Choose the experimental features you want to try

This document is an excerpt from the EUR-Lex website

Gerichtshof der Europäischen Union

Der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) wurde 1952 gegründet. Durch den Vertrag von Lissabon wurde der Geltungsbereich seiner Rechtsprechung erweitert. Der EuGH umfasst die folgenden zwei Gerichte.

  • Den Europäischen Gerichtshof: Dieser trifft weiterhin Vorabentscheidungen, entscheidet über Klagen von EU-Staaten gegen EU-Institutionen und übernimmt Klagen vom Gericht. Ferner urteilt der Gerichtshof in Fragen der Freiheit, Sicherheit und Gerechtigkeit und trifft Entscheidungen zur polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen sowie zu Fragen, die sich aus der Charta der Grundrechte ergeben.
  • Das Gericht: Dieses ist für die Entscheidung über Klagen von Bürgern gegen EU-Institutionen und (in manchen Instanzen) von EU-Staaten zuständig. Es fällt auch Urteile in Fällen, die die Arbeitsverhältnisse zwischen den EU-Institutionen und ihren Beamten betreffen.

SIEHE AUCH

Top