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Vertrag über Stabilität, Koordinierung und Steuerung in der Wirtschafts- und Währungsunion (auch bekannt als „Fiskalpakt“)

 

ZUSAMMENFASSUNG DES DOKUMENTS:

Vertrag über Stabilität, Koordinierung und Steuerung in der Wirtschafts- und Währungsunion

WAS IST DER ZWECK DES VERTRAGS?

Mit diesem zwischenstaatlichen Abkommen soll die Haushaltsdisziplin der Regierungen im Euro-Währungsgebiet nach der Staatsschuldenkrise, die im Jahr 2010 begann, gestärkt werden.

WICHTIGE ECKPUNKTE

Dieser „Fiskalpakt“ erlegt den Ländern des Euro-Währungsgebiets Pflichten in Bezug auf ihre Haushaltspolitik auf. Den übrigen EU-Ländern steht die Teilnahme frei. Von den 28 Ländern der EU unterzeichneten nur das Vereinigte Königreich (1), die Tschechische Republik und Kroatien das Abkommen nicht. Es stärkt den reformierten Stabilitäts- und Wachstumspakt, gemäß dem

  • nationale Defizite 3% des Bruttoinlandprodukts (BIP) nicht überschreiten dürfen;
  • die Staatsverschuldung eines Landes nicht über 60% des BIP liegen darf.

Das zwischenstaatliche Abkommen verfolgt drei Hauptziele:

 

  • 1.
    Gewährleistung, dass die nationalen Haushalte ausgeglichen sind oder einen Überschuss aufweisen

    Um diese „Regel des ausgeglichenen Haushalts“ einzuhalten, müssen die Länder ihr strukturelles Defizit jährlich bei höchstens 0,5 % des BIP halten. Ein strukturelles Defizit errechnet sich aus dem Gesamtdefizit abzüglich der Auswirkungen der Konjunktur auf die Staatsausgaben und -einnahmen (z. B. höhere Ausgaben für Arbeitslosenunterstützung in einer Rezession).

    Die Regierungen müssen einen automatischen Korrekturmechanismus einrichten, der bei einer Abweichung von der Regel des ausgeglichenen Haushalts greift. Dies bedeutet, dass automatisch Korrekturmaßnahmen ausgelöst werden, sobald der Haushaltssaldo von der Zielvorgabe abweicht.

    Unter außergewöhnlichen Umständen, z. B. einer schweren Rezession, können Länder von der Regel des ausgeglichenen Haushalts vorübergehend befreit werden. Liegt die Staatsverschuldung eines Landes unter dem Referenzwert des Stabilitäts- und Wachstumspakts (60% des BIP), kann dem Land zudem ein höheres strukturelles Defizit von bis zu 1% des BIP gewährt werden.

    EU-Mitgliedstaaten können vor den Europäischen Gerichtshof gebracht werden, wenn sie diese Anforderungen nicht einhalten. Das Gericht kann gegen Länder, die seinem Urteil nicht nachkommen, finanzielle Sanktionen verhängen.

     

  • 2.
    Wirkungssteigerung der Empfehlungen, die die Europäische Kommission ausspricht, wenn das Staatsdefizit eines Landes des Euro-Währungsgebiets zu hoch ist

    Dieses zwischenstaatliche Abkommen verpflichtet die EU-Länder, bei Abstimmungen im Rat der Europäischen Union die Vorschläge und Empfehlungen der Kommission hinsichtlich des Verfahrens bei einem übermäßigen Defizit unverändert anzunehmen, es sei denn, eine qualifizierte Mehrheit stimmt gegen eine solche Entscheidung.

     

  • 3.
    Bessere Koordinierung der nationalen Wirtschaftspolitik

    Das zwischenstaatliche Abkommen verpflichtet die Regierungen dazu, der Kommission und dem Rat der EU über ihre Pläne zur Emission von Schuldtiteln (Liquiditätsbeschaffung durch Anleihen) im Voraus Bericht zu erstatten. Sie haben zu gewährleisten, dass sie ihre Pläne für weitgreifende wirtschaftspolitische Reformen im Voraus untereinander besprechen bzw. koordinieren. Das Abkommen behandelt auch die Verwaltung des Euro-Währungsgebiets. So sollten die Gipfeltreffen der Staats- und Regierungschefs aus dem Euro-Währungsgebiet (Euro-Gipfel) mindestens zwei Mal jährlich stattfinden.

     

WANN TRITT DER VERTRAG IN KRAFT?

Der Vertrag ist am 1. Januar 2013 in Kraft getreten.

Hintergrund

Weiterführende Informationen:

HAUPTDOKUMENT

Vertrag über Stabilität, Koordinierung und Steuerung in der Wirtschafts- und Währungsunion vom 2. März 2012 – nicht im Amtsblatt veröffentlicht.

Letzte Aktualisierung: 10.03.2014



(1) Zum 1. Februar 2020 tritt das Vereinigte Königreich aus der Europäischen Union aus und ist dann ein Drittland (Nicht-EU-Land).

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