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Transeuropäische Netze (TEN)

Der Zweck transeuropäischer Netze (TEN) ist die Schaffung einer modernen und effektiven Infrastruktur, um die Regionen Europas und nationale Netze zu verbinden. TEN sind wesentlich für das ordnungsgemäße Funktionieren des Binnenmarkts der Europäischen Union (EU) sowie für Beschäftigung, da über diese Netze der freie Verkehr von Waren, Personen und Dienstleistungen gewährleistet wird.

Die Artikel 170, 171 und 172 zusammen mit Artikel 194 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union dienen als Rechtsgrundlage für TEN in den folgenden drei Bereichen:

  • Die transeuropäischen Verkehrsnetze (TEN-V) betreffen Projekte des gemeinsamen Interesses zur Schaffung neuer Verkehrsinfrastrukturen oder zur Verbesserung einer bestehenden Verkehrsinfrastruktur, zur Beseitigung von bestehenden Mängeln und Engpässen und zum Abbau technischer Hindernisse für Verkehrsströme zwischen den EU-Mitgliedstaaten.
  • Die transeuropäischen Energienetze (TEN-E) betreffen die Bereiche Strom- und Gasversorgung. Sie sollen die Energieinfrastruktur der EU-Mitgliedstaaten miteinander verknüpfen, um einen Energiebinnenmarkt zu erschaffen und zur Versorgungssicherheit beizutragen.
  • Die transeuropäischen Telekommunikationsnetze (eTEN) sollen digitale Hindernisse für die Vollendung des europäischen digitalen Binnenmarktes beseitigen und den EU-Zielen zur Verknüpfung aller europäischen Haushalte mit dem Internet dienen.

Die Fazilität „Connecting Europe“ (CEF), ein ursprünglich für den Zeitraum 2014-2020 eingerichteter Fonds, zielt auf die Mobilisierung von TEN-Investitionen sowie die Entfaltung einer Hebelwirkung für die Finanzierung durch öffentliche und private Sektoren ab und wurde auf den Zeitraum 2021-2027 des mehrjährigen Finanzrahmens ausgeweitet. Folgende Beträge wurden dem Programm aus dem EU-Haushalt zugewiesen:

  • Verkehr. 11,4 Mrd. Euro (sowie ein Übertrag in Höhe von 10 Mrd. Euro aus dem Kohäsionsfonds), von denen 1,4 Mrd. Euro für die wesentlichen fehlenden grenzüberschreitenden Bahnverbindungen zwischen den dem Kohäsionsfonds zugehörigen Ländern vorgesehen sind.
  • Energie. 5,2 Mrd. Euro.
  • Digitales. 1,8 Mrd. Euro.

Mit der Richtlinie (EU) 2021/1187 werden die Maßnahmen zur rascheren Verwirklichung des transeuropäischen Verkehrsnetzes durch die Harmonisierung der Genehmigungsverfahren gestrafft, die für die Durchführung bestimmter Projekte erforderlich sind. Die neuen intelligenten „smart TEN-V“-Regeln präzisieren die Verfahren, die Projektträger bei der Erteilung von Genehmigungen und der öffentlichen Auftragsvergabe für grenzüberschreitende Projekte einhalten müssen. Die Richtlinie gilt für Projekte, die zu vorab festgelegten Abschnitten des TEN-V-Kernnetzes gehören. Sie betrifft auch andere Projekte in den Kernnetzkorridoren, deren Gesamtkosten über 300 Millionen Euro betragen. Projekte, die sich ausschließlich auf Telematik und andere neue Technologien beziehen, fallen nicht unter die Richtlinie, da ihr Einsatz nicht auf das TEN-V-Kernnetz beschränkt ist. Die Mitgliedstaaten können die Richtlinie jedoch im Rahmen eines umfassenderen, stärker harmonisierten Ansatzes für Verkehrsinfrastrukturprojekte auf andere Projekte im Kern- und Gesamtnetz des TEN-V anwenden.

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