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Nachhaltige Entwicklung

Gemäß dem Brundtland-Bericht „Unsere gemeinsame Zukunft“ der Weltkommission für Umwelt und Entwicklung aus dem Jahr 1987 ist nachhaltige Entwicklung eine „Entwicklung, die den Ansprüchen der Gegenwart gerecht wird, ohne die Fähigkeit zukünftiger Generationen zu beeinträchtigen, ihre eigenen Bedürfnisse zu befriedigen“. Laut diesem Bericht sollen wirtschaftliche Entwicklung und der Schutz des sozialen und ökologischen Gleichgewichts in Einklang gebracht werden.

Im Jahr 2001 verabschiedete die EU eine Strategie zur nachhaltigen Entwicklung. Die im Jahr 2006 überarbeitete Strategie bildet den Rahmen für „eine langfristige Zukunftsvision für Nachhaltigkeit, bei der Wirtschaftswachstum, sozialer Zusammenhalt und Umweltschutz Hand in Hand gehen und sich gegenseitig unterstützen“.

In der Überprüfung der Strategie durch die Europäische Kommission im Jahr 2009 wird das Fortbestehen einiger nicht nachhaltiger Trends sowie die Notwendigkeit, größere Anstrengungen diesbezüglich zu unternehmen, betont. Es wurden jedoch auch die Fortschritte der Union bei der Förderung einer nachhaltigen Entwicklung durch die EU-Politik (einschließlich des Bereichs Handel und Entwicklung) zur Kenntnis genommen und auf die Führungsrolle der EU bei der Bekämpfung des Klimawandels und der Förderung einer kohlenstoffarmen Wirtschaft hingewiesen.

Formal ist die nachhaltige Entwicklung als eines der langfristigen EU-Ziele in Artikel 3 Absatz 3 des Vertrags über die Europäische Union verankert.

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