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Das gemeinsame Unternehmen hat folgende Ziele:
In Ergänzung der sonstigen Tätigkeiten sind die Hauptaufgaben des Gemeinsamen Unternehmens:
Der Beitrag von Euratom für das Gemeinsame Unternehmen für den Zeitraum 2021-2027 ist auf 5 614 Mio. EUR festgelegt.
Das Gemeinsame Unternehmen besitzt Rechtspersönlichkeit und den folgenden Aufbau.
Sie ist am in Kraft getreten.
Entscheidung 2007/198/Euratom des Rates vom über die Errichtung des europäischen gemeinsamen Unternehmens für den ITER und die Entwicklung der Fusionsenergie sowie die Gewährung von Vergünstigungen dafür (ABl. L 90 vom , S. 58-72).
Nachfolgende Änderungen der Entscheidung 2007/198/Euratom wurden in den Originaltext eingefügt. Diese konsolidierte Fassung hat ausschließlich dokumentarischen Charakter.
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