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Nach der Zulassung eines Arzneimittels müssen die nationalen Behörden der Mitgliedstaaten:
Der sogenannte Transparenzausschuss, ein beratender Ausschuss, der sich aus einzelstaatlichen Vertretern zusammensetzt und dessen Vorsitz die Kommission übernimmt, ist für die Erwägung und Erörterung aller Probleme bei der Umsetzung der Richtlinie zuständig.
Die Richtlinie musste bis in nationales Recht umgesetzt werden.
Im Anschluss an eine Überprüfung der Rechtsvorschriften schlug die Kommission im März 2012 eine neue Richtlinie vor. Damit sollte das Entscheidungsverfahren für die Preisfestsetzung und Kostenerstattung von Arzneimitteln durch die nationalen Behörden verschlankt und verkürzt werden. Mit dem rechtlichen Vorschlag sollten Verfahren vereinfacht und die Rechtsklarheit und -sicherheit für alle interessierten Parteien gestärkt werden. Der Vorschlag wurde im März 2015 von der Kommission zurückgezogen.
Der Gerichtshof der Europäischen Union erließ mehrere Urteile zur Auslegung und Umsetzung der Transparenzregelung.
Weiterführende Informationen:
Richtlinie 89/105/EWG des Rates vom betreffend die Transparenz von Maßnahmen zur Regelung der Preisfestsetzung bei Arzneimitteln für den menschlichen Gebrauch und ihre Einbeziehung in die staatlichen Krankenversicherungssysteme (ABl. L 40 vom , S. 8-11).
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