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Wie im europäischen Kodex für die elektronische Kommunikation (Richtlinie (EU) 2018/1972) festgelegt, sind elektronische Kommunikationsnetze Übertragungssysteme, unabhängig davon, ob sie auf einer dauerhaften Infrastruktur oder einer zentralisierten Verwaltungskapazität beruhen, und gegebenenfalls Vermittlungs- und Leitwegeinrichtungen sowie anderweitige Ressourcen.
Der Begriff umfasst auch Netzbestandteile, die nicht aktiv sind und die Übertragung von Signalen über Kabel, Funk, optische oder andere elektromagnetische Einrichtungen ermöglichen, darunter Satellitennetze, feste (leitungs- und paketvermittelte, darunter das Internet) und mobile Netze, Stromleitungssysteme – soweit diese zur Signalübertragung verwendet werden, Netze für Hör- und Fernsehfunk und Kabelfernsehnetze, unabhängig von der Art der übertragenen Informationen.
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