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Stabilitäts- und Wachstumspakt

Der Stabilitäts- und Wachstumspakt (SWP) wurde als dritte Stufe der Wirtschafts- und Währungsunion eingeführt. Der Pakt sollte sicherstellen, dass die EU-Mitgliedstaaten auch nach Einführung der einheitlichen Währung solide öffentliche Finanzen pflegten.

Formal gesehen bestand der Pakt ursprünglich aus einer Entschließung des Europäischen Rates (verabschiedet im Jahr 1997) und aus zwei Verordnungen des Rates vom 7.Juli 1997, in denen die technischen Modalitäten (haushaltspolitische Überwachung und Koordinierung der Wirtschaftspolitiken sowie Durchführung des Verfahrens bei einem übermäßigen Defizit) festgelegt waren.

Im Anschluss an Diskussionen über die Anwendung des SWP wurden die Verordnungen im Jahr 2005 geändert. Die Durchsetzung war jedoch schwach und führte in einigen Mitgliedstaaten zu einem schwerwiegenden finanziellen Ungleichgewicht, das bei Ausbruch der Finanzkrise im Jahr 2008 zutage trat.

Seit der Krise sind die EU-Vorschriften zur wirtschaftspolitischen Steuerung durch acht EU-Verordnungen und einen internationalen Vertrag verstärkt worden:

  • den Sixpack (der ein System zur Überwachung der allgemeineren Wirtschaftspolitik einführte, damit Probleme wie Immobilienblasen oder sinkende Wettbewerbsfähigkeit frühzeitig entdeckt werden können);
  • den Twopack (ein neuer Überwachungszyklus für den Euroraum, gemäß dem Länder – außer die mit makroökonomischen Anpassungsprogrammen – der Europäischen Kommission jeden Herbst Entwürfe für ihren Haushaltsplan vorlegen);
  • den Vertrag über Stabilität, Koordinierung und Steuerung (Fiskalpakt) von 2012, der strengere haushaltspolitische Vorschriften als der Stabilitäts- und Wachstumspakt einführte.

Diese Reihe von Maßnahmen ist nun integraler Bestandteil des Europäischen Semesters, dem EU-Koordinierungsmechanismus für Wirtschaftspolitik.

Im Januar 2015 hat die Kommission im Anschluss an eine Überprüfung ausführliche Leitlinien herausgegeben, wie sie die bestehenden Vorschriften des Stabilitäts- und Wachstumspakts anwenden wird, um die Verbindung zwischen Strukturreformen, Investitionen (insbesondere in Bezug auf den kürzlich eingerichteten Europäischen Fonds für strategische Investitionen) und haushaltspolitischer Verantwortung im Dienste von Beschäftigung und Wachstum zu stärken.

Im Februar 2020 veröffentlichte die Kommission eine Überprüfung, mit der die Wirksamkeit des derzeitigen Rahmens für die wirtschafts- und haushaltspolitische Überwachung, insbesondere der Reformen des Sixpacks und des Twopacks, bewertet und eine öffentliche Debatte angestoßen werden sollte.

Im November 2022 legte die Kommission ihre Leitlinien (Richtlinien) für eine Reform des Rahmens für die wirtschaftspolitische Steuerung vor, mit dem eine umfassende Reform der Gestaltung und Funktionsweise des SWP vorgeschlagen wurde.

Im März 2023 verabschiedete die Kommission eine Mitteilung, die den Mitgliedstaaten Leitlinien für die Durchführung und Koordinierung der Fiskalpolitik im Jahr 2024 zur Verfügung stellt.

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