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Verordnung (EU) 2021/697 zur Einrichtung des Europäischen Verteidigungsfonds
Mit ihr wird der Europäische Verteidigungsfonds für den Zeitraum 2021-2027 eingerichtet. Das Ziel des Fonds besteht darin, die Wettbewerbsfähigkeit, Effizienz und Innovationsfähigkeit der technologischen und industriellen Basis der europäischen Verteidigung in der gesamten Europäischen Union (EU) zu steigern.
Der Fonds soll gemeinschaftliche Anstrengungen und die grenzüberschreitende Zusammenarbeit zwischen öffentlichen und privaten Einrichtungen wie Unternehmen (einschließlich kleiner und mittlerer Unternehmen), Universitäten sowie Forschungs- und Technologieorganisationen in der EU unterstützen. Die beiden spezifischen Ziele des Fonds bestehen darin,
Diese Verordnung enthält nähere Bestimmungen für die Vergabe von Mitteln, darunter:
Sie ist am in Kraft getreten.
Verordnung (EU) 2021/697 des Europäischen Parlaments und des Rates vom zur Einrichtung des Europäischen Verteidigungsfonds und zur Aufhebung der Verordnung (EU) 2018/1092 (ABl. L 170 vom , S. 149-177)
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