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In diesem Beschluss werden die Rolle und die Zuständigkeiten von Eurostat in Bezug auf die Entwicklung, Erstellung und Verbreitung von Statistiken geklärt.
Er ist am in Kraft getreten.
Weiterführende Informationen:
Beschluss 2012/504/EU vom über Eurostat (ABl. L 251 vom , S. 49-52)
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