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Verordnung (EU) 2016/2031 über Maßnahmen zum Schutz vor Pflanzenschädlingen
Ziel der Verordnung ist es, im Rahmen der Pflanzenschutzvorschriften zur Bekämpfung von Pflanzenschädlingen und -krankheiten beizutragen, und zwar mit wirksameren Maßnahmen zum Schutz der Europäischen Union (EU) und ihrer Pflanzen, zur Gewährleistung eines sicheren Handels und zur Minderung der Auswirkungen des Klimawandels, einschließlich:
Mit der Verordnung soll verhindert werden, dass Schädlinge in die EU gelangen. Sie sieht risikobasierte und vorbeugende Maßnahmen zum Schutz der EU vor Schädlingen vor, die eine Pflanze, ein Pflanzenerzeugnis oder ein anderer Gegenstand mit Herkunft außerhalb der EU auf der Grundlage einer vorläufigen Bewertung des Risikos einführen könnte.
Sie ist am in Kraft getreten.
Siehe auch:
Verordnung (EU) 2016/2031 des Europäischen Parlaments und des Rates vom über Maßnahmen zum Schutz vor Pflanzenschädlingen, zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 228/2013, (EU) Nr. 652/2014 und (EU) Nr. 1143/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Aufhebung der Richtlinien 69/464/EWG, 74/647/EWG, 93/85/EWG, 98/57/EG, 2000/29/EG, 2006/91/EG und 2007/33/EG des Rates (ABl. L 317 vom , S. 4-104).
Nachfolgende Änderungen der Verordnung (EU) 2016/2031 wurden in den Originaltext eingefügt. Diese konsolidierte Fassung hat ausschließlich dokumentarischen Charakter.
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