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Richtlinie (EU) 2024/2823 über den rechtlichen Schutz von Designs
Die Richtlinie (EU) 2024/2823 über den rechtlichen Schutz von Designs schafft einen umfassenden Rahmen für den Schutz von Designrechten innerhalb der Europäischen Union (EU) und ihrer Mitgliedstaaten. Sie enthält materiell- und verfahrensrechtliche Bestimmungen mit dem Ziel, den Schutz von Designs in der gesamten EU zu harmonisieren und den Erwerb, die Verwaltung sowie den Schutz von Designrechten in der EU zu erleichtern.
Diese Richtlinie modernisiert die Systeme zum Designschutz, macht sie für das digitale Zeitalter fit und erhöht die Attraktivität des Designschutzes. Sie vollendet außerdem den Binnenmarkt für Reparaturersatzteile.
Die Richtlinie erweitert und präzisiert zentrale Rechtsbegriffe, um den technologischen und marktbezogenen Entwicklungen Rechnung zu tragen:
Ein neues Eintragungssymbol, der Großbuchstabe D in einem Kreis (Ⓓ), zeigt an, dass ein Design eingetragen und geschützt ist.
Die Richtlinie strafft das Verfahren zur Eintragung und Verwaltung von Designrechten, um dieses effizienter zu gestalten und Verwaltungsaufwand sowie Kosten zu reduzieren.
Damit wird ein klarer Rahmen für den Ausschluss oder die Nichtigkeit von Designanmeldungen geschaffen, der Folgendes umfasst:
Die Mitgliedstaaten können ein Verwaltungsverfahren bei ihren nationalen Ämtern für geistiges Eigentum vorsehen, um eingetragene Designs für nichtig zu erklären.
Die Richtlinie bringt die nationalen Verfahren in Einklang mit der EU-Praxis:
Die nationalen Ämter für geistiges Eigentum, das Benelux-Amt für geistiges Eigentum und das Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum arbeiten zusammen, um gemeinsame Normen für die Anforderungen und Mittel zur Wiedergabe von Designs festzulegen.
Um den Binnenmarkt zu vollenden und den Wettbewerb zu fördern, führt die Richtlinie eine Reparaturklausel ein, die die nationalen Vorschriften für sichtbare Ersatzteile harmonisiert, die zur Wiederherstellung des ursprünglichen Erscheinungsbildes komplexer Erzeugnisse wie Kraftfahrzeuge verwendet werden:
Die Richtlinie präzisiert den Umfang des Designschutzes und seine Grenzen:
Zulässige Verwendungen umfassen den Gebrauch im privaten Bereich, zu Versuchszwecken und in der Lehre, das Zitieren, die Kritik, die Parodie oder den künstlerischen Ausdruck sowie die Vorbenutzung in gutem Glauben vor der Eintragung.
Auf nationaler Ebene sind nicht eingetragene Designrechte nicht mehr geschützt; nur eingetragene Designs gewähren Rechte.
Mit der Richtlinie (EU) 2024/2823 wird die Richtlinie 98/71/EG (siehe Zusammenfassung) mit Wirkung ab dem aufgehoben und ersetzt.
Die Richtlinie ist am in Kraft getreten.
Sie muss bis zum in nationales Recht umgesetzt werden.
Weiterführende Informationen:
Richtlinie (EU) 2024/2823 des Europäischen Parlaments und des Rates vom über den rechtlichen Schutz von Designs (Neufassung) (ABl. L, 2024/2823, ).
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