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Verordnung (EU) 2015/757 dient der Festlegung von Vorschriften für ein System für die gesamte Europäische Union (EU) für die Überwachung, Berichterstattung und Prüfung (MRV-System) im Hinblick auf die Treibhausgasemissionen und andere relevante Informationen zu großen Schiffen, die EU-Häfen anlaufen.
Die Kommission hat mehrere Durchführungsrechtsakte und delegierte Rechtsakte zur Anwendung der Verordnung (EU) 2015/75 bei Themen wie der Registrierung von Schifffahrtsunternehmen durch Mitgliedstaaten, die Einreichung aggregierter Emissionsdaten auf Ebene des Schifffahrtsunternehmens oder die Vorschriften zur Überwachung der Treibhausgasemissionen erlassen (siehe Liste der Durchführungsrechtsakte und delegierten Rechtsakte).
Die Verordnung ist am in Kraft getreten.
Weiterführende Informationen:
Verordnung (EU) 2015/757 des Europäischen Parlaments und des Rates vom über die Überwachung von Treibhausgasemissionen aus dem Seeverkehr, die Berichterstattung darüber und die Prüfung dieser Emissionen und zur Änderung der Richtlinie 2009/16/EG (ABl. L 123 vom , S. 55-76).
Nachfolgende Änderungen der Verordnung (EU) 2015/757 wurden in den Originaltext eingefügt. Diese konsolidierte Fassung hat ausschließlich dokumentarischen Charakter.
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