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Verordnung (EU) 2017/1369 über die Energieverbrauchskennzeichnung
Die Verordnung bildet die Grundlage für die Annahme von Rechtsakten zur Kennzeichnung von energieverbrauchsrelevanten Produkten mithilfe von einheitlichen Informationen zur Energieeffizienz sowie zum Verbrauch an Energie und anderen Ressourcen, um den Verbraucher bei Kaufentscheidungen zu unterstützen. Diese Verordnung gilt nicht für gebrauchte Produkte, sofern sie nicht von außerhalb der Europäischen Union (EU) importiert werden, sowie Transportmittel.
Mit dieser Verordnung wird die Richtlinie 2010/30/EG aufgehoben.
Auf energieverbrauchsrelevanten Produkten sind Kennzeichnungen angebracht, damit Kunden unter Berücksichtigung des technologischen Fortschritts fundierte Entscheidungen zu mehr Energieeffizienz und nachhaltigen Produkten fällen können. Mit der Verordnung wird eine neue, aktualisierte und eindeutigere Skala von A (am effizientesten) bis G (am wenigsten effizient) eingeführt, die durch kommende delegierte Verordnungen angenommen werden soll. Es besteht außerdem die Erfordernis eines Produktdatenblatts.
Viele der Etiketten, die bereits vor dem in Benutzung waren, wurden durch die Europäische Kommission „neuskaliert“, d. h. neu eingestellt, um der neuen Verordnung mit der Skala von A bis G zu entsprechen.
Die Kommission erlässt einen gesonderten delegierten Rechtsakt für jede spezifische Produktgruppe, um diese Verordnung zu ergänzen. Damit werden detaillierte Anforderungen für die Kennzeichnung folgender Produktgruppen festgelegt:
In den delegierten Rechtsakten für spezifische Produktgruppen ist insbesondere Folgendes festzulegen:
Der Lieferant und der Händler müssen folgende Anforderungen erfüllen:
Händler, einschließlich Online-Händler, müssen das von dem Lieferanten bereitgestellte Etikett ausstellen und den Kunden das Produktdatenblatt an der Verkaufsstelle zur Verfügung stellen.
Die Kommission hat eine Produktdatenbank namens Europäische Produktdatenbank für die Energieverbrauchskennzeichnung eingerichtet:
Die Datenbank ermöglicht es der Öffentlichkeit, Produktetiketten und Produktdatenblätter zu konsultieren, die es ihnen erleichtern, die Effizienz von Haushaltsgeräten zu vergleichen. In der Durchführungsverordnung (EU) 2024/994 sind die operativen Einzelheiten zur Produktdatenbank festgelegt.
Die Verordnung sieht darüber hinaus vor, dass Hersteller die Verbraucher informieren müssen, wenn Software- oder Firmware-Aktualisierungen (Software, die in ein Gerät integriert ist und als Schnittstelle zwischen dem Gerät und dem Betriebssystem fungiert, z. B. auf einem Smartphone oder Computer) die Energieeffizienz eines Produkts verringern könnten. Sie verbietet die Verwendung von „Abschalteinrichtungen“, welche die Leistung eines Produkts unter Testbedingungen automatisch verändern.
Bis zum bewertet die Kommission die Umsetzung dieser Verordnung und legt dem Europäischen Parlament und dem Rat der Europäischen Union einen Bericht vor.
Sie ist am in Kraft getreten. Lediglich die Pflichten der Lieferanten in Bezug auf die Produktdatenbank gelten abweichend davon erst ab dem .
Weiterführende Informationen:
Verordnung (EU) 2017/1369 des Europäischen Parlaments und des Rates vom zur Festlegung eines Rahmens für die Energieverbrauchskennzeichnung und zur Aufhebung der Richtlinie 2010/30/EU (ABl. L 198 vom , S. 1-23).
Nachfolgende Änderungen der Verordnung (EU) 2017/1369 wurden in den Originaltext eingefügt. Diese konsolidierte Fassung hat ausschließlich dokumentarischen Charakter.
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