Use quotation marks to search for an "exact phrase". Append an asterisk (*) to a search term to find variations of it (transp*, 32019R*). Use a question mark (?) instead of a single character in your search term to find variations of it (ca?e finds case, cane, care).
Die Richtlinie führt Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Arbeitnehmer bei der Arbeit ein. Sie legt Pflichten für Arbeitgeber1 und Arbeitnehmer2 fest, um die Zahl der Arbeitsunfälle und berufsbedingten Erkrankungen zu verringern.
WICHTIGE ECKPUNKTE
Die Richtlinie findet Anwendung auf alle privaten oder öffentlichen Tätigkeitsbereiche (gewerbliche, landwirtschaftliche, kaufmännische, verwaltungsmäßige sowie dienstleistungs- oder ausbildungsbezogene, kulturelle und Freizeittätigkeiten und andere).
Sie besagt, dass Arbeitgeber:
verpflichtet sind, für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz ihrer Arbeitnehmer zu sorgen. Dies schließt die Beurteilung und Vermeidung von Risiken, die Entwicklung eines umfassenden Sicherheitskonzepts und die angemessene Unterweisung der Arbeitnehmer ein;
einen Verantwortlichen für die Vermeidung von Gefahren am Arbeitsplatz ernennen müssen;
Maßnahmen zur Ersten Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung der Arbeitnehmer treffen müssen;
die Risiken, denen bestimmte Arbeitnehmergruppen ausgesetzt sind, evaluieren und dafür sorgen müssen, dass die notwendigen Schutzmaßnahmen getroffen werden;
den Mitarbeitern und/oder ihren Vertretern alle relevanten Informationen zu möglichen Gefahren für Gesundheit und Sicherheit sowie über die Maßnahmen zur Verhütung dieser Gefahren zur Verfügung stellen müssen;
Arbeitnehmer und/oder deren Vertreter anhören und in sämtliche Diskussionen hinsichtlich Gesundheitsschutz und Sicherheit bei der Arbeit einbeziehen müssen;
sicherstellen müssen, dass jeder Mitarbeiter eine auf seinen Arbeitsplatz ausgerichtete, angemessene Unterweisung im Bereich Gesundheitsschutz und Sicherheit erhält.
Weitere wichtige Eckpunkte
Jeder Arbeitnehmer muss nach seinen Möglichkeiten für seine eigene Sicherheit und Gesundheit sowie für die Sicherheit und Gesundheit seiner Kollegen Sorge tragen.
Arbeitnehmer, die von potenziellen berufsbedingten Risiken und Gefahren besonders gefährdet sind, müssen speziell geschützt werden.
Die Richtlinie findet keine Anwendung auf bestimmte spezifische Tätigkeiten im öffentlichen Dienst, z. B. auf die Polizei, die Streitkräfte oder Elemente des Katastrophenschutzes.
SCHLÜSSELBEGRIFFE
Arbeitnehmer: jede Person, die von einem Arbeitgeber beschäftigt wird, einschließlich Praktikanten und Lehrlingen, jedoch mit Ausnahme von Hausangestellten.
Arbeitgeber: jede Person, die in einem Beschäftigungsverhältnis mit einer anderen Person steht und die Verantwortung für das Unternehmen trägt.
Richtlinie 89/391/EWG des Rates vom über die Durchführung von Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Arbeitnehmer bei der Arbeit