssen dringend aufrechterhalten werden. Die lokale Jugendarbeit und die lokale Jugendarbeitspolitik bieten einzigartige Gelegenheiten, all diese menschlichen Werte in konkrete, praxisbezogene Maßnahmen umzusetzen.“; |
UNTER WÜRDIGUNG
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13. |
des vierten Europäischen Kongresses über Jugendarbeit, der für Mai/Juni 2025 in Malta anberaumt ist, mit finanzieller Unterstützung aus dem Programm Erasmus+ (Jugend); |
UNTER HERVORHEBUNG DES FOLGENDEN:
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14. |
Junge Menschen sind keine homogene Gruppe; es gibt unzählige Identitäten junger Menschen und sie haben vielfältige Bedürfnisse, Ressourcen, Hintergründe, Lebenssituationen und Interessen. Junge Menschen leisten durch ihre Talente, ihre Stärke, ihre Kreativität, ihr Engagement und ihr Eintreten einen Beitrag zu einer wohlhabenden, demokratischen Gesellschaft. Sie sind eine der Stärken der Gesellschaft, und sie sind Inhaber individueller Rechte und Akteurinnen und Akteure der Solidarität und des Wandels. Viele junge Menschen haben sich als sehr widerstandsfähig erwiesen und engagieren sich weiterhin für ihre Anliegen, wodurch sie zu einem positiven Wandel in der Gesellschaft beitragen. (7) In dieser Rolle sollten sie anerkannt, befähigt, unterstützt und gestärkt werden. |
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15. |
Junge Menschen in der Europäischen Union sind mit einer sich verändernden und komplexen Gesellschaft konfrontiert, im Schatten einer Vielzahl beispielloser Entwicklungen und Herausforderungen: die globale Klimakrise, die COVID-19-Pandemie, Russlands Angriffskrieg gegen die Ukraine, der Konflikt im Nahen Osten und Konflikte in anderen Teilen der Welt. Diese Umstände und Phänomene wirken sich auf die psychische Gesundheit und das Wohlbefinden von Kindern und jungen Menschen aus und haben die europäischen Gesellschaften in den vergangenen Jahren nachhaltig geprägt. |
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16. |
Die Inflation und der Anstieg der Lebenshaltungskosten infolge der oben genannten Herausforderungen wirken sich erheblich auf die Lebensbedingungen von Kindern und jungen Menschen aus, was wiederum zu deren Armut führen und freiwilliges Engagement in der Jugendarbeit oder den Zugang zur Jugendarbeit unattraktiv machen kann. Da Desinformation, Polarisierung und geringes Vertrauen in die Politik sich sowohl auf die Stimmen von Kindern und jungen Menschen als auch auf ihre aktive europäische Bürgerschaft auswirken, muss die Demokratie wiederbelebt werden, insbesondere durch die Gewährleistung und Schaffung eines bürgerlichen Raumes. Ferner können verschiedene Migrationsphänomene neben anderen Faktoren zu vielfältigeren europäischen Gesellschaften beitragen. Diese Entwicklungen prägen eine gesellschaftliche Landschaft, die Ungleichheiten weiter offenbart oder hervorhebt, und wirken sich auf die Wahrnehmung, das Engagement und die Position junger Menschen in der Gesellschaft aus. |
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17. |
An der Schnittstelle zwischen Kultur, Erholung und Freizeit, Bildung und Lernen sowie Sozialarbeit (8) trägt Jugendarbeit dazu bei, junge Menschen zu unterstützen, ihnen Möglichkeiten zu bieten und sie zu befähigen. Dies hilft ihnen, Wege zur Autonomie zu finden und ihre Position in einem sich im Wandel begriffenen Umfeld zu bestimmen, bietet ihnen Möglichkeiten, über Herausforderungen nachzudenken, und hilft ihnen dabei, für sich selbst die besten Entscheidungen zu treffen. Darüber hinaus hat sich die Teilnahme an Aktivitäten im Rahmen der Jugendarbeit als vorteilhaft für die psychische Gesundheit und das Wohlbefinden junger Menschen erwiesen: Sie fühlen sich einander verbunden und entwickeln ein Gefühl der Zugehörigkeit, Solidarität und Gemeinschaft hinsichtlich der Bewältigung der großen Herausforderungen unserer Gesellschaften. (9) Jugendarbeit kann jungen Menschen daher nicht nur dabei helfen, die Fähigkeit zur Bewältigung aktueller Herausforderungen zu entwickeln, sondern bietet ihnen auch Lernmöglichkeiten und -prozesse, die ihnen helfen, widerstandsfähiger und besser für neue und sich verändernde Realitäten gerüstet zu sein (10); |
IN KENNTNIS DES FOLGENDEN:
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18. |
Ein befähigendes Europa braucht emanzipierte, informierte und engagierte junge Bürgerinnen und Bürger, die an eine offene, demokratische und friedliche Gesellschaft glauben, die auf Solidarität und der Wahrung der Menschenrechte und der Rechtsstaatlichkeit beruht. Durch Jugendarbeit können junge Menschen dabei unterstützt werden, mit Engagement und Begeisterung eine Rolle beim Aufbau gerechter, offener und friedlicher Gesellschaften zu übernehmen. Jugendarbeit kann aufgrund ihres Wesens und ihrer starken Präventivwirkung sowie ihrer Anpassungsfähigkeit an sich verändernde Umstände auf gesellschaftliche Herausforderungen reagieren, und ihr wird mitunter eine abhelfende Rolle zugesprochen. Indes kann Jugendarbeit in all ihrer Vielfalt und mit angemessener Unterstützung jungen Menschen ein spezifisches, sicheres, emanzipatorisches und einzigartiges Umfeld bieten, in dem sie sich engagieren und vernetzen können. |
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19. |
Hindernisse für die Teilnahme an Aktivitäten im Rahmen der Jugendarbeit bestehen nach wie vor und haben sich in den vergangenen Jahren weiter verschärft. Darüber hinaus wirken sich gesellschaftlicher Druck und Veränderungen der Lebensbedingungen auf das Engagement junger Menschen aus, belasten die von Freiwilligen geleistete Jugendarbeit und führen zur Entstehung von und/oder Forderung nach neuen Formen des freiwilligen Engagements junger Menschen. |
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20. |
Die Schaffung der notwendigen Voraussetzungen und Räume, damit junge Menschen im Rahmen der Jugendarbeit forschen, experimentieren und das Zusammensein genießen können, insbesondere durch erfahrungsbasiertes Lernen, einschließlich des Spielens und anderer nichtformaler und informeller Lernaktivitäten, ist ein fester Bestandteil der Jugendarbeit. In diesem Zusammenhang wird der öffentliche Raum von verschiedenen Gruppen für unterschiedliche Zwecke organisiert, genutzt und geteilt. Darüber hinaus haben junge Menschen mit geringeren Chancen in der Regel eine andere Beziehung zum öffentlichen Raum (11) und einen anderen Grad an Abhängigkeit vom öffentlichen Raum, weshalb dessen Organisation überdacht werden muss. Dies erfordert weitere Überlegungen über die Gestaltung des öffentlichen Raums, einschließlich über die Frage, wie den Bedürfnissen und Gewohnheiten verschiedener Gruppen Rechnung getragen werden kann, um die notwendigen Voraussetzungen und Räume zu schaffen, die für Aktivitäten im Rahmen der Jugendarbeit erforderlich sind. |
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21. |
Die gesellschaftlichen Auswirkungen der Jugendarbeit — auch auf lokaler Ebene — müssen sichtbarer und greifbarer gestaltet werden, um mehr Wertschätzung und Anerkennung zu erhalten. Die Anerkennung der Jugendarbeit in der Gesellschaft (12) stellt in Europa nach wie vor eine große Herausforderung dar und ist eines der Ziele der Europäischen Jugendarbeitsagenda. Darüber hinaus muss die Anerkennung von Fertigkeiten und Kompetenzen, die im Rahmen der Jugendarbeit erworben oder entwickelt werden, noch stärker hervorgehoben werden. |
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22. |
Damit Jugendarbeit florieren kann, muss ihr auf allen Ebenen — von der lokalen über die regionale und nationale bis hin zur europäischen und internationalen Ebene — Priorität eingeräumt werden. Der Aufbau einer qualitätsvollen Jugendarbeit kann durch eine gezielte Politik und unterstützende Maßnahmen auf allen Ebenen im Rahmen eines engagierten und nachhaltigen Ansatzes erreicht werden. Lokale und regionale Behörden und Jugendorganisationen sind dem täglichen Leben junger Menschen am nächsten und spielen eine entscheidende Rolle bei der Förderung des Aufbaus einer qualitätsvollen Jugendarbeit — |
STREBEN IN DIESEM ZUSAMMENHANG DANACH, DER ROLLE DER JUGENDARBEIT IN EINEM BEFÄHIGENDEN EUROPA GERECHT ZU WERDEN, INDEM
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23. |
aufbauend auf bestehenden politischen Maßnahmen die Parameter festgelegt werden, die für die Positionierung und Anpassung der Jugendarbeit sorgen, sodass junge Menschen in ihren Bemühungen unterstützt werden, ihren Weg zur Autonomie in neuen Realitäten zu finden. Dies soll durch die Ausübung von Handlungsfähigkeit, Teilhabe und Inklusion sowie im Rahmen eines optimalen Wohlbefindens, eines politischen und bürgerschaftlichen Engagements und eines Gefühls der Selbstbestimmung erreicht werden; |
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24. |
der Aufbau einer qualitätsvollen Jugendarbeit (13) und einer Jugendarbeitspolitik auf allen Ebenen unterstützt wird, wobei die lokale Ebene, die jungen Menschen am nächsten ist, gebührend berücksichtigt wird; |
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25. |
die Schaffung günstiger Rahmenbedingungen möglich gemacht wird (14), insbesondere indem diese Rahmenbedingungen zusammen mit Jugendarbeiterinnen und Jugendarbeitern und jungen Menschen geschaffen werden, um sicherzustellen, dass die Aktivitäten im Rahmen der Jugendarbeit im öffentlichen Raum so organisiert werden können, dass sie den Bedürfnissen junger Menschen am besten gerecht werden; |
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26. |
ein gleichberechtigter Zugang zu Jugendarbeit für alle jungen Menschen sichergestellt wird, unter anderem durch aufsuchende Jugendarbeit, indem zum Beispiel Netzwerke zwischen Jugendarbeit und Sozialarbeit sowie einschlägige Interessenträger aus anderen Bereichen, die mit jungen Menschen mit geringeren Chancen arbeiten, und gegebenenfalls die sie vertretenden Organisationen unterstützt werden; |
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27. |
Jugendarbeiterinnen und Jugendarbeitern Bildung, Ausbildung und Lernen, Kompetenzen (d. h. Wissen, Fähigkeiten, Werte, Einstellungen und kritisches Denken) und Ressourcen zur Verfügung gestellt werden, die erforderlich sind, um die Handlungs-, Urteils- und Wegfindungsfähigkeiten junger Menschen bei sich verändernden Realitäten zu unterstützen; |
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28. |
neue Formen des freiwilligen und bürgerschaftlichen Engagements, sowohl offline als auch online, erleichtert und unterstützt werden; |
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29. |
die gesellschaftliche Wertschätzung und Anerkennung der Jugendarbeit (15) in den sich wandelnden europäischen Gesellschaften gefördert wird; |
ERSUCHEN DIE MITGLIEDSTAATEN UND DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION, IN IHREN JEWEILIGEN ZUSTÄNDIGKEITSBEREICHEN UND AUF DEN ENTSPRECHENDEN EBENEN IM EINKLANG MIT DEM SUBSIDIARITÄTSPRINZIP
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30. |
gegebenenfalls eine umfassende Jugendarbeitspolitik parallel zu einer weiter gefassten Jugendpolitik zu entwickeln oder weiter zu unterstützen, und zwar im Wege von Rahmen und nachhaltigen Unterstützungs- und Finanzierungsmechanismen für den Aufbau von qualitätsvoller Jugendarbeit unter Berücksichtigung der bestehenden Gegebenheiten und Akteure in der Jugendarbeit sowie neuer, experimentellerer und innovativerer Vorgehensweisen in der Jugendarbeit. Diese Jugendarbeitspolitik sollte auf bestehenden politischen Initiativen im Bereich Jugendarbeit aufbauen, evidenz- und wissensbasiert sein und in enger Zusammenarbeit mit der Community of Practice der Jugendarbeit weiterentwickelt werden; |
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31. |
die Entwicklung, Umsetzung, Bewertung und Förderung einer qualitätsvollen Jugendarbeit auf allen Ebenen unter gebührender Berücksichtigung der lokalen Ebene zu unterstützen und sich weiterhin für die Stärkung der Entwicklung, Umsetzung und Bewertung qualitätsvoller Jugendarbeit, gegebenenfalls im Rahmen der Europäischen Jugendarbeitsagenda, einzusetzen; |
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32. |
die Intersektionalität als Mittel zu nutzen, um Hindernisse und Herausforderungen, mit denen junge Menschen, insbesondere solche mit geringeren Chancen, beim Zugang zu Jugendarbeit konfrontiert sind, zu ermitteln und zu verstehen und Maßnahmen zu ergreifen, um diese Hindernisse zu überwinden. Politische Maßnahmen und Aktionen sollten sowohl präventiv als auch reaktionsfähig sein, um die vielfältigen Identitäten junger Menschen sowie Hindernisse und Herausforderungen, denen sie sich gegenübersehen, anzugehen; |
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33. |
jugendgerechte Informationen über qualitätsvolle Jugendarbeit und den gleichberechtigten Zugang zu qualitätsvoller Jugendarbeit für junge Menschen zu erleichtern und die entsprechenden Anreize dafür zu schaffen. Ferner sollte mittels Aktivitäten im Rahmen der Jugendarbeit sichergestellt werden, dass junge Menschen gleichberechtigten Zugang zu qualitätsvollen Informationen über ihre Rechte, Pflichten und Chancen haben und davon profitieren; |
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34. |
neue und innovative Formen des freiwilligen und bürgerschaftlichen Engagements, sowohl offline als auch online, zu erleichtern und zu unterstützen sowie Ressourcen, Räumlichkeiten und andere Arten der Unterstützung für diese neuen Formen der Jugendarbeit zur Verfügung zu stellen; |
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35. |
weitere Anstrengungen zur Erleichterung, Einrichtung, gemeinsamen Schaffung und, soweit möglich, gemeinsamen Verwaltung der günstigen Rahmenbedingungen zu unternehmen, die erforderlich sind, um sicherzustellen, dass die Aktivitäten im Rahmen der Jugendarbeit im öffentlichen Raum in einer Weise organisiert werden können, die für die Begünstigten am besten geeignet ist, insbesondere durch:
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36. |
auf eine Bottom-up-Perspektive hinzuarbeiten, indem eine Prägung der europäischen Ebene durch lokales Wissen, lokale Erfahrungen und lokale Herangehensweisen hinsichtlich der Organisation der lokalen Jugendarbeit zugelassen wird. Dies kann gegebenenfalls dadurch erreicht werden, dass Gemeinden und anderen lokalen oder regionalen Gebietskörperschaften Ressourcen, Kanäle und Plattformen für den Austausch zur Verfügung gestellt werden, damit sie die europäische Identität erleben, zusammenarbeiten und die lokale Ebene mit einer europäischen Dimension bereichern können, z. B. im Rahmen bestehender EU-Programme oder durch die Stärkung der Multi-Level-Governance; |
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37. |
die Anstrengungen zur Schaffung von Chancengleichheit für Jugendarbeiterinnen und Jugendarbeitern in ganz Europa zu verstärken, mit dem Ziel, die Aus- und Weiterbildung von Jugendarbeiterinnen und Jugendarbeitern in der gesamten Europäischen Union abzustimmen, um Profile und gegebenenfalls Kompetenzen festzulegen, die die Kenntnisse, Einstellungen, Fähigkeiten, Werte und das kritische Verständnis umfassen, die für eine qualitätsvolle Jugendarbeit erforderlich sind. Dieses gemeinsame Verständnis könnte durch den Austausch bewährter Verfahren in der gesamten Europäischen Union erreicht werden und sollte den bestehenden Kompetenzrahmen und Bewertungsinstrumenten wie der Europäischen Strategie für Aus- und Fortbildung im Bereich Jugendarbeit, dem Jugendarbeitsportfolio und dem Jugendpass Rechnung tragen; |
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38. |
die Aus- und Weiterbildung von freiwilligen und bezahlten Jugendarbeiterinnen und Jugendarbeitern zu fördern, insbesondere durch die Voranbringung der Umsetzung der Schlussfolgerungen des Rates zur Aus- und Weiterbildung von Jugendbetreuerinnen und -betreuern, zur smarten Jugendarbeit und zur digitalen Jugendarbeit. Ferner sollte die Anerkennung und Wertschätzung von Jugendarbeit verbessert werden, indem die Aus- und Weiterbildung sowie die beruflichen Aussichten und Laufbahnen von Jugendarbeiterinnen und Jugendarbeitern gefördert werden, und Informationen über verfügbare Ausbildungsmöglichkeiten zur Verfügung gestellt und geteilt werden; |
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39. |
der Jugendarbeit als Mittel zur Unterstützung junger Menschen beim Übergang in das Erwachsenenalter und zur Autonomie mehr Anerkennung zu bieten und zu würdigen, dass Jugendarbeit einen wesentlichen Einfluss auf die Begünstigten hat, was eine größere Sichtbarkeit verdient; |
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40. |
die Jugendarbeit als treibende Kraft der Inklusion hervorzuheben, indem sie die Diversität der Jugendarbeit und der Menschen, die daran teilnehmen, fördern, unterstützen, dokumentieren und aufzeigen, wobei zu berücksichtigen ist, dass junge Menschen keine homogene Gruppe sind, es unzählige Identitäten junger Menschen gibt und sie vielfältige Bedürfnisse, Ressourcen, Hintergründe, Lebenssituationen und Interessen haben; |
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41. |
Bedingungen zu schaffen, die es den Organisationen der Zivilgesellschaft auf allen relevanten Ebenen ermöglichen, sich stärker an der Zusammenarbeit auf EU-Ebene zu beteiligen, um die Jugendarbeit stärker in den Fokus zu rücken, die Chancen für junge Menschen zu verbessern und die Qualität und Innovation in der Jugendarbeit auf allen Ebenen zu verbessern; |
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42. |
Informationen über einschlägige SNAC-Projekte bereitzustellen, diese Projekte zu koordinieren und deren Ergebnisse zu nutzen und sie gegebenenfalls in die politische Planung einzubeziehen; |
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43. |
Forschung durchzuführen oder voranzubringen sowie zusammen mit einschlägigen Akteuren aufgeschlüsselte Daten über die Begünstigten der Jugendarbeit, Jugendarbeiterinnen und Jugendarbeiter, Nachhaltigkeit, Auswirkungen der Jugendarbeit und deren Verfügbarkeit zu sammeln. Jugendarbeiterinnen und Jugendarbeiter sowie junge Menschen und Forschende im Bereich Jugendarbeit prüfen und entwickeln in Zusammenarbeit mit politischen Entscheidungsträgern Wege, um durch quantitative und qualitative Forschungsmethoden sowohl die intrinsischen als auch die extrinsischen Wirkungen und Auswirkungen auf die Begünstigten zu messen. Dies wird es Jugendarbeiterinnen und Jugendarbeitern ermöglichen, über ihre Arbeit zu reflektieren und die Ergebnisse und Auswirkungen ihrer Aktivitäten vorzustellen; |
ERSUCHEN DIE MITGLIEDSTAATEN, AUF DEN ENTSPRECHENDEN EBENEN UND UNTER GEBÜHRENDER BERÜCKSICHTIGUNG IHRER JEWEILIGEN NATIONALEN BESONDERHEITEN
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44. |
die lokalen Behörden bei der Bereitstellung von Informationen über die Jugendarbeitspolitik, Ressourcen und die Einbeziehung in die Jugendarbeitspolitik auf anderen Ebenen sowie bei der Schaffung der optimalen Bedingungen dafür zu unterstützen; |
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45. |
die Unabhängigkeit der Jugendarbeit zu gewährleisten und Jugendarbeit in anderen relevanten Sektoren durchgängig zu berücksichtigen, wodurch die Vielfalt und Qualität der Jugendarbeit sichergestellt wird, um junge Menschen auf ihrem Weg ins Erwachsenenleben in sich verändernden Zeiten zu unterstützen; |
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46. |
günstige Bedingungen zu fördern und zu schaffen, durch die junge Menschen mit unterschiedlichem Hintergrund die Möglichkeit haben, an der Gestaltung des öffentlichen Raums und der Lebensbedingungen mitzuwirken; |
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47. |
in Erwägung zu ziehen, Unterstützung für Räume für die Jugendarbeit, z. B. durch langfristige und stabile Finanzierung, und Infrastruktur, die sowohl Innen- als auch Außenanlagen umfasst, in öffentlichen Räumen bereitzustellen; |
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48. |
die Schaffung und Nutzung von mit einem Qualitätssiegel versehenen physischen und virtuellen Räumen für Jugendarbeit und die Zusammenarbeit mit einschlägigen Einrichtungen, wie dem Europarat und seinem Qualitätssiegel für Jugendzentren, zu fördern; |
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49. |
erfahrungsbasiertes Lernen zu fördern, einschließlich des Spielens als Mittel des nichtformalen oder informellen Lernens im Rahmen des regulären Jugendarbeitsangebots, um die Lebenskompetenzen der Begünstigten der Jugendarbeit zu entwickeln; |
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50. |
sich dafür einzusetzen, weitere Partnerschaften zwischen der Jugendarbeit und anderen Sektoren zu begründen, um die Kapazitäten der Community of Practice der Jugendarbeit hinsichtlich Interessenvertretung zu stärken und eine breitere Anerkennung des Beitrags der Jugendarbeit zum Leben junger Menschen zu erzielen; |
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51. |
Längsschnittforschung und evidenzbasierte Forschung zu den Auswirkungen der Jugendarbeit auf junge Menschen und die Gesellschaft durchzuführen, zu fördern und zu unterstützen; |
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52. |
die im Bereich Jugendarbeit zuständigen Behörden bei der Entwicklung und Umsetzung von Strategien und Maßnahmen im Bereich der Jugendarbeit weiter zu unterstützen; |
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53. |
Verwaltungsverfahren für Organisationen der Jugendarbeit zu erleichtern und diese einfach zu gestalten; |
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54. |
Innovation in der Community of Practice der Jugendarbeit zu fördern und anzuregen; |
ERSUCHEN DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION, IM EINKLANG MIT DEM SUBSIDIARITÄTSPRINZIP
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55. |
den Ausbau der Jugendarbeitspolitik stärker in den Fokus zu rücken und die Mitgliedstaaten zu ermutigen, gegebenenfalls den Aspekt „Jugendarbeit“ ausdrücklich in ihre nationalen Jugendstrategien und -programme aufzunehmen, indem der Austausch bewährter Verfahren und der Aufbau von Kapazitäten von Jugendarbeiterinnen und Jugendarbeitern, jungen Menschen und Organisationen der Jugendarbeit sowie politischen Entscheidungsträgern im Jugendbereich, insbesondere durch die EU-Jugendprogramme, erleichtert wird; |
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56. |
die Synergien zwischen der EU-Jugendstrategie, einschließlich der elf europäischen Jugendziele, der Europäischen Jugendarbeitsagenda und den EU-Jugendprogrammen weiter zu fördern; |
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57. |
die Möglichkeit zu prüfen, im Rahmen der EU-Jugendprogramme spezielle Maßnahmen für politische Experimente zu schaffen, die es den Mitgliedstaaten ermöglichen, strategische Partnerschaften zum Aufbau von qualitätsvoller Jugendarbeit zu gründen; |
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58. |
die Umgestaltung der öffentlichen Räume im Rahmen einschlägiger Initiativen wie des Neuen Europäischen Bauhauses zu unterstützen oder weiterhin zu unterstützen und Anreize dafür zu schaffen, um sicherzustellen, dass diese öffentlichen Räume jugendgerecht und jugendarbeitsfreundlich sind; |
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59. |
die Möglichkeit zu prüfen, die Initiative „Neues Europäisches Bauhaus“ und Räume für Jugendarbeit eng miteinander zu verbinden, indem eine Jugendperspektive in die Initiative einbezogen wird, und das Neue Europäische Bauhaus in den EU-Finanzierungsmöglichkeiten zu verankern, um nachhaltige Ansätze für die Schaffung günstiger Rahmenbedingungen sicherzustellen; |
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60. |
die Rolle der Jugendarbeit bei dem grünen und dem digitalen Wandel und bei der Bewältigung demografischer Herausforderungen hervorzuheben und Verbindungen zwischen Jugendarbeit und anderen Bereichen, die für junge Menschen von Interesse sind, wie Klima, Digitalisierung und Beschäftigung herzustellen; |
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61. |
den Austausch und die Zusammenarbeit zwischen der EU-Jugendkoordinatorin bzw. dem EU-Jugendkoordinator und der Koordinatorin bzw. dem Koordinator der Europäischen Kommission für die Rechte des Kindes sowie anderen einschlägigen Koordinatorinnen bzw. Koordinatoren der Europäischen Kommission zu fördern, um die Jugendarbeit in allen Politikbereichen der EU stärker ins Blickfeld zu rücken; |
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62. |
in Zusammenarbeit mit der Jugendpartnerschaft zwischen der Europäischen Union und dem Europarat (Europäische Kommission/Europarat) im Jugendbereich und anderen Akteuren der Jugendarbeit auf europäischer Ebene, wie z. B. Organisationen der Zivilgesellschaft, die möglichen Wege zu erwägen, wie die Möglichkeit der Einführung eines europäischen Anerkennungsmechanismus oder von Leitlinien für die Wertschätzung von Jugendarbeit auf der Grundlage systematischer und strukturierter Folgemaßnahmen in Verbindung mit Selbstbewertungen und externen Bewertungen und einer geeigneten Governance-Struktur im Rahmen der Jugendpartnerschaft zwischen der EU und dem Europarat geprüft werden kann; |
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63. |
die Kontinuität des Wissens über Jugendarbeit durch den Austausch bewährter Verfahren zu gewährleisten, insbesondere über spezielle Netzwerke oder Online-Instrumente wie die Partnerschaft zwischen der Europäischen Kommission und dem Europarat im Jugendbereich, die Youth Wiki, das Europäische Jugendportal, die SALTO-Ressourcenzentren, das RAY-Netzwerk und das Europäische Wissenszentrum für Jugendpolitik oder andere einschlägige Instrumente, und Gewährleistung der Sichtbarkeit dieser Netzwerke und Instrumente; |
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64. |
künftige Kongresse über Jugendarbeit strukturell in die EU-Jugendprogramme einzubetten; |
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65. |
das Bewusstsein zu schärfen und den Zugang zu den EU-Jugendprogrammen zu erleichtern, insbesondere durch zugängliche Formate, durch die die Attraktivität der Programme erhöht wird und die Kostenrechnung und die Verwaltungsvorschriften vereinfacht werden; |
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66. |
für eine angemessene Unterstützung durch die EU von Aktivitäten im Rahmen der Jugendarbeit zu sorgen, insbesondere indem EU-Mittel z. B. durch bestehende EU-Jugendprogramme, einschließlich der diesbezüglichen Bedingungen und Verfahren, einfacher, attraktiver und für die Akteure der Jugendarbeit auf nationaler, regionaler und vor allem lokaler Ebene leichter zugänglich gemacht werden, insbesondere durch die Anwendung eines Mikro-Ansatzes und die Ermöglichung von Experimenten. Außerdem sollte die Verbreitung von Informationen über verfügbare Finanzierungsmöglichkeiten verbessert werden; |
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67. |
gegebenenfalls die Zusammenarbeit zwischen der EU und dem Europarat im Rahmen der Partnerschaft zwischen der Europäischen Kommission und dem Europarat im Jugendbereich zu verstärken, um die Umsetzung der Europäischen Jugendarbeitsagenda durch die Sammlung von Wissen und Fakten und die Entwicklung von Schulungsinstrumenten weiter zu unterstützen. Das könnte beispielsweise auf folgendem Weg erfolgen:
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ERSUCHEN DIE COMMUNITY OF PRACTICE DER JUGENDARBEIT,
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68. |
die Teilhabe junger Menschen an der Gesellschaft weiter zu fördern; |
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69. |
die Bereitstellung jugendgerechter Informationen zu gewährleisten und sicherzustellen, dass junge Menschen gleichberechtigt und sicher Zugang zu Aktivitäten im Rahmen der Jugendarbeit haben und daran teilnehmen können; |
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70. |
günstige Rahmenbedingungen für den Aufbau und die Anerkennung einer qualitätsvollen Jugendarbeit zu schaffen und den Dialog mit allen einschlägigen Partnern aufzunehmen, um den öffentlichen Raum für Vorgehensweisen in der Jugendarbeit zum Nutzen junger Menschen zu optimieren; |
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71. |
das Bewusstsein dafür zu schärfen, wie wichtig die kontinuierliche Arbeit in Bezug auf die Ressourcen und Kompetenzen von Jugendarbeiterinnen und Jugendarbeitern (17) ist, und Mentoring- und Schulungsprogramme für angehende Jugendarbeiterinnen und Jugendarbeiter sowie jene, die bereits tätig sind, zu entwickeln; |
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72. |
das Bewusstsein der Organisationen der Jugendarbeit und der Jugendarbeiterinnen und Jugendarbeiter dafür zu schärfen, wie wichtig es ist, einen Beitrag zu politischen Angelegenheiten zu leisten, und sie beim Erwerb der Kompetenzen zu unterstützen, die für die Leistung dieses Beitrags erforderlich sind; |
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73. |
die Bemühungen, Jugendarbeiterinnen und Jugendarbeiter dazu zu befähigen, in Innovationen zu investieren, voranzubringen und zu betonen, dass die internationale Praxis, beispielsweise durch die Teilnahme an Erasmus+ oder am Europäischen Solidaritätskorps, einer der möglichen Wege für Innovation ist; |
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74. |
die Anerkennung der Jugendarbeit auf gesellschaftlicher Ebene zu fördern und danach zu streben, Hindernisse für diese Anerkennung zu beseitigen, und sich weiterhin für Partnerschaften mit anderen einschlägigen Politikbereichen wie Gesundheit und Wohlbefinden, Umwelt und Klima, Aus- und Weiterbildung, internationale Zusammenarbeit und europäische Werte, Beschäftigung und Inklusion sowie mit lokalen und regionalen Behörden und Interessenträgern einzusetzen, um die Jugendarbeit als gesellschaftlichen Partner zu konsolidieren; |
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75. |
die Netzwerke von Organisationen der Jugendarbeit zu stärken und auszubauen, um die Zusammenarbeit und Koordination beim Ausbau der qualitätsvollen Jugendarbeit und eine intensivere Interaktion und Zusammenarbeit mit anderen Akteuren im Bereich der Jugendarbeit, insbesondere mit lokalen und regionalen Behörden, zu fördern sowie eine bessere Abstimmung und Zusammenarbeit innerhalb der Community of Practice zu fördern, um ein starkes Ökosystem der Jugendarbeit zu schaffen; |
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76. |
sich weiterhin für die Umsetzung der Europäischen Jugendarbeitsagenda und für einen Beitrag zu zukünftigen Kongressen über Jugendarbeit als Mittel für den Ausbau der qualitätsvollen Jugendarbeit auf allen Ebenen einzusetzen; |
ERSUCHEN ALLE AN EUROPÄISCHEN KOOPERATIONSTÄTIGKEITEN IM JUGENDBEREICH BETEILIGTEN AKTEURE (18), DARAUF HINZUWIRKEN,
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77. |
mit den im Bereich Jugend und Jugendarbeit aktiven Organisationen der Zivilgesellschaft Synergien herzustellen, zusammenzuarbeiten und sich abzustimmen. |
(1) „Die Werte, auf die sich die Union gründet, sind die Achtung der Menschenwürde, Freiheit, Demokratie, Gleichheit, Rechtsstaatlichkeit und die Wahrung der Menschenrechte einschließlich der Rechte der Personen, die Minderheiten angehören. Diese Werte sind allen Mitgliedstaaten in einer Gesellschaft gemeinsam, die sich durch Pluralismus, Nichtdiskriminierung, Toleranz, Gerechtigkeit, Solidarität und die Gleichheit von Frauen und Männern auszeichnet.“
(2) Insbesondere das in Artikel 31 des Übereinkommens über die Rechte des Kindes verankerte Recht auf Spiel und aktive Erholung und die damit verflochtene Verpflichtung der Vertragsstaaten, dieses Recht zu achten und zu fördern sowie die „Bereitstellung geeigneter und gleicher Möglichkeiten für […] aktive Erholung und Freizeitbeschäftigung“ zu fördern.
(3) Für einen Überblick über die vorhandenen politischen Instrumente, die zur Entwicklung dieses systematischen und nachhaltigen Ansatzes beigetragen haben, siehe — im Anhang zu dieser Entschließung — Schild, H., „Mapping Existing European Youth Policy Strategies on Youth Work“, eine Veröffentlichung unter der Schirmherrschaft des belgischen Vorsitzes des Rates der Europäischen Union im Jugendbereich (2024).
(4) Darüber hinaus spiegeln die elf europäischen Jugendziele die Ansichten junger Europäerinnen und Europäer zur Jugendarbeit wider, die für die vorliegende Entschließung von Bedeutung sind.
(5) Erwägungsgrund 1 der Verordnung (EU) 2021/817.
(6) Der Bonn-Prozess ist der in der Europäischen Jugendarbeitsagenda genannte Prozess zur Umsetzung dieser Agenda;
(7) EU-Jugendstrategie 2019-2027 (2018/C 456/01); Nummer 17 der Schlussfolgerungen des Rates und der im Rat vereinigten Vertreter der Mitgliedstaaten zur sozialen Dimension eines nachhaltigen Europas für junge Menschen (2023/C 185/06).
(8) Williamson H., Coussée F., „Chapter 14 — Reflective trialogue: conclusions from the history project — 12 trilemmas for youth work“, „The history of youth work in Europe“, 7. Band (Partnerschaft zwischen der Europäischen Kommission und dem Europarat im Jugendbereich, 2019), S. 193-208.
(9) Wie in den Schlussfolgerungen des Rates und der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten zu einem umfassenden Ansatz für die psychische Gesundheit junger Menschen in Europa (C/2023/1337) erwähnt: „Jugendarbeit spielt eine […] wichtige Rolle bei der Förderung des Wohlbefindens junger Menschen und der Prävention von psychischen Gesundheitsproblemen.“
(10) Siehe hierzu — im Anhang zu dieser Entschließung — Williamson, H., „Taking stock — Where are we now, Youth Work in a Contemporary Europe (Oktober 2023)“, eine Veröffentlichung unter der Schirmherrschaft des belgischen Vorsitzes im Rat der Europäischen Union im Jugendbereich (2024).
(11) M. Moris & M. Loopmans (2019) „De-marginalizing youngsters in public space: critical youth workers and local municipalities in the struggle over public space in Belgium“, Journal of Youth Studies, 22:5, S. 694-710.
(12) Ausgelegt im Einklang mit der Abschlusserklärung des dritten Europäischen Jugendarbeitskongresses mit dem Titel „Wegweiser für die Zukunft“, Bonn, 10. Dezember 2020, S. 12-14.
(13) Wie im Anhang zu „Beschreibungen“ in dieser Entschließung beschrieben.
(14) Wie im Anhang zu „Beschreibungen“ in dieser Entschließung beschrieben.
(15) Wie im Anhang zu „Beschreibungen“ in dieser Entschließung beschrieben.
(16) Zum Konzept „la vie associative“, siehe Williamson, H., „Taking stock — where are we now, Youth Work in a Contemporary Europe“ (Oktober 2023), S. 111 ff.
(17) Im Einklang mit der Empfehlung des Rates vom 22. Mai 2018 zu Schlüsselkompetenzen für lebenslanges Lernen (2018/C 189/01).
(18) „Die Jugendstrategie der Europäischen Union 2019-2027 zielt ausgehend von den Erfahrungen und Beschlüssen der jugendpolitischen Zusammenarbeit der vergangenen Jahre darauf ab, die bestehenden und künftigen Herausforderungen, denen sich die jungen Menschen überall in Europa gegenübersehen, zu meistern. Die EU-Jugendstrategie bietet einen Rahmen für Ziele, Prinzipien, Prioritäten, Kernbereiche und Maßnahmen bei der jugendpolitischen Zusammenarbeit für alle relevanten Akteure, wobei ihren jeweiligen Zuständigkeiten und dem Subsidiaritätsprinzip Rechnung getragen wird. Die relevanten Akteure sind unter anderem die EU-Mitgliedstaaten, die entsprechenden Institutionen der Europäischen Union und andere internationale Organisationen, wie beispielsweise der Europarat, die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften, Jugendvertretungen, Jugendorganisationen, Organisationen, die mit jungen Menschen arbeiten, Jugendarbeiterinnen und -arbeiter, Jugendforscherinnen und -forscher sowie Akteure der Zivilgesellschaft aber auch Strukturen des Programms Erasmus + und des Europäische Solidaritätskorps sowie ihre Folgeprogramme.“ Entschließung zu einem Rahmen für die jugendpolitische Zusammenarbeit in Europa: Die EU-Jugendstrategie 2019-2027 (2018/C 456/01).
ANLAGE I
Politischer Hintergrund
Europäische Union
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Schlussfolgerungen des Rates und der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten zu einem umfassenden Ansatz für die psychische Gesundheit junger Menschen in Europa (C/2023/1337) |
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Schlussfolgerungen des Rates und der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten zur Unterstützung der generationenübergreifenden Dimension im Jugendbereich, um Dialog und sozialen Zusammenhalt zu fördern (2022/C 495/03) |
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Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: EU-Kinderrechtsstrategie (COM(2021) 142 final) |
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Schlussfolgerungen des Rates und der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten zur Gewährleistung und Schaffung eines bürgerlichen Raumes für junge Menschen, der der Jugend eine substanzielle Teilhabe ermöglicht (2021/C 501 I/04) |
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Entschließung des Rates und der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten zu dem Rahmen für die Festlegung einer Europäischen Jugendarbeitsagenda (2020/C 415/01) |
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Schlussfolgerungen des Rates und der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten — Mehr Chancen für junge Menschen in ländlichen und abgelegenen Gebieten (2020/C 193/03) |
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Schlussfolgerungen des Rates und der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten zur digitalen Jugendarbeit (2019/C 414/02) |
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Schlussfolgerungen des Rates und der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten zur Aus- und Weiterbildung von Jugendbetreuerinnen und -betreuern (2019/C 412/03) |
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Entschließung des Rates und der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten zu einem Rahmen für die jugendpolitische Zusammenarbeit in Europa: Die EU-Jugendstrategie 2019-2027 (2018/C 456/01) |
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Empfehlung des Rates vom 22. Mai 2018 zu Schlüsselkompetenzen für lebenslanges Lernen (2018/C 189/01) |
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Schlussfolgerungen des Rates zur smarten Jugendarbeit (2017/C 418/02) |
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Schlussfolgerungen des Rates zur Rolle der Jugendarbeit als Unterstützung für junge Menschen bei der Entwicklung wesentlicher Lebenskompetenzen, die ihnen einen erfolgreichen Übergang ins Erwachsenenleben, zur aktiven Bürgerschaft und ins Arbeitsleben ermöglichen (2017/C 189/06) |
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Schlussfolgerungen des Rates zum Beitrag einer qualitätsvollen Jugendarbeit zur Entwicklung, zum Wohlbefinden und zur sozialen Inklusion junger Menschen (2013/C 168/03) |
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Empfehlung des Rates zur Validierung nichtformalen und informellen Lernens (2012/C 398/01) |
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Entschließung des Rates und der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten zur Jugendarbeit (2010/C 327/01) |
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Weißbuch der Europäischen Kommission „Neuer Schwung für die Jugend Europas“ (KOM(2001) 681 endg.) |
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Konferenz zur Zukunft Europas — Bericht über das endgültige Ergebnis (Mai 2022) |
Europarat
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Empfehlung CM/Rec(2023)9 des Ministerkomitees des Europarates über die aktive politische Teilhabe junger Menschen aus nationalen Minderheiten |
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Entschließung CM/Res (2020)2 des Ministerkomitees des Europarates über die Jugendbereich-Strategie 2030 des Europarates |
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Kongress der Gemeinden und Regionen, Jugendarbeit: die Rolle der Gemeinden und Regionen (CG-FORUM(2021)01-02final) |
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Empfehlung CM/Rec(2017)4 des Ministerkomitees an die Mitgliedstaaten über Jugendarbeit |
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Empfehlung CM/Rec(2010)8 des Ministerkomitees an die Mitgliedstaaten über Jugendinformation |
Partnerschaft der Europäischen Kommission und des Europarates im Jugendbereich
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Analyse der politischen Ziele der europäischen Jugendarbeit: Die Rolle der Jugendpartnerschaft zwischen der Europäischen Union und dem Europarat im Zusammenspiel zwischen der Europäischen Union und dem Europarat (2021) |
ANLAGE II
Beschreibungen
Qualitätsvolle Jugendarbeit
Jugendarbeit ist ein breiter Begriff, der eine große Vielfalt an sozialen, kulturellen, bildungsorientierten, umweltbezogenen, sportlichen und politischen Aktivitäten von und mit jungen Menschen und für junge Menschen, sei es in Gruppen oder als Einzelpersonen, abdeckt. Sie kann als spezifischer und einzigartiger Ansatz innerhalb eines breiteren Spektrums von pädagogischen Systemen und Bildungssystemen (Ausbildung, Gemeinwohl, Prävention, Gerechtigkeit, Weiterbildung, Beschäftigungsfähigkeit usw.) betrachtet werden, der häufig von Regierungen unterstützt oder geschaffen wird. Jugendarbeit wird von bezahlten und freiwilligen Jugendarbeiterinnen und Jugendarbeitern geleistet und beruht auf nicht-formalen und informellen Lernprozessen, die sich auf junge Menschen und eine freiwillige Beteiligung konzentrieren.
Bei der Jugendarbeit wird mit jungen Menschen und den Gesellschaften, in denen sie leben, zusammengearbeitet, um so ihre aktive Teilhabe und die Einbeziehung in ihre Gemeinschaften und in Entscheidungsprozesse zu erleichtern. Die grundlegende Funktion der Jugendarbeit besteht in der wichtigen Rolle für die persönliche und soziale Entwicklung junger Menschen, ihre Teilhabe an der Gesellschaft und die Übergangsphasen, die sie durchlaufen. Mit der Jugendarbeit werden Räume für den Aufbau von Beziehungen und Brücken geschaffen, um junge Menschen beim Übergang in das Erwachsenenalter und zur Autonomie zu unterstützen. (1) Diese Räume und Brücken helfen ihren Begünstigten, konstruktive Wege im Leben zu finden und einzuschlagen, womit sie einen Beitrag zu ihrer persönlichen und sozialen Entwicklung und zur Gesellschaft insgesamt leisten. Die Jugendarbeit hat sich in der Praxis als eine konkrete und motivierende Umgebung für aktive Demokratie und bürgerschaftliches Engagement erwiesen. Daher spielt die Jugendarbeit eine entscheidende Rolle bei der Unterstützung des freiwilligen und konstruktiven Engagements junger Menschen. Außerdem wird damit ein Umfeld geschaffen, das sich durch spielerische Nützlichkeit auszeichnet und in dem junge Menschen das Zusammensein genießen können. Dieses Umfeld stärkt die Kreativität und die sozialen Kompetenzen junger Menschen, insbesondere im Hinblick auf ein demokratisches Zusammenleben und Solidarität. Europäische Aktivitäten im Rahmen der Jugendarbeit eröffnen Möglichkeiten, eine europäische Dimension zu erleben und verschaffen jungen Menschen so Kompetenzen, die für die Entwicklung eines europäischen Zugehörigkeitsgefühls und in der globalisierten Welt erforderlich sind, wobei gleichzeitig die Völkerverständigung und die Friedenskonsolidierung gefördert werden. Aktivitäten im Rahmen der Jugendarbeit auf allen Ebenen haben daher positive Auswirkungen auf die Gesellschaft, tragen zum physischen und psychischen Wohlbefinden junger Menschen bei und fördern die Wiederbelebung der Demokratie und die Bewältigung globaler Herausforderungen.
Die Jugendarbeit wird von und mit jungen Menschen und für diese geschaffen. Sie müssen als Mitverantwortliche und Mitgestalter von Jugendarbeit, Jugendprojekten oder Jugendverbänden gestärkt werden. Sowohl bezahlte als auch ehrenamtliche Jugendarbeiterinnen und Jugendarbeiter sorgen für die Verwirklichung dieser Räume und unterstützen Peer-to-Peer-Aktivitäten.
Die Jugendarbeit soll allen jungen Menschen offenstehen, auch denjenigen mit geringeren Chancen, z. B. in ländlichen, abgelegenen und weniger entwickelten Gebieten sowie in Gebieten in äußerster Randlage, sowie denjenigen, deren uneingeschränkte politische und soziale Teilhabe aufgrund individueller oder struktureller Benachteiligungen oder Diskriminierung gefährdet ist. Die Jugendarbeit soll eine treibende Kraft für die soziale Inklusion sein. Aktivitäten im Rahmen der Jugendarbeit kommen jungen Menschen und gegebenenfalls Kindern ab einem frühen Alter zugute.
Günstige Rahmenbedingungen
Die Jugendarbeit sollte von günstigen Rahmenbedingungen profitieren, die von Folgendem geprägt sind: aktive Inklusivität und soziale Einbindung, Kreativität und Sicherheit, Unterstützung für das Lernen, Spaß und Ernsthaftigkeit, Verspieltheit und Planung. Diese Rahmenbedingungen sollten durch Zugänglichkeit, auch in ländlichen, abgelegenen und weniger entwickelten Gebieten sowie in Gebieten in äußerster Randlage, sowie durch Offenheit und Flexibilität gekennzeichnet sein und auch den interkulturellen und generationenübergreifenden Dialog fördern. Sie stützen sich auf angemessene, ausgewogene und vielfältige Unterstützungssysteme, -strukturen und -infrastrukturen, die in enger Zusammenarbeit mit der Community of Practice der Jugendarbeit geschaffen und umgesetzt werden. Darüber hinaus werden sie gemeinsam mit jungen Menschen und Jugendarbeiterinnen und Jugendarbeitern mit Blick auf die Bedürfnisse derjenigen, denen die Jugendarbeit zugutekommt, gestaltet, insbesondere indem jungen Menschen und Jugendarbeiterinnen und Jugendarbeitern bei der Gestaltung, dem gemeinsamen Aufbau, der gemeinsamen Verwaltung und dem Betrieb von öffentlichen Räumen Mitspracherechte gewährt werden.
Gesellschaftliche Wertschätzung und Anerkennung
Im Rahmen der gesellschaftlichen Wertschätzung und Anerkennung werden die gesellschaftlichen Beiträge und Rollen der Jugendarbeit hervorgehoben, darunter fallen unter anderem ihre vorbeugende Wirkung, ihre Rolle beim grünen und beim digitalen Wandel, bei der Förderung, dem Leben und der Wiederbelebung von Demokratien und bei der Bewältigung demografischer Herausforderungen, ihre Rolle beim Aufbau von Gemeinschaften, bei der Vermittlung von Normen und Werten, bei der Unterstützung der Eigenständigkeit und des allgemeinen Wohlbefindens junger Menschen, bei der Förderung konstruktiver und lösungsorientierter Einstellungen und bei der Gehörschaffung für junge Menschen, ihre unterstützende Rolle bei der Gestaltung einer an die Realitäten und Bedürfnisse junger Menschen angepassten Jugendpolitik sowie ihre Rolle bei der Hervorbringung engagierter Bürgerinnen und Bürger. (2) Bei dieser Wertschätzung und Anerkennung wird auch festgestellt, dass die Teilnahme an Aktivitäten im Rahmen der Jugendarbeit unter anderem die soziale Inklusion fördert, zum Aufbau inklusiver, vom Zusammenhang geprägter und friedlicher Gesellschaften beiträgt und sicherstellt, dass Möglichkeiten zur Teilnahme an diesen Aktivitäten verfügbar, zugänglich und sichtbar sind.
Begriffsbestimmungen
Community of Practice der Jugendarbeit (3)
Im Bereich der Jugendarbeit ist die „Community of Practice der Jugendarbeit“ als eine — beruflich oder nicht beruflich mit dem Thema befasste — Gruppe von Menschen zu verstehen, die die gleichen Interessen an der Lösung eines Problems, der Verbesserung ihrer Fähigkeiten und dem Lernen aus den Erfahrungen anderer haben. Die Community of Practice der Jugendarbeit umfasst Akteure auf allen Ebenen, von der lokalen bis zur europäischen Ebene, wie etwa — Jugendarbeiterinnen und -arbeiter und Jugendleiterinnen und -leiter, — Leitungspersonen in der Jugendarbeit, — Projektträger, — akkreditierte und unabhängige Organisationen der Jugendarbeit, — Trainerinnen und Trainer, — Forschende, — Lehrkräfte von Jugendarbeiterinnen und -arbeitern, — lokale Gemeinschaften sowie Gemeinden, — nationale Agenturen für Erasmus+ Jugend und das Europäische Solidaritätskorps, — Jugendvertretungen und junge Menschen und Entscheidungsträgerinnen und -träger für die Jugend. Alle Akteure in der Community of Practice für die Jugendarbeit haben in ihren jeweiligen Zuständigkeitsbereichen unterschiedliche Mandate, Rollen und Kapazitäten für die Weiterentwicklung von Jugendarbeit.
Spielen
Für die Zwecke dieser Entschließung ist erfahrungsbasiertes Lernen, einschließlich des Spielens, ein Mittel des nichtformalen Lernens, das dazu beiträgt, das Vertrauen von Kindern und jungen Menschen in den sozialen Raum zu stärken und ihre sozialen Kompetenzen weiterzuentwickeln. Spielen ist eine wichtige Aktivität für Kinder und junge Menschen, wozu auch körperliche, spielerische Aktivitäten und wettbewerbsorientierte Spiele sowie fantasievolle, erkundende und soziale Verhaltensweisen gehören, die für ihr Wohlergehen, ihre Gesundheit und ihre Entwicklung von entscheidender Bedeutung sind. Die unterschiedlichen Arten zu spielen, die von den verschiedenen Altersgruppen — einschließlich junger Menschen auf der Suche nach ihrer Identität — bevorzugt werden, sind für ihren Übergang in das Erwachsenenalter und ihr Zugehörigkeitsgefühl ausschlaggebend. (4)
(1) Wie in der Erklärung des zweiten Europäischen Jugendarbeitskongresses festgestellt.
(2) Im Jahr 2010 wurde festgestellt, dass „Jugendarbeit außerdem einen zusätzlichen sozialen Nutzen haben [kann], denn sie kann soziale Teilhabe, Verantwortung, freiwilliges Engagement und aktive Bürgerschaft fördern; die Gemeinschaftsbildung und die Zivilgesellschaft auf allen Ebenen (z. B. durch einen Dialog zwischen den Generationen und Kulturen) stärken; zur Entfaltung von Kreativität, kulturellem und sozialem Bewusstsein, Unternehmergeist und Innovation bei jungen Menschen beitragen; Chancen für die soziale Inklusion aller Kinder und Jugendlichen bieten; benachteiligte junge Menschen durch zahlreiche flexible und rasch anpassbare Methoden erreichen. Jugendarbeit hat daher mehrere Funktionen in der Gesellschaft und kann in den Politikbereichen, die für die Jugend von Belang sind, wie lebenslanges Lernen, soziale Inklusion und Beschäftigung, einen Beitrag leisten. Jugendarbeit, ob sie nun von Freiwilligen oder von professionellen Betreuern geleistet wird, birgt ein beträchtliches sozioökonomisches Potenzial, denn sie kann die Wirtschaftstätigkeit anregen, Infrastrukturen schaffen, wirtschaftliche Vorteile bringen und die Beschäftigung bei jungen Menschen fördern. Der Arbeitsmarkt kann von den persönlichen und beruflichen Fähigkeiten und Kompetenzen, die durch die Teilnahme an Jugendarbeit oder die Tätigkeit als Jugendbetreuer oder Jugendleiter erworben wurden, profitieren. Diese Fähigkeiten und Kompetenzen müssen ausreichend gewürdigt und auch tatsächlich anerkannt werden.“ Entschließung des Rates und der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten zur Jugendarbeit (2010/C 327/02).
(3) Siehe Anhang II der Entschließung des Rates und der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten zu dem Rahmen für die Festlegung einer Europäischen Jugendarbeitsagenda (2020/C 415/01).
(4) Vereinte Nationen, Ausschuss für die Rechte des Kindes, Allgemeine Bemerkung Nr. 17 (2013) über das Recht des Kindes auf Ruhe, Freizeit, Spiel, aktive Erholung, kulturelles und künstlerisches Leben (Art. 31).
ANLAGE III
Sonstige Ressourcen
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Schild, H., „Mapping Existing European Youth Policy Strategies on Youth Work“, eine Veröffentlichung unter der Schirmherrschaft des belgischen Vorsitzes im Rat der Europäischen Union im Jugendbereich (2024) |
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Williamson, H., „Taking stock — Where are we now, Youth Work in a Contemporary Europe (October 2023)“, eine Veröffentlichung unter der Schirmherrschaft des belgischen Vorsitzes im Rat der Europäischen Union im Jugendbereich (2024) |
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3. Europäischer Kongress über Jugendarbeit (Bonn, 2020) — Abschlusserklärung |
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M. Moris & M. Loopmans (2019) „De-marginalizing youngsters in public space: critical youth workers and local municipalities in the struggle over public space in Belgium“, Journal of Youth Studies, 22:5, S. 694-710. |
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2. Europäischer Kongress über Jugendarbeit (Brüssel, 2015) — Abschlusserklärung |
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1. Europäischer Kongress über Jugendarbeit (Gent, 7.-10. Juli 2010) — Abschlusserklärung |
ANLAGE IV
Wichtigste Ergebnisse der Europäischen Konferenz zur lokalen Jugendarbeit und Demokratie, die während des belgischen Vorsitzes im Rat der Europäischen Union vom 20. bis 23. Februar 2024 in Brüssel stattfand, ausgearbeitet von Dr. Guy Redig (Hauptberichterstatter):
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1. |
Lokale Jugendarbeit 1) bietet ein außergewöhnliches Umfeld, um Demokratie zu praktizieren und Wege zu einem aktiven Teilhabe an der Gesellschaft zu inspirieren — mit der festen Überzeugung, Kindern so früh wie möglich Chancen zur Teilhabe zu geben –, 2) bringt das Hauptmerkmal lokaler Jugendarbeit als einen Ort zum Ausdruck, an dem junge Menschen Spaß daran haben, gemeinsam jung zu sein, denn Spiel und Verspieltheit sind Voraussetzung für die Entwicklung vieler anderer positiver Wirkungen, wie das Erlernen und Schärfen verschiedener Kompetenzen, das Engagement in verschiedenen demokratischen Verfahren und die Fähigkeit, Verantwortung und Rechenschaftspflicht zu übernehmen, und 3) schlägt Brücken zu vielen anderen pädagogischen Interventionen wie Bildung, Sozial- und Kulturarbeit. |
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2. |
Durch Investitionen in robuste und langfristige Jugendarbeitspolitik, die auf intensivem Dialog und Teilhabe aufbaut, schaffen lokale Verwaltungen konkrete Voraussetzungen für die optimale Entwicklung der lokalen Jugendarbeit. Die Gemeinden brauchen daher einen Rahmen, der eine Richtschnur und Inspirationen für die Schaffung maßgeschneiderter, robuster lokaler Unterstützungssysteme bietet. Die Mitgliedstaaten sollten darin investieren, diesen Rahmen gemeinsam mit lokalen Akteuren in einem europaweiten Netzwerk zu gestalten. Dieser Rahmen kann sich an dem Ausdruck „Raum schaffen“ orientieren, der als mentaler (1), physischer (2) und politischer (3) Raum in einer langfristigen Perspektive (4) zu verstehen ist, und sollte Bemühungen zur Optimierung der Qualitäten sowohl der ehrenamtlichen als auch der beruflichen Jugendarbeiterinnen und Jugendarbeiter umfassen. |
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3. |
Die Europäische Union und der Europarat sind bereits aktiv und fördern die lokale Jugendarbeit (Politik); sie können ihre diesbezüglichen Bemühungen ausweiten und verstärken, indem sie weiter in die Vernetzung und den Austausch von Verfahren investieren, Umfragen anregen (u. a. im Rahmen ihrer Jugendpartnerschaft) und so zu einer gemeinsamen Grundlage für die lokale Jugendarbeitspolitik beitragen. |
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4. |
Die Investitionen in wirksamere und effizientere Verfahren für schwer zu erreichende, aber vorrangige Ziele wie Inklusion, Gleichstellung, Teilhabe, Demokratie und Vielfalt müssen dringend aufrechterhalten werden. Die lokale Jugendarbeit und die lokale Jugendarbeitspolitik bieten einzigartige Gelegenheiten, all diese menschlichen Werte in konkrete, praxisbezogene Maßnahmen umzusetzen und auf diese Weise Slogans in bewährte Verfahren umzuwandeln. |
(1) Mentaler Raum: Wissen, Verständnis, Anerkennung und Achtung der lokalen Jugendarbeit als ein spezifisches Angebot in der Freizeit von Kindern und jungen Menschen, das nur durch einen systematischen und offenen Dialog geschaffen werden kann.
(2) Physischer Raum: Bereitstellung geeigneter Räume im Innen-/Außenbereich für junge Menschen als ein wichtiger Teil der Bevölkerung (öffentlich) und insbesondere für Initiativen der Jugendarbeit (privat).
(3) Politischer Raum: Übertragung der Bedürfnisse junger Menschen und der lokalen Jugendarbeit in ein robustes System der staatlichen Unterstützung durch Subventionen, Dienstleistungen und Coaching, die durch aktive Teilhabe entwickelt wird.
(4) Zeitraum: Umsetzung dieser politischen Maßnahmen für Anerkennung und Unterstützung auf lange Sicht.
ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2024/3526/oj
ISSN 1977-088X (electronic edition)