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Verordnung (EU) 2022/1031 über das Instrument betreffend das internationale Beschaffungswesen – IPI
Die Verordnung der Europäischen Union (EU) über das Instrument betreffend das internationale Beschaffungswesen (IPI) soll die Gegenseitigkeit beim Zugang zum internationalen Markt für öffentliche Aufträge fördern.
Sie legt außerdem Verfahren fest, die es der Europäische Kommission ermöglichen:
Die Verordnung gilt für alle öffentlichen Beschaffungsverfahren unter:
IPI-Maßnahmen können nur für Wirtschaftsteilnehmer, Waren oder Dienstleistungen aus Nicht-EU-Ländern, die nicht Vertragspartei des plurilateralen Übereinkommens der Welthandelsorganisation über das öffentliche Beschaffungswesen oder mit der EU abgeschlossener bilateraler oder multilateraler Handelsabkommen – die Verpflichtungen hinsichtlich des Marktzugangs im Bereich der Vergabe von öffentlichen Aufträgen oder Konzessionen enthalten – sind, oder für Wirtschaftsteilnehmer, Waren oder Dienstleistungen aus Ländern, die Vertragspartei solcher Abkommen sind, gelten, allerdings nur in Bezug auf Beschaffungsverfahren für Waren, Dienstleistungen oder Konzessionen, die nicht unter diese Abkommen fallen.
Die Kommission kann auf eigene Initiative oder aufgrund einer mit Gründen versehenen Beschwerde eines Beteiligten der EU oder eines Mitgliedstaats der EU
Die Untersuchung und die Konsultationen werden binnen neun Monaten abgeschlossen (oder 14 Monaten in begründeten Fällen).
Nach Abschluss der Untersuchung und der Konsultationen macht die Kommission einen Bericht mit den wichtigsten Ergebnissen der Untersuchung und einem Vorschlag für das weitere Vorgehen öffentlich verfügbar. Die Kommission
Gelangt die Kommission im Anschluss an eine Untersuchung zu dem Schluss, dass eine Maßnahme oder Praxis besteht, erlässt sie – wenn dies ihrer Ansicht nach im Interesse der EU liegt – eine IPI-Maßnahme (eine Maßnahme, mit der durch einen Durchführungsrechtsakt der Zugang von Wirtschaftsteilnehmern, Waren oder Dienstleistungen mit Ursprung in Nicht-EU-Ländern zu den Märkten für öffentliche Aufträge oder Konzessionen der EU beschränkt wird).
Das Interesse der EU stützt sich auf alle verschiedenen Interessen insgesamt, einschließlich der Interessen der Wirtschaftsteilnehmer in der EU.
Die IPI-Maßnahme
Bei öffentlichen Vergabeverfahren, auf die IPI-Maßnahmen Anwendung finden, nehmen erfolgreiche Bieter (ungeachtet ihrer Herkunft) die folgenden Verpflichtungen auf:
Auf Antrag eines Mitgliedstaats kann die Kommission eine Liste der lokalen öffentlichen Auftraggeber innerhalb von Verwaltungseinheiten mit weniger als 50 000 Einwohnern in diesem Mitgliedstaat annehmen, die von der Anwendung dieser Verordnung ausgenommen sind.
Die Kommission leitet keine Untersuchung in Bezug auf die am wenigsten entwickelten Länder ein.
Öffentliche Auftraggeber und Auftraggeber können in Ausnahmefällen beschließen, die IPI-Maßnahme nicht anzuwenden, wenn
Sie ist am in Kraft getreten.
Weiterführende Informationen:
Verordnung (EU) 2022/1031 des Europäischen Parlaments und des Rates vom über den Zugang von Wirtschaftsteilnehmern, Waren und Dienstleistungen aus Drittländern zum Unionsmarkt für öffentliche Aufträge und Konzessionen und über die Verfahren zur Unterstützung von Verhandlungen über den Zugang von Wirtschaftsteilnehmern, Waren und Dienstleistungen aus der Union zu den Märkten für öffentliche Aufträge und Konzessionen von Drittländern (Instrument betreffend das internationale Beschaffungswesen – IPI) (ABl. L 173 vom , S. 1-16).
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