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Geistiges Eigentum sind immaterielle Vermögensgegenstände, die aus geistigen Schöpfungen entstehen. Es ist in zwei Kategorien unterteilt:
Rechte des geistigen Eigentums gestatten es Eigentümern - Urhebern wie Erfindern oder Künstlern oder beliebigen Rechteinhabern - zu entscheiden, wie, wann und wo ihre Werke verwendet und/oder verwertet werden.
Die EU verabschiedet Gesetze zum geistigen Eigentum.