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Dieses Dokument ist ein Auszug aus dem EUR-Lex-Portal.

EU-Steuerpolitik

Die EU verfügt nicht über die Befugnis, Steuern zu erheben bzw. einzuziehen – diese Befugnis kommt den jeweiligen EU-Mitgliedstaaten zu. Der Hauptschwerpunkt der Steuerpolitik der EU liegt auf dem reibungslosen Funktionieren des EU-Binnenmarkts, also darauf, sicherzustellen, dass grenzüberschreitende wirtschaftliche Aktivitäten nicht durch Steuerhemmnisse behindert und Wettbewerbsverzerrungen vermieden werden. Ziel ist es, zu gewährleisten, dass Bürger und Unternehmen keine Schwierigkeiten im Zusammenhang mit Doppelbesteuerung, Wettbewerbsverzerrung, Steuererstattungen und der Einholung von Informationen über Steuervorschriften in Bezug auf andere EU-Mitgliedstaaten erfahren.

Die Harmonisierungsbemühungen der EU konzentrierten sich vorwiegend auf die Rechtsvorschriften hinsichtlich der Steuern auf Waren und Dienstleistungen (indirekte Steuern, beispielsweise Mehrwertsteuer (MwSt.), Verbrauchssteuern auf Energieerzeugnisse, Strom, Alkohol und Tabakwaren) und weniger auf die Vorschriften im Zusammenhang mit der Einkommens- oder der Ertragssteuer (direkte Steuern). Gleichwohl wurden Fortschritte hinsichtlich der Maßnahmen zur Bekämpfung von Steuerhinterziehung und der Zusammenarbeit zwischen den Steuerbehörden erzielt.

Die spezifischen Steuervorschriften sind in den Artikeln 110 bis 113 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union festgelegt. Der Erlass der Bestimmungen zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften über Steuern erfordert die einstimmige Zustimmung aller EU-Mitgliedstaaten im Rat, der tendenziell die Verabschiedung gemeinsamer Vorschriften bremst. Demzufolge hat eine Gruppe von elf EU-Mitgliedstaaten kürzlich die Befugnis erhalten, untereinander eine verstärkte Zusammenarbeit im Bereich der Finanztransaktionssteuer zu begründen. Mittlerweile werden zunehmend nichtverbindliche Ansätze verfolgt, beispielsweise das Aussprechen von Empfehlungen, um eine Koordinierung auf steuerlichem Gebiet zu erreichen.

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