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Verteidigungsgüter: Vorschriften für die Verbringung innerhalb der EU

 

ZUSAMMENFASSUNG DES DOKUMENTS:

Richtlinie 2009/43/EG – Vereinfachung der Bedingungen für die Verbringung von Verteidigungsgütern innerhalb der EU

WAS IST DER ZWECK DER RICHTLINIE?

  • Ziel dieser Richtlinie ist es, die Unterschiede zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union hinsichtlich der Rechte und Vorschriften zur Verbringung von Verteidigungsgütern (von Gewehren über Bomben und Torpedos bis hin zu U-Booten und Luftfahrzeugen für militärische Zwecke) zu beseitigen.
  • Sie richtet ein Genehmigungssystem ein, das auf der Erteilung von Genehmigungen an Lieferanten basiert.
  • Dieses System ermöglicht das transparente und sichere Inverkehrbringen von Verteidigungsgütern in der EU und hilft somit, die Wettbewerbsfähigkeit der Verteidigungsindustrie der EU zu verbessern.

WICHTIGE ECKPUNKTE

Es gibt drei Arten von Genehmigungen

  • 1.

    Allgemeingenehmigungen, die von einem Mitgliedstaat an Lieferanten mit Sitz in ihrem Hoheitsgebiet ausgestellt werden (vorausgesetzt, die Lieferanten erfüllen die Genehmigungsbedingungen) und die die Verbringung von Verteidigungsgütern an Empfänger in einem anderen Mitgliedstaat ermöglichen.

  • 2.

    Globalgenehmigungen, die von einem Mitgliedstaat (der den Umfang und die Dauer festlegt) an Lieferanten ausstellt, die Güter an Empfänger in einem oder mehreren Mitgliedstaaten liefern wollen.

  • 3.

    Einzelgenehmigungen, die von einem Mitgliedstaat an Lieferanten ausgestellt werden, die einem Empfänger einmalig Güter liefern wollen.

Pflichten der Lieferanten

  • Die Mitgliedstaaten müssen sicherstellen, dass Lieferanten von Verteidigungsgütern mit Sitz in ihrem Hoheitsgebiet:
    • ausführliche Aufzeichnungen über ihre Verbringungen führen;
    • die Empfänger über die Genehmigungsbedingungen zu informieren (d. h. über die Beschränkungen hinsichtlich der Endverwendung oder der Ausfuhr von Verteidigungsgütern);
    • die zuständige Behörde des Mitgliedstaats unterrichten, aus dessen Hoheitsgebiet sie Güter verbringen wollen, wenn sie die Absicht haben, zum ersten Mal eine Allgemeingenehmigung in Anspruch zu nehmen.
  • Mitgliedstaaten, in denen die Empfänger von Verteidigungsgütern im Rahmen von Genehmigungen ansässig sind, müssen bescheinigen, dass die Empfänger dafür verantwortlich sind, die Beschränkungen hinsichtlich der Ausfuhr der Güter, die sie empfangen, zu beachten.

Die Verteidigungsgüter, auf die sich diese Richtlinie bezieht, werden im Anhang der Richtlinie aufgeführt. Der Anhang wird regelmäßig durch delegierte Rechtsakte der Europäischen Kommission aktualisiert, so dass er der Gemeinsamen Militärgüterliste der Europäischen Union entspricht. Der Anhang wurde zuletzt durch die Delegierte Richtlinie 2023/277 im Jahr 2023 aktualisiert. Die Kommission aktualisiert diese Liste regelmäßig, damit sie mit der gemeinsamen Militärliste übereinstimmt, deren aktuellste Fassung am 28. Februar 2023 verabschiedet wurde.

WANN TRETEN DIE VORSCHRIFTEN IN KRAFT?

Die Richtlinie musste bis 30. Juni 2011 in nationales Recht umgesetzt werden.

Diese Vorschriften werden ab dem 30. Juni 2012 gelten.

Die delegierte Richtlinie (EU) 2023/277 muss bis zum 31. Mai 2023 in nationales Recht umgesetzt werden, und die Vorschriften sollten ab dem 7. Juni 2023 gelten.

HINTERGRUND

Bevor die Richtlinie 2009/43/EG in Kraft trat, unterlag die Verbringung von Verteidigungsgütern innerhalb der EU nationalen Genehmigungsvorschriften. Diese unterschieden sich erheblich in Bezug auf Verfahren, Umfang und Zeitaufwand für die Erteilung von Genehmigungen. Die Wettbewerbsfähigkeit des europäischen Verteidigungssektors wurde dadurch ebenso behindert wie die Schaffung eines echten europäischen Marktes für Verteidigungsgüter.

Weiterführende Informationen:

HAUPTDOKUMENT

Richtlinie 2009/43/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. Mai 2009 zur Vereinfachung der Bedingungen für die innergemeinschaftliche Verbringung von Verteidigungsgütern (ABl. L 146 vom 10.6.2009, S. 1-36).

Im Nachhinein vorgenommene Änderungen und Berichtigungen der Richtlinie 2009/43/EG und ihre Anhänge wurden in den Originaltext eingefügt. Diese konsolidierte Fassung hat ausschließlich dokumentarischen Charakter.

VERBUNDENE DOKUMENTE

Delegierte Richtlinie (EU) 2023/277 der Kommission vom 5. Oktober 2022 zur Änderung der Richtlinie 2009/43/EG des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die Aktualisierung der Liste der Verteidigungsgüter entsprechend der aktualisierten Gemeinsamen Militärgüterliste der Europäischen Union vom 21. Februar 2022 (ABl. L 42 vom 10.2.2023, S. 1-39).

Gemeinsame Militärgüterliste der Europäischen Union (ABl. C 72 vom 28.2.2023, S. 2-37).

Letzte Aktualisierung: 15.02.2023

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