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Sie soll es Staatsanwälten und Richtern, die in gemeinsamen Ermittlungsgruppen (GEG) zusammenarbeiten, erleichtern, Informationen auszutauschen und Straftäter vor Gericht zu bringen. Dies geschieht durch die
Sie ist am in Kraft getreten.
Gemeinsame Ermittlungsgruppen (GEG) gibt es seit 2002, sie hatten jedoch mit technischen Schwierigkeiten zu kämpfen, wie etwa beim sicheren Austausch elektronischer Informationen. Eine dedizierte IT-Plattform wird diese Probleme überwinden.
Weiterführende Informationen:
Verordnung (EU) 2023/969 des Europäischen Parlaments und des Rates vom zur Einrichtung einer Plattform für die Zusammenarbeit gemeinsamer Ermittlungsgruppen und zur Änderung der Verordnung (EU) 2018/1726 (ABl. L 132 vom , S. 1-20).
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