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Arbeitgeber müssen:
Die EU-Länder müssen Maßnahmen umsetzen, um für die angemessene Überwachung der Gesundheit der Arbeitnehmer zu sorgen, insbesondere wenn:
Wenn ein Arzt feststellt, dass ein Arbeitnehmer an einer bestimmbaren Krankheit leidet oder dass sich bei ihm eine die Gesundheit schädigende Auswirkung zeigt, die das Ergebnis der Einwirkung von Vibrationen ist, so gilt Folgendes:
Die EU-Länder können die Seeschifffahrt und die Luftfahrt von der Richtlinie ausnehmen, sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.
Mit der Richtlinie werden unterschiedliche Auslösewerte festgelegt, abhängig davon, ob die Vibrationen auf den Arm des Benutzers einwirken, die Hand oder den gesamten Körper über einen Zeitraum von üblicherweise 8 Arbeitsstunden.
Die Richtlinie ist am in Kraft getreten und musste bis spätestens von den EU-Ländern in nationales Recht umgesetzt werden.
Häufige Benutzung von schweren vibrierenden Geräten bei der Arbeit kann, wenn sie nicht streng überwacht wird, zu Schädigungen der Muskeln, der Knochen, der Atemwege und sogar des Gehirns des Benutzers führen. Mit der Gesetzgebung wird ein Gleichgewicht zwischen dem Schutz der Benutzer und der Vermeidung unnötiger administrativer, finanzieller und rechtlicher Bürden für kleine und mittlere Unternehmen geschaffen.
Weiterführende Informationen:
Richtlinie 2002/44/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom über Mindestvorschriften zum Schutz von Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer vor der Gefährdung durch physikalische Einwirkungen (Vibrationen) (16. Einzelrichtlinie im Sinne des Artikels 16 Absatz 1 der Richtlinie 89/391/EWG) - Gemeinsame Erklärung des Europäischen Parlaments und des Rates (ABl. L 177 vom , S. 13-20)
Die im Nachhinein vorgenommen Änderungen und Berichtigungen der Richtlinie 2002/44/EG wurden in den Grundlagentext eingefügt. Diese konsolidierte Fassung hat ausschließlich dokumentarischen Charakter.
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